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Verfasst: 30.10.2007, 17:08
von skenk
panda hat geschrieben:Klar - mit einem ergaunerten Monatslohn lässt es sich bestimmt die nächsten 20 Jahre gut leben
:D :D :D

ich veregg!

Verfasst: 30.10.2007, 17:10
von onyx
ganz klar: zrugggäh oder verrächne. OR 62 ff, ungerechtfertigte Bereicherung

Verfasst: 30.10.2007, 17:30
von penalty
panda hat geschrieben:Klar - mit einem ergaunerten Monatslohn lässt es sich bestimmt die nächsten 20 Jahre gut leben
Wenn man wie fcbshout mit CHF 50.- Sackgeld in der Woche auskommen muss, erscheint einem ein Monatslohn von - sagen wir mal - 5000 CHF als wahnsinnig viel Geld... :p

Verfasst: 30.10.2007, 22:16
von Kawa
panda hat geschrieben:Wenn A.B. merkt dass er den doppelten Lohn auf dem Konto hat wäre er meiner Meinung nach verpflichtet dies seinen Chef mitzuteilen und das zu Unrecht erhaltene Geld zurück zu geben.
Wenn er's merkt ....
Ich erhalte 2 mal im Jahr einen schriftlichen Kontoauszug (den Rest mach ich Online) und würde das daher ev. auch monatelang nicht bemerken ...

Verfasst: 31.10.2007, 00:21
von 176-671
Gibts da nicht so einen Passus bei der ungerechtfertigten Bereicherung, der zur Folge hat, dass die Rückzahlung des zuviel erhaltenen Geldes nicht mehr durchgeführt werden muss? Irgendwie so: Derjenige, der zuviel erhalten hat, konnte das nicht merken und hat das Geld schon ausgegeben?

Verfasst: 31.10.2007, 00:42
von das Orakel
176-671 hat geschrieben:Gibts da nicht so einen Passus bei der ungerechtfertigten Bereicherung, der zur Folge hat, dass die Rückzahlung des zuviel erhaltenen Geldes nicht mehr durchgeführt werden muss? Irgendwie so: Derjenige, der zuviel erhalten hat, konnte das nicht merken und hat das Geld schon ausgegeben?
Ja, er muss es aber gutgläubig ausgegeben haben oder zwingend nicht mit einer Rückforderung gerechnet haben... Art. 64 OR.

Verfasst: 31.10.2007, 01:50
von Basl0r
naja frogt sich au, wenn du in sonere situation bisch. miteme hammer lohn und ere geile arbet, das de das alles wilsch ufs spiel setze ^^ well i denk wenn de das nid würsch wölle, wäre dini täg in dere firma zellt ^^