Repression im Schweizer Fussball
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was ist denn das für eine sport-seite? irgendwo müssen ja all die Journalisten etwas niederschreiben.sergipe hat geschrieben:Fackeln brennen wieder - aber nur ''europäisch''
http://sport.ch.sportalsports.com/de/sp ... 00000.html
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Am Dienstag hat die KKJPD einen Bericht und einen Entwurf zur Verschärfung des Konkordats gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vorgestellt.
Bericht: http://www.kkjpd.ch/images/upload/11101 ... 1%20d.docx
Entwurf Konkordat: http://www.kkjpd.ch/images/upload/11101 ... 1%20d.docx
Der Entwurf des Konkordats ist schon zum Kotzen, aber der Bericht ist noch schlimmer. Sämtliche Vorschläge des Webstübler-Konzepts "Policy der KKJPD gegen Gewalt im Sport" von 2009, welches am Runden Tisch abgelehnt wurde, soll nun umgesetzt werden (Fancard, Charterzüge, Zutrittskontrollen zu den Zügen, Alkohol-Konsumationsverbot auf der Anreise, reine Sitzplatzstadien etc.), ohne dass diese Massnahmen im Konkordat explizit aufgeführt werden. Vielmehr soll dies mit der Bewilligungspflicht von Sportversanstaltungen durchgeboxt werden. Darüber hinaus sollen "Tätlichkeit" und "Hinderung einer Amtshandlung" in den Deliktkatalog aufgenommen werden, die Dauer von Massnahmen soll von einem auf zwei Jahre verdoppelt werden, und in den allermeisten Fällen sollten direkt Meldeauflagen statt Rayonverbote ausgesprochen werden. Zudem soll bei Zutrittskontrollen Abtasten im Genitalbereich ermöglicht werden.
Im kommentiereten Konkordatsentwurf im Anhang sind die wichtigsten Mängel (in blau) aufgezeigt, allerdings nicht vollständig. Wenn auf Gesetztestexte oder Urteile hingewiesen wird, können diese per Mausklick eingesehen werden.
Referendum BWIS wird auf jeden Fall eine Vernehmlassungsantwort einreichen, allerdings sollten jetzt schon Politiker sensibilisiert werden, um die Vorlage in den kantonalen Parlamenten abzuschiessen. Sportverbände und -Vereine müssten ebenfalls aktiv werden.
Bericht: http://www.kkjpd.ch/images/upload/11101 ... 1%20d.docx
Entwurf Konkordat: http://www.kkjpd.ch/images/upload/11101 ... 1%20d.docx
Der Entwurf des Konkordats ist schon zum Kotzen, aber der Bericht ist noch schlimmer. Sämtliche Vorschläge des Webstübler-Konzepts "Policy der KKJPD gegen Gewalt im Sport" von 2009, welches am Runden Tisch abgelehnt wurde, soll nun umgesetzt werden (Fancard, Charterzüge, Zutrittskontrollen zu den Zügen, Alkohol-Konsumationsverbot auf der Anreise, reine Sitzplatzstadien etc.), ohne dass diese Massnahmen im Konkordat explizit aufgeführt werden. Vielmehr soll dies mit der Bewilligungspflicht von Sportversanstaltungen durchgeboxt werden. Darüber hinaus sollen "Tätlichkeit" und "Hinderung einer Amtshandlung" in den Deliktkatalog aufgenommen werden, die Dauer von Massnahmen soll von einem auf zwei Jahre verdoppelt werden, und in den allermeisten Fällen sollten direkt Meldeauflagen statt Rayonverbote ausgesprochen werden. Zudem soll bei Zutrittskontrollen Abtasten im Genitalbereich ermöglicht werden.
Im kommentiereten Konkordatsentwurf im Anhang sind die wichtigsten Mängel (in blau) aufgezeigt, allerdings nicht vollständig. Wenn auf Gesetztestexte oder Urteile hingewiesen wird, können diese per Mausklick eingesehen werden.
Referendum BWIS wird auf jeden Fall eine Vernehmlassungsantwort einreichen, allerdings sollten jetzt schon Politiker sensibilisiert werden, um die Vorlage in den kantonalen Parlamenten abzuschiessen. Sportverbände und -Vereine müssten ebenfalls aktiv werden.
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1. Die gleichen Leute, welche diese Gesetze unterstützen sind dann wieder für Kriegsmaterialexporte = Pro Gewalt!
2. Alkohol am Steuer nach einem Fussballspiel wird nicht in diesen Strafkatalog aufgenommen = (Angebliche) VIPs können weiterhin alkoholisiert und ohne Strafen in diesem Zusammenhang Autofahren.
2. Alkohol am Steuer nach einem Fussballspiel wird nicht in diesen Strafkatalog aufgenommen = (Angebliche) VIPs können weiterhin alkoholisiert und ohne Strafen in diesem Zusammenhang Autofahren.
Was passiert eigentlich, wenn ein Club die Spiele illegal durchfürht?
-Polizei kann ein Stadion nicht räumen mit 14000 Zuschauern.
-Bussen wären ein Klax zum finanziellen Aufwand zum Umsetzen dieser Massnahme.
-Clubs könnten ein Zeichen setzen und ein Verfahren riskieren.
Ich denke die Kurven würden sogar Sammeln um zu prozessieren.
-Polizei kann ein Stadion nicht räumen mit 14000 Zuschauern.
-Bussen wären ein Klax zum finanziellen Aufwand zum Umsetzen dieser Massnahme.
-Clubs könnten ein Zeichen setzen und ein Verfahren riskieren.
Ich denke die Kurven würden sogar Sammeln um zu prozessieren.
Lies zuerst einmal das PDF von Macau durch und dann überleg mal, auf was Stadtbasler sich mit seiner schon etwas überspitzten Forderung beruft.Toto hat geschrieben:Seit wann dürfen Strassenverkehrsteilnehmer alkoholisiert mit dem Auto rumfahren?
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Hooligan-Datenbank der Schweiz umfasst fast 1200 Personen
Hooligan-Datenbank der Schweiz umfasst fast 1200 Personen
Mehr Hooligan-Einträge aus dem Fussball-Umfeld als aus dem Hockey-Umfeld
In der Schweizer Hooligan-Datenbank sind zurzeit 1198 Personen erfasst. Seit Mitte Juli sind 67 Personen neu dazugekommen, 63 wurden gelöscht, wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) am Mittwoch mitteilte. Negativ fallen vor allem Fussball-Anhänger auf.
70 Prozent der Eingetragenen haben einen Bezug zum Fussball, 30 Prozent stammen aus dem Eishockey-Umfeld. Nur gerade neun Frauen sind in der Datenbank Hoogan erfasst. Acht Prozent aller Erfassten sind noch minderjährig; über die Hälfte der Eingetragenen sind zwischen 19 und 24 Jahre alt.
Das Fedpol trägt seit dem Jahr 2007 Personen in das elektronische Informationssystem ein, die sich rund um Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben. Nach fünf Jahren werden die Einträge definitiv gelöscht. Die Anzahl der vermerkten Personen nimmt stetig zu. Im Mai 2010 waren 860 Personen eingetragen gewesen, im Mai 2009 waren es erst 576.
303 Mal Landfriedensbruch
Die beiden häufigsten Tatbestände sind Landfriedensbruch und Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz: Wegen Landfriedensbruchs sind derzeit 303 aktive Massnahmen in Hoogan verzeichnet. Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz haben zu 236 aktiven Massnahmen geführt.
Ebenfalls oft geahndet wurden Sachbeschädigung (174 aktive Massnahmen) und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (139 aktive Massnahmen). Wird beispielsweise ein Rayonverbot nach maximal einem Jahr wieder aufgehoben, bleibt die betroffene Person gemäss Verordnung weitere drei Jahre passiv in der Datenbank vermerkt.
Während der Fussballsaison 2010/2011 wurden 5 Meldeauflagen, 211 Rayonverbote und 153 Stadionverbote in Hoogan erfasst. Die Eishockeysaison 2010/2011 schlug mit 9 Meldeauflagen, 49 Rayonverboten und 30 Stadionverboten zu Buche.
Welche Spiele besonders viele Einträge in die Hooligan-Datenbank zur Folge hatten, wollte das Fedpol nicht sagen. Ebenfalls keine Angaben mehr sind zur Herkunft der Eingetragenen erhältlich. Das Fedpol will künftig alle sechs Monate über die Entwicklung von Hoogan informieren.
(sda)
EDIT: Im Anhang noch die Zahlen von Fedbull
Mehr Hooligan-Einträge aus dem Fussball-Umfeld als aus dem Hockey-Umfeld
In der Schweizer Hooligan-Datenbank sind zurzeit 1198 Personen erfasst. Seit Mitte Juli sind 67 Personen neu dazugekommen, 63 wurden gelöscht, wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) am Mittwoch mitteilte. Negativ fallen vor allem Fussball-Anhänger auf.
70 Prozent der Eingetragenen haben einen Bezug zum Fussball, 30 Prozent stammen aus dem Eishockey-Umfeld. Nur gerade neun Frauen sind in der Datenbank Hoogan erfasst. Acht Prozent aller Erfassten sind noch minderjährig; über die Hälfte der Eingetragenen sind zwischen 19 und 24 Jahre alt.
Das Fedpol trägt seit dem Jahr 2007 Personen in das elektronische Informationssystem ein, die sich rund um Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben. Nach fünf Jahren werden die Einträge definitiv gelöscht. Die Anzahl der vermerkten Personen nimmt stetig zu. Im Mai 2010 waren 860 Personen eingetragen gewesen, im Mai 2009 waren es erst 576.
303 Mal Landfriedensbruch
Die beiden häufigsten Tatbestände sind Landfriedensbruch und Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz: Wegen Landfriedensbruchs sind derzeit 303 aktive Massnahmen in Hoogan verzeichnet. Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz haben zu 236 aktiven Massnahmen geführt.
Ebenfalls oft geahndet wurden Sachbeschädigung (174 aktive Massnahmen) und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (139 aktive Massnahmen). Wird beispielsweise ein Rayonverbot nach maximal einem Jahr wieder aufgehoben, bleibt die betroffene Person gemäss Verordnung weitere drei Jahre passiv in der Datenbank vermerkt.
Während der Fussballsaison 2010/2011 wurden 5 Meldeauflagen, 211 Rayonverbote und 153 Stadionverbote in Hoogan erfasst. Die Eishockeysaison 2010/2011 schlug mit 9 Meldeauflagen, 49 Rayonverboten und 30 Stadionverboten zu Buche.
Welche Spiele besonders viele Einträge in die Hooligan-Datenbank zur Folge hatten, wollte das Fedpol nicht sagen. Ebenfalls keine Angaben mehr sind zur Herkunft der Eingetragenen erhältlich. Das Fedpol will künftig alle sechs Monate über die Entwicklung von Hoogan informieren.
(sda)
EDIT: Im Anhang noch die Zahlen von Fedbull
- Zaunbesteiger
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- Registriert: 20.06.2005, 08:13
Aus dem 20min.-Artikel:
Da wird Bilanz gezogen über den Internet-Pranger und die 16 gesuchten Basler... 8 seien identifiziert worden... und nun kommts:

Da wird Bilanz gezogen über den Internet-Pranger und die 16 gesuchten Basler... 8 seien identifiziert worden... und nun kommts:
Ich dachte man gehe nur per Internet-Pranger an die Öffentlichkeit, wenn wirklich schwere Delikte nachgewiesen werden können!?Gegen alle identifizierten Randalierer läuft ein Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs. «Einige werden zusätzlich wegen Sachbeschädigung und Diebstahl angezeigt», so Cortesi zu 20 Minuten Online

Zwar nicht Fussball, aber interessant:
Junger Pyro-Träger freigesprochen
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/ ... n-23370813
von Attila Szenogrady
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat einen jungen Demonstranten wegen einer mitgeführten Pyro-Fackel verurteilt. Zu Unrecht, wie nun das Bezirksgericht Zürich befand.
Seit dem Fussball-Skandalspiel der Grasshoppers gegen den FC Zürich vom vergangenen 2. Oktober sind die Pyro-Fackeln landesweit zum heiss diskutierten Thema geworden. Der Zürcher Stadtrat Gerold Lauber hatte sich sogar öffentlich für ein gänzliches Verbot der Feuerwerkskörper und Null-Toleranz in den Stadien ausgesprochen. Werde nur ein Pyro gezündet, sei das Spiel sofort abzubrechen, plädierte er.
Nicht zu Unrecht. So ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen grundsätzlich verboten. So steht es im Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie es ein aktuelles Urteil des Bezirksgerichts Zürich aufzeigt.
Zuerst wegen Pyro verurteilt
Der Prozess ging auf den vergangenen 1. Mai zurück. Damals kontrollierte die Zürcher Polizei bereits am Vormittag im Lindenhof einige Demonstranten. Darunter auch einen 19-jährigen Angestellten aus dem Kanton Aargau. Der junge Mann aus Suhr trug nicht nur eine Sturmhaube, sondern auch eine Signalfackel und zwei Feuerwerkskörper auf sich. Grund genug für die Polizeibeamten, den deutschen Staatsangehörigen der Zürcher Staatsanwaltschaft zu überweisen.
Diese handelte schnell und verurteilte den kaufmännischen Angestellten im letzten Juli mit Strafbefehl nicht nur wegen Landfriedensbruchs, sondern auch wegen vorsätzlichen Vergehens gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe. Der Angeschuldigte erhielt neben einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 120 Franken eine Busse von 360 Franken. Die Staatsanwältin stützte sich dabei auf ein Pyro Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen vom letzten Mai ab. Dieses hatte einen Fussballfan, der eine Pyro-Fackel ins Stadion schmuggeln wollte, wegen versuchter Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz für schuldig befunden
Vom Schuld- zum Freispruch
Der Beschuldigte legte Einsprache ein und liess seine Verteidigerin am letzten Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich auf einen vollen Freispruch plädieren. Der Landfriedensbruch sei nicht erfüllt, da am Vormittag die illegale Nachdemo noch gar nicht begonnen habe, plädierte sie. Auch beim Sprengstoffgesetz sei ihrem Mandanten nichts nachzuweisen. So sei das blosse Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen nicht verboten, sagte sie.
Das Gericht folgte der Verteidigung und sprach den jungen Aargauer frei. Ihm wurde eine Prozessentschädigung von über 1800 Franken zugesprochen. Einzelrichter Pierre Dienst verneinte den Landfriedensbruch, da es zum Zeitpunkt der Kontrolle noch keine Hinweise auf Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Sachen gegeben habe.
Zum Sprengstoffgesetz führte Dienst aus, dass die Staatsanwaltschaft nur den Besitz, nicht aber ein späteres Anzünden im Strafbefehl formuliert habe. Was zum Freispruch führe. Im Gegensatz zum St. Galler Entscheid, der klar festgehalten habe, dass der Beschuldigte mit dem Verbringen der pyrotechnischen Gegenstände ins Stadion diese dort während des Spiels auch zünden wollte.
Der Freispruch bedeutet jedenfalls einen Rückschlag für alle überzeugten Pyro-Gegner.
Junger Pyro-Träger freigesprochen
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/ ... n-23370813
von Attila Szenogrady
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat einen jungen Demonstranten wegen einer mitgeführten Pyro-Fackel verurteilt. Zu Unrecht, wie nun das Bezirksgericht Zürich befand.
Seit dem Fussball-Skandalspiel der Grasshoppers gegen den FC Zürich vom vergangenen 2. Oktober sind die Pyro-Fackeln landesweit zum heiss diskutierten Thema geworden. Der Zürcher Stadtrat Gerold Lauber hatte sich sogar öffentlich für ein gänzliches Verbot der Feuerwerkskörper und Null-Toleranz in den Stadien ausgesprochen. Werde nur ein Pyro gezündet, sei das Spiel sofort abzubrechen, plädierte er.
Nicht zu Unrecht. So ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen grundsätzlich verboten. So steht es im Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie es ein aktuelles Urteil des Bezirksgerichts Zürich aufzeigt.
Zuerst wegen Pyro verurteilt
Der Prozess ging auf den vergangenen 1. Mai zurück. Damals kontrollierte die Zürcher Polizei bereits am Vormittag im Lindenhof einige Demonstranten. Darunter auch einen 19-jährigen Angestellten aus dem Kanton Aargau. Der junge Mann aus Suhr trug nicht nur eine Sturmhaube, sondern auch eine Signalfackel und zwei Feuerwerkskörper auf sich. Grund genug für die Polizeibeamten, den deutschen Staatsangehörigen der Zürcher Staatsanwaltschaft zu überweisen.
Diese handelte schnell und verurteilte den kaufmännischen Angestellten im letzten Juli mit Strafbefehl nicht nur wegen Landfriedensbruchs, sondern auch wegen vorsätzlichen Vergehens gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe. Der Angeschuldigte erhielt neben einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 120 Franken eine Busse von 360 Franken. Die Staatsanwältin stützte sich dabei auf ein Pyro Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen vom letzten Mai ab. Dieses hatte einen Fussballfan, der eine Pyro-Fackel ins Stadion schmuggeln wollte, wegen versuchter Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz für schuldig befunden
Vom Schuld- zum Freispruch
Der Beschuldigte legte Einsprache ein und liess seine Verteidigerin am letzten Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich auf einen vollen Freispruch plädieren. Der Landfriedensbruch sei nicht erfüllt, da am Vormittag die illegale Nachdemo noch gar nicht begonnen habe, plädierte sie. Auch beim Sprengstoffgesetz sei ihrem Mandanten nichts nachzuweisen. So sei das blosse Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen nicht verboten, sagte sie.
Das Gericht folgte der Verteidigung und sprach den jungen Aargauer frei. Ihm wurde eine Prozessentschädigung von über 1800 Franken zugesprochen. Einzelrichter Pierre Dienst verneinte den Landfriedensbruch, da es zum Zeitpunkt der Kontrolle noch keine Hinweise auf Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Sachen gegeben habe.
Zum Sprengstoffgesetz führte Dienst aus, dass die Staatsanwaltschaft nur den Besitz, nicht aber ein späteres Anzünden im Strafbefehl formuliert habe. Was zum Freispruch führe. Im Gegensatz zum St. Galler Entscheid, der klar festgehalten habe, dass der Beschuldigte mit dem Verbringen der pyrotechnischen Gegenstände ins Stadion diese dort während des Spiels auch zünden wollte.
Der Freispruch bedeutet jedenfalls einen Rückschlag für alle überzeugten Pyro-Gegner.
Kah i mi numme ahschliesse!!! So Meinungen sin halt für d'Press nid interessant,weil z'wenig spektakulär bzw. z'wenig radikal!!!tommasino hat geschrieben:http://www.schwatzgelb.de/2011-10-30_unsa-senf_wir-waren-beim-fussball-und-haben-es-ueberlebt.html
guter text!
Das zum Thema, frühner isch alles besser gsi

Alles für BS
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wahnsinnig guter Text! Vorallem für jeden "Ottonormalverbraucher" gut verständlich, welcher sich die Meinung nur aufgrund der (meist) einseitigen Berichterstattung in Schweizer Medien macht.tommasino hat geschrieben:http://www.schwatzgelb.de/2011-10-30_unsa-senf_wir-waren-beim-fussball-und-haben-es-ueberlebt.html
guter text!
Eben. Bei mir beginnt die Agression wenn selbst ahnungslose Leute von Challengeleague-Vereinen behaupten Deutschland habe seine Fankultur verloren. Nur damit sie beim Capo usw gut ankommen ,einfach Stammtischgelaber ohne Inhalt nachplappern.tommasino hat geschrieben:http://www.schwatzgelb.de/2011-10-30_unsa-senf_wir-waren-beim-fussball-und-haben-es-ueberlebt.html
guter text!
FC Bayern München**Stern des Südens
fedpol und SCB testen Kontrollsystem
fedpol und SCB testen Kontrollsystem
http://www.news.admin.ch/message/index. ... g-id=41988
Bern, 31.10.2011 - Das Bundesamt für Polizei (fedpol) will zusammen mit dem Schlittschuhclub Bern ein neues Kontrollsystem beim Zutritt in ein Sportstadion testen. Bei dem Pilotversuch geht es um den Abgleich eines amtlichen Ausweises mit dem elektronischen Informationssystem HOOGAN. Dadurch soll die Sicherheit bei Sportanlässen erhöht werden.
Für die Zutrittskontrollen gibt es in der Schweiz bislang kein einheitliches Kontrollsystem. Einzig das Ticket entscheidet über den Zugang zu einem Sportanlass. Eine verbesserte Zutrittskontrolle könnte ein wirksames Instrument sein, um Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zu bekämpfen. fedpol plant deshalb im Rahmen eines Pilotversuchs zusammen mit dem SCB die elektronische Einbindung des Informationssystems HOOGAN. Konkret sollen beim Zutritt ins Stadion die Ausweise der Zuschauer mit Personendaten aus dem Informationssystem HOOGAN abgeglichen werden.
Geplant ist der Abgleich mit einem amtlichen Ausweis (Schweizer und ausländische Pässe, Identitätskarten und Ausländerausweise oder Schweizer Führerschein). Nur wer ein gültiges Ticket besitzt und nicht in HOOGAN verzeichnet ist, erhält Zutritt. Die Ausweise können dabei mit Geräten, wie sie z. B. auch bei Grenzkontrollen eingesetzt werden, gelesen und die Personalien mit den vorgängig bereitgestellten Daten aus dem Informationssystem HOOGAN abgeglichen werden.
Sicherheit in den Stadien verbessern
Um Gewalttätigkeiten zu verhindern gibt fedpol bereits heute Daten aus HOOGAN zur Identifizierung von registrierten Personen an die Organisatoren von Sportveranstaltungen weiter. Bis dato werden die Personendaten in Listenform auf Papier weitergegeben. Mit der elektronischen Zutrittskontrolle soll konsequent verhindert werden, dass Personen die in HOOGAN verzeichnet sind, Zutritt ins Stadion erhalten.
Die Zutrittskontrollen werden dabei wie bisher vom Veranstalter durchgeführt. Die Sicherheitsverantwortlichen dürfen die Daten in elektronischen Personenerkennungssystemen bearbeiten, müssen die Daten nach der Sportveranstaltung aber wie bislang umgehend vernichten. Die Vorgaben des Datenschutzes werden dabei eingehalten. Es werden zu keiner Zeit Personendaten von Fans erhoben oder gespeichert. Die rechtliche Grundlage ist mit dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (SR 120) gegeben.
HOOGAN, welches durch fedpol betrieben wird, enthält Daten von Personen, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben. Konkret sind in HOOGAN Informationen über Personen erfasst, gegen die Ausreisebeschränkungen, Massnahmen nach kantonalem Recht (Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam) oder auch Stadionverbote verhängt worden sind.
Pilotbetrieb soll Stärken und Schwächen aufdecken
Der Pilotbetrieb wird in den nächsten Monaten in verschiedenen Feldversuchen Stärken und Schwächen der geplanten Varianten aufzeigen. Namentlich sollen in Zusammenarbeit mit den für die Kontrollen zuständigen Sicherheitsverantwortlichen des SCB Szenarien in den Teilbereichen Funktionalität der technischen Infrastruktur, der Datenqualität und der Einsatzkonzepte geprüft werden. Des Weiteren soll der Pilotbetrieb aufzeigen, ob diese Zutrittskontrolle auch in Bezug auf die Einlassgeschwindigkeit in der Praxis tauglich ist. Für den Matchbesucher soll dadurch keine merklich erhöhte Wartezeit vor dem Zutritt zum Stadion entstehen.
In einem gemeinsamen abschliessenden Bericht der beteiligten Partner werden der KKJPD (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren) Vorschläge zur konkreten Umsetzung unterbreitet. In diesem Bericht werden auch alle anfallenden Kosten für den Echtbetrieb aufgenommen.
Adresse für Rückfragen:
Mediendienst fedpol, T +41 31 323 13 10
Peter Bischoff (SCB), T +41 31 336 80 99, M +41 79 208 43 23
http://www.news.admin.ch/message/index. ... g-id=41988
Bern, 31.10.2011 - Das Bundesamt für Polizei (fedpol) will zusammen mit dem Schlittschuhclub Bern ein neues Kontrollsystem beim Zutritt in ein Sportstadion testen. Bei dem Pilotversuch geht es um den Abgleich eines amtlichen Ausweises mit dem elektronischen Informationssystem HOOGAN. Dadurch soll die Sicherheit bei Sportanlässen erhöht werden.
Für die Zutrittskontrollen gibt es in der Schweiz bislang kein einheitliches Kontrollsystem. Einzig das Ticket entscheidet über den Zugang zu einem Sportanlass. Eine verbesserte Zutrittskontrolle könnte ein wirksames Instrument sein, um Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zu bekämpfen. fedpol plant deshalb im Rahmen eines Pilotversuchs zusammen mit dem SCB die elektronische Einbindung des Informationssystems HOOGAN. Konkret sollen beim Zutritt ins Stadion die Ausweise der Zuschauer mit Personendaten aus dem Informationssystem HOOGAN abgeglichen werden.
Geplant ist der Abgleich mit einem amtlichen Ausweis (Schweizer und ausländische Pässe, Identitätskarten und Ausländerausweise oder Schweizer Führerschein). Nur wer ein gültiges Ticket besitzt und nicht in HOOGAN verzeichnet ist, erhält Zutritt. Die Ausweise können dabei mit Geräten, wie sie z. B. auch bei Grenzkontrollen eingesetzt werden, gelesen und die Personalien mit den vorgängig bereitgestellten Daten aus dem Informationssystem HOOGAN abgeglichen werden.
Sicherheit in den Stadien verbessern
Um Gewalttätigkeiten zu verhindern gibt fedpol bereits heute Daten aus HOOGAN zur Identifizierung von registrierten Personen an die Organisatoren von Sportveranstaltungen weiter. Bis dato werden die Personendaten in Listenform auf Papier weitergegeben. Mit der elektronischen Zutrittskontrolle soll konsequent verhindert werden, dass Personen die in HOOGAN verzeichnet sind, Zutritt ins Stadion erhalten.
Die Zutrittskontrollen werden dabei wie bisher vom Veranstalter durchgeführt. Die Sicherheitsverantwortlichen dürfen die Daten in elektronischen Personenerkennungssystemen bearbeiten, müssen die Daten nach der Sportveranstaltung aber wie bislang umgehend vernichten. Die Vorgaben des Datenschutzes werden dabei eingehalten. Es werden zu keiner Zeit Personendaten von Fans erhoben oder gespeichert. Die rechtliche Grundlage ist mit dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (SR 120) gegeben.
HOOGAN, welches durch fedpol betrieben wird, enthält Daten von Personen, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben. Konkret sind in HOOGAN Informationen über Personen erfasst, gegen die Ausreisebeschränkungen, Massnahmen nach kantonalem Recht (Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam) oder auch Stadionverbote verhängt worden sind.
Pilotbetrieb soll Stärken und Schwächen aufdecken
Der Pilotbetrieb wird in den nächsten Monaten in verschiedenen Feldversuchen Stärken und Schwächen der geplanten Varianten aufzeigen. Namentlich sollen in Zusammenarbeit mit den für die Kontrollen zuständigen Sicherheitsverantwortlichen des SCB Szenarien in den Teilbereichen Funktionalität der technischen Infrastruktur, der Datenqualität und der Einsatzkonzepte geprüft werden. Des Weiteren soll der Pilotbetrieb aufzeigen, ob diese Zutrittskontrolle auch in Bezug auf die Einlassgeschwindigkeit in der Praxis tauglich ist. Für den Matchbesucher soll dadurch keine merklich erhöhte Wartezeit vor dem Zutritt zum Stadion entstehen.
In einem gemeinsamen abschliessenden Bericht der beteiligten Partner werden der KKJPD (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren) Vorschläge zur konkreten Umsetzung unterbreitet. In diesem Bericht werden auch alle anfallenden Kosten für den Echtbetrieb aufgenommen.
Adresse für Rückfragen:
Mediendienst fedpol, T +41 31 323 13 10
Peter Bischoff (SCB), T +41 31 336 80 99, M +41 79 208 43 23
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Wir waren beim Fußball – und haben es überlebt
http://www.schwatzgelb.de/2011-10-30_un ... rlebt.html
Auf den Punkt gebracht und auch für die Schweiz gültig!
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Auf den Punkt gebracht und auch für die Schweiz gültig!
- AstraRotlicht
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und wieso kann die Presse nicht einmal so differenziert und sachlich schreiben.... 
ist echt zum Kotzen mit Blick und SF

ist echt zum Kotzen mit Blick und SF

Da bei den Kontrollen keine Waffen oder Feuerwerkskörper gefunden worden sind, gehen die Beamten davon aus, dass sich die Ultras woanders eindecken wollen. Gerüchten zufolge sei sogar ein Lkw aus der Schweiz unterwegs, der den Fans in München die Dinge nachbringen soll.
Fest steht, dass einige polizeibekannte Führungsköpfe der Szene nicht im Zug waren. Diese sind vermutlich mit dem Auto nach München unterwegs und wer weiß, was sie im Kofferraum haben.
- Spirit of St. Jakob
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Also, gar kein Problem. Das gemeinhin ungeschulte Personal hat im Gedränge und bei schlechtem Licht absolut nicht die Fähigkeit, einen nicht zustehenden Ausweis als solchen zu erkennen, oder nicht?macau hat geschrieben: Die Zutrittskontrollen werden dabei wie bisher vom Veranstalter durchgeführt.

BTW: Dürfen jetzt Sans-Papiers nicht mehr ins Stadion???
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.
Dürfen rein, da als Minderheit anerkannt und Lobby vorhanden. Fussballfans müssen da noch ein paar Jahrzehnte warten.Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Also, gar kein Problem. Das gemeinhin ungeschulte Personal hat im Gedränge und bei schlechtem Licht absolut nicht die Fähigkeit, einen nicht zustehenden Ausweis als solchen zu erkennen, oder nicht?
BTW: Dürfen jetzt Sans-Papiers nicht mehr ins Stadion???
"Man. United, Chelsea:West Ham, Liverpool
We can take' em all" - Vanilla Muffins
We can take' em all" - Vanilla Muffins
Würdest du denn wirklich deinen Ausweis einer im Hoogan verzeichneter Person ausleihen ??? Ich wohl kaum ...Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Also, gar kein Problem. Das gemeinhin ungeschulte Personal hat im Gedränge und bei schlechtem Licht absolut nicht die Fähigkeit, einen nicht zustehenden Ausweis als solchen zu erkennen, oder nicht?![]()
Wenn es wirklich OHNE lange Wartezeiten möglich ist die Ausweise elektronisch abzugleichen würde mich das nicht stören, die ID habe ich sowieso immer dabei.
Die meisten langj. Sans-Papier haben eine Technik entwickelt nirgends aufzufallen und jeder Kontrolle aus dem Weg zu gehen, sprich die gehen kaum an einen Match wo es doch rel. viel Polizei hat .....Spirit of St. Jakob hat geschrieben:BTW: Dürfen jetzt Sans-Papiers nicht mehr ins Stadion ???
- Asselerade
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- Registriert: 07.12.2004, 17:40
absoluti pippifatz-aktion..e schand das die no gäld drfür kriege..
was isch mit lüt wo nid in dr ch wohnhaft sind?
was isch mit lüt, miteme alte usländeruswiis?
isch für mi nid tragbar.. isch e absoluti registrierig, eifach uffe art und wiis gmacht, wo d guetmänsche das nid schnalle..
und jo: dängg würdi mi id öpper anderem gäh...
was isch mit lüt wo nid in dr ch wohnhaft sind?
was isch mit lüt, miteme alte usländeruswiis?
isch für mi nid tragbar.. isch e absoluti registrierig, eifach uffe art und wiis gmacht, wo d guetmänsche das nid schnalle..
und jo: dängg würdi mi id öpper anderem gäh...
Einige gingen hinter die Theke und stellten weitere Bratwürste auf den Grill und reichten sie den hungrigen Fans
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- Erfahrener Benutzer
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sorry, aber das sind absoluti Näbefrooge.Asselerade hat geschrieben:absoluti pippifatz-aktion..e schand das die no gäld drfür kriege..
was isch mit lüt wo nid in dr ch wohnhaft sind?
was isch mit lüt, miteme alte usländeruswiis?
isch für mi nid tragbar.. isch e absoluti registrierig, eifach uffe art und wiis gmacht, wo d guetmänsche das nid schnalle..
und jo: dängg würdi mi id öpper anderem gäh...
Hauptfroog isch fiir mi, ob sich das allgemein loht rächtfertige, die massive kontrolle. es findet jo au nid vor jedere autobahniifahrt e kontrolle statt, ob ebber si fahruswiis het.
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- Registriert: 07.06.2005, 14:16
Zitat Beobachter.ch: Das dadurch provozierte Getöse um Nulltoleranz, Pranger und Fussfesseln bläst weg, was die Fankurven in den letzten zehn Jahren auch an Konstruktivem, Klugem und Kreativem zustande gebracht haben. Denn die Selbstregulierung unter Fans gibt es. Es hat sich bloss nie jemand dafür interessiert. Als 1500 FCZ-Fans im Europacup in einem eigens gecharterten Zug nach Empoli fuhren, hielt die mitreisende «NZZ» anerkennend fest: «Dass sich alles im korrekten Rahmen bewegte, war auch auf die Selbstkontrolle der Fussballreisenden zurückzuführen. Per Flugblatt waren nämlich die wichtigsten Benimmregeln in Erinnerung gerufen worden.» Das weiss kaum jemand, denn andere Zeitungen hatten Spektakuläreres zu bieten: «Zwei FCZ-Fans festgenommen!» – Sie hatten sich auf Empolis Piazza laute Mussolini-Witze erlaubt.copacabasel hat geschrieben:http://beobachter.ch.msn.com/fussball-r ... t-und-böse
http://beobachter.ch.msn.com/fussball-u ... niert-gut»
Isch guet g'schriebe,de ganz Beobachter-Text...aber es ergit sich für mi no ei froog: Was für Mussolini-Witz sin das bloss gsi

Alles für BS
blödsinn, natürlich würde ich meine ID meinem kollegen geben, damit der ins stadion kann.Kawa hat geschrieben:Dann bist du wirklich nicht besonders intelligent, eher das Gegenteil .....
natürlich keinem "wildfremden"...
das hat nichts mit besonders intelligent zu tun.
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.