Verfasst: 11.11.2005, 16:53
Git kei Möglichkeit. Die mache jo au nit extra eso lang.
gibt leider keine möglichkeit..ist ein grosser verfahren (nehm ich an) und dass dauert extrem lange, gerade wenn noch pc's ausgewertet werden müssen!Varela hat geschrieben:danke euch allen für die antworten, werde ihm dies ausdrucken.
war vorhin nach der arbeit noch bei ihm und er hat nochmals klar gesagt, dass in keinster weise kinderpornographie abgespeichert sei. deshalb habe er auch ein reines gewissen. was ihn aber am härtesten trifft, ist die tatsache, dass er jetzt mindestens ein halbes jahr lang unter verdacht steht und ein solches verfahren gegen ihn läuft. ich weiss nicht ob es möglich ist, ein solches verfahren zu beschleunigen (ev. ärztliches gutachten das zeigt, wie sehr er darunter leidet??). ich meine es gibt genau ein mail dass er erhielt und sonst absolut nichts das gegen ihn spricht.
Ne, wenn du den PC vorher vom Netz genommen hast und dich selber entladen hast (zBsp. Heizungsrohr berühren) dann ist's absolut kein Problem ....Soriak hat geschrieben:
Man kann eine Festplatte leicht entfernen ohne sie zu beschaedigen... oder habe ich da immer mit dem Feuer gespielt?
So isses! Und: zwei Juristen, drei Meinungen...Rankhof hat geschrieben:erklär du mir, wieso das Parlament in der neuen Bundesverfassung ein Grundrecht gegen Willkür verankert hat, weil das BGer das bisher nicht anerkennen wollte und jetzt, wo es schwarz auf weiss in der BV steht, das BGer noch immer meint, es könne ein eigenes Süppchen kochen und das Grundrecht weiterhin nicht anerkennen?
Muss wohl daran liegen, dass das Parlament unfähig ist, Gesetze zu erlassen...(Gut, zum Teil ist das tatsächlich so, in anderen Fällen aber eben auch nicht)
Solche Urteile zu hinterfragen bringt nicht viel, ändern kann man es ja eh nicht...
Da es kaum um eine so grosse Sache geht wie damals bei "Genesis", dürfte es auch schneller Resultate geben. Und nachfragen darf man immer, manchmal beschleunigt es das Ganze sogar! Sollte es so herauskommen, wie von Deinem Kollegen erhofft, wird das Verfahren eingestellt und er könnte wohl eine Genugtuung vom Staat verlangen (je nach den persönlichen Umständen, die das Verfahren verursacht hat und Kinderpornographie ist ja alles andere als ein leichter Vorwuf).Varela hat geschrieben:danke euch allen für die antworten, werde ihm dies ausdrucken.
war vorhin nach der arbeit noch bei ihm und er hat nochmals klar gesagt, dass in keinster weise kinderpornographie abgespeichert sei. deshalb habe er auch ein reines gewissen. was ihn aber am härtesten trifft, ist die tatsache, dass er jetzt mindestens ein halbes jahr lang unter verdacht steht und ein solches verfahren gegen ihn läuft. ich weiss nicht ob es möglich ist, ein solches verfahren zu beschleunigen (ev. ärztliches gutachten das zeigt, wie sehr er darunter leidet??). ich meine es gibt genau ein mail dass er erhielt und sonst absolut nichts das gegen ihn spricht.
Varela hat geschrieben:danke euch allen für die antworten, werde ihm dies ausdrucken.
war vorhin nach der arbeit noch bei ihm und er hat nochmals klar gesagt, dass in keinster weise kinderpornographie abgespeichert sei. deshalb habe er auch ein reines gewissen. was ihn aber am härtesten trifft, ist die tatsache, dass er jetzt mindestens ein halbes jahr lang unter verdacht steht und ein solches verfahren gegen ihn läuft. ich weiss nicht ob es möglich ist, ein solches verfahren zu beschleunigen (ev. ärztliches gutachten das zeigt, wie sehr er darunter leidet??). ich meine es gibt genau ein mail dass er erhielt und sonst absolut nichts das gegen ihn spricht.
Mir geht es überhaupt nicht um den PC, so ein Ding kann ich ohne Problem gleich morgen kaufen. Es geht mir klar um meine Daten, soll ich etwa meine Termine / Offerten / Rechnungswesen etc. aus dem Gedächtnis wahrnehmen ?Schwarzbueb hat geschrieben:Einen Antrag auf Herausgabe des PC kann der Kollege auch selbst stellen, das kostet nichts. Die Herausgabe sollte eigentlich selbstverständlich sein, allerdings ohne Datenträger (soweit diese noch nicht untersucht wurden und sauber waren). Spiegeln allein reicht nicht, da Datenträger mit verbotenem Material eingezogen werden müssen.
a) Es steht im Strafgesetz, dass sämtliches Material mit harter Pornographie eingezogen werden muss, unabhängig davon ob der Besitzer sich strafbar gemacht hat;Kawa hat geschrieben:Mir geht es überhaupt nicht um den PC, so ein Ding kann ich ohne Problem gleich morgen kaufen. Es geht mir klar um meine Daten, soll ich etwa meine Termine / Offerten / Rechnungswesen etc. aus dem Gedächtnis wahrnehmen ?
Wieso reicht spiegeln nicht, Beweis kann ja damit erbracht werden ! Und es handelt sich ja nicht um Waffen, Drogen etc., das muss klar eingezogen werden da es auch andere Leute bedroht, Pornographie aber kaum.
Andere Frage : wenn die das wirklich dürfen, wie sieht's dann später bei Nichtverurteilung mit Schadensersatz aus ? Er hat ja scheinbar nur ein Mail mit dem Material bekommen, überschiesst da die Polizei nicht und muss nachher "blechen" ?
Das ist tatsächlich ein Problem. Ich denke, dass die Polizei in einem solchen Fall, schon um allfällige spätere Forderungen zu minimieren, die Festplatte sehr rasch untersucht und - wenn sie fündig wird - die Platte zu Beweiszwecken gespiegelt und die unsauberen Dateien unwiderbringlich gelöscht werden. Dann kann die Festplatte (oder andere Datenträger) wieder ausgehändigt werden.Kawa hat geschrieben:Ok, von mir aus, bin kein Jurist !
Aber wenn die gleichzeitig auch noch meine gesamten Geschäftsdaten und alles, was ich so zum Broterwerb brauche, mit einziehen ???
"Man" kann schon eine HD schnell spiegeln, allerdings nicht, wenn ein PC richtig untersucht wird.Kawa hat geschrieben: Man kann in 15 Min. eine HD spiegeln und hat dann alle möglichen Beweise und braucht den PC nicht mehr. Ausserdem gibts Leute (ich) die den PC und vor allem die Daten drauf zum Broterwerb brauchen.
jetzt kommen wir so langsam von den 6 Monaten wieder zur Realität zurückSchwarzbueb hat geschrieben:Das ist tatsächlich ein Problem. Ich denke, dass die Polizei in einem solchen Fall, schon um allfällige spätere Forderungen zu minimieren, die Festplatte sehr rasch untersucht und - wenn sie fündig wird - die Platte zu Beweiszwecken gespiegelt und die unsauberen Dateien unwiderbringlich gelöscht werden. Dann kann die Festplatte (oder andere Datenträger) wieder ausgehändigt werden.
Dümmliche Aussage !!!Nikopol hat geschrieben:Das Bittere an der Geschichte ist, dass wenn Dein Kollege sonstige offensichtlich illegale Ware
auf dem Rechner hat (Also geklaute Programme,
etc...), ihm das u.U. auch angelastet wird!
nun, er hat emule drauf und ziemlich viel dort runtergeladen. das könnte auch noch eng werden...Nikopol hat geschrieben:Das Bittere an der Geschichte ist, dass wenn
Dein Kollege sonstige offensichtlich illegale Ware
auf dem Rechner hat (Also geklaute Programme,
etc...), ihm das u.U. auch angelastet wird! Zumindest
hat mir das eine in der Infokriminalität tätige
Polizistin aus Zug gesagt.
Naja, gibt max. eine Busse, bei Kinderpornographie siehts anders ausVarela hat geschrieben:nun, er hat emule drauf und ziemlich viel dort runtergeladen. das könnte auch noch eng werden...
Naja hüttzutags könntsch aber mängsmol meine Kinderpornographie sigi nid so schlimm, wie öbis abeladeKawa hat geschrieben:Naja, gibt max. eine Busse, bei Kinderpornographie siehts anders aus![]()
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Ausserdem hat er das ja vor dem runterladen schon gewusst ...
Der Gedanke ist nicht mal so abwaegig - in den USA hat man da je nach genauem Tatbestand sogar Erfolg.Kawa hat geschrieben:Dümmliche Aussage !!!
Was ist daran bitter, wenn jemand Software klaut und ihm das angelastet werden kann ???
Du denkst wie der Dieb, der sich beklagt, wenn man seine Garage untersucht wegen eines Einbruchs, den er nicht begangen hat und dabei Material aus x andern Einbrüchen findet![]()
Und wenn der Polizist die Mordwaffe in deinem blauen VW findet, obwohl der Durchsuchungsbefehl auf einen roten Opel lautet? Dann kann dein Anwalt einen Antrag stellen, womit der Beweis (bzw die Beweise) vor Gericht (wahrscheinlich) nicht zulaessig waere. In dem Fall lohnen sich die $600 pro Stunde ]hier[/url] finden - falls es jemand interessiert.)For example, "cassettes onto which copyrighted films have been electronically transferred," would be an insufficient description of the property to be seized if the premises to be searched had many other cassettes. (7) One must use greater care in the description of the property to be seized when that type of property is generally in lawful use in substantial quantities. Thus, a description of "certain automobile tires and tubes" would be insufficient.
Wirklich?Naja, gibt max. eine Busse, bei Kinderpornographie siehts anders aus
Das Verbreiten von software und mp3s koennte dich sehr viel teurer zu stehen kommen. Der Download ist in der Schweiz immerhin noch legalMit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse wird bestraft, wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren oder sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt.
Softwareklau wird aber im kleinen Rahmen nichtKawa hat geschrieben:Dümmliche Aussage !!!
Was ist daran bitter, wenn jemand Software klaut und ihm das angelastet werden kann ???
Du denkst wie der Dieb, der sich beklagt, wenn man seine Garage untersucht wegen eines Einbruchs, den er nicht begangen hat und dabei Material aus x andern Einbrüchen findet![]()
Das kann schon sein, aber erwischten PädopilenSoriak hat geschrieben:Das Verbreiten von software und mp3s koennte dich sehr viel teurer zu stehen kommen.
Richtig, niemand bekommt Besuch wegen einer illegalen Windows-Kopie.Nikopol hat geschrieben:Softwareklau wird aber im kleinen Rahmen nicht
verfolgt. Niemand bekommt Besuch von der Poli-
zei, weil er z.B. eine nichtlizensierte Kopie von
Windows installiert hat. Ist Illegal, klar, aber
Kinderpornos zu besitzen ist viel heftiger - irgend-
wann steht die Polizei vor der Tür (zu Recht).
Das Bittere daran ist, dass Tausend andere Leute
Windows geklaut haben und niemals Besuch von
der Polizei bekommen werden. Und der Typ kommt
jetzt dran, weil irgend ein pädophiler Spanier seine
Email-Adresse hat.
Wir scheinen hier auch aneinander vorbei zu redenKawa hat geschrieben:@soriac
1. Aussage : wir leben nicht in den StaatenIn Bezug auf die CH ist deine Aussage schlicht nonsens, hier gibts ne Hausdurchsuchung aufgrund eines Verdachts x aber jedes gefundene Material (auch im Fall y,z,,,) darf vorbehaltlos verwendet werden !
Tja, Pech... Oder anders gesagt: Bitter.Rankhof hat geschrieben:Wegen ein paar Gramm Hasch wird auch kein Extrazug in Altstetten eingekesselt und hunderte Leute festgehalten. Trotzdem erhielten Festgehaltene mit Hasch auf sich eine entsprechende Busse...
habe ihn zwar auch gefragt wie der spanier dazu kam ihm solches zeug zu senden (dieser typ kann das zeug ja nicht wahllos verschicken, er muss ja davon ausgehen verpfiffen zu werden). doch ich glaube ihm.Kawa hat geschrieben: Noch was generelles (ketzerisches) zu diesem Thread :
Gehts da wirklich nur um einen pädophilen Spanier der die Mailadresse von Varelas Kollegen gespeichert hat ? Will ihm nix unterschieben, aber hat dieser Kollege vielleicht nicht doch ernsthaftere Gründe so nervös zu sein ? War die Mailadresse ev. auf seiner Kundenliste ???