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Verfasst: 25.12.2011, 16:32
von cantona
Sharky hat geschrieben:Wenn ich mit einem Kilo Hasch über die Grenze fahre und dabei erwischt werde, werde ich auch bestraft. Auch wenn ich dann sage ich habe es ja aber gar nicht geraucht.... ;)
Top!

Mir schloft langsam s gsicht ih bi dere Diskussion..immer die gliche Vorschläg und Argumänt!

'zämme

Verfasst: 25.12.2011, 16:38
von macau
Sharky hat geschrieben:Wenn ich mit einem Kilo Hasch über die Grenze fahre und dabei erwischt werde, werde ich auch bestraft. Auch wenn ich dann sage ich habe es ja aber gar nicht geraucht.... ;)
Das ist wieder ein toller Vergleich: Die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist bewilligungspflichtig http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_121/a5.html , und das Betäubungsmittelgesetz enthält viele Strafbestimmungen, man beachte Art. 19 Abs. 1 lit. g BetmG "zu einer Widerhandlung nach den Buchstaben a–f Anstalten trifft" http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_121/a19.html . Diese Urteil ist aber bei weitem nicht der einzige korrupte Entscheid des Bundesgerichts.

Verfasst: 25.12.2011, 17:47
von Kawa
finguinpicker hat geschrieben:Da macht Justizia oder deine Vorstellung von Recht ein Spagat. Das "Schmuggeln" von Pyro ins Stadion könnte als Mithilfe zu einer strafbaren Handlung oder die Absicht eine Solche zu begehen, angesehen werden. Müsste aber definitiv eine geringere Strafe nach sich ziehen.
Es wurde ja auch nur als "versuchter Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz" geahndet und auch mit einer geringeren Strafe als eine vollendete Tat geahndet ....

Verfasst: 25.12.2011, 18:27
von Kawa
Sharky hat geschrieben:Wenn ich mit einem Kilo Hasch über die Grenze fahre und dabei erwischt werde, werde ich auch bestraft. Auch wenn ich dann sage ich habe es ja aber gar nicht geraucht.... ;)
Komischer Vergleich, bei Drogen ist ja schon der Besitz und die Einfuhr strafbar und nicht nur der Konsum ...

Du soltest besser die Menge beiziehen, da wird auch schon bei der Einfuhr ab einer best. Menge von versuchtem Handel ausgegangen obwohl dieser ja noch gar nicht stattgefunden hat. Das wäre in etwa vergleichbar mit der Pyro beim Stadioneingang.

Verfasst: 28.12.2011, 09:12
von Spirit of St. Jakob
macau hat geschrieben:Das ist wieder ein toller Vergleich: Die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist bewilligungspflichtig http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_121/a5.html , und das Betäubungsmittelgesetz enthält viele Strafbestimmungen, man beachte Art. 19 Abs. 1 lit. g BetmG "zu einer Widerhandlung nach den Buchstaben a–f Anstalten trifft" http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_121/a19.html . Diese Urteil ist aber bei weitem nicht der einzige korrupte Entscheid des Bundesgerichts.
Der lit. g spielt in diesem Falle eigentlich gar keine Rolle, denn im 19b ist die Einfuhr bereits geregelt. Das Einführen ist explizit als Straftatbestand erwähnt.

Aber wir kommen vom Thema ab... ;)

Verfasst: 28.12.2011, 15:31
von macau
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Der lit. g spielt in diesem Falle eigentlich gar keine Rolle, denn im 19b ist die Einfuhr bereits geregelt. Das Einführen ist explizit als Straftatbestand erwähnt.

Aber wir kommen vom Thema ab... ;)
Wir sind tatsächlich ein bisschen vom Thema abgekommen, es ging um dieses Statement:
Sharky hat geschrieben:Wenn ich mit einem Kilo Hasch über die Grenze fahre und dabei erwischt werde, werde ich auch bestraft. Auch wenn ich dann sage ich habe es ja aber gar nicht geraucht.... ;)
Und da spielt lit. g halt schon eine Rolle. Laut Logik des Bundesgerichts wäre schon die Einfuhr von Betäubungsmitteln dem Verkauf gelichzusetzen. Die ist aber offensichtlich nicht haltbar. Folglich kann auch das Mitnehmen von Pyro ins Stadion nicht der Verwendung gleichgesetzt werden. Und weil im Sprengstoffgesetz analoge Bestimmungen wie Art. 5 resp. Art. 19 Abs. 1 lit. b BetmG fehlen, ist die Verurteilung willkürlich.

Kommt hinzu, dass durch die (falsche) Ansicht des Bundesgerichts auch die Täterschaft nicht bewiesen ist, es könnte auch Gehilfenschaft gewesen sein. Gemäss schriftlichem Urteil http://www.tagblatt.ch/storage/med/stre ... 142011.pdf hat die Vorinstanz folgendes festgestellt: Inhalt des Tatvorsatzes sei gewesen, die Bengalfackel unbemerkt ins Stadion zu bringen, um sie dort aus irgendwelchem Anlass zu zünden oder durch andere zünden zu lassen.

Verfasst: 28.12.2011, 18:36
von Laufi
Kommt hinzu, dass durch die (falsche) Ansicht des Bundesgerichts auch die Täterschaft nicht bewiesen ist, es könnte auch Gehilfenschaft gewesen sein. Gemäss schriftlichem Urteil http://www.tagblatt.ch/storage/med/stre ... 142011.pdf hat die Vorinstanz folgendes festgestellt: Inhalt des Tatvorsatzes sei gewesen, die Bengalfackel unbemerkt ins Stadion zu bringen, um sie dort aus irgendwelchem Anlass zu zünden oder durch andere zünden zu lassen.
Guete Punkt! Mir sin jo (zum Glück) nid in Amerika, wo Du, au wenn Du nur's Auto bim eme Banküberfall g'fahre hesch, s'gliiche Stroofmass bekunnsch, wie de wo de Überfall macht! (als Biispiel ;) )

Verfasst: 29.12.2011, 10:40
von Kawa
Laufi hat geschrieben:Guete Punkt! Mir sin jo (zum Glück) nid in Amerika, wo Du, au wenn Du nur's Auto bim eme Banküberfall g'fahre hesch, s'gliiche Stroofmass bekunnsch, wie de wo de Überfall macht! (als Biispiel ;) )
Das Strafmass festzulegen war nicht Aufgabe des Bundesgerichts ....

Hätten die Typen übrigens nicht rekuriert (und in Zukunft keine Scheisse mehr gebaut) wäre ja alles glimpflich resp. sogar gratis für sie abgelaufen. Verstehe nicht wieso hier immer wieder von einer gewaltigen Strafe gesprochen wird bei einer bedingten Geldstrafe .....
Das Kantonsgericht verurteilte die beiden Fussballfans dann aber auf Berufung der Staatsanwaltschaft wegen versuchter Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz zu bedingten Geldstrafen von 60 Tagessätzen.

Verfasst: 29.12.2011, 12:17
von Sharky
macau hat geschrieben:Das ist wieder ein toller Vergleich: Die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist bewilligungspflichtig http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_121/a5.html , und das Betäubungsmittelgesetz enthält viele Strafbestimmungen, man beachte Art. 19 Abs. 1 lit. g BetmG "zu einer Widerhandlung nach den Buchstaben a–f Anstalten trifft" http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_121/a19.html . Diese Urteil ist aber bei weitem nicht der einzige korrupte Entscheid des Bundesgerichts.
Kawa hat geschrieben:Komischer Vergleich, bei Drogen ist ja schon der Besitz und die Einfuhr strafbar und nicht nur der Konsum ...

Du soltest besser die Menge beiziehen, da wird auch schon bei der Einfuhr ab einer best. Menge von versuchtem Handel ausgegangen obwohl dieser ja noch gar nicht stattgefunden hat. Das wäre in etwa vergleichbar mit der Pyro beim Stadioneingang.
Es sollte ja auch ein bisschen überspitzt dargestellt werden...

Sachen, welche verboten sind, sind halt verboten, egal ob man es anscheinend nur umhertragen (Pyro) will oder selber dann auch zündet.

Und wenn ein Kilo halt zuviel sind, dann nehmen wir halt 5 Gramm...gilt in der Schweiz als legitimer Eigentumsbedarf, aber darf trotzdem nicht über die Grenze mitgenommen werden...
Und die Grenze zu einem anderen Land sollte bei meinem Vergleich die selbe Bedeutung haben wie ein Zutritt ins Stadion. Draussen darf man mit Pryro rumlaufen, aber im Stadion nicht. ;)

Verfasst: 29.12.2011, 12:37
von Kawa
Sharky hat geschrieben:Und wenn ein Kilo halt zuviel sind, dann nehmen wir halt 5 Gramm...gilt in der Schweiz als legitimer Eigenbedarf, aber darf trotzdem nicht über die Grenze mitgenommen werden...
Da bist du auf dem Holzweg, es gibt in der Schweiz keine auch noch so kleine Menge die als legaler Eigenbedarf gilt. Jeglicher Besitz, Konsum, Handel etc. mit Drogen ist verboten, auch allerkleinste Mengen.
Daran ändert auch die (kantonal sehr unterschiedliche) Praxis nichts, dass Anzeigen wegen kleiner Mengen meist wegen Geringfügigkeit eingestellt werden (selber schon 2 mal erlebt), legal ist es trotzdem nicht.

Verfasst: 29.12.2011, 12:52
von Sharky
Kawa hat geschrieben:Da bist du auf dem Holzweg, es gibt in der Schweiz keine auch noch so kleine Menge die als legaler Eigenbedarf gilt. Jeglicher Besitz, Konsum, Handel etc. mit Drogen ist verboten, auch allerkleinste Mengen.
Daran ändert auch die (kantonal sehr unterschiedliche) Praxis nichts, dass Anzeigen wegen kleiner Mengen meist wegen Geringfügigkeit eingestellt werden (selber schon 2 mal erlebt), legal ist es trotzdem nicht.
Denn bloss mr doch in dSchueh :D

Frühner, wo ich no graucht ha, sind 5g e tolerierti Mängi als Eigebedarf gseh...isch halt au scho ca. 20 Johr här...aber damals hän sie bi kleine Mängene praktisch immer e Aug zuedruckt...

Verfasst: 29.12.2011, 13:11
von Laufi
Kawa hat geschrieben:Da bist du auf dem Holzweg, es gibt in der Schweiz keine auch noch so kleine Menge die als legaler Eigenbedarf gilt. Jeglicher Besitz, Konsum, Handel etc. mit Drogen ist verboten, auch allerkleinste Mengen.
Daran ändert auch die (kantonal sehr unterschiedliche) Praxis nichts, dass Anzeigen wegen kleiner Mengen meist wegen Geringfügigkeit eingestellt werden (selber schon 2 mal erlebt), legal ist es trotzdem nicht.
Sharky hat geschrieben:Denn bloss mr doch in dSchueh :D

Frühner, wo ich no graucht ha, sind 5g e tolerierti Mängi als Eigebedarf gseh...isch halt au scho ca. 20 Johr här...aber damals hän sie bi kleine Mängene praktisch immer e Aug zuedruckt...
I muess (leider ;) ) im Kawa recht geh, offiziell isch gar nüd erlaubt! Aber ihr mien scho au no irgendwo schriebe, dass es um Cannabis goht...bi 5g härterem hät au de Sharky e Problem kah ;) :D

Verfasst: 29.12.2011, 13:37
von Kawa
Sharky hat geschrieben:Frühner, wo ich no graucht ha, sind 5g e tolerierti Mängi als Eigebedarf gseh...isch halt au scho ca. 20 Johr här...aber damals hän sie bi kleine Mängene praktisch immer e Aug zuedruckt...
Off. toleriert war nie irgendeine best. Menge, sie drückten halt meistens genau wie du es sagst ein Auge zu. Trotzdem ist und war es auch damals verboten :p

Heute tendieren sie dahin eine Anzeige zu erstatten (vor allem wenn du ein zu grosses Maul hast). Diese wird dann vom Staatsanwalt wegen Geringfügigkeit eingestellt aber du blechst 200.- Verfahrenskosten :mad:

PS: eigene Erfahrung ....

Verfasst: 29.12.2011, 13:38
von Kawa
Laufi hat geschrieben:Aber ihr mien scho au no irgendwo schriebe, dass es um Cannabis goht...
Sorry, aber mir und Sharky war das klar :rolleyes:

Verfasst: 29.12.2011, 14:36
von macau
Kawa hat geschrieben:Das Strafmass festzulegen war nicht Aufgabe des Bundesgerichts ....
Das Bundesgericht muss (resp. müsste) von Amtes wegen überprüfen, ob Bundesgesetzte korrekt angewendet werden. Da gehört das Strafmass dazu.

**************
Kawa hat geschrieben: Hätten die Typen übrigens nicht rekuriert (und in Zukunft keine Scheisse mehr gebaut) wäre ja alles glimpflich resp. sogar gratis für sie abgelaufen
Kawa hat geschrieben:Diese wird dann vom Staatsanwalt wegen Geringfügigkeit eingestellt aber du blechst 200.- Verfahrenskosten :mad:
... und jetzt Hirn einschalten!

Verfasst: 29.12.2011, 15:19
von Kawa
Schon klar dass Verfahrenskosten anfallen, aber auch diese wären ohne Rekurs viel kleiner gewesen (resp. sogar ganz weggefallen ohne Pyro in der Unterhose ;) ).

Es sollte eigentlich ein Seitenhieb auf die in meinen Augen völlig unsinnigen bedingten Geldstrafen sein. So etwas schreckt doch nicht wirklich ab, im Gegensatz zu einer bedingten Gefängnisstrafe. Wenn du dann noch hörst wie Zuhälter im (von ihrer Nutte ausgeliehenen) Porsche vorfahren und mit bedingten Tagessätzen in Minimalhöhe (da sie kein off. Einkommen haben) davonkommen ...

Verfasst: 29.12.2011, 15:33
von Kawa
macau hat geschrieben:Das Bundesgericht muss (resp. müsste) von Amtes wegen überprüfen, ob Bundesgesetzte korrekt angewendet werden. Da gehört das Strafmass dazu.
Sie wurden ja wegen versuchter Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt.
Das wird wohl im dafür geltenden Strafrahmen liegen, der gerade bei einem solchen Delikt breit gefasst sein dürfte ...
Ausserdem wurde ja nicht gegen das Strafmass rekuriert, es wurde schlicht ein vollumfänglicher Freispruch gefordert (und nicht gewährt).

Verfasst: 04.01.2012, 16:40
von Basil Stinson
so von wegen Feuerwerk und so

klick für seite3.ch

Verfasst: 04.01.2012, 16:44
von Blutengel
macau hat geschrieben:Das Bundesgericht muss (resp. müsste) von Amtes wegen überprüfen, ob Bundesgesetzte korrekt angewendet werden. Da gehört das Strafmass dazu.

**************






... und jetzt Hirn einschalten!
Kosten können erlassen werden. Ein fähiger Anwalt findet dazu auch einen Grund.

zdf sportstudio

Verfasst: 14.01.2012, 23:47
von RED&BLUE
im momänt am laufe uff em zdf. fascht die ganz sändig widmet sich dr pyro, ultras, gwalt in de stadie. im gegesatz zur schwyz kömme do au fanverträter ussfiehrlig z wort.

Verfasst: 15.01.2012, 00:11
von Kurtinator
RED&BLUE hat geschrieben:im momänt am laufe uff em zdf. fascht die ganz sändig widmet sich dr pyro, ultras, gwalt in de stadie. im gegesatz zur schwyz kömme do au fanverträter ussfiehrlig z wort.
Bini au grad am luege. Sälte e Diskussionsrundi über Fanpolitik gseh, wo so sachlich über d Problematik diskutiert hett.

Nid immer dä ganzi hysterischi Mist, wo sunscht in de Medie publiziert wird.

Verfasst: 15.01.2012, 00:19
von tanner
RED&BLUE hat geschrieben:im momänt am laufe uff em zdf. fascht die ganz sändig widmet sich dr pyro, ultras, gwalt in de stadie. im gegesatz zur schwyz kömme do au fanverträter ussfiehrlig z wort.
war wohl die 1. diskussionssendung über dieses thema wo ich nicht ein einziges mal den kopf schütteln musste oder so ne "scheisse" sagte
sachlich von jeder seite, suverän geleitet von steinbrecher, lohnte sich zu 100% dies mitverfolgt zu haben

Verfasst: 15.01.2012, 00:35
von pete boyle
top sendung!! um 01:40 kommt die wiederholung auf 3sat, falls jemand schauen will

Verfasst: 15.01.2012, 11:09
von Goofy
RED&BLUE hat geschrieben:im momänt am laufe uff em zdf. fascht die ganz sändig widmet sich dr pyro, ultras, gwalt in de stadie. im gegesatz zur schwyz kömme do au fanverträter ussfiehrlig z wort.
Ultras - Fans oder Fanatiker?

Verfasst: 16.01.2012, 11:53
von Laufi
Kurtinator hat geschrieben:Bini au grad am luege. Sälte e Diskussionsrundi über Fanpolitik gseh, wo so sachlich über d Problematik diskutiert hett.

Nid immer dä ganzi hysterischi Mist, wo sunscht in de Medie publiziert wird.
tanner hat geschrieben:war wohl die 1. diskussionssendung über dieses thema wo ich nicht ein einziges mal den kopf schütteln musste oder so ne "scheisse" sagte
sachlich von jeder seite, suverän geleitet von steinbrecher, lohnte sich zu 100% dies mitverfolgt zu haben
Kann ich au eso unterschriebe, sachlich und ohni Polemik, guet so!

Verfasst: 17.01.2012, 17:43
von Master
Noch etwas zur "Statistikerhebung" der DFL:
http://www.textilvergehen.de/2012/01/10 ... britz-eil/

Verfasst: 17.01.2012, 19:02
von Jogges
Besser geht es fast nimmer. Wären nur alle Berichte der sogenannten schreibenden Zunft so sachlich und informativ und nicht wie meistens auf Blick- oder Bildniveau.
Spätestens in einem halben Jahr gebe es die Möglichkeit Pyro kontrolliert im Stadion abzubrennen solange es nicht wie zu Vorfällen wie bei Rostock/Pauli kommt. Solange es solche Szenen gibt wird sich daran in D/CH nix ändern.

Verfasst: 24.01.2012, 16:47
von fixi

Verfasst: 26.01.2012, 10:55
von Basil Stinson
Goofy hat geschrieben:Ultras - Fans oder Fanatiker?
Habs mir noch mal reingezogen. Schon sehr starke Sendung.

Btw. ich fordere Light-Bier am Oktoberfest. Gibt an einem Tag so viele Verletzte wie in einer ganzen Spielzeit 1. und 2. BuLi :eek: :eek: :eek:
Unglaublich so was

Verfasst: 26.01.2012, 18:34
von RL88
mainz manager sack stark!!