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Verfasst: 04.12.2007, 13:41
von Chancellor
nein, kein witz. es ist eine ernstgemeinte frage. reglemente oder gesetze innerhalb eines rechtsstaates sehen in der regel die möglichkeit einer beschwerde vor.

ich meine, dass er eine strafe bekommt ist ausser frage. so wie es aussieht läuft ja noch ein prozess wegen erschleichung einer geldwerten leistung.

das strafmass hingegen ist wirklich völlig jenseits von gut und böse und steht nicht im zusammenhang mit der schwere der tat.

wenn es wirklich so sein sollte, dass dies aufgrund der willkür eines vereines (in diesem fall aarau) abhängig ist, stellt sich die frage, ob so ein reglement überhaupt zu vereinbaren ist mit der rechtsstaatlichkeit.

meine grösste befürchtung ist allerdings noch eine andere: dass für ein turnier wie die em 'sonderregelungen' erlassen werden ist in ordnung. sie dürfen aber nur für einen bestimmten zeitraum gelten. ich höre allerdings schon die betrugsmafia nach der em jubeln 'das hat jetzt alles so gut funktioniert, wir sollten das gleich beibehalten'. und von da an wird es wirklich bedenklich.

hier wird mit kanonen auf spatzen geschossen.

Verfasst: 04.12.2007, 13:56
von Kawa
Goofy hat geschrieben:Und ich frage mich halt was für Konsequenzen es hätte für den FCB, wenn die Verantwortlichen sagen würden, du darfst von uns her immerhin ins Joggeli an die Heimspiele....
Wahrscheinlich hat resp. musste der FCB entspr. Verträge mit dem Verband abschliessen ....

Verfasst: 04.12.2007, 14:19
von Admin
Chancellor hat geschrieben:nein, kein witz. es ist eine ernstgemeinte frage. reglemente oder gesetze innerhalb eines rechtsstaates sehen in der regel die möglichkeit einer beschwerde vor.
In einem Rechtsstaat schon, aber als Fussballfan bewegt man sich nicht mehr in einem Rechtsstaat und hat auch nicht mehr die gleichen Bürgerrechte.

Deswegen werden ja seit Jahren die vielen z.T. willkürlichen Stadionverbote angeprangert. Aber der 08/15-Bürger interessiert sich erst dann, wenn er selber darunter leiden muss.
ich meine, dass er eine strafe bekommt ist ausser frage. so wie es aussieht läuft ja noch ein prozess wegen erschleichung einer geldwerten leistung.
Und es kommt noch besser...bei einem normalen Verbrechen gilt die Unschuldsvermutung...als Fussballfan wird man lange bevor es zu einer Verurteilung kommt mit Stadionverbot etc. bestraft.
das strafmass hingegen ist wirklich völlig jenseits von gut und böse und steht nicht im zusammenhang mit der schwere der tat.
Schön, dass du das so siehst...es gibt noch weitere Bagatell-Fälle die nichts mit Gewalt zu tun haben wo man auch Stadionverbot riskiert.

wenn es wirklich so sein sollte, dass dies aufgrund der willkür eines vereines (in diesem fall aarau) abhängig ist, stellt sich die frage, ob so ein reglement überhaupt zu vereinbaren ist mit der rechtsstaatlichkeit.
Stadionverbot = Privat!
meine grösste befürchtung ist allerdings noch eine andere: dass für ein turnier wie die em 'sonderregelungen' erlassen werden ist in ordnung. sie dürfen aber nur für einen bestimmten zeitraum gelten. ich höre allerdings schon die betrugsmafia nach der em jubeln 'das hat jetzt alles so gut funktioniert, wir sollten das gleich beibehalten'. und von da an wird es wirklich bedenklich.
Bravo, richtig erfasst!

Verfasst: 04.12.2007, 14:19
von XxNOSTRADAMUSxX
Chancellor hat geschrieben:gibt es keine beschwerdeinstanzen?
stadionverbote unterliegen dem privaten hausrecht. verantwortlich für die umsetzung ist einzig und alleine der gastverein. sobald die polizei irgendwo eine meldung macht, gibt ein verein das verbot - ohne diskussion. die liga verteilt das verbot auf alle vereine, diese halten sich daran.

grundsätzlich darf jeder verein selber bestimmen wen er im stadion haben will und wen er lieber nur davor rumlungern hat.. schlussendlich entscheiden es einzelne bullen. nix mit beschwerdeinstanz!

Verfasst: 04.12.2007, 14:28
von Tuborg
Angelo hat geschrieben:Und es kommt noch besser...bei einem normalen Verbrechen gilt die Unschuldsvermutung...als Fussballfan wird man lange bevor es zu einer Verurteilung kommt mit Stadionverbot etc. bestraft.
Und für Fc-Sion-Präsidenten wiederum gilt die Unschuldsvermutung so lange, wie diese Lust haben, Gerichte mit der Tat zu beschäftigen und Rekurse zu brünzeln.

Manche sind eben gleicher als Andere. Sogar innerhalb des Ungleichgewichts Fussball wird nochmals mit verschiedenen Ellen gemessen...

Verfasst: 04.12.2007, 15:34
von Kawa
Chancellor hat geschrieben:gibt es keine beschwerdeinstanzen?
Gibt's auch nicht wenn du aus einer Disco gewiesen wirst, für das Stadion gilt dasselbe Gesetz (Hausrecht irgendwie) :mad:

Verfasst: 04.12.2007, 15:43
von macau
Chancellor hat geschrieben:gibt es keine beschwerdeinstanzen?
Eine Möglichkeit ist Art. 6 Abs. 3 BWIS, sofern ein Eintrag in HOOGAN lediglich aufgrund eines Stadionverbots erfolgt ist.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/120/a6.html

Der Fall ist auch hier dokumentiert:

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell22102007.htm

Verfasst: 04.12.2007, 16:30
von Chancellor
Angelo hat geschrieben:Und es kommt noch besser...bei einem normalen Verbrechen gilt die Unschuldsvermutung...als Fussballfan wird man lange bevor es zu einer Verurteilung kommt mit Stadionverbot etc. bestraft.
hier sein ein kleiner einwand angebracht: gemäss dem artikel und der sich darstellenden sachlage, ist nicht davon auszugehen, dass er es abgestritten hat. man kann also vermuten, dass er zugab sich eintritt verschaffen zu wollen mit einem ausweis der nicht ihm gehört.

insofern ist die 'unschuldsvermutung' nicht relevant.

by the way: was für folgen hat die sache eigentlich für den eigentümer dieser karte?

wenn man diese 'wegweisung' (danke für den link) studiert, so gibt es die möglichkeit eines einspruchs. dabei ist es vom betroffenen wohl nicht gerade klug überlegt gewesen 'ich finde es einen witz' als begründung anzugeben....

was mich dann trotz dem hinweis auf 'privates grundstück' interessiert: das verbot wurde ja dann für die ganze schweiz ausgesprochen. ab dann betrifft es aber nicht mehr nur den grundstückeigentümer 'stadt-aarau'.
also, hier wird es ja klar. er hat eine beschwerde eingereicht und auch zugegeben, dass er sich einen zutritt verschaffen wollte. und über diese beschwerde wurde bereits entschieden??

Verfasst: 04.12.2007, 19:00
von RL88
Knecht Ruprecht28 hat geschrieben:Demfall hett dr FC Aarau dr glyychi Sicherheitchef wie dr EHC Olten... Au scho schlechti Erfahrige mit dem gmacht...
ja haben sie L.L

Verfasst: 04.12.2007, 19:22
von Rotblau
Ich hatte jahrelang einen SFV-Ausweis, um in der ganzen Schweiz Fussballspiele entweder gratis auf dem Stehplatz oder billiger auf dem Sitzplatz zu verfolgen. Und jedem Inhaber eines solchen Ausweises wird mitgeteilt, dass der Ausweis nicht missbraucht werden darf, weder vom Inhaber noch von einem Dritten.

Ich war einmal in Basel Zeuge, als einem SFV-Ausweis-Inhaber wegen Betrugs der Ausweis einkassiert wurde. Der Angestellte des FCB hat ihm mitgeteilt, man werde den Ausweis dem SFV zurückschicken. Anscheinend wollte der SFV-Ausweis-Inhaber ein zweites Gratisticket abholen. Pech gehabt, denn beim FCB wird jeder Ticketbezug mit SFV-Ausweis aufgeschrieben.

Denjenigen, die hier die Bürgerrechte der Fussballfans beanstanden, ist mitzuteilen, dass es kein Bürgerrecht auf Besuch von privaten Veranstaltungen gibt. Im Gegenteil, denn ein Fussballverein hat die Möglichkeit, mit den selben rigorosen Eintrittsverboten wie die Disco MadMax zu agieren. Ausserdem verweise ich diesbezüglich auf den Beitrag von Nostradamus von heute 14.19 Uhr.

Konkret zum Fall dieses Threads. Da dieser SFV-Ausweis-Betrüger keiner Hool-Szene angehört, wird es für ihn sicher trotz Eintrag in der Hool-Kartei nicht allzu schwierig sein, bei fast allen Fussballspielen in der Schweiz unerkannt dabeizusein, mit dem Unterschied, dass er nun eben den normalen Eintrittspreis zu bezahlen hat. Einzig bei grossen Spielen, wo Namen hinterlegt werden müssen, wird's schwieriger. Da ist er aber selber schuld und mein Mitleid hat er nicht.

Verfasst: 04.12.2007, 22:08
von Grüner Schatten
Rotblau hat geschrieben: Konkret zum Fall dieses Threads. Da dieser SFV-Ausweis-Betrüger keiner Hool-Szene angehört, wird es für ihn sicher trotz Eintrag in der Hool-Kartei nicht allzu schwierig sein, bei fast allen Fussballspielen in der Schweiz unerkannt dabeizusein, mit dem Unterschied, dass er nun eben den normalen Eintrittspreis zu bezahlen hat. Einzig bei grossen Spielen, wo Namen hinterlegt werden müssen, wird's schwieriger. Da ist er aber selber schuld und mein Mitleid hat er nicht.
nur blöd, wenn er dann im stadion aus irgendeinem grund kontrolliert wird und man sieht, dass er stadionverbot hat --> hausfriedensbruch, bei anzeige drohen bis 3 jahre freiheitsstrafe oder eine geldstrafe.

Verfasst: 05.12.2007, 14:15
von Asselerade
kontrollinstanzen und beweise werden von firmen wie deltas oder der jäggi ss geführt..

gewaltäter mit strafregister (man vergleiche den todeschützen von höngg)...

traurige wahrheit, ist aber so...

Verfasst: 05.12.2007, 14:17
von Asselerade
Rotblau hat geschrieben: Konkret zum Fall dieses Threads. Da dieser SFV-Ausweis-Betrüger keiner Hool-Szene angehört, wird es für ihn sicher trotz Eintrag in der Hool-Kartei nicht allzu schwierig sein, bei fast allen Fussballspielen in der Schweiz unerkannt dabeizusein, mit dem Unterschied, dass er nun eben den normalen Eintrittspreis zu bezahlen hat. Einzig bei grossen Spielen, wo Namen hinterlegt werden müssen, wird's schwieriger. Da ist er aber selber schuld und mein Mitleid hat er nicht.
wenn mr amene fcbspiel verhaftet wird, denn sind in der regel basler zivibulle entweder vor ort oder informiert. und sind die mol informiert, denn känne si di gsicht udn di name für immer...

dürfti länge...oder meinsch alli mit SV spaziere mir nichts, dir nichts ins stadion?

Verfasst: 05.12.2007, 14:22
von stuessy
rotblaus logik übetrifft mal wieder alles.

ein sfv-betrüger kann ja dennoch ins stadion, ist ja kein hool... darum kennen die ihn nicht.

für was gibt es dann ein stadionverbot? damit man bei einem anderen eingang einfach so reinspazieren kann... wohl kaum. die ficken dich dann nur noch einmal und dann hast du den salat.

Verfasst: 05.12.2007, 14:39
von freestate
Folgendes:

Rotblau bleibt rotblau :rolleyes:
Erst mit der Moralkeule schwingen und dann zum Gesetzesbruch aufrufen

Aus Locher wird Arschlocher :p

Verfasst: 05.12.2007, 15:01
von Kawa
Chancellor hat geschrieben:was mich dann trotz dem hinweis auf 'privates grundstück' interessiert: das verbot wurde ja dann für die ganze schweiz ausgesprochen. ab dann betrifft es aber nicht mehr nur den grundstückeigentümer 'stadt-aarau'.
Private dürfen sich absprechen, machen zBsp. Beizer, Hoteliers auch (vor allem gegen Zechpreller, extrem aggressive Typen etc.). Da gibts rechtlich nix dagegen einzuwenden :mad:
Chancellor hat geschrieben:wenn man diese 'wegweisung' (danke für den link) studiert, so gibt es die möglichkeit eines einspruchs. dabei ist es vom betroffenen wohl nicht gerade klug überlegt gewesen 'ich finde es einen witz' als begründung anzugeben....
Nicht wirklich klug :)

Verfasst: 06.12.2007, 00:07
von Chancellor
Kawa hat geschrieben:Private dürfen sich absprechen, machen zBsp. Beizer, Hoteliers auch (vor allem gegen Zechpreller, extrem aggressive Typen etc.). Da gibts rechtlich nix dagegen einzuwenden :mad:
ja, aber hier war die rede davon, dass ein von aarau ausgesprochenes verbot für alle schweizer stadien gilt. dann war auch die rede davon, dass der fcb sich gegenüber aarau für ihn eingesetzt hat.

also kann man mindestens im fall vom fc basel davon ausgehen, dass die sich nicht daran halten wollen (also nix absprache), sondern daran halten müssen.

Verfasst: 06.12.2007, 00:18
von Kawa
Chancellor hat geschrieben:ja, aber hier war die rede davon, dass ein von aarau ausgesprochenes verbot für alle schweizer stadien gilt.
Verbandsrecht, -abmachungen, -verträge etc.
Vermute solches Guguszeugs, aber wenn der FCB das unterschrieben hat (musste) dann gibt's leider nicht wirklich viel dagegen zu unternehmen :mad:

Verfasst: 06.12.2007, 00:20
von Goofy
Kawa hat geschrieben:Verbandsrecht, -abmachungen, -verträge etc.
Vermute solches Guguszeugs, aber wenn der FCB das unterschrieben hat (musste) dann gibt's leider nicht wirklich viel dagegen zu unternehmen :mad:
Als ob es irgendjemand merkt, wenn man ihn einfach still und heimlich weiter ins Joggeli lassen würde....

Verfasst: 06.12.2007, 00:28
von Chancellor
Kawa hat geschrieben:Verbandsrecht, -abmachungen, -verträge etc.
Vermute solches Guguszeugs, aber wenn der FCB das unterschrieben hat (musste) dann gibt's leider nicht wirklich viel dagegen zu unternehmen :mad:
dann müsste es aber auch eine beschwerdeinstanz geben. ich meine das wirklich miese an dem fall ist ja nicht die bestrafung an und für sich, sondern das missverhältnis zwischen der schwere des vergehens und dem strafmass.

und genau das könnte keine beschwerdeinstanz mit einer begründung aufrecht erhalten. nicht mal bei aller euro nervosität

Verfasst: 06.12.2007, 11:41
von XxNOSTRADAMUSxX
Grüner Schatten hat geschrieben:nur blöd, wenn er dann im stadion aus irgendeinem grund kontrolliert wird und man sieht, dass er stadionverbot hat --> hausfriedensbruch, bei anzeige drohen bis 3 jahre freiheitsstrafe oder eine geldstrafe.
haha isch das d'ihschüchterigstaktik vo eurem sicherheitschef?? bis zu 3 johr freiheitsstroff? :o

Verfasst: 06.12.2007, 11:50
von Diegito
stuessy hat geschrieben:rotblaus logik übetrifft mal wieder alles.

ein sfv-betrüger kann ja dennoch ins stadion, ist ja kein hool... darum kennen die ihn nicht.

für was gibt es dann ein stadionverbot? damit man bei einem anderen eingang einfach so reinspazieren kann... wohl kaum. die ficken dich dann nur noch einmal und dann hast du den salat.
Das isch aber eso. Wenn de irgendneume e SV igholt hesch, denne kunnsch trotzdäm logger ins joggeli (vorallem wenn JK nid uff di selber sondern uffe kolleg lauft) und in alli andere stadie ihne, wenn de nid e bulle bekannti person bisch.

Verfasst: 06.12.2007, 12:25
von Szene Tours
Grüner Schatten hat geschrieben:nur blöd, wenn er dann im stadion aus irgendeinem grund kontrolliert wird und man sieht, dass er stadionverbot hat --> hausfriedensbruch, bei anzeige drohen bis 3 jahre freiheitsstrafe oder eine geldstrafe.
gegenüber dem schweizer recht, hat die islamische schari'a ja noch einiges nachzuholen :cool:

Verfasst: 06.12.2007, 13:24
von stuessy
jo das glaubi scho, nur falls si di mol us irgendeim grund (kai ahnig welli... dummi zuefäll halt) gsehn, denn bischen. wirdsch sicher nid e begnadigung vom bereits usgsprochene SV bikoo.
;)

Verfasst: 06.12.2007, 15:55
von XxNOSTRADAMUSxX
stuessy hat geschrieben:jo das glaubi scho, nur falls si di mol us irgendeim grund (kai ahnig welli... dummi zuefäll halt) gsehn, denn bischen. wirdsch sicher nid e begnadigung vom bereits usgsprochene SV bikoo.
;)
ich glaub, wär zu unrächt paar johr kriegt het schisst zimlig do druff. und eimol im johr 500 läppe fyr e huusfriedensbruch isch aim dr fcb scho no wärt.. saisonkarte und alli uswärtsfahrte kömme sunscht jo eh immer uf e vielfachs vo däm..

pro stadionvrbot missachte

Verfasst: 08.12.2007, 10:47
von Rotblau
stuessy hat geschrieben:rotblaus logik übetrifft mal wieder alles.

ein sfv-betrüger kann ja dennoch ins stadion, ist ja kein hool... darum kennen die ihn nicht.

für was gibt es dann ein stadionverbot? damit man bei einem anderen eingang einfach so reinspazieren kann... wohl kaum. die ficken dich dann nur noch einmal und dann hast du den salat.
Ein absolut hilfloser Beitrag. Ich bleibe dabei, wenn dieser SFV-Ausweis-Bschisser unauffällig bleibt, kann er locker in allen Stadien der Schweiz ein- und ausgehen, sofern er an den seltenen Orten, wo der Name beim Ticketkauf angegeben werden muss, jemand anders vorbeischickt. Ist wie mit dem Entzug des Fahrausweises. Wer nicht gerade in einem Kaff wohnt, wo jeder jeden kennt, kann locker in dieser Zeit Auto fahren. Wenn man sich in dieser Zeit an alle Verkehrsregeln hält, ist das Risiko sehr klein, erwischt zu werden.

Und selbst mit Stadionverbot belegte Gewalttäter können meistens in einem anderen Sektor Unterschlupf finden, sofern sie unauffällig bleiben, und, wo es notwendig ist, sich mit Hut, Brille, Schnauz tarnen. Dann stören sie auch nicht mehr, im Gegenteil, es beschert den Vereinen Mehreinnahmen.

Verfasst: 08.12.2007, 12:03
von Master
Rotblau hat geschrieben:Ein absolut hilfloser Beitrag. Ich bleibe dabei, wenn dieser SFV-Ausweis-Bschisser unauffällig bleibt, kann er locker in allen Stadien der Schweiz ein- und ausgehen, sofern er an den seltenen Orten, wo der Name beim Ticketkauf angegeben werden muss, jemand anders vorbeischickt. Ist wie mit dem Entzug des Fahrausweises. Wer nicht gerade in einem Kaff wohnt, wo jeder jeden kennt, kann locker in dieser Zeit Auto fahren. Wenn man sich in dieser Zeit an alle Verkehrsregeln hält, ist das Risiko sehr klein, erwischt zu werden.

Und selbst mit Stadionverbot belegte Gewalttäter können meistens in einem anderen Sektor Unterschlupf finden, sofern sie unauffällig bleiben, und, wo es notwendig ist, sich mit Hut, Brille, Schnauz tarnen. Dann stören sie auch nicht mehr, im Gegenteil, es beschert den Vereinen Mehreinnahmen.
Ungewohnt so etwas von dir zu lesen. Wieso nicht auch bei anderen Dingen diese Meinung? (Stichwort Pyro...)
Etwas zwar Verbotenes, aber nicht weiter schädliches tun solange man nicht erwischt wird ist ok. Finde ich grundsätzlich auch eine gute Lösung vom vernünftigen persönlichen Standpunkt her.

Verfasst: 08.12.2007, 12:14
von Spirit of St. Jakob
Master hat geschrieben: Etwas zwar Verbotenes, aber nicht weiter schädliches tun solange man nicht erwischt wird ist ok.
Aber WENN man erwischt wird, sollte man das auch akzeptieren und nicht rumheulen. ;)

Verfasst: 08.12.2007, 12:28
von Stanislaw
Thierry Ritter (sprich Riiedr) von dr Obersch dö Neuwiler ??? :eek:

Verfasst: 08.12.2007, 12:33
von Soriak
Da muss es doch bessere Beispiele fuer den Missbrauch von Stadionverboten geben... kein Mitleid mit denen, die sich unrechtmaessige Vorteile verschaffen. Einfach den geschuldeten Preis zu zahlen funktioniert nirgens - sonst wuerde es ja jeder machen. 9x nicht erwischt werden und beim 10. Mal zahlt man dann halt den Ticketpreis?

Wer bewusst ein solches Risiko eingeht, muss dann halt auch mit den Konsequenzen rechnen. Haette man sich halt vorher ueberlegen muessen.

Wer sich ein Fussballspiel anschauen will, der soll auch dafuer zahlen, wie es jeder andere Zuschauer auch macht.
Aber WENN man erwischt wird, sollte man das auch akzeptieren und nicht rumheulen
++