1. DAS VISUM
Für die Einreise in die Republik Kasachstan sind ein gültiger Reisepass und ein Visum der Republik Kasachstan, das von den Konsularbehörden Kasachstans im Ausland erteilt wird, erforderlich. Das Visum bestimmt die Dauer Ihres Aufenthaltes in Kasachstan, die bei Bedarf durch die Behörden des Innenministeriums (Verwaltung des Innern der Gebiete - u201EUprawlenije Wnutrennich Del Oblastiu201C, der Stadt Almaty u2013 u201EGoroda Almatyu201C, des Ministeriums des Innern der Republik Kasachstan u2013 u201EMinisterstwa Wnutrennich Del Respubliki Kasachstanu201C), außer Touristenvisen verlängert werden kann. Eine willkürliche Korrektur der Aufenthaltsdauer, sowie eine selbständige Eintragung von Kindern in das Visum sind unzulässig und führen zur Geldstrafe und Ausweisung aus dem Land.
Nach Erhalt des Visums bei der Konsularbehörde prüfen Sie bitte seine Gültigkeitsdauer, um Missverständnisse an der Grenze zu vermeiden.
Außerdem wird eine Reisekrankenversicherung empfohlen.
Bei der Einreise nach Kasachstan durch andere Länder erkundigen Sie sich bitte bei den zuständigen Auslandsvertretungen des Durchreisestaates.
Bei der Beantragung von Geschäfts-, Dienst-, Privat- und Touristenvisa bei den kasachischen Konsularbehörden sind grundsätzlich keine Einladungen erforderlich.
Visa für zwei-, drei- und mehrmalige (nur für Geschäfts- und Dienstreisen) Ein- und Ausreisen nach Kasachstan werden auf der Grundlage einer Einladung des kasachischen Partners und der Bestätigung (Referenznummer) des Außenministeriums der Republik Kasachstan ausgestellt.
Transitvisum für die Durchreise mit der Eisenbahn/dem PKW werden bei der Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt. Falls ein Aufenthalt in Kasachstan vorgesehen ist, ist ein Touristen-, Privat- oder Geschäftsvisum erforderlich.
Für die Ausstellung eines Visums müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Ein gültiger Reisepaß (mindestens noch 6 Monate gültig),
- Ein Kinderausweis für jedes Kind, das im Paß der Eltern nicht eingetragen ist,
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Paßbild,
- Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebuhr (im Original),
- Ein frankierter Umschlag (falls per Post).
2. EINREISE IN DIE REPUBLIK KASACHSTAN UND EINREISEFORMALITÄTEN
a) Grenzkontrolle
Nach der Ankunft in den internationalen Flughäfen Kasachstans werden Sie zunächst einer Grenzkontrolle unterzogen, dabei ist ein gültiger Pass mit dem Visum der Republik Kasachstan vorzulegen. Bei der Einreise in die Republik Kasachstan wird im Paß ein Vermerk (Stempel) der Grenzstelle mit dem Einreisedatum angebracht.
b) Zollkontrolle
Die Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen (Rauschgift), Gift- und starkwirkenden Stoffen, seltenen Flora- und Faunaarten und pornographischen Waren in die Republik Kasachstan ist grundsätzlich verboten.
Für den Transport von Haustieren sind Dokumente für das Tier und ein tierärztliches Attest mit der Übersetzung ins Kasachische oder ins Russische erforderlich.
3. REGISTRIERUNG BEI DEN BEHÖRDEN DES INNENMINISTERIUMS UND IN DEN HOTELS
(bezieht sich auch auf die Bürger der Staaten, mit denen Kasachstan eine Vereinbarung über Freizügigkeit ohne Visum abgeschlossen hat)
Ab dem 1. August des Jahres wird die Registrierung der Pässe der für drei Monate (90 Tage, einmalige Einreise) in die Republik Kasachstan einreisenden Personen während der Visumsausstellung bei den Konsulaten der Republik Kasachstan kostenlos durchgeführt.
Nach der Registrierung des Passes mit dem Visum und der Ausstellung des Migrationsausweises im Konsulat der RK ist der Besuch von Behörden des Innenministeriums bei der Ankunft in Kasachstan nicht notwendig.
Die Passregistrierung der Bürger, die trotz der fehlenden Passregistrierung bei den Konsulaten der Republik Kasachstan die Grenze der Republik passieren, wird bei den Übergangsstellen vom Grenzschutz der Republik Kasachstan durchgeführt; falls die Passregistrierung von dem Grenzschutz der Republik Kasachstan nicht durchgeführt worden war, sollte man sich an die Migrationsbehörde in dem Aufenthaltsort wenden.
Die Registrierungsverlängerung nach dem Ablauf der angegebenen Frist wird bei den Behörden des Inneren in Ihrem Aufenthaltsort durchgeführt.
Wenn Sie geschäftlich mit dem ein-, zwei- und mehrmaligen Visum ausgereist sind, muss die Passregistrierung von Ihrem kasachischen Geschäftspartner durchgeführt werden, der in der Zeile u201EEinladende Firma in Kasachstanu201C eingegeben wird. Ihr Partner trägt dann die Verantwortung für Ihren weiteren Aufenthalt in Kasachstan bis zur Ausreise.
In Hotels, die zur Registrierung der ausländischen Bürger zugelassen sind, können Pässe aller dort wohnenden ausländischen Gäste registriert werden, unabhängig von dem Reiseziel und der Aufenthaltsdauer in der Republik Kasachstan. Informationen darüber, ob das Hotel zur Registrierung der ausländischen Bürger zugelassen ist, bekommen Sie in der Rezeption des Hotels.
Die Pässe der Staatsfunktionäre und Öffentlichkeitspersonen aus dem Ausland, derer Familienmitglieder, der Mitarbeiter der diplomatischen Vertretungen und Konsulaten sowie internationaler Organisationen können im Bedarfsfall bei Anrede der einladenden Firma in dem Konsulardepartment des Auswärtigen Amtes der Republik Kasachstan registriert werden. In diesem Fall werden sie von der Registrierung bei den Behörden des Innenministeriums befreit.
4. BEWEGUNGSFREIHEIT AUF DEM TERRITORIUM DER REPUBLIK KASACHSTAN
Ausländer können sich auf dem Territorium der Republik Kasachstan außer Sperrzonen frei bewegen. Im Fall eines Sperzonenbesuches sind die Behörden des Innenministeriums, bei denen der Pass registriert ist, in Kenntnis zu setzen.
5. DEVISEN
Seit 1993 hat die Republik Kasachstan eine eigene Währung u2013 Tenge. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist nicht eingeschränkt, sie sollen aber unbedingt am Zollamt bei der Ankunft deklariert werden. Die Höhe der ausgeführten Summe darf die in der Deklaration angegebene Summe nicht übertreffen.
Die bevorzugten Hauptwährungen sind US-Dollar und Euro. Das Geld kann in Hotels und in speziellen Wechselstellen, die es in den Städten genügend gibt, umgetauscht werden. Es empfiehlt sich, Devisen in kleineren Mengen zu wechseln und die Belege aufzuheben, um sie bei der Ausreise vorzulegen. Um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wird es abgeraten, das Geld auf Märkten und bei den Unbekannten zu wechseln, die einen besseren Wechselkurs anbieten. Illegale Devisengeschäfte werden strafrechtlich verfolgt.
Die Ausfuhr von Tenge ist offiziell nicht erlaubt, deshalb wird es empfohlen, vor der Ausreise den Rest gegen Devisen umzutauschen.
In größeren Hotels, einigen Restaurants, Banken und Geschäften kann die Zahlung durch Kreditkarten und Traveleru2019s Cheques erfolgen. Es wird empfohlen, die abgezogenen Summen zu überprüfen.
6. AUSREISE AUS DER REPUBLIK KASACHSTAN
Bei der Ausreise aus der Republik Kasachstan werden praktisch dieselben Formalitäten getan, wie bei der Einreise. Die Zolldeklaration, die bei der Einreise erhalten wurde, ist vorzulegen. Bei der Passkontrolle wird das Visum geprüft und der Stempel über die Ausreise aus der Republik Kasachstan gestellt.
Achtung! Wenn in Ihrem Pass kein Registrierungsvermerk laut Punkt 3 dieses Merkblattes vorhanden ist, so können die Vertreter der Behörden des Innenministeriums eine Geldstrafe einziehen, deshalb empfehlen wir Ihnen, sofort nach Ankunft allen Anordnungen bzgl. der Registrierung Ihres Passes nachzukommen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise und einen angenehmen Aufenthalt in der Republik Kasachstan!