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Verfasst: 13.11.2007, 15:06
von Vincent Vega
IP-Lotto hat geschrieben:Dann will ich doch mal die Befürworter des grosszügigen Ermessensspielraums für Polizei und Staatsanwaltschaft fragen, wo sie denn die Grenze ziehen wollen, wenn nicht bei der Einhaltung der Gesetze? Und wie allgemeingültig diese Grenze dann sein soll?
Ich finde es sogar wichtig, dass die Polizei im Wahl des Mittels einen gewissen Ermessenspielraum hat. Aber natürlich nur dann, wenn sie für ihr Eingreifen überhaupt eine rechtliche Grundlage haben (was in diesem konkreten Fall ja noch nicht eindeutig geklärt ist).
Spirit of St. Jakob hat dir Notwendigkeit eines solchen Ermessensspielraums gut aufgezeigt:
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Wenn, wie heute in der BaZ geschrieben, die momentane Alternative zur Wegweisung eine (teure) Nacht im Bau ist, finde ich ein beschränktes Rayonverbot noch sehr human und eine gute Lösung. (...)
Verfasst: 13.11.2007, 16:16
von Spirit of St. Jakob
IP-Lotto hat geschrieben:Dann will ich doch mal die Befürworter des grosszügigen Ermessensspielraums für Polizei und Staatsanwaltschaft fragen, wo sie denn die Grenze ziehen wollen, wenn nicht bei der Einhaltung der Gesetze? Und wie allgemeingültig diese Grenze dann sein soll?
Es geht ja nicht darum, dass hier wahllos Gruppenweise Jugendliche schikaniert wurden. Es waren alles Stressköpfe, die gegen Gesetz und Ordnung verstossen haben. Und wie bereist erwähnt, die Alternative wäre eine Nacht in der Ausnüchterung.
Verfasst: 13.11.2007, 19:00
von Richturd
Soriak hat geschrieben:Die Stoerenfriede sollte man eventuell einfach ueber die Nacht einbuchten, kann auch therapeutisch wirken.
S'Schällemätteli läbt wieder...

Verfasst: 13.11.2007, 19:02
von Richturd
Nur So... hat geschrieben:Gegen Polizeiwillkür... Nach welchen Kriterien geht den die Polizei vor wenn sie Jugendliche wegweisst?
Also bei den Boxmaschinen dürfen sie die Schuschachtelnköpfe schon einsammeln...
Verfasst: 13.11.2007, 19:04
von Richturd
Nur So... hat geschrieben:So lange diese Aggression nicht gegen ein Gesetz verstösst, gibt es kein Grund für ein Einschreiten der Polizei, bzw. hat die Polizei kein Recht dazu.
Wann soll sie den einschreiten? Wenn der Boden rot ist?
Verfasst: 13.11.2007, 19:15
von Richturd
Vielleicht denkt ihr später anderst, wenn ihr selber Kids habt, euch Sorgen um deren Sicherheit oder sogar um deren pupertären Entwicklung macht. Die können ja auch in diesen "Sog" geraten.
Pupertierende lachen jetzt, aber wenn eure Spermien gebrauchbar sind, werdet ihr es noch erleben.
Verfasst: 13.11.2007, 19:15
von XxNOSTRADAMUSxX
Vincent Vega hat geschrieben:wenn die Abklärung ergibt, dass man das Vorgehen unter "Hausverbot" durchführen darf, ist es mE rechtens, oder nicht? (Aber ich bin natürlich kein Jurist).
ein hausverbot könnte nur die messe basel für gewisse teile, die standbetreiber für andere teile aussprechen. bei der polizei ist die grundlage für einen platzverbot, um welchen es sich offenbar handelt, nicht gegeben.
Verfasst: 13.11.2007, 19:32
von IP-Lotto
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Es geht ja nicht darum, dass hier wahllos Gruppenweise Jugendliche schikaniert wurden. Es waren alles Stressköpfe, die gegen Gesetz und Ordnung verstossen haben. Und wie bereist erwähnt, die Alternative wäre eine Nacht in der Ausnüchterung.
Aus der Medienmitteilung der Polizei vom 6.11.:
Vier Personen, die durch besonders aggressives Verhalten aufhielten, wurden weggewiesen und erhielten „Hausverbot“.
Eine Woche später waren dann schon ein paar mehr aufgefallen. (auffallen heisst das Verb übrigens!)
Der Straftatbestand ist auch interessant.
Und nein, ich verteidige keine Stressereien und nerve mich unheimlich ab Leuten, "die einem ein Messer im Ranzen androhen, weil man im Gewühl versehentlich ihre Schulter gestreift hat."
Aber die Polizei und Justiz haben gefälligst streng nach ihrem Auftrag zu handeln. Nochmal: Wo ist die Grenze? Wenn kein Spielraum definiert ist, gibt es keinen. Auch nicht vielleicht und unter Umständen. Und auch nicht, wenn der "Erfolg ihnen Recht gibt". Ich kenne Massnahmen, mit denen man die Todesfälle im Strassenverkehr auf Null reduzieren könnte; - oder Vergewaltigungen. Ja, diese Szenarien sind, verglichen mit dem Vorgefallenen, lächerlich. Und in 2 Jahren ist es nicht mehr nur "aggressives Verhalten" sondern "aggressives Aussehen"?
Verfasst: 14.11.2007, 01:53
von Blutengel
Einmal mehr muss ich auf das fast alles rechtfertigende Polizeigesetz des Kanton Basel-Stadt verweisen:
Polizeigewahrsam
§ 37. Die Kantonspolizei kann vorübergehend in Gewahrsam nehmen:
1. Personen, die andere ernsthaft gefährden;
2. Personen, die durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit, Ruhe
und Ordnung stören;
3. Personen, die aus einer Anstalt entwichen sind, in der sie sich aus
strafrechtlichen oder fürsorgerischen Gründen aufzuhalten
haben;
4. zur Sicherstellung des Vollzuges einer durch die zuständige Instanz
angeordneten Ausweisung, Landesverweisung oder Auslieferung.
2 Der in Gewahrsam genommenen Person ist der Grund des Gewahrsams
anzugeben. Nach Wegfall dieses Grundes, in den Fällen von Ziffern
1 und 2 spätestens nach 24 Stunden, ist die Person zu entlassen
oder der erforderlichen Obhut zuzuführen.
In meinen Augen könnte die Polizei jemanden einpacken, der durch offensichtlich aggressives Verhalten die öffentliche Ruhe und Ordnung stört, diesen vom Platz entfernen und 24 Stunden eingesperrt lassen.
Dann gibt es noch diesen Teil im Gesetz:
Wegweisung und Fernhaltung
§ 42. Die Kantonspolizei kann vorübergehend Personen von einem
Ort wegweisen oder fernhalten, wenn sie
1. ernsthaft und unmittelbar gefährdet sind;
2. Einsätze zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung, insbesondere durch Polizeikräfte,
Feuerwehr oder Rettungsdienste, behindern;
3. die Kantonspolizei an der Durchsetzung vollstreckbarer Anordnungen
hindern.
Also wenn dann eine Kontrolle durchgeführt wird, einer macht den Max und hindert so die Polizei bei der Arbeit ist er auch weg vom Platz.
Der einzige nicht klare Punkt sehe ich im längeren Verbot sämtliche Messeplätze zu betreten. Für dieses Vorgehen findet sich in meinen Augen keine Rechtfertigung. Sprich bis und mit 24 Stunden ist es möglich .... aber nicht für 2 Wochen.
Verfasst: 14.11.2007, 12:59
von Dingo
Oh, die Armen. Ein paar Tage durften Sie bei den Botschautis NICHT den Max machen, alle bös anschauen, zwischendurch mal mit den Kollegen auf einzelne und oder kleinere losgehen, die eigene Freundin an Kumpels zum ficken ausleihen etcetc.
Ja, da muss man schon genau prüfen, ob da nicht die Menschenrechte mit Füssen getreten werden!!!
Oder habe ich da Vorurteile???
Niederknüppeln, 2 Stunden Bauchlage vor Ort, eine Nacht mit Big Jumbo im Knast, morgens von den Eltern persönlich abholen lassen. Alternativ den Eltern noch das Telefonbuch auf den Kopf, wenn dumme Fresse.....
So geht das!!!!
Verfasst: 14.11.2007, 13:29
von Bender
Dingo hat geschrieben:Oh, die Armen. Ein paar Tage durften Sie bei den Botschautis NICHT den Max machen, alle bös anschauen, zwischendurch mal mit den Kollegen auf einzelne und oder kleinere losgehen, die eigene Freundin an Kumpels zum ficken ausleihen etcetc.
Ja, da muss man schon genau prüfen, ob da nicht die Menschenrechte mit Füssen getreten werden!!!
Oder habe ich da Vorurteile???
Niederknüppeln, 2 Stunden Bauchlage vor Ort, eine Nacht mit Big Jumbo im Knast, morgens von den Eltern persönlich abholen lassen. Alternativ den Eltern noch das Telefonbuch auf den Kopf, wenn dumme Fresse.....
So geht das!!!!
Etwas imperativ formuliert, aber sicherlich mit einem gewissen Wahrheitsgehalt.