Volksabstimmung vom 25. September 2022

Der Rest...

Wie stimmst du ab?

Umfrage endete am 26.09.2022, 15:57

Ja zur Massentierhaltungsinitiative
24
20%
Nein zur Massentierhaltungsinitiative
16
14%
Ja zur Stabilisierung der AHV (AHV21)
21
18%
Nein zur Stabilisierung der AHV (AHV21)
18
15%
Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer
12
10%
Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer
27
23%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 118

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Baslerbueb
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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Baslerbueb »

Hauenstein hat geschrieben: 26.09.2022, 18:50
BaslerBasilisk hat geschrieben: 26.09.2022, 08:26 Finde die Argumentation "Männer zwingen die Frauen länger zu Arbeiten" ja herrlich. Waren es nicht auch Männer, die Ja gestimmt haben für das Frauenstimmrecht ;)?

Warum sind die Frauen hässig? Wir haben ihnen doch den jahrelangen Wunsch nach Gleichberechtigung erfüllt!
Ich sag es mal so. Anscheinend war vielen Frauen das Thema nicht so wichtig. 
 

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SubComandante
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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von SubComandante »

Baslerbueb hat geschrieben: 26.09.2022, 19:16 Ich sag es mal so. Anscheinend war vielen Frauen das Thema nicht so wichtig. 
63% der Frauen stimmten dagegen.

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Baslerbueb
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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Baslerbueb »

SubComandante hat geschrieben: 26.09.2022, 19:45
Baslerbueb hat geschrieben: 26.09.2022, 19:16 Ich sag es mal so. Anscheinend war vielen Frauen das Thema nicht so wichtig. 
63% der Frauen stimmten dagegen.

Der stimmenden Frauen? 

52% Stimmbeteiligung da ist noch das eine oder andere Weibchen zu Hause geblieben. 

Aber ja es ist so... Viele sitzen zu Hause und jammern dann irgendwann

Rotblau2
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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Rotblau2 »

SubComandante hat geschrieben: 25.09.2022, 22:01
Rotblau2 hat geschrieben: 25.09.2022, 20:51  
Dann müssten die Frauen auch am Schluss wenigstens annähernd das Geld mit den ersten beiden Säulen bekommen sollen wie die Männer. Ist nicht so. Gibt Gründe dafür. Könnte man in der Revision der BVG machen. Wird man nicht.



Wenn Frauen im Durchschnitt weniger Pensionkassen-Geld erhalten als Männer, ist es deshalb, weil sich Frauen viel mehr als Männer für Lebensentwürfe entscheiden, die finanzielle Schlechterstellung bedeuten. 

Frauen und Männer, die gleiche Lebensentwürfe haben, kassieren auch gleich viel (oder gleich wenig). So einfach ist das. Da kann Fräulein Funicello täubelen wie es will, ihm geht es nur um den Vorteil des eigenen Geschlechtes. 

Dennoch bin ich auch für eine Pensionskassen-Änderung. Wer gemeinsame Kinder hat, soll das ab der Schwangerschaft des ersten Kindes bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes ersparte Pensionskassenvermögen zur Hälfte zwischen Mutter und Vater teilen, egal ob verheiratet oder nicht.

Aber es darf niemals sein, dass ein Geschlecht in Sachen Rente (AHV und Pensionskasse) besser gestellt ist als das andere bei gleichen Lebensentwurf. 

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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von SubComandante »

Baslerbueb hat geschrieben: 26.09.2022, 20:18 Der stimmenden Frauen? 

52% Stimmbeteiligung da ist noch das eine oder andere Weibchen zu Hause geblieben. 

Aber ja es ist so... Viele sitzen zu Hause und jammern dann irgendwann
Das ist so. Es gehen generell zu wenig Leute an die Urne. Weil es sind oft Fragen, die doch einen Einfluss auf das Leben haben können.

Nur... die Frauen, die jetzt öffentlich pissed sind, sind solche, die auch zur Wahl gingen. Und es ist auch so, dass Männer Ja stimmten, Frauen Nein. So geht Demokratie. Aber wenn nun ein paar die Schnauze voll haben, kann man das auch so akzeptieren.

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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von SubComandante »

Rotblau2 hat geschrieben: 26.09.2022, 20:27 Wenn Frauen im Durchschnitt weniger Pensionkassen-Geld erhalten als Männer, ist es deshalb, weil sich Frauen viel mehr als Männer für Lebensentwürfe entscheiden, die finanzielle Schlechterstellung bedeuten. 

Frauen und Männer, die gleiche Lebensentwürfe haben, kassieren auch gleich viel (oder gleich wenig). So einfach ist das. Da kann Fräulein Funicello täubelen wie es will, ihm geht es nur um den Vorteil des eigenen Geschlechtes. 

Dennoch bin ich auch für eine Pensionskassen-Änderung. Wer gemeinsame Kinder hat, soll das ab der Schwangerschaft des ersten Kindes bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes ersparte Pensionskassenvermögen zur Hälfte zwischen Mutter und Vater teilen, egal ob verheiratet oder nicht.

Aber es darf niemals sein, dass ein Geschlecht in Sachen Rente (AHV und Pensionskasse) besser gestellt ist als das andere bei gleichen Lebensentwurf. 
Nun, ein Kind kommt nicht aus dem Penis raus. Ausser vielleicht bei South Park. Die meisten Kinder sind vermutlich sogar ungewollt. Und bei einigen Kinder kommt es halt zur Trennung. Dann liegt es in der Regel bei der Mutter, das Kind hochzuziehen.

Frauen und Männer kassieren nicht gleich viel. Aber gut, lassen wir mal das Thema. Das macht den grossen Unterschied nicht aus.

Wir müssten generell die Pensionskasse genauer anschauen. Das Umlageverfahren bei der AHV/IV ist halt schon elegant.

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Käppelijoch
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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Käppelijoch »

SubComandante hat geschrieben: 26.09.2022, 20:39
Rotblau2 hat geschrieben: 26.09.2022, 20:27 Wenn Frauen im Durchschnitt weniger Pensionkassen-Geld erhalten als Männer, ist es deshalb, weil sich Frauen viel mehr als Männer für Lebensentwürfe entscheiden, die finanzielle Schlechterstellung bedeuten. 

Frauen und Männer, die gleiche Lebensentwürfe haben, kassieren auch gleich viel (oder gleich wenig). So einfach ist das. Da kann Fräulein Funicello täubelen wie es will, ihm geht es nur um den Vorteil des eigenen Geschlechtes. 

Dennoch bin ich auch für eine Pensionskassen-Änderung. Wer gemeinsame Kinder hat, soll das ab der Schwangerschaft des ersten Kindes bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes ersparte Pensionskassenvermögen zur Hälfte zwischen Mutter und Vater teilen, egal ob verheiratet oder nicht.

Aber es darf niemals sein, dass ein Geschlecht in Sachen Rente (AHV und Pensionskasse) besser gestellt ist als das andere bei gleichen Lebensentwurf. 

Wir müssten generell die Pensionskasse genauer anschauen. 
DAS ist nun die grosse Aufgabe des Parlaments. Eine Reform, welche Links wie Rechts mittragen können und für teilzeitarbeitende Menschen (Länger wie mehr wird es da auch mehr Männer betreffen - darum spreche ich bewusst nicht von Frauen) eine massive Verbesserung bringt, wenn nicht sogar die Gleichstellung zu den Hundertprozentlern.
 

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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von SubComandante »

Käppelijoch hat geschrieben: 26.09.2022, 21:03 DAS ist nun die grosse Aufgabe des Parlaments. Eine Reform, welche Links wie Rechts mittragen können und für teilzeitarbeitende Menschen (Länger wie mehr wird es da auch mehr Männer betreffen - darum spreche ich bewusst nicht von Frauen) eine massive Verbesserung bringt, wenn nicht sogar die Gleichstellung zu den Hundertprozentlern.
Am Ende des Tages muss man Altersarmut verhindern. Ich denke auch, dass man die AHV etwas aufstocken könnte. Halt ein Lohnprozent mehr dann. Aber dann hat man wenigstens in der 1. Säule dieses Problem gelöst. Dafür BVG etwas abstocken und dann der Steuerabzugsbetrag für die 3. Säule höher machen.

Gibt verschiedene Wege. Man sollte das ganzheitlich anschauen. Erstes Ziel: keine Altersarmut. Wenn die Alten etwas mehr Geld haben, können sie auch mehr kaufen. Zweites Ziel: diejenigen, die im Arbeitsleben im Mittelstand oder etwas drüber waren kriegen halt etwas mehr. Diejenigen, die sich Vermögen anhäufen konnten, sind bei der Frage eh raus.

händsche
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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von händsche »

Rotblau2 hat geschrieben: 26.09.2022, 20:27 Wenn Frauen im Durchschnitt weniger Pensionkassen-Geld erhalten als Männer, ist es deshalb, weil sich Frauen viel mehr als Männer für Lebensentwürfe entscheiden, die finanzielle Schlechterstellung bedeuten. 

Natürlich, es ist nicht so, dass dieser "Lebensentwurf" tief in unseren Sitten verankert ist/war. Alle Frauen von 40 - 64 haben sich freiwillig entschieden die Hausarbeit und Kindererziehung zu übernehmen. So etwas wie gesellschaftlicher Druck gibt es schliesslich nicht. Es ist purer Zufall, dass die Rente der Frauen aktuell im ca 40% tiefer ist. Es hätten genauso gut die Männer sein können.

Also sind sie auch selber schuld. Klar wir könnten als Gesellschaft sagen, dass wir diese auch für die Gesellschaft wichtige Arbeit honorieren. Aber wieso sollten wir auch einen absolut freiwilligen Entscheid mit einem Entgeld, einer angemessenen Rente oder gar einem Jahr früherer Pensionierung auch noch honorieren?

Rotblau2 hat geschrieben: 26.09.2022, 20:27 Frauen und Männer, die gleiche Lebensentwürfe haben, kassieren auch gleich viel (oder gleich wenig). So einfach ist das. Da kann Fräulein Funicello täubelen wie es will, ihm geht es nur um den Vorteil des eigenen Geschlechtes. 
Wieder absolut korrekt. Es sei denn, man nimmt die Statistiken des Bundes zur Hand und sieht dort, dass es Lohndiskriminierung gibt. Aber was sind schon Statistiken und Studien, wenn der Bauch etwas anderes sagt.

Rotblau2 hat geschrieben: 26.09.2022, 20:27 Aber es darf niemals sein, dass ein Geschlecht in Sachen Rente (AHV und Pensionskasse) besser gestellt ist als das andere bei gleichen Lebensentwurf. 

Pssst. sag das nicht zu laut! Ich bin ja mit dir einer Meinung. Aber diese Lifestile Linken könnten argumentieren, dass früher mehr aber heute noch immer

- bei der Stellensuche sich eher für Männer enschieden wird, weil das Weiblein noch werfen könnte
- Jobprofile von Führungspositionen eher auf die Bedürfnisse von Männern angelegt sind
- eine Lohndiskriminierung bei Frauen besteht

Dann wiederum könnten sie anführen, dass genau darum eben ein Geschlecht auch bei der Rente doch schlechter gestellt ist, besonders weil es eben früher noch schlimmer war und diese Frauen noch nicht im Pensionsalter sind. Natürlich wissen wir beide von unserem Gefühl her, dass das nicht stimmt. Aber diese Woken Studentenlinken, die noch nie selber gearbeitet haben, könnten Studien - denen wir aufgrund des consistency bias selbstverständlich einfach nicht glauben - bringen und andere so vielleicht noch überzeugen.

Kogokg313
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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Kogokg313 »

SubComandante hat geschrieben: 26.09.2022, 20:39
Rotblau2 hat geschrieben: 26.09.2022, 20:27 Wenn Frauen im Durchschnitt weniger Pensionkassen-Geld erhalten als Männer, ist es deshalb, weil sich Frauen viel mehr als Männer für Lebensentwürfe entscheiden, die finanzielle Schlechterstellung bedeuten. 

Frauen und Männer, die gleiche Lebensentwürfe haben, kassieren auch gleich viel (oder gleich wenig). So einfach ist das. Da kann Fräulein Funicello täubelen wie es will, ihm geht es nur um den Vorteil des eigenen Geschlechtes. 

Dennoch bin ich auch für eine Pensionskassen-Änderung. Wer gemeinsame Kinder hat, soll das ab der Schwangerschaft des ersten Kindes bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes ersparte Pensionskassenvermögen zur Hälfte zwischen Mutter und Vater teilen, egal ob verheiratet oder nicht.

Aber es darf niemals sein, dass ein Geschlecht in Sachen Rente (AHV und Pensionskasse) besser gestellt ist als das andere bei gleichen Lebensentwurf. 
Nun, ein Kind kommt nicht aus dem Penis raus. Ausser vielleicht bei South Park. Die meisten Kinder sind vermutlich sogar ungewollt. Und bei einigen Kinder kommt es halt zur Trennung. Dann liegt es in der Regel bei der Mutter, das Kind hochzuziehen.




Dir ist aber schon klar, dass die finanzielle Absicherung der Erziehungsberechtigten (in den meisten fällen der Frau) in vielen Fällen derart umfangreich gesetzt wird, dass die Frau eine ruhige Kugel schieben kann? Die AHV und PK werden da ganz dick eingerechnet und je nach dem, wie lange die Frau als Hausfrau tätig war, wird diese Zeit noch entschädigt, weil eine Arbeit noch nicht zumutbar ist. Nicht, dass ich die Arbeit einer Hausfrau schlecht reden will aber hey sorry - ein schulpflichtiges Kind.. würde ich sofort machen, wenn ich nochmals ein Kind hätte.

Ich bin aber iegendwie erleichtert, muss ich mich nicht mit dem Thema Geschlechtsänderung befassen, das wärw nun vom Tisch.

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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von fcbblog.ch »

SubComandante hat geschrieben: 26.09.2022, 21:19
Käppelijoch hat geschrieben: 26.09.2022, 21:03 DAS ist nun die grosse Aufgabe des Parlaments. Eine Reform, welche Links wie Rechts mittragen können und für teilzeitarbeitende Menschen (Länger wie mehr wird es da auch mehr Männer betreffen - darum spreche ich bewusst nicht von Frauen) eine massive Verbesserung bringt, wenn nicht sogar die Gleichstellung zu den Hundertprozentlern.
Am Ende des Tages muss man Altersarmut verhindern. Ich denke auch, dass man die AHV etwas aufstocken könnte. Halt ein Lohnprozent mehr dann. Aber dann hat man wenigstens in der 1. Säule dieses Problem gelöst. Dafür BVG etwas abstocken und dann der Steuerabzugsbetrag für die 3. Säule höher machen.

Gibt verschiedene Wege. Man sollte das ganzheitlich anschauen. Erstes Ziel: keine Altersarmut. Wenn die Alten etwas mehr Geld haben, können sie auch mehr kaufen. Zweites Ziel: diejenigen, die im Arbeitsleben im Mittelstand oder etwas drüber waren kriegen halt etwas mehr. Diejenigen, die sich Vermögen anhäufen konnten, sind bei der Frage eh raus.
Mit deinen Ideen kann ich viel anfangen - sicher mehr als es per Mehrwertsteuer vor allem bei den Ärmsten zu holen. Aber Altersarmut? Der grössere Teil der Rentner wurde in den letzten Jahren nach der Pensionierung reicher, nicht ärmer... In der Schweiz gibt es vermutlich mehr arme Kinder als arme Rentner, ich denke Armut gilt es generell zu verhindern.
 
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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von BaslerBasilisk »

Käppelijoch hat geschrieben: 26.09.2022, 21:03
SubComandante hat geschrieben: 26.09.2022, 20:39
Rotblau2 hat geschrieben: 26.09.2022, 20:27 Wenn Frauen im Durchschnitt weniger Pensionkassen-Geld erhalten als Männer, ist es deshalb, weil sich Frauen viel mehr als Männer für Lebensentwürfe entscheiden, die finanzielle Schlechterstellung bedeuten. 

Frauen und Männer, die gleiche Lebensentwürfe haben, kassieren auch gleich viel (oder gleich wenig). So einfach ist das. Da kann Fräulein Funicello täubelen wie es will, ihm geht es nur um den Vorteil des eigenen Geschlechtes. 

Dennoch bin ich auch für eine Pensionskassen-Änderung. Wer gemeinsame Kinder hat, soll das ab der Schwangerschaft des ersten Kindes bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes ersparte Pensionskassenvermögen zur Hälfte zwischen Mutter und Vater teilen, egal ob verheiratet oder nicht.

Aber es darf niemals sein, dass ein Geschlecht in Sachen Rente (AHV und Pensionskasse) besser gestellt ist als das andere bei gleichen Lebensentwurf. 

Wir müssten generell die Pensionskasse genauer anschauen. 
DAS ist nun die grosse Aufgabe des Parlaments. Eine Reform, welche Links wie Rechts mittragen können und für teilzeitarbeitende Menschen (Länger wie mehr wird es da auch mehr Männer betreffen - darum spreche ich bewusst nicht von Frauen) eine massive Verbesserung bringt, wenn nicht sogar die Gleichstellung zu den Hundertprozentlern.

Ich finde sogar, dass ist eine Aufgabe für die Linken, bei welcher die Rechten dann das Referendum ergreifen sollen.
Geht schneller und es ist klarer, was die Gesellschaft dann will. Links und Recht und kompromiss? Das ich nicht lache
 
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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

fcbblog.ch hat geschrieben: 27.09.2022, 07:55
SubComandante hat geschrieben: 26.09.2022, 21:19
Käppelijoch hat geschrieben: 26.09.2022, 21:03 DAS ist nun die grosse Aufgabe des Parlaments. Eine Reform, welche Links wie Rechts mittragen können und für teilzeitarbeitende Menschen (Länger wie mehr wird es da auch mehr Männer betreffen - darum spreche ich bewusst nicht von Frauen) eine massive Verbesserung bringt, wenn nicht sogar die Gleichstellung zu den Hundertprozentlern.
Am Ende des Tages muss man Altersarmut verhindern. Ich denke auch, dass man die AHV etwas aufstocken könnte. Halt ein Lohnprozent mehr dann. Aber dann hat man wenigstens in der 1. Säule dieses Problem gelöst. Dafür BVG etwas abstocken und dann der Steuerabzugsbetrag für die 3. Säule höher machen.

Gibt verschiedene Wege. Man sollte das ganzheitlich anschauen. Erstes Ziel: keine Altersarmut. Wenn die Alten etwas mehr Geld haben, können sie auch mehr kaufen. Zweites Ziel: diejenigen, die im Arbeitsleben im Mittelstand oder etwas drüber waren kriegen halt etwas mehr. Diejenigen, die sich Vermögen anhäufen konnten, sind bei der Frage eh raus.
Mit deinen Ideen kann ich viel anfangen - sicher mehr als es per Mehrwertsteuer vor allem bei den Ärmsten zu holen. Aber Altersarmut? Der grössere Teil der Rentner wurde in den letzten Jahren nach der Pensionierung reicher, nicht ärmer... In der Schweiz gibt es vermutlich mehr arme Kinder als arme Rentner, ich denke Armut gilt es generell zu verhindern.

äh, ich habe dies doch eine Seite zuvor geschrieben.

25% oder 1/4 der AHV-Rentner*innen in der Schweiz lebt in Armut. Das ist die 5. schlechteste Quote unter 35 europäischen Ländern. Doppelt so hoch wie der EU-27 Durchschnitt. Zum Vergleich, die meisten anderen "reichen" Staaten sind bei 7-8%.
 

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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

BaslerBasilisk hat geschrieben: 27.09.2022, 08:03
Käppelijoch hat geschrieben: 26.09.2022, 21:03
SubComandante hat geschrieben: 26.09.2022, 20:39

Wir müssten generell die Pensionskasse genauer anschauen. 
DAS ist nun die grosse Aufgabe des Parlaments. Eine Reform, welche Links wie Rechts mittragen können und für teilzeitarbeitende Menschen (Länger wie mehr wird es da auch mehr Männer betreffen - darum spreche ich bewusst nicht von Frauen) eine massive Verbesserung bringt, wenn nicht sogar die Gleichstellung zu den Hundertprozentlern.
Ich finde sogar, dass ist eine Aufgabe für die Linken, bei welcher die Rechten dann das Referendum ergreifen sollen.
Geht schneller und es ist klarer, was die Gesellschaft dann will. Links und Recht und kompromiss? Das ich nicht lache


Lest euch mal diesen Blogbeitrag von Badran durch. Es ist zwar als Antwort auf eine Journalistin gedacht, aber ich finde es gibt viele Insights und auch Ideen.
#Korrigendum: Meinung ohne Wissen - #Korrigendum: Meinung ohne Wissen (badran.ch)

Ich erlaube mir ein paar Abschnitte zu kopieren:
Immerhin hat sie festgestellt, dass der Rentenabbau in der AHV ja schliesslich im BVG kompensiert werden solle. Auch das ist reines Papageien-Geplauder. Wäre sie «dem Geld gefolgt», hätte sie leicht merken können, dass da etwas gehörig faul ist.
 Jährlich fliessen über Beiträge 66 Milliarden Franken in die zweite Säule BVG, in die AHV hingegen nur 35 Milliarden Franken (plus rund 13 Milliarden aus Staatskasse und Mehrwertsteuer). Daraus resultiert aus dem BVG eine mittlere Rente von 1700 Franken und aus der AHV eine von 1800 Franken. Wir schieben also deutlich mehr Geld ins BVG und bekommen dafür weniger Rente.

Aus der Perspektive der Unternehmen, die die Beiträge mit ihren Mitarbeitenden erwirtschaften, ist das BVG sündhaft teuer (14 Prozent BVG versus 8,7 Prozent AHV). Zumal man damit unverschämt hohe Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten von 5,6 Milliarden Franken (die sich allein in den letzten 10 Jahren verdreifacht haben!) finanzieren muss. Hinzu kommt die Finanzierung mit unseren Lohnbeiträgen der gesetzlich erlaubten Gewinneinbehaltung von bis zu 10 Prozent des Bruttoertrags, was bewirkt, dass die Versicherungskonzerne von Rekordgewinn zu Rekordgewinn eilen.

Aus volkswirtschaftlicher Perspektive führen diese Lohnbeiträge zu Fehlallokationen – fliessen sie doch zum grossen Teil an die hohen Einkommen, die problemlos selbst fürs Alter sparen könnten. Der versicherte Lohn im BVG ist nämlich unten abgeschnitten durch den Koordinationsabzug von 25’095 Franken auf den Lohn. Es liegt in der Natur des BVG, dass dies systemisch teilzeit- und tieflohnfeindlich ist.

Aus der Perspektive der Bevölkerung und der Pensionierten profitieren von den Lohnbeiträgen in die AHV fast alle, weil 92 Prozent der Bevölkerung mehr AHV-Rente bekommen, als sie je einbezahlt haben. Allein mit 0,8 Prozent mehr Lohnbeiträgen in die AHV könnte man eine ganze dreizehnte AHV-Rente finanzieren. Würde man dafür 0,8 Prozent weniger an Beiträgen ins BVG zahlen, würde das kaum auf die Rentenhöhe durchschlagen.

Von einem Ausbau der AHV würden 92 Prozent der Bevölkerung profitieren, Männer wie Frauen, Metzger wie Bäckerin, Gewerbler wie Bäuerin. Am Ausbau des BVG (geplante Lohn-Beitragserhöhung auf 70 Milliarden) verdienen vor allem Personen im Hochlohnsegment und die Privat-Assekuranz.
Wenn das die Position von Links ist, kann man sich denken wen die Rechten vertreten werden. Pensionskassen. Und da bin ich dann bei dir. Kompromis? muaha...

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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von fcbblog.ch »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben: 27.09.2022, 12:37
fcbblog.ch hat geschrieben: 27.09.2022, 07:55
SubComandante hat geschrieben: 26.09.2022, 21:19
Am Ende des Tages muss man Altersarmut verhindern. Ich denke auch, dass man die AHV etwas aufstocken könnte. Halt ein Lohnprozent mehr dann. Aber dann hat man wenigstens in der 1. Säule dieses Problem gelöst. Dafür BVG etwas abstocken und dann der Steuerabzugsbetrag für die 3. Säule höher machen.

Gibt verschiedene Wege. Man sollte das ganzheitlich anschauen. Erstes Ziel: keine Altersarmut. Wenn die Alten etwas mehr Geld haben, können sie auch mehr kaufen. Zweites Ziel: diejenigen, die im Arbeitsleben im Mittelstand oder etwas drüber waren kriegen halt etwas mehr. Diejenigen, die sich Vermögen anhäufen konnten, sind bei der Frage eh raus.
Mit deinen Ideen kann ich viel anfangen - sicher mehr als es per Mehrwertsteuer vor allem bei den Ärmsten zu holen. Aber Altersarmut? Der grössere Teil der Rentner wurde in den letzten Jahren nach der Pensionierung reicher, nicht ärmer... In der Schweiz gibt es vermutlich mehr arme Kinder als arme Rentner, ich denke Armut gilt es generell zu verhindern.
äh, ich habe dies doch eine Seite zuvor geschrieben.

25% oder 1/4 der AHV-Rentner*innen in der Schweiz lebt in Armut. Das ist die 5. schlechteste Quote unter 35 europäischen Ländern. Doppelt so hoch wie der EU-27 Durchschnitt. Zum Vergleich, die meisten anderen "reichen" Staaten sind bei 7-8%.



Verzell doch kei Seich... dabei kann es sich nur um die in jedem Land "relative" Armutsgefährdungsquote nach Einkommen handeln, die nur die relative Einkommensschere beschreibt aber weder Vermögen anschaut (wie auch die Armutsquote des Bundes nicht) noch sonst wirklich geeignet ist um der landläufigen Entprechung von "arm" gerecht zu werden.

Schau dir lieber mal eine Statistik z.B. des Bundes zu Materiellen Entbehrungen, nach verschiedenen soziodemografischen Merkmalen an. Hier spielt halt nicht nur Einkommen sondern auch Vermögen eine Rolle bei der Berechnung und den Rentnern geht es dort immer am Besten, den Kindern am schlechtesten. 

Nur Rentner sind im Klagen halt um Welten besser als Kinder, Junge und Familien ;)

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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Aficionado »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:
badandugly hat geschrieben: 26.09.2022, 13:17
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben: 26.09.2022, 12:16
So ähnlich wird es ja bei der AHV schon gemacht. Dort geht es nicht ums Einzahlen, sondern es wird bei der Berechnung des Einkommens ein fiktiver Betrag dazugerechnet (pro betreutem Kind glaube ich), wodurch es dann keine Rentenlücke wegen Teilzeitarbeit geben sollte. Wie gesagt, in der AHV. So wie bei deinem Vorschlag müsste man es natürlich bei der 2. Säule tun. Nur, viel Spass in einer Abstimmung gegen den Arbeitgeberverband und Economiesuisse...

Ganz grundsätzlich muss sich die Gesellschaft mal entscheiden, wie stark der Staat und die Allgemeinheit die Kosten für Kinder abfedern soll und wie viel Privatsache der Eltern ist. Denn dieses Thema zieht sich quer durch die Landschaft, z.B. auch bei der Sozialhilfe mit Alleinerziehenden Müttern oder Vätern.

Kinder kosten, Kinder müssen betreut werden. Es ist (meist) eine bewusste Entscheidung Kinder zu haben. Dazu gehört dann eben auch, dass ein oder beide Elternteile nur Teilzeit arbeiten können und dies entsprechende Konsequenzen hat (Lohn, Rente, Berufserfahrung, etc.).
Die Frage ist, soll der Staat dafür aufkommen? Der Arbeitgeber? Oder müssen dass die Eltern selbst tragen bzw. kompensieren z.B. mit der Säule 3a?
Sorry, aber Du hast mich nicht verstanden. Es geht nicht im Kosten für Kinder, es geht nicht um eine Reduktion von Voll- auf Teilzeit. Fakt ist, unbezahlte Arbeit in jeder Form, die der Allgemeinheit zu Gute kommt (oder ihr eben Kosten erspart, da lohnmässig keine anfallen) eine quantifizierung braucht, und dieser (fiktive) Wert als fiktives Einkommen in die Rentenbemessung einfliesst. Das hat 0 damit zu tun, wer meine Kinder finanziert. Es geht um Rentengerechtigkeit. Gute Nacht, wenn sich mal diese "freiwilligen" Helfer verweigern und sich nur noch bezahlten Arbeiten widmen. Es geht alles den Bach runter. Nichts wäre daher fairer, als denen wenigstens die Wertschätzung in Form von fairen Renten zu gewähren, nicht nur Applaus, Früchtekörbe, schöne Geburtstagskarten oder ein spendiertes Wellnesswochenende.

Verstehe nicht ganz, was ich nicht verstanden haben soll...

Folgende Daten stammen leider aus 2007:

Unbezahlte Arbeit wird vor allem für die Betreuung von Erwachsenen (pflegebedürftig) und Kinder angegeben und ermessen. 92% der geleisteten Stunden für/wegen Kindern.

Während Frauen im Schnitt pro Woche 32h unbezahlte Arbeit leisten und 20h erwerbstätig sind, leisten Männer 18h unbezahlte Arbeit und sind 35h erwerbstätig.
Du siehst also, Kinder sind Hauptgrund für unbezahlte Arbeit und das hohe Pensum für unbezahlte Arbeit ist für die Frauen scheinbar der Hauptgrund, dass ihre Erwerbstätigkeit so tief ist. Warum du hier den Zusammenhang ablehnst und sagst es geht nicht darum, verstehe ich nicht.

Soll nun der Betrag, der aufgrund der unbezahlten Arbeit (wegen vor allem Kindern) nicht in die Sozialinstitutionen einbezahlt wurde, trotzdem in Form von Rente ausbezahlt werden, geht es doch eindeutig um die Frage wer die Kinder finanziert? Wer deckt die Lücke die entsteht aufgrund der weniger geleisteten Beiträge? Das geht eindeutig zu Lasten der Allgemeinheit oder wie vorgeschlagen des Arbeitgebers.

Wie erwähnt gibt es bei der AHV das von dir erwähnte fiktive Einkommen für die Rentenbemessung schon. Deshalb gibt es dort scheinbar auch keine grosse Differenz in den Renten zwischen Mann und Frau. Die grosse Differenz entsteht in der 2. Säule, weil es dort diese Anrechnung nicht gibt und weil es keine Versicherung ist. Der einbezahlte Betrag ist relevant, der natürlich bei Teilzeit wegen viel unbezahlter Arbeit niedriger ist.

Auch hier stellt sich die Frage, wer kommt für den Fehlbetrag auf, der durch unbezahlte Arbeit (die zu 92% wegen Kindern entsteht) entsteht?
Ich bin jetzt auch nicht der Vorsorgeexperte.

Fakt ist aber, dass Frauen i.d.R. eine viel tiefere Rente erhalten. Mir wäre es lieber, die Frauen hätten höhere Gehälter und somit eine höhere AHV Rente.

Denn verheiratete Teilzeitfrauen bekommen ja die Hälfte aus PK Pool Ehefrau + PK Pool Ehemann. Beide Seiten bekommen also je die Hälfte nach einer Scheidung. Also kann die PK alleine kaum der Grund sein für die teilweise sehr tiefen Frauenrenten. Einziges Risiko besteht dann, wenn die Frau nach der Scheidung weiterhin teilzeit arbeitet. Aber sie ist dazu nicht verpflichtet. Die geschiedenen Eltern kônnten die Kids in eine Kita achicken und die Kosten durch zwei teilen. Die Frau hätte auf diese Weise ebenfalls die Möglichkeit, einem 100% Pensum nachzugehen. Der Hund liegt doch vielmehr bei den teils sehr tiefen Löhnen - auch bei einem 100% Pensum, begraben.

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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Aficionado »

Bei nicht verheirateten Paaren muss die Frau vor der Familienplanung halt klar machen (und sich vertraglich absichern), dass die Kosten für Kinderbetreung gerecht verteilt werden.
Mit der heutigen Emanzipation der Frau sehe ich dbzgl. kein Problem (mehr).

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BaslerBasilisk
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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von BaslerBasilisk »

Aficionado hat geschrieben: 27.09.2022, 13:24 Bei nicht verheirateten Paaren muss die Frau vor der Familienplanung halt klar machen (und sich vertraglich absichern), dass die Kosten für Kinderbetreung gerecht verteilt werden.
Mit der heutigen Emanzipation der Frau sehe ich dbzgl. kein Problem (mehr).
Meine Partnerin wollte nach der Geburt wieder arbeiten gehen. Sie startete mit 30%. Als sie nun auf 50% hoch wollte, mussten wir ernüchtert feststellen, dass eine Kita teurer ist als die 20% mehr Einkommen. 
Was ich damit sagen will ist, damit beide 100% arbeiten können müssen zwangsläufig Kinderbetreuungsangebote ersten Finanzierbar sein und 2. muss die Frau das auch wollen. 
Die wenigsten Frauen wollen 100% arbeiten, da man ja auch Zeit mit dem Kind verbringen will und nicht 9 der 12 Wachstunden des Kindes auf der Arbeit pro Tag verbringen. (selbige gilt auch für Männer)
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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Aficionado »



BaslerBasilisk hat geschrieben:
Aficionado hat geschrieben: 27.09.2022, 13:24 Bei nicht verheirateten Paaren muss die Frau vor der Familienplanung halt klar machen (und sich vertraglich absichern), dass die Kosten für Kinderbetreung gerecht verteilt werden.
Mit der heutigen Emanzipation der Frau sehe ich dbzgl. kein Problem (mehr).
Meine Partnerin wollte nach der Geburt wieder arbeiten gehen. Sie startete mit 30%. Als sie nun auf 50% hoch wollte, mussten wir ernüchtert feststellen, dass eine Kita teurer ist als die 20% mehr Einkommen. 
Was ich damit sagen will ist, damit beide 100% arbeiten können müssen zwangsläufig Kinderbetreuungsangebote ersten Finanzierbar sein und 2. muss die Frau das auch wollen. 
Die wenigsten Frauen wollen 100% arbeiten, da man ja auch Zeit mit dem Kind verbringen will und nicht 9 der 12 Wachstunden des Kindes auf der Arbeit pro Tag verbringen. (selbige gilt auch für Männer)

Ist sich deine Partnetin dessen bewusst, dass sie dadurch eine schlechtere Rente bekommen wird? Btrf. PK schaut sie ja massiv in die Röhre. Sie bekommt ja nur ihren Anteil und nicht 1+1/2 falls unverheiratet.

Kitas, Kita-Kosten sind wieder ein anderes Thema. Wenn beide Seiten darauf bestehen, 100% zu arbeiten, bleiben halt nur die Kita oder die Schwiegereltern.

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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Aficionado »

Btrf. Kitas/Kinderbetreung/Teilzeitmodell ziehen sich die meisten Arbeitgeber in der Schweiz aus der Verantwortung. In Skandinavien sieht das etwas anders aus.

Möglich auch, dass potentielle Mütter bei der Vergabe von Jobs benachteiligt werden.

Die Schweiz ist ein kinderunfreundliches Land. Kann jede/n verstehen, der davor den Bammel hat und auf den Kinderwunsch verzichtet.

Zuletzt geändert von Aficionado am 27.09.2022, 14:34, insgesamt 2-mal geändert.

JackR
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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von JackR »

Ich bin durchaus der Meinung, dass die Annahme der AHV-Reform die richtige Entscheidung war. Gleichzeitig erwarte ich jetzt aber auch deutliche Veränderungen bei der BVG und in Zukunft auch bei der Kinderbetreuung. Wie schon von anderen geschrieben sind Kitas bzw. deren Finanzierung echt das Letzte. Arbeiten lohnt sich durch die hohen Kosten fast nicht (Verbilligungen fallen wegen dem höheren Einkommen auch öfters weg!) - ausser eben für die BVG. Zudem finde ich das System (Verbilligung durch Gemeinde) unglaublich mühsam und kompliziert. Würde mir etwas auf Bundesebene wünschen.

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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Aficionado »

JackR hat geschrieben:Ich bin durchaus der Meinung, dass die Annahme der AHV-Reform die richtige Entscheidung war. Gleichzeitig erwarte ich jetzt aber auch deutliche Veränderungen bei der BVG und in Zukunft auch bei der Kinderbetreuung. Wie schon von anderen geschrieben sind Kitas bzw. deren Finanzierung echt das Letzte. Arbeiten lohnt sich durch die hohen Kosten fast nicht (Verbilligungen fallen wegen dem höheren Einkommen auch öfters weg!) - ausser eben für die BVG. Zudem finde ich das System (Verbilligung durch Gemeinde) unglaublich mühsam und kompliziert. Würde mir etwas auf Bundesebene wünschen.
In skandinavischen Ländern (Fin, Swe, DNK) scheint es mit den Kitas gut zu funktionieren. Einfach 'mal schauen wie die das machen. Es gibt ja schon positive Beispiele, wieso also das Rad neu erfinden?

Aber ja, unsere Wirtschaft wäre dann nicht mehr konkurrenzfähig Bild

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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Aficionado »

Hier ein Schwedenbeispiel. Es steht leider nichts btrf. Finanzierung. 200 CHF Monat reicht auch in Schweden nicht. Woher kommt also der restliche Betrag?

https://blog.tagesanzeiger.ch/mamablog/ ... betreuung/

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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Aficionado »

Eine SP Frau hat sich das «Schwedenmodell» genauer angeschaut:

https://www.google.com/amp/s/www.tagbla ... ld.1783859

Aus dem Artikel:

«Günstig ist diese Art von Kleinkinderbetreuung nicht. Zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes (rund 8 Milliarden Franken) investiert der schwedische Staat jährlich in die vorschulische Betreuung.»

Et voilà


Ich wäre für 80/80% wenn ich wählen könnte. Dann müsste das Kind noch 3 x pro Woche ins Dagi. Das wäre sicher zumutbar.

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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Aficionado hat geschrieben: 27.09.2022, 13:02
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:
badandugly hat geschrieben: 26.09.2022, 13:17
Sorry, aber Du hast mich nicht verstanden. Es geht nicht im Kosten für Kinder, es geht nicht um eine Reduktion von Voll- auf Teilzeit. Fakt ist, unbezahlte Arbeit in jeder Form, die der Allgemeinheit zu Gute kommt (oder ihr eben Kosten erspart, da lohnmässig keine anfallen) eine quantifizierung braucht, und dieser (fiktive) Wert als fiktives Einkommen in die Rentenbemessung einfliesst. Das hat 0 damit zu tun, wer meine Kinder finanziert. Es geht um Rentengerechtigkeit. Gute Nacht, wenn sich mal diese "freiwilligen" Helfer verweigern und sich nur noch bezahlten Arbeiten widmen. Es geht alles den Bach runter. Nichts wäre daher fairer, als denen wenigstens die Wertschätzung in Form von fairen Renten zu gewähren, nicht nur Applaus, Früchtekörbe, schöne Geburtstagskarten oder ein spendiertes Wellnesswochenende.
Verstehe nicht ganz, was ich nicht verstanden haben soll...

Folgende Daten stammen leider aus 2007:

Unbezahlte Arbeit wird vor allem für die Betreuung von Erwachsenen (pflegebedürftig) und Kinder angegeben und ermessen. 92% der geleisteten Stunden für/wegen Kindern.

Während Frauen im Schnitt pro Woche 32h unbezahlte Arbeit leisten und 20h erwerbstätig sind, leisten Männer 18h unbezahlte Arbeit und sind 35h erwerbstätig.
Du siehst also, Kinder sind Hauptgrund für unbezahlte Arbeit und das hohe Pensum für unbezahlte Arbeit ist für die Frauen scheinbar der Hauptgrund, dass ihre Erwerbstätigkeit so tief ist. Warum du hier den Zusammenhang ablehnst und sagst es geht nicht darum, verstehe ich nicht.

Soll nun der Betrag, der aufgrund der unbezahlten Arbeit (wegen vor allem Kindern) nicht in die Sozialinstitutionen einbezahlt wurde, trotzdem in Form von Rente ausbezahlt werden, geht es doch eindeutig um die Frage wer die Kinder finanziert? Wer deckt die Lücke die entsteht aufgrund der weniger geleisteten Beiträge? Das geht eindeutig zu Lasten der Allgemeinheit oder wie vorgeschlagen des Arbeitgebers.

Wie erwähnt gibt es bei der AHV das von dir erwähnte fiktive Einkommen für die Rentenbemessung schon. Deshalb gibt es dort scheinbar auch keine grosse Differenz in den Renten zwischen Mann und Frau. Die grosse Differenz entsteht in der 2. Säule, weil es dort diese Anrechnung nicht gibt und weil es keine Versicherung ist. Der einbezahlte Betrag ist relevant, der natürlich bei Teilzeit wegen viel unbezahlter Arbeit niedriger ist.

Auch hier stellt sich die Frage, wer kommt für den Fehlbetrag auf, der durch unbezahlte Arbeit (die zu 92% wegen Kindern entsteht) entsteht?
Ich bin jetzt auch nicht der Vorsorgeexperte.

Fakt ist aber, dass Frauen i.d.R. eine viel tiefere Rente erhalten. Mir wäre es lieber, die Frauen hätten höhere Gehälter und somit eine höhere AHV Rente.

Denn verheiratete Teilzeitfrauen bekommen ja die Hälfte aus PK Pool Ehefrau + PK Pool Ehemann. Beide Seiten bekommen also je die Hälfte nach einer Scheidung. Also kann die PK alleine kaum der Grund sein für die teilweise sehr tiefen Frauenrenten. Einziges Risiko besteht dann, wenn die Frau nach der Scheidung weiterhin teilzeit arbeitet. Aber sie ist dazu nicht verpflichtet. Die geschiedenen Eltern kônnten die Kids in eine Kita achicken und die Kosten durch zwei teilen. Die Frau hätte auf diese Weise ebenfalls die Möglichkeit, einem 100% Pensum nachzugehen. Der Hund liegt doch vielmehr bei den teils sehr tiefen Löhnen - auch bei einem 100% Pensum, begraben.
Dieser Fakt bezieht sich aber auf die Gesamtrente, AHV und BVG zusammen. In der AHV gibt es aber keine grosse Differenz zwischen Mann und Frau.
Der Unterschied kommt also klar von Seiten BVG, welches halt lohnabhängig ist und mit dem Koordinationsabzug die tiefen Löhne auch nicht bevorzugt (siehe mein Zitat von Badran oben).

Alles was du schreibst ist sicherlich richtig. Ich würde allerdings anmerken, dass nicht alle Teilzeitfrauen eine Scheidung hinter sich haben und deshalb in diese "Rentenfalle" geraten. Es gibt viele Paare die sind nicht verheiratet. Es gibt alleinerziehende Frauen die lebten nie als Paar zusammen.

Ein 100% Pensum wie du schreibst sehe ich für die/den Haupterziehenden nicht als realistisch an, trotz Kita. Denke da eher an 80% oder sogar nur 60%. Und das trifft dann halt nunmal eher die Frau, gerade eben wenn alleinerziehend. Ich meine die Statistik zur unbezahlten Arbeit sagt ja genau dies aus. Frauen leisten mehr als doppelt so viel unbezahlte Arbeit wie Männer und ich denke nicht nur freiwillig.

Aber ich muss zugeben, beim BVG kenne ich die Spezielregeln bezüglich Ehepaaren, Pool, etc. nicht. Da scheinst du mehr zu wissen.
 

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Re: Volksabstimmung vom 25. September 2022

Beitrag von Aficionado »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:
Aficionado hat geschrieben: 27.09.2022, 13:02
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:
Verstehe nicht ganz, was ich nicht verstanden haben soll...

Folgende Daten stammen leider aus 2007:

Unbezahlte Arbeit wird vor allem für die Betreuung von Erwachsenen (pflegebedürftig) und Kinder angegeben und ermessen. 92% der geleisteten Stunden für/wegen Kindern.

Während Frauen im Schnitt pro Woche 32h unbezahlte Arbeit leisten und 20h erwerbstätig sind, leisten Männer 18h unbezahlte Arbeit und sind 35h erwerbstätig.
Du siehst also, Kinder sind Hauptgrund für unbezahlte Arbeit und das hohe Pensum für unbezahlte Arbeit ist für die Frauen scheinbar der Hauptgrund, dass ihre Erwerbstätigkeit so tief ist. Warum du hier den Zusammenhang ablehnst und sagst es geht nicht darum, verstehe ich nicht.

Soll nun der Betrag, der aufgrund der unbezahlten Arbeit (wegen vor allem Kindern) nicht in die Sozialinstitutionen einbezahlt wurde, trotzdem in Form von Rente ausbezahlt werden, geht es doch eindeutig um die Frage wer die Kinder finanziert? Wer deckt die Lücke die entsteht aufgrund der weniger geleisteten Beiträge? Das geht eindeutig zu Lasten der Allgemeinheit oder wie vorgeschlagen des Arbeitgebers.

Wie erwähnt gibt es bei der AHV das von dir erwähnte fiktive Einkommen für die Rentenbemessung schon. Deshalb gibt es dort scheinbar auch keine grosse Differenz in den Renten zwischen Mann und Frau. Die grosse Differenz entsteht in der 2. Säule, weil es dort diese Anrechnung nicht gibt und weil es keine Versicherung ist. Der einbezahlte Betrag ist relevant, der natürlich bei Teilzeit wegen viel unbezahlter Arbeit niedriger ist.

Auch hier stellt sich die Frage, wer kommt für den Fehlbetrag auf, der durch unbezahlte Arbeit (die zu 92% wegen Kindern entsteht) entsteht?
Ich bin jetzt auch nicht der Vorsorgeexperte.

Fakt ist aber, dass Frauen i.d.R. eine viel tiefere Rente erhalten. Mir wäre es lieber, die Frauen hätten höhere Gehälter und somit eine höhere AHV Rente.

Denn verheiratete Teilzeitfrauen bekommen ja die Hälfte aus PK Pool Ehefrau + PK Pool Ehemann. Beide Seiten bekommen also je die Hälfte nach einer Scheidung. Also kann die PK alleine kaum der Grund sein für die teilweise sehr tiefen Frauenrenten. Einziges Risiko besteht dann, wenn die Frau nach der Scheidung weiterhin teilzeit arbeitet. Aber sie ist dazu nicht verpflichtet. Die geschiedenen Eltern kônnten die Kids in eine Kita achicken und die Kosten durch zwei teilen. Die Frau hätte auf diese Weise ebenfalls die Möglichkeit, einem 100% Pensum nachzugehen. Der Hund liegt doch vielmehr bei den teils sehr tiefen Löhnen - auch bei einem 100% Pensum, begraben.
Dieser Fakt bezieht sich aber auf die Gesamtrente, AHV und BVG zusammen. In der AHV gibt es aber keine grosse Differenz zwischen Mann und Frau.
Der Unterschied kommt also klar von Seiten BVG, welches halt lohnabhängig ist und mit dem Koordinationsabzug die tiefen Löhne auch nicht bevorzugt (siehe mein Zitat von Badran oben).

Alles was du schreibst ist sicherlich richtig. Ich würde allerdings anmerken, dass nicht alle Teilzeitfrauen eine Scheidung hinter sich haben und deshalb in diese "Rentenfalle" geraten. Es gibt viele Paare die sind nicht verheiratet. Es gibt alleinerziehende Frauen die lebten nie als Paar zusammen.

Ein 100% Pensum wie du schreibst sehe ich für die/den Haupterziehenden nicht als realistisch an, trotz Kita. Denke da eher an 80% oder sogar nur 60%. Und das trifft dann halt nunmal eher die Frau, gerade eben wenn alleinerziehend. Ich meine die Statistik zur unbezahlten Arbeit sagt ja genau dies aus. Frauen leisten mehr als doppelt so viel unbezahlte Arbeit wie Männer und ich denke nicht nur freiwillig.

Aber ich muss zugeben, beim BVG kenne ich die Spezielregeln bezüglich Ehepaaren, Pool, etc. nicht. Da scheinst du mehr zu wissen.
 
Aber falls die Ehe hält, bekommen ja beide Seiten gleich viel. Ausser der Gatte steckt alles selber ein und bestimmt über die PK.*
Wenn die unverheiratete Frau freiwillig Teilzeit arbeiten möchte (ehrenamtliche Kinderbetreuung), ist sie auch etwas selber Schuld. Basilisk hat ja geschrieben, dass seine Partnerin das möchte.

Ja, es ist mir bewusst, dass es noch immer Frauen gibt (unsere Mütter), die das Pensum nicht immer selber bestimmen konnten. Aber in der heutigen Zeit ist das kein Argument mehr.

Ich denke auch, dass Hauptproblem sind die zu teuren Kitas. Hier muss angesetzt werden. 100% Kita wäre mir aber auch zuviel. 80/80% wäre fair und optimal. für beide Seiten.

Ergänzung:

Ja, der Koordinationsabzug ist natürlich absoluter Mist und gehört abgeschafft.
Sehr wenig Verdienende werden gleich noch einmal bestraft.

Mit PK Pool meine ich den Gesamtbetrag in der 2. Säule. Die werden in einer Ehe zusammengezählt und im Falle einer Trennung durch 2 geteilt. Die anschliessende Kinderbetreung muss dann halt neu geregelt werden. Als Frau würde ich mich wehren, ehrenamtliche Arbeit zu leisten. Entweder Kita oder sonst soll mich der Ex gefälligst bezahlen (auch PK Beiträge aber das ist ja leider nicht möglich).

* Nun, das scheint gar nicht möglich zu sein. Beide Parteien bekommen die Rente ja getrennt.

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