LiveForever hat geschrieben:
Nicht nur die Firmen, sondern auch die Schweiz profitiert von den Hochverdienern. Meist handelt es sich hier um Leute aus dem oberen Kader von Multinationals.
Das trifft nicht zu. Jede/r Angestellte mit einem
möglichen Gehalt ab ca. 500K p.a. wäre von einer Annahme der Initiative betroffen. Dabei ist zu beachten, dass die Initiative den Lohn inklusive aller variablen Bestandteile definiert:
"Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden." Betrachten wir mal die Saläre von auf Provisionsbasis angestellten Mitarbeitenden (Aussendienst / Verkauf). Die sind 1. in der Regel nach oben offen und 2. nicht vorhersagbar, da erfolgsabhängig. Die Verträge bzw. Vertragsbestandteile (Provisionspläne) von solchen MA müssten ausnahmslos geändert werden. Und zwar
von allen, welche theoretisch ein Einkommen erzielen könnten , welches das Zwölffache des tiefsten Lohnes im Unternehmen überschreiten würde. Man müsste folglich eine Deckelung ("Capping") von erfolgsabhängigen, variablen Lohnbestandteilen (Boni, Provisionen) einführen und zwar ohne zu wissen, auf welchem Niveau, da die Referenzgrösse - also das tiefste Gehalt im Unternehmen - auch nicht vorhersagbar ist. Gerade in grösseren Unternehmen ändert ja auch das tiefste Gehalt dauernd. Lohnerhöhungen, Eintritte, Austritte.. jede dieser normalen Transaktionen kann die Referenzgrösse ändern.
Im weiteren müssten die Ausübungskriterien für Aktienoptionen (sog. "Non-Qualified Stock Options") fundamental geändert werden. Die Gewinne aus der Ausübung solcher Optionen stehen als Salär im Lohnausweis. Das würde dazu führen, dass im Prinzip jede einzelne Transaktion (also wenn ein MA von seinem Recht gebraucht macht, Optionen auszuüben) einzeln bewilligt werden müsste. Und nach welchen Kriterien? Nach der Wahrscheinlichkeit, mit welcher der Ausübende durch die Transaktion am Ende des Jahres das maximal zulässige Salär übertreffen würde? Es müssten deshalb in solchen Fällen zwingend auch Rückzahlungsklauseln vereinbart werden. Leider ist aber die Rückabwicklung einer Optionen Transaktion nicht möglich, d.h. es müsste u.U. irgendwann 'reguläres' Gehalt zurückbehalten werden. Und natürlich wäre in jedem Fall eines MA, der/die durch die 1:12 Regelung betroffen wäre oder betroffen werden könnte, eine Änderungskündigung auszusprechen.
Das alles mag sich für Leute, die ein Fixsalär ohne variable, erfolgsabhängige Bestandteile und ohne Beteiligungsrechte erhalten, konstruiert, kompliziert und esoterisch anhören. Aber ich habe hier noch stark vereinfacht und nur einen Bruchteil der sich abzeichnenden Probleme angesprochen. Eine Annahme würde nicht nur ein paar Dutzend Topverdiener betreffen, sondern locker eine 6-stellige Zahl von Erwerbstätigen, die theoretisch die Möglichkeit haben, aufgrund ihrer Anstellungsbedingungen mehr als das Zwölffache des tiefsten Lohnes im Unternehmen zu erreichen. Ich würde gerne mal eine qualifizierte Schätzung sehen, was die Umsetzung von 1:12 an Zusatzaufwand für Unternehmen und Behörden nach sich ziehen würde - zu bezahlen durch alle Stakeholder eines Unternehmens bzw. den gemeinen Steuerzahler. Und falls es HR Leute unter den Lesern/Leserinnen des Forums gibt, würde mich mal deren Meinung interessieren, wie man die oben angesprochenen Probleme lösen würde.
Cheerie, how up, do Clown.