Seite 9 von 17

Verfasst: 22.12.2011, 13:43
von Laufi
Master hat geschrieben:Bundesgerichtsentscheid zu Pyro-Schmuggeln...
http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten ... =front_na1


Vorsicht, lesen des Artikels tut extrem weh, er ist grauenhaft schlecht.
Beruefe sich d'Richter uff de berühmte Eventualvorsatz?
http://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz
Kein einigermassen vernünftiger Mensch setze sich dem Risiko einer Kontrolle und Festnahme aus, um die Fackeln dann nicht zu zünden. Dass sie vom Abbrennen der Pyros im Stadion tatsächlich noch hätten absehen können, sei nur eine theoretische Möglichkeit, die für die Strafbarkeit keine Rolle spiele.

Verfasst: 22.12.2011, 14:09
von Heavy
Hm nein weh tuts mir nicht beim lesen.
Wir wissen nun, dass es nicht drauf an kommt Pyros zu zünden oder nicht zu zünden, man könnte ja auf dem Heimweg in ne Personenkontrolle kommen :p ergo wirds wuntergebrannt.
Scheinbar war ich vor Jahren einer der Idioten, der Feuerwerkskörper wieder heim nahm (als Niederlagen doch sehroft vorkamen).

Immerhin ist nun die Sachlage klar, Änderungen an der Problematik und Thematik gibts von mir aus gesehen keine.

Geht in Zukunft nicht mit Waffen an Amokläufe ;)

Verfasst: 22.12.2011, 14:47
von auslandbasler
also, schon das mitnehmen von pyro ist eine strafbare handlung, das habe ich ja jetzt verstanden.

was mich jetzt wunder nimmt, wo ist da die grenze? mach ich mich schon strafbar, wenn ich besoffen bin und einen autoschlüssel im hosensack habe? reicht in zukunft ein falsches gen um als potentieller vergewaltiger zu gelten?

Verfasst: 22.12.2011, 14:50
von Master
in diesem spezifischen fall wurde die eingangskontrolle als grenze angeschaut.

Verfasst: 22.12.2011, 14:55
von andreas
Master hat geschrieben:in diesem spezifischen fall wurde die eingangskontrolle als grenze angeschaut.
Scheiss Urteil, aber war klar.

Wenn du ihn dein Auto besoffen steigst und die Türe zu
machst ohne loszufahren, wirst du auch schon bestraft... :o

Verfasst: 22.12.2011, 15:04
von Zaunbesteiger
andreas hat geschrieben:Scheiss Urteil, aber war klar.

Wenn du ihn dein Auto besoffen steigst und die Türe zu
machst ohne loszufahren, wirst du auch schon bestraft... :o
...dabei wollte man nur im Auto pennen :o

Verfasst: 22.12.2011, 15:13
von Kawa
Heavy hat geschrieben:Wir wissen nun, dass es nicht drauf an kommt Pyros zu zünden oder nicht zu zünden
Doch doch, gibt schon entscheidende Unterschiede :

versuchter Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz
oder
Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz

Verfasst: 22.12.2011, 15:16
von Delgado
andreas hat geschrieben:Scheiss Urteil, aber war klar.

Wenn du ihn dein Auto besoffen steigst und die Türe zu
machst ohne loszufahren, wirst du auch schon bestraft... :o
Nun das ist wohl ein kleiner Unterschied.

Wenn du ins Auto steigst und den Motor anmachst, dabei von der Polizei beobachtet und noch vor dem Abfahren kontrolliert wist, dann ja, dann wirst du bestraft.

Das einer wirklich eine Pyro mit in ein Stadion schleppt mit der puren Absicht, diese nicht anzuzünten und für seinen nächsten Segelturn zur Sicherheit schon mal in die U-Hose Gestopft hat, dazu braucht es wirklich sehr viel Fantasie.

Von daher war das Urteil eigentlich zu erwarten, aber jetzt ist die Sachlage endlich klar. Es war nämlich bisher nie wirklich klar, wo die Grenzen gezogen sind. Wenn jetzt das (schriftliche) Urteil dies klar erkläutert, was eigentlich auch sein müsste, dann wäre endlich die Sachlage klar. Wenn dann das zu erwartende Strafmas auch noch erläutert wird, wäre auch da eine für die Zukunft klare Ausgangslage geschaffen.

Verfasst: 22.12.2011, 15:20
von Kawa
andreas hat geschrieben:Wenn du in dein Auto besoffen steigst und die Türe zu machst ohne loszufahren, wirst du auch schon bestraft... :o
Es reicht glaube ich schon, wenn du besoffen am Schloss rumfingerst und es nicht mal aufkriegst. Vorsatz halt ...

Verfasst: 22.12.2011, 15:36
von team17
Kawa hat geschrieben:Es reicht glaube ich schon, wenn du besoffen am Schloss rumfingerst und es nicht mal aufkriegst. Vorsatz halt ...
Bin ich der Einzige der mit dieser Art der Rechtsprechung nicht ganz glücklich ist? Für etwas Bestraft zu werden, dass man gar nicht getan hat? Ist da die Strafe wenigstens viel kleiner?

Verfasst: 22.12.2011, 15:44
von Master
Delgado hat geschrieben:Nun das ist wohl ein kleiner Unterschied.

Wenn du ins Auto steigst und den Motor anmachst, dabei von der Polizei beobachtet und noch vor dem Abfahren kontrolliert wist, dann ja, dann wirst du bestraft.

Das einer wirklich eine Pyro mit in ein Stadion schleppt mit der puren Absicht, diese nicht anzuzünten und für seinen nächsten Segelturn zur Sicherheit schon mal in die U-Hose Gestopft hat, dazu braucht es wirklich sehr viel Fantasie.

Von daher war das Urteil eigentlich zu erwarten, aber jetzt ist die Sachlage endlich klar. Es war nämlich bisher nie wirklich klar, wo die Grenzen gezogen sind. Wenn jetzt das (schriftliche) Urteil dies klar erkläutert, was eigentlich auch sein müsste, dann wäre endlich die Sachlage klar. Wenn dann das zu erwartende Strafmas auch noch erläutert wird, wäre auch da eine für die Zukunft klare Ausgangslage geschaffen.
Nun ja, da gibt es schon noch Unterschiede - wenn du Pyro mit ins Stadion nimmst, um z.B. nach dem Spiel auf dem Barfi zu zünden, dann ist das schon nicht ganz das gleiche. Zumal diverse (die meisten) dieser Feuerwerksartikel nicht den Seenotfackeln entsprechen.

Also ich hoffe zumindest, dass das Strafmass angepasst wird. Dass es strafbar bleibt, damit muss man heute wohl oder übel rechnen.

Verfasst: 22.12.2011, 15:45
von Spirit of St. Jakob
team17 hat geschrieben:Bin ich der Einzige der mit dieser Art der Rechtsprechung nicht ganz glücklich ist? Für etwas Bestraft zu werden, dass man gar nicht getan hat? Ist da die Strafe wenigstens viel kleiner?
Nein, ich bin auch unglücklich darüber. Vorbereitungshandlungen sind gem. StGB Art. 260 eigentlich nur für schwere Verbrechen strafbar, sicher nicht für solchen Bagatellscheiss wie eine Fackel. Man kann den Herren ein Verstoss gegen die Stadionordnung unterstellen, sie entsprechend mit Stadionverbot belegen und auf zivilrechtlichem Weg an entstandenen Umtriebskosten beteiligen lassen, aber strafrechtlich verfolgen finde ich persönlich extrem heikel. Was kommt als Nächstes? Wenn ich die Faust im Sack mache, habe ich dann die Grenze überschritten, jemandem eine zu drücken...? :rolleyes:

Verfasst: 22.12.2011, 16:14
von Delgado
Master hat geschrieben:Nun ja, da gibt es schon noch Unterschiede - wenn du Pyro mit ins Stadion nimmst, um z.B. nach dem Spiel auf dem Barfi zu zünden, dann ist das schon nicht ganz das gleiche. Zumal diverse (die meisten) dieser Feuerwerksartikel nicht den Seenotfackeln entsprechen.

Also ich hoffe zumindest, dass das Strafmass angepasst wird. Dass es strafbar bleibt, damit muss man heute wohl oder übel rechnen.
Da eigentlich auch das Zünden einer Fackel auf dem Barfi gegen das Sprengstoffgesetz verstösst (frag Shaqiri oder Costanzo), spielt dies wohl keine Rolle. ;)

Den Entscheid finde ich auch nicht gut, das gute daran ist, dass endlich ein entscheid da ist.

Verfasst: 22.12.2011, 16:45
von stacheldraht
Es sollte wohl auch jedem klar sein, dass es jedes andere Urteil nicht im Sinne der Staatsanwälte, Politiker, Polizei und auch einem Großteil der Bevölkerung gewesen wäre. Ich hoff es zwar nicht, aber denke, dass auch dieser Fakt durchaus eine Rolle gespielt hätte, hätte das BG für die beiden Fans entschieden - wäre dies aus Sicht der obengenannten Organe - eine falsche Signalwirkung, denn es würde dann jedem erlauben, Pyro mitzunehmen.

Ich bin der Meinung, auch als Fan, Gegner des Systemes sollte man seine Augen für solche Ansichten öffnen.

Verfasst: 22.12.2011, 16:58
von Laufi
stacheldraht hat geschrieben:Es sollte wohl auch jedem klar sein, dass es jedes andere Urteil nicht im Sinne der Staatsanwälte, Politiker, Polizei und auch einem Großteil der Bevölkerung gewesen wäre. Ich hoff es zwar nicht, aber denke, dass auch dieser Fakt durchaus eine Rolle gespielt hätte, hätte das BG für die beiden Fans entschieden - wäre dies aus Sicht der obengenannten Organe - eine falsche Signalwirkung, denn es würde dann jedem erlauben, Pyro mitzunehmen.

Ich bin der Meinung, auch als Fan, Gegner des Systemes sollte man seine Augen für solche Ansichten öffnen.
Ich kah mit dem Urteil läbe, aber ebe, wo zieht meh den Grenze? Ich würd gern uff de "Champ.League in Gefahr"-Tread verwiise, wo's x "Ankündigungen/Aufrufe" zur Gewalt gege d'FIFA/CC/SFV git! Wo zieht meh döt d'Grenze (vo wege ab Stadioneingang), wenn meh mit em Sturmg'wehr im Zug Richtung Muri hoggt :D !?
Und im Umfeld vom Stadion? Döt darf meh e Fackle bi sich trage?

Verfasst: 22.12.2011, 17:19
von Sharky
auslandbasler hat geschrieben:also, schon das mitnehmen von pyro ist eine strafbare handlung, das habe ich ja jetzt verstanden.

was mich jetzt wunder nimmt, wo ist da die grenze? mach ich mich schon strafbar, wenn ich besoffen bin und einen autoschlüssel im hosensack habe? reicht in zukunft ein falsches gen um als potentieller vergewaltiger zu gelten?
Muesch jetzt nit selber ab dene Verglich lache?

Klar, man nimmt Pyros mit ins Stadion um es wieder nicht gebraucht heim nimmt... :rolleyes:

Verfasst: 22.12.2011, 17:24
von macau
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Nein, ich bin auch unglücklich darüber. Vorbereitungshandlungen sind gem. StGB Art. 260 eigentlich nur für schwere Verbrechen strafbar, sicher nicht für solchen Bagatellscheiss wie eine Fackel.
Wow, hätte ich nicht von dir gedacht.

Noch etwas anderes: Gemäss Art. 37 ff Sprengstoffgesetz werden Zuwiderhandlungen mit Gefängnis oder mit Busse bestraft. Das bedeutet: Für kleine Übertretungen Busse, für schwere Verstösse Gefängnis. 100 Tagessätze für eine (versuchte) Bagatelle sind völlig unverhältnismässig, da wäre eine Busse angebracht. Oder was könnte man anstellen, das nur 50, 10 oder gar 5 Tagessätze gibt? Oder was, um nur eine Busse zu erhalten?

stacheldraht hat geschrieben:Es sollte wohl auch jedem klar sein, dass es jedes andere Urteil nicht im Sinne der Staatsanwälte, Politiker, Polizei und auch einem Großteil der Bevölkerung gewesen wäre. Ich hoff es zwar nicht, aber denke, dass auch dieser Fakt durchaus eine Rolle gespielt hätte, hätte das BG für die beiden Fans entschieden - wäre dies aus Sicht der obengenannten Organe - eine falsche Signalwirkung, denn es würde dann jedem erlauben, Pyro mitzunehmen.

Ich bin der Meinung, auch als Fan, Gegner des Systemes sollte man seine Augen für solche Ansichten öffnen.
Klar, dann haben wir Gesinnungsbestrafung. Das ist nicht der Sinn der Strafe. Auch aus dieser Sicht ein schlechter Entscheid des Bundesgerichts.

Verfasst: 22.12.2011, 17:51
von Kawa
Master hat geschrieben:Nun ja, da gibt es schon noch Unterschiede - wenn du Pyro mit ins Stadion nimmst, um z.B. nach dem Spiel auf dem Barfi zu zünden, dann ist das schon nicht ganz das gleiche.
Stadionverbot riskieren, obwohl man die Pyro erst auf dem Barfi zünden will, ist schlicht saumässig blöd.
Man kann die Pyro ja zBsp. in der Grün 80 unter einem Gestrüpp lagern und erst nachher holen, so gibt's kein SV.

Verfasst: 22.12.2011, 17:56
von Kawa
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Nein, ich bin auch unglücklich darüber. Vorbereitungshandlungen sind gem. StGB Art. 260 eigentlich nur für schwere Verbrechen strafbar, sicher nicht für solchen Bagatellscheiss wie eine Fackel.
Wann beginnt die Tat resp. wie lange zählt's noch als Vorbereitung ? Das ist eben sehr schwammig und muss in jedem Fall neu beurteilt werden.
Offenbar hat das BG den Versuch mit einer in der Unterhose versteckten Fackel ins Stadion zu kommen als Beginn der Tat angesehen und nicht mehr als reine Vorbereitungshandlung.

Aber mal ehrlich, die Fackeln wären doch 100pro gezündet worden ;)

Verfasst: 22.12.2011, 21:53
von Rotblau
Das BG muss sich ans Gesetz halten. Das Urteil logisch. Vorteil: Die Fakten sind nun klar.
Wem das legale Zünden von Pyro an Sportanlässen wichtig ist, sollte Unterschriften sammeln, Volksabstimmung erreichen und die Mehrheit der Stimmbürger für sein Anliegen gewinnen. Wenn das erreicht ist, kann niemand mehr Pyro-Fans am Zünden der Bengalenfeuer hindern.
Falls das nicht versucht oder versucht und nicht erreicht wird, dann haben die Befürworter sich eben damit abzufinden, so wie ich, der gerne in der Schweiz wie in unserem nördlichen Nachbarland keine Geschwindigkeitslimiten auf Autobahnen hätte.

Verfasst: 22.12.2011, 22:45
von Spirit of St. Jakob
@Rotblau

Hier geht es eigentlich gerade darum, dass noch NICHT gezündet wurde, falls du das Thema bisher nicht ganz mitbekommen hast...

Verfasst: 23.12.2011, 07:05
von finguinpicker
macau hat geschrieben: Oder was könnte man anstellen, das nur 50, 10 oder gar 5 Tagessätze gibt? Oder was, um nur eine Busse zu erhalten?
I hannes Zündhölzli azünd und es het ä Flamme gäh ...und i ha für Zigarette wellä Füür vom Hölzli nä... :eek:

Verfasst: 23.12.2011, 07:54
von auslandbasler
Sharky hat geschrieben:Muesch jetzt nit selber ab dene Verglich lache?

Klar, man nimmt Pyros mit ins Stadion um es wieder nicht gebraucht heim nimmt... :rolleyes:
nei, zum lache findi das nitt. ich ha friehner au lütt belächlet, wo gseit hänn nitt für jedä siggs gsetz gliich. hütt weissi, dass es offesichtlich nitt so isch, ä fuässballfan isch zum biispiel vor gricht schlächter gstellt als ä iibrächer. wenn das dir keini sorge macht, beniid di chli, ehrlich gseit, will die naivität würd mi läbä vereifache....

Verfasst: 23.12.2011, 08:58
von Kawa
Rotblau hat geschrieben:Wem das legale Zünden von Pyro an Sportanlässen wichtig ist, sollte Unterschriften sammeln, Volksabstimmung erreichen und die Mehrheit der Stimmbürger für sein Anliegen gewinnen.
Wird wohl sehr schwierig, siehe Umfrage BAZ :

Zwei Basler wurden erwischt, als sie Pyros ins Stadion von St. Gallen schmuggelten. Sie wurden dafür verurteilt. Sie gingen bis vor Bundesgericht, erfolglos. Ist das Urteil okay?

Ja 85.1%
Nein 14.9%

Verfasst: 23.12.2011, 10:21
von Kawa
macau hat geschrieben:Oder was könnte man anstellen, das nur 50, 10 oder gar 5 Tagessätze gibt?
finguinpicker hat geschrieben:I hannes Zündhölzli azünd und es het ä Flamme gäh ...und i ha für Zigarette wellä Füür vom Hölzli nä... :eek:
Scheisse, summiert sich das ?
Ich zünde einige Zigis an jedem Match an, bin also ein notorischer unverbesserlicher Wiederholungstäter :D

Verfasst: 23.12.2011, 11:32
von Echo
Bundesgerichtsentscheide sind immer auch politische Entscheide. Das kann gar nicht anders sein.

Es wäre angesichts der aktuellen Befindlichkeit schwer vorstellbar, dass das Bundesgericht im Sinne der Rekurrenten entschieden hätte.

Also etwa so: das versteckte Mitbringen von Pyros in das Stadion ist zwar klar eine Vorbereitungshandlung, aber das Abbrennen ein Bagatellvergehen. Und weil das Abbrennen nur ein Bagatellvergehen ist, wird die Vorbereitungshandlung nicht bestraft...

Das wird man vielleicht in 30 Jahren so sehen. Heute nicht.

Verfasst: 24.12.2011, 12:03
von Quo
auslandbasler hat geschrieben:... ä fuässballfan isch zum biispiel vor gricht schlächter gstellt als ä iibrächer. wenn das dir keini sorge macht, beniid di chli, ehrlich gseit, will die naivität würd mi läbä vereifache....
Hab ich da etwas nicht mitbekommen? Wer sagt denn, dass ein Fussballfan härter bestraft werden soll als ein Einbrecher? Das Urteil des BG sagt doch nur, dass ein Mitführen von Pyros im Stadion verboten ist (ohne ein konkretes Strafmass zu nennen)! Somit weiss jeder, der sich nicht an diese Regel hält, dass er bestraft wird, wenn man ihn erwischt. Das ist bei einem Einbrecher doch auch so, oder nicht?

Verfasst: 24.12.2011, 13:52
von Kawa
Echo hat geschrieben:Bundesgerichtsentscheide sind immer auch politische Entscheide. Das kann gar nicht anders sein.

Es wäre angesichts der aktuellen Befindlichkeit schwer vorstellbar, dass das Bundesgericht im Sinne der Rekurrenten entschieden hätte.

Also etwa so: das versteckte Mitbringen von Pyros in das Stadion ist zwar klar eine Vorbereitungshandlung, aber das Abbrennen ein Bagatellvergehen. Und weil das Abbrennen nur ein Bagatellvergehen ist, wird die Vorbereitungshandlung nicht bestraft...

Das wird man vielleicht in 30 Jahren so sehen. Heute nicht.
Das BG hat klar gesagt, dass das versuchte einschmuggeln einer Fackel in der Unterhose eben keine Vorbereitung mehr, sondern schon fester Bestandteil der Tat ist resp. damit der point of no return überschritten wurde.

Wenn man mal die Fanbrille abzieht ist das doch relativ logisch. Wer riskiert schon ein Stadionverbot (für einen Hardcore-Fan eine echt harte Strafe) ohne auch zünden zu wollen ?

Im Gegensatz dazu bleibt zBsp. das mitführen einer Fackel im Extrazug weiterhin nur eine nicht strafbare Vorbereitungshandlung, obwohl man da durchaus auch anführen könnte, dass wahrsch. auch 99% davon schlussendlich gezündet werden. Hier ist aber der point of no return noch knapp nicht überschritten.

Verfasst: 25.12.2011, 14:16
von finguinpicker
Kawa hat geschrieben:Das BG hat klar gesagt, dass das versuchte einschmuggeln einer Fackel in der Unterhose eben keine Vorbereitung mehr, sondern schon fester Bestandteil der Tat ist resp. damit der point of no return überschritten wurde.

Wenn man mal die Fanbrille abzieht ist das doch relativ logisch. Wer riskiert schon ein Stadionverbot (für einen Hardcore-Fan eine echt harte Strafe) ohne auch zünden zu wollen ?

Im Gegensatz dazu bleibt zBsp. das mitführen einer Fackel im Extrazug weiterhin nur eine nicht strafbare Vorbereitungshandlung, obwohl man da durchaus auch anführen könnte, dass wahrsch. auch 99% davon schlussendlich gezündet werden. Hier ist aber der point of no return noch knapp nicht überschritten.
Da macht Justizia oder deine Vorstellung von Recht ein Spagat. Das "Schmuggeln" von Pyro ins Stadion könnte als Mithilfe zu einer strafbaren Handlung oder die Absicht eine Solche zu begehen, angesehen werden. Müsste aber definitiv eine geringere Strafe nach sich ziehen.

Eine Fakel "schmuggeln", bedeutet nicht eine Fakel zünden. Mir fallen da hunderte Beispiele aus dem Leben ein, bei denen nicht nach deiner Auffassung von Recht gehandelt wird.

Verfasst: 25.12.2011, 16:08
von Sharky
Wenn ich mit einem Kilo Hasch über die Grenze fahre und dabei erwischt werde, werde ich auch bestraft. Auch wenn ich dann sage ich habe es ja aber gar nicht geraucht.... ;)