
eruierte feldstürmer zur kasse bitten?
- Aficionado
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Schaetzt man sehr hoch, dann waren es bestimmt nicht mehr als 500 Leute auf dem Feld.
3,000,000 : 500 = 6,000.-
Also, jeden den man erwischt auf 6,000.- verklagen. Die Summe ist tief genug um niemanden fuer den Rest des Lebens in den Ruin zu treiben, und hoch genug um zum Nachdenken anzuregen.
Diese Strafe soll aber jeden treffen, den man auf dem Feld identifizieren kann. Die Sanktionen vom SFV kommen nicht weil 3 Leute Gegenstaende auf die Polizei geworfen haben, sondern weil das Feld gestuermt wurde. In dem Sinne sind alle auf dem Feld genau gleich schuld.
Und Einkommensabhaengig in einem zivilen Prozess waere daemlich, der Schaden wird nicht geringer nur weil der Taeter Student ist. Wenn dir jemand dein Auto absichtlich kaputt macht, muss er auch fuer den vollen Schaden aufkommen, auch wenn er sich das nicht leisten kann.
3,000,000 : 500 = 6,000.-
Also, jeden den man erwischt auf 6,000.- verklagen. Die Summe ist tief genug um niemanden fuer den Rest des Lebens in den Ruin zu treiben, und hoch genug um zum Nachdenken anzuregen.
Diese Strafe soll aber jeden treffen, den man auf dem Feld identifizieren kann. Die Sanktionen vom SFV kommen nicht weil 3 Leute Gegenstaende auf die Polizei geworfen haben, sondern weil das Feld gestuermt wurde. In dem Sinne sind alle auf dem Feld genau gleich schuld.
Und Einkommensabhaengig in einem zivilen Prozess waere daemlich, der Schaden wird nicht geringer nur weil der Taeter Student ist. Wenn dir jemand dein Auto absichtlich kaputt macht, muss er auch fuer den vollen Schaden aufkommen, auch wenn er sich das nicht leisten kann.
= Willkür, also hört mal mit solchen Scheisstheorien.Soriak hat geschrieben:Schaetzt man sehr hoch, dann waren es bestimmt nicht mehr als 500 Leute auf dem Feld.
3,000,000 : 500 = 6,000.-
Gesetzlich besteht auch kein Verbot den Rasen nicht zu betreten. Was ein Veranstalter verlangt hat noch lange keine rechtliche Gültigkeit.
Auf der Schützenmatte waren die rechtlichen Tafeln aufgestellt, die untersagten den Rasen zu betreten. Ob diese auch Ordnungsgemäss eingetragen waren ist wieder eine andere Sache.
Falsch. Willkuer waere, wenn man einfach zufaellig 500 Leute aus der MK bestrafen wuerde. Nur weil man nicht alle identifizieren kann, heisst es noch lange nicht, dass man niemanden zur Kasse bitten darf.Léon hat geschrieben:= Willkür, also hört mal mit solchen Scheisstheorien.
Es laesst sich sehr wohl ein Schaden unter denen aufteilen, die ihn verursacht haben. So haftet nicht jeder Einzelne fuer den Gesamtschaden, sondern jeder fuer den Teil, den er verursacht hatte.
Der FCB verbietet das Betreten des Rasen (siehe Tafel beim Eingang), das sollte gesetzlich eigentlich reichen. Natuerlich steht es nirgens im StGB, aber es handelt sich ja auch nicht um eine strafrechtliche Klage.Gesetzlich besteht auch kein Verbot den Rasen nicht zu betreten. Was ein Veranstalter verlangt hat noch lange keine rechtliche Gültigkeit.
Auf der Schützenmatte waren die rechtlichen Tafeln aufgestellt, die untersagten den Rasen zu betreten. Ob diese auch Ordnungsgemäss eingetragen waren ist wieder eine andere Sache.
Tatsache ist, dass ein paar hundert Leute die Stadionordnung verletzt haben (also die Bedinnungen, die man mit einem Eintreten akzeptiert) und dadurch dem FCB finanzieller Schaden entstanden ist. Dass es zu einem Schaden kommen wuerde, musste auch jedem auf dem Feld klar sein.
Beim SJP handelt es sich um ein Privatgrundstück. Der Besitzer hat sehr wohl das Recht, Regeln/Verbote aufzustellen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptierst Du mit dem Kauf eines Tickets.Léon hat geschrieben:= Willkür, also hört mal mit solchen Scheisstheorien.
Gesetzlich besteht auch kein Verbot den Rasen nicht zu betreten. Was ein Veranstalter verlangt hat noch lange keine rechtliche Gültigkeit.
Auf der Schützenmatte waren die rechtlichen Tafeln aufgestellt, die untersagten den Rasen zu betreten. Ob diese auch Ordnungsgemäss eingetragen waren ist wieder eine andere Sache.
Sowohl bei den Eingängen als auch im Stadion selbst weisen Tafeln darauf hin, dass das Betreten des Feldes verboten ist, ebenso das Abbrennen von Feuerwerk (auch wenn es geil aussieht!).
Es gilt den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht zu beachten!
(Aha, Soriak war schneller...)
mfG
- Spirit of St. Jakob
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Der Veranstalter verbietet dir das Betreten des Rasens klar und deutlich. Du widersetzt dich seiner Hausordnung und begehst damit ein Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB). Alles klar? Und das ist nur das Strafrechtliche... wie bereits ausführlich erwähnt, kann der Veranstalter jederzeit zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Ob und in welcher Höhe das sein wird, entscheidet ein Richter.Léon hat geschrieben: Gesetzlich besteht auch kein Verbot den Rasen nicht zu betreten. Was ein Veranstalter verlangt hat noch lange keine rechtliche Gültigkeit.
Art. 186
Hausfriedensbruch
Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.
- sammy
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genau mini meinig und wenn sie's nit chönne zahle, müends halt de betrag abschaffe mit sozialarbeit und wenns 5 johr oder lenger jedi frei minute isch, nur wenn's dene weh tuet wo das verdammti chaos gmacht händ, nur denn chönne söttigi aktione unterbunde wärde und wäre en abschrecker für andriiTom73 hat geschrieben:Es geht ja auch nicht darum dass 100-200 Leute einen Schaden von 3 Mio total abdecken. Aber eine happige Busse die sie noch lange schmerzen wird, vorallem fuer die die nachweislicherwiese jemanden angegriffen oder etwas kaputt gemacht haben sollte es schon sein. Nur so lernen sie's, und hoeren endlich damit auf der ganzen Kurve zu schaden!
wenn der oobehimmel rot isch... und am rhy nur blaui lüt triffsch...
:D

- São Paulino
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Ich bin da eher für "Liberté, égalité, fraternité, ou la mort!".
Es war sehr falsch, was da gewisse getan haben, v.a. vor dem Stadion (was ich allerdings nicht live miterlebt habe. Rein vom Sachschaden her muss es da aber so zugegangen sein, dass es einfach nicht tolerierbar ist.). Dies gilt es klar zu verurteilen.
Trotzdem habe ich Mühe damit, wie i.M. jeder gegen jeden zu kämpfen scheint, so nach dem Motto "Ich habe nichts gemacht, die waren's..." Ich sitze im C und habe nichts gemacht, dass direkt zu dieser Strafe geführt hat. Deswegen distanziere ich mich jetzt nicht von ganzen Sektoren im Stadion u.ä. Die momentan demonstrierte Solidarität unter den FCB-Anhängern gibt mir massiv zu denken. Ich würde hier mehr Zusammenhalt erwarten.
Wenn schon, dann noch eher Stimmungsmache gegen den Verband, aber doch nicht gegen die eigenen Stadionnachbarn...
Es war sehr falsch, was da gewisse getan haben, v.a. vor dem Stadion (was ich allerdings nicht live miterlebt habe. Rein vom Sachschaden her muss es da aber so zugegangen sein, dass es einfach nicht tolerierbar ist.). Dies gilt es klar zu verurteilen.
Trotzdem habe ich Mühe damit, wie i.M. jeder gegen jeden zu kämpfen scheint, so nach dem Motto "Ich habe nichts gemacht, die waren's..." Ich sitze im C und habe nichts gemacht, dass direkt zu dieser Strafe geführt hat. Deswegen distanziere ich mich jetzt nicht von ganzen Sektoren im Stadion u.ä. Die momentan demonstrierte Solidarität unter den FCB-Anhängern gibt mir massiv zu denken. Ich würde hier mehr Zusammenhalt erwarten.
Wenn schon, dann noch eher Stimmungsmache gegen den Verband, aber doch nicht gegen die eigenen Stadionnachbarn...
"Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben." (A. Einstein)
Zusammenhalt unter den Fans ist da. Mitleid gegenueber denen, die im D sitzen und sich nichts zu Schulde haben kommen lassen ist auch da. Das sind unsere Fan"brueder" - nicht aber Leute, wie derjenige der Pyro auf Filipescu warf. Kriminelle schuetzt man nicht, Punkt.São Paulino hat geschrieben:Die momentan demonstrierte Solidarität unter den FCB-Anhängern gibt mir massiv zu denken. Ich würde hier mehr Zusammenhalt erwarten.
Wenn schon, dann noch eher Stimmungsmache gegen den Verband, aber doch nicht gegen die eigenen Stadionnachbarn...
Wie wuerdest du denken, wenn jemand mit einem Messer auf einen Zuercher losgegangen waere? Ist auch unentschuldbar und eine brennende Fackel ist eher noch gefaehrlicher als ein Messer.
Der Verband hat bei der Sicherheitsplanung auch Fehler gemacht, keine Frage. Am Ende sind sie auch die einzigen, die eine echte Strafe davon tragen. Natuerlich ist es fuer alle Fans schlimm das Spiel nicht live sehen zu koennen, aber eine wirkliche Strafe ist das nicht. Nicht im Vergleich zu 3 Millionen Franken, die es den Club kostet.
Schuld an den Ausschreitungen sind aber nur die, die auf's Feld gingen. Muesste man zwischen Choreos und friedlichen Spielen waehlen, wuerden 99% der Besucher auf die Choreos verzichten. Aber jeder der meint, ohne gewalttaetige Fans gaebe es gar keine Stimmung vergisst die friedlichen 5900 Fans in der MK, die maximum Support auch ohne Gewalt geben.
Dazu gibt es aber genuegend andere threads...
3'000'000 : 100 = 30'000Läggerlifreak hat geschrieben:3 Mio , wie wänn die das jeh Zahle, sie miesste wenn sie päch hänn in Privatkonkurs go und me macht e ganz Läbe zer Sau , well sie eimol e dummheit g'macht hänn
3'000'000 : 200 = 15'000
3'000'000 : 300 = 10'000 etc...
Deswegen geht doch niemand Konkurs und es wird auch kein Leben zerstört, man muss vielleicht ein Jahr länger warten, bevor man sich ein neues Auto kauft ....
- São Paulino
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@Soriak: Eventuell hast du mich missverstanden. (Die ganze Thematik ist aber auch unheimlich heikel zu kommentieren.) Ich wollte mit meinem Post nicht aussagen, dass ich die gewaltbereiten/-tätigen Fans schützen will. Grundsätzlich gehe ich aber von einer hohen Solidarität aus. (Ich erachte diese momentan als nicht so hoch wie du.)
Wie gesagt, es ist so schwierig, dies so zu kommentieren, dass es richtig rüberkommt... Klar müssten die eigentlichen Übeltäter differenziert und noch härter bestraft werden. Aber wie macht man das? (Keine simplen Lösungen möglich.)
Was ich aber noch sagen möchte: Also ich empfinde es als Strafe, den FCB 2x nicht sehen zu dürfen. Wenn ich dies selbst nicht wollte, ok. Aber nicht mal die Möglichkeit zu haben, empfinde ich klar als Strafe.
Wie gesagt, es ist so schwierig, dies so zu kommentieren, dass es richtig rüberkommt... Klar müssten die eigentlichen Übeltäter differenziert und noch härter bestraft werden. Aber wie macht man das? (Keine simplen Lösungen möglich.)
Was ich aber noch sagen möchte: Also ich empfinde es als Strafe, den FCB 2x nicht sehen zu dürfen. Wenn ich dies selbst nicht wollte, ok. Aber nicht mal die Möglichkeit zu haben, empfinde ich klar als Strafe.
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- Baudelaire
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Ich empfinde es als Gewalt gegen mich, dass mir jemand verbietet, 5 Spiele zu sehen. Genauso wie ich es als Gewalt empfinde, wenn jeder Vollidiot in der Schweiz meint, seine Meinung über eine Gruppe, zu der er mich rechnet, kundtun zu müssen.São Paulino hat geschrieben:ich empfinde es als Strafe, den FCB 2x nicht sehen zu dürfen. Wenn ich dies selbst nicht wollte, ok. Aber nicht mal die Möglichkeit zu haben, empfinde ich klar als Strafe.
Zu deinem Post über die Solidarität unter den Fans: 100% Zustimmung. Und es ist nicht nur moralisch bedenklich, sondern auch taktisch.
Coupé-Décalé!
Nein ist es nicht. Aber die Mühe mache ich mir nicht....Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Der Veranstalter verbietet dir das Betreten des Rasens klar und deutlich. Du widersetzt dich seiner Hausordnung und begehst damit ein Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB). Alles klar?
(Zudem einfach Gesetzestexte abzuschreiben oder kopieren kann sogar meine 8j Schwester)
Aber dann keine Ahnung haben wie die Gesetze angewendet werden und welche Urteilsbegründungen schon gesprochen worden sind passt dazu.) Wenn der SJP Schild anbringen darf die dann noch rechtlich relevant wären, so dürfte ich auch an meiner Strasse auch folgende Tafeln anbringen: Essen und Trinken verboten, Parken verboten, Durchfahrt verboten. Wie idiotisch dies ist sollte man von alle draufkommen. Will man wirklich was gesetzlich durchbringen so braucht man dafür richterliche Verbote! Hausfriedensbruch erfolgt in erster Linie auch nur dann wenn schon eine Verurteilung stattgefunden hat.
jede einzelne verdammte Rappe sött me dene abdrucke.
Villicht fallt jo em einte oder andere denn plötzlich i, wär au no mit em uf em Fäld gsi isch und vorusse no blöd to het. So cha är sinni Buess denn sälbe e chli reduziere. Alli rede doch vo Säbstreguliereig. Sölle doch die Idiote grad sälber drmit afange.
Und i will jetzt vo keim ghöre, dass es numme eimol e Dummheit gsi isch usw. für das cha me doch nit eine bestrofe, dass är e black out gha het. D Regle sinn für alli klar wo in das Stadion ine gönn.
I ha immer no eso e Hals uf die paar Vollidiote (und i hoff die läse amme au echli do inne)!
Villicht fallt jo em einte oder andere denn plötzlich i, wär au no mit em uf em Fäld gsi isch und vorusse no blöd to het. So cha är sinni Buess denn sälbe e chli reduziere. Alli rede doch vo Säbstreguliereig. Sölle doch die Idiote grad sälber drmit afange.
Und i will jetzt vo keim ghöre, dass es numme eimol e Dummheit gsi isch usw. für das cha me doch nit eine bestrofe, dass är e black out gha het. D Regle sinn für alli klar wo in das Stadion ine gönn.
I ha immer no eso e Hals uf die paar Vollidiote (und i hoff die läse amme au echli do inne)!
1. Wenn du eine Privatstrasse besitzen würdest, dürftest du das auch ....Léon hat geschrieben:Wenn der SJP Schild anbringen darf die dann noch rechtlich relevant wären, so dürfte ich auch an meiner Strasse auch folgende Tafeln anbringen: Essen und Trinken verboten, Parken verboten, Durchfahrt verboten. Wie idiotisch dies ist sollte man von alle draufkommen. Will man wirklich was gesetzlich durchbringen so braucht man dafür richterliche Verbote! Hausfriedensbruch erfolgt in erster Linie auch nur dann wenn schon eine Verurteilung stattgefunden hat.
2. Völliger Blödsinn, wie kommst denn auf die Idee ....
- Spirit of St. Jakob
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Ich bleibe bei meiner Meinung. *punkt* Für Hausfriedensbruch braucht es nicht unbedingt richterliche Verbote und bereits schriftlich ausgesprochene Hausverbote. Es ist zwar besser, alleine wegen der Beweisbarkeit, aber richterliche Verbote braucht es in erster Linie um bei häufig wiederkehrenden Verstössen eine Anzeige mit einer Ordnungsbusse oder einer Umtriebsentschädigung einfacher abzuhandeln, anstatt jedesmal vor Gericht zu gehen (z.B. eben bei privaten Parkplätzen, etc.). Der Veranstalter hat die Leute auf dem Feld aufgefordert, jenes zu verlassen. Sie sind dieser Aufforderung nicht nachgekommen, also ist der Strafbestand eines Hausfriedensbruchs längstens erfüllt. Wenn jemand in einer Beiz Umtriebe macht und ich ihn auffordere zu gehen und er geht dieser Aufforderung nicht nach, ist es Hausfriedensbruch. Da brauche ich nicht erst eine richterliche Verfügung dazu.Léon hat geschrieben: Wenn der SJP Schild anbringen darf die dann noch rechtlich relevant wären, so dürfte ich auch an meiner Strasse auch folgende Tafeln anbringen: Essen und Trinken verboten, Parken verboten, Durchfahrt verboten. Wie idiotisch dies ist sollte man von alle draufkommen. Will man wirklich was gesetzlich durchbringen so braucht man dafür richterliche Verbote! Hausfriedensbruch erfolgt in erster Linie auch nur dann wenn schon eine Verurteilung stattgefunden hat.
Wollen wir den Gesetzestext einmal zusammen auseinandernehmen?
Wer gegen den Willen des Berechtigten erfüllt! Der Veranstalter drückt seinen Willen in der Hausordnung deutlich aus in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt erfüllt! Der Rasen wurde unrechtmässig betreten oder, !!! trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, erfüllt! Der Speaker hat die Rasenstürmer mehrmals aufgefordert, jenen zu verlassen, trotzdem wurde dem nicht nachgekommen wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
Steht etwas von richterlicher Verfügung oder von einer vorhergegangenen Verurteilung?
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.
- PeppermintPatty
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Wohl dr gröscht Witz. Dr Sinn vonere Buess isch jo dass si weh tuet, sunscht kasches grad loh! Ob Dummheit oder nit - wär Scheisse baue ka muess au lehre defür istoh!Läggerlifreak hat geschrieben:Aber ykommensabhängig... glaub chum, dass dr Ospel mit uff's feld gstürmt isch , denn cha me die 3 Mio ev. verteile....
60 Joor ARI-vederci 
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Punkt 1. ist schon falsch, aber dann kann man den Rest gleich sparen.Kawa hat geschrieben:1. Wenn du eine Privatstrasse besitzen würdest, dürftest du das auch ....
2. Völliger Blödsinn, wie kommst denn auf die Idee ....
@Spirit of St. Jakob
Mich interessiert deine persönliche Meinung nicht besonders.
Es ist nun mal so das Gerichte halt oft eine seltsame Begründung haben.
P.S. Beim Einfahren in den Kreisel hat das Auto auf der linken Einfahrspur bei der Einfahrt Vortritt, also Linksvortritt. ;-) Logisch, oder?
Für ein paar Messerstiche gibts ein paar hundert Franken Schadenersatz für das Opfer, bei einer Vergewaltigung bekommt die Frau ein paar hundert Franken Schadenersatz. Von Mord oder Tötung möcht ich gar nicht reden. Für ein lächerliches Rasen betreten fordert man praktisch die Todesstrafe?
Wo bleibt hier die Objektivität?
Kann es das sein?
Ist unser Rechtsystem tot?
sindr no ganz biige? oder schloht euch d sunne so ufs gmiet dass
dr do so völlig überrisseni verglich und forderige stellet? das isch
jo krank...
ich glaub miteme stadionverbot sin all die lüüt scho gnueg gstrooft,
was willsch se denn au no e buess zahle loh? und sowieso, es wird
jo immer behauptet es siige alles kinder undundund...wie wän die
das zahle? selle d eltere drfür ufko? und wer behauptet 10'000 franke
sig jo nid so vill..de ka sich gärn mol mit mir in verbindig setze, denn
sehn dr mol dass nid alli eifach so mol könne wiiterläbe wenn si so
buesse mien zahle...
sovill ich weiss ka dr fcb dene lüüt wo d stadionornig verletze eifach
e verbot usteile...nid mehr...kasch jo au nid eim wo imne club e glas
umewirft e buess im 4-stellige bereich ufdrucke..
würde mr e joorhundert friener läbe villi vo euch würde sich andersch
guet z rächt finde...wo wäge sälbschtjustiz undso..wenns aber si sälber
betrifft sins die wo am lütischte bälle...
am beschte me haut allne wo ufs fäld sin d bei ab..
dr do so völlig überrisseni verglich und forderige stellet? das isch
jo krank...
ich glaub miteme stadionverbot sin all die lüüt scho gnueg gstrooft,
was willsch se denn au no e buess zahle loh? und sowieso, es wird
jo immer behauptet es siige alles kinder undundund...wie wän die
das zahle? selle d eltere drfür ufko? und wer behauptet 10'000 franke
sig jo nid so vill..de ka sich gärn mol mit mir in verbindig setze, denn
sehn dr mol dass nid alli eifach so mol könne wiiterläbe wenn si so
buesse mien zahle...
sovill ich weiss ka dr fcb dene lüüt wo d stadionornig verletze eifach
e verbot usteile...nid mehr...kasch jo au nid eim wo imne club e glas
umewirft e buess im 4-stellige bereich ufdrucke..
würde mr e joorhundert friener läbe villi vo euch würde sich andersch
guet z rächt finde...wo wäge sälbschtjustiz undso..wenns aber si sälber
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- Spirit of St. Jakob
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Soll ich dann über deine Meinung schreiben?Léon hat geschrieben: Mich interessiert deine persönliche Meinung nicht besonders.
Es ist nun mal so das Gerichte halt oft eine seltsame Begründung haben.

Mich würden die von dir erwähnten Gerichtsurteile zum Thema Hausfriedensbruch sehr interessieren. Hast du einen Link oder etwas ähnliches? Wir sprechen hier nicht über Linksvortritt im Kreisverkehr und Schadensersatzforderungen bei Messerstechereien (an den Haaren herbeigezogene Beispiele um ein bisschen auf Polemik zu machen), ebenso wenig habe ich je eine harte Strafe gefordert, obwohl gewisse Leute ihre "Tat" immer noch als Kavaliersdelikt sehen. Ich möchte von dir lediglich wissen, wieso du das Betreten des Rasens nicht als Hausfriedensbruch taxierst. Das konntest du mir bis jetzt nämlich nicht einmal im Ansatz begründen. Besten Dank!
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PeppermintPatty hat geschrieben:Wohl dr gröscht Witz. Dr Sinn vonere Buess isch jo dass si weh tuet, sunscht kasches grad loh!

do wünderets mi nümm wenns bärg abgoht...
Soriak hat geschrieben:Ist auch unentschuldbar und eine brennende Fackel ist eher noch gefaehrlicher als ein Messer.


das meinsch aber hoffentlich nid ärnscht!!!???
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- Bellach SO
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efff - deeeee- peeeeePeppermintPatty hat geschrieben:Wohl dr gröscht Witz. Dr Sinn vonere Buess isch jo dass si weh tuet, sunscht kasches grad loh! Ob Dummheit oder nit - wär Scheisse baue ka muess au lehre defür istoh!
süd - kurvvvv - ééééé
Allez pädddi, witer so!
Vorwärts.........................................................................FCB ! ! !
Falsch, Punkt 1 ist richtig. Wenn dir Land gehoert, kannst du den Verkehr darauf regeln. Die Strassen in der Stadt gehoeren keiner Privatperson, natuerlich kannst du vor deinem Haus nicht den Verkehr regulieren. Wenn dir aber ein Feld gehoert, kannst du Unbefugten das Befahren verbieten - ist in der Praxis nicht selten, z.B. bei kleinen Anfahrten die zum Haus fuehren und Privatbesitz sind. (Manchmal hat's halt noch ein Tor davor)Léon hat geschrieben:Punkt 1. ist schon falsch, aber dann kann man den Rest gleich sparen.
Ist mir eigentlich relativ egal, ob das nun Kinder oder Erwachsene sind. Dann arbeitet man es halt die naechsten 10 Jahre in Raten ab. Siehe Beispiel vom Lamborghini oben, da kuemmert die finanzielle Situation des Taeters auch niemanden etwas. Und der FCB kann sehr wohl zivilrechtliche Verfahren einleiten - warum auch nicht?P.S. Beim Einfahren in den Kreisel hat das Auto auf der linken Einfahrspur bei der Einfahrt Vortritt, also Linksvortritt. ]
Das ist eine allgemeine Verkehrsregel - keine "Ausnahme" zu einem bestehenden Gesetz.
Du verwechselt wieder einmal Zivil- und Strafrecht. Das Strafrecht hat ein "Bestrafen" und "Abschreckungs" Ziel, waehrend das Zivilrecht dazu dient den entstandenen Schaden wieder gut zu machen. Wir reden hier von Zivilrechtlichen Massnahmen und da ist die Summe einfach mal 3 Millionen, weil das die Kosten fuer den FCB sind. Verhaeltnismaessig? Frag mal den, der einen Lamborghini mutwillig zerstoert und 500,000.- abzahlen kann - ob er nun Student ist oder nicht kuemmert kein Schwein, am wenigsten den Besitzer des Lamborghini, der wegen ihm einen neuen kaufen muss.Für ein paar Messerstiche gibts ein paar hundert Franken Schadenersatz für das Opfer, bei einer Vergewaltigung bekommt die Frau ein paar hundert Franken Schadenersatz. Von Mord oder Tötung möcht ich gar nicht reden. Für ein lächerliches Rasen betreten fordert man praktisch die Todesstrafe?
Wo bleibt hier die Objektivität?
Kann es das sein?
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ich glaub miteme stadionverbot sin all die lüüt scho gnueg gstrooft,
was willsch se denn au no e buess zahle loh? und sowieso, es wird
jo immer behauptet es siige alles kinder undundund...wie wän die
das zahle? selle d eltere drfür ufko? und wer behauptet 10'000 franke
sig jo nid so vill..de ka sich gärn mol mit mir in verbindig setze, denn
sehn dr mol dass nid alli eifach so mol könne wiiterläbe wenn si so
buesse mien zahle...
sovill ich weiss ka dr fcb dene lüüt wo d stadionornig verletze eifach
e verbot usteile...nid mehr...kasch jo au nid eim wo imne club e glas
umewirft e buess im 4-stellige bereich ufdrucke..
Und auch hier geht es nicht um eine Busse gegen die Taeter, sondern um eine Wiedergutmachung des Schadens, den sie angerichtet haben. Im Falle deines "Glas" Beispiels argumentierst du, als muesste jemand, der Glaeser zerstoert nicht fuer den Schaden aufkommen, weil er es sich nicht leisten kann.
jo eh...isch nadürlich scho wichtig dass eine wo völlig verstört ufem fäldSoriak hat geschrieben: Ist mir eigentlich relativ egal, ob das nun Kinder oder Erwachsene sind. Dann arbeitet man es halt die naechsten 10 Jahre in Raten ab. Siehe Beispiel vom Lamborghini oben, da kuemmert die finanzielle Situation des Taeters auch niemanden etwas. Und der FCB kann sehr wohl zivilrechtliche Verfahren einleiten - warum auch nicht?
Und auch hier geht es nicht um eine Busse gegen die Taeter, sondern um eine Wiedergutmachung des Schadens, den sie angerichtet haben. Im Falle deines "Glas" Beispiels argumentierst du, als muesste jemand, der Glaeser zerstoert nicht fuer den Schaden aufkommen, weil er es sich nicht leisten kann.
umegirrt isch muess 10'000 franke buess zahle...ich froog mi ächt wo ihr
d verhältnismässigkeit gloh händ...mr könnt meine sisch die schlimmschti
strooftat wo jeh in dr schwiiz begange worde isch!!
liis mol richtig....eine wone glas umewirft wird usegschosse und kriegt
husverbot, fertig, aber ihr verlanget grad 10 joor roote zahlig, strofverfahre
und und und...sorry, aber ihr sind ächt nid ganz bache...
-- prime crime --
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