Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Nein, ich bin auch unglücklich darüber. Vorbereitungshandlungen sind gem. StGB Art. 260 eigentlich nur für schwere Verbrechen strafbar, sicher nicht für solchen Bagatellscheiss wie eine Fackel.
Wow, hätte ich nicht von dir gedacht.
Noch etwas anderes: Gemäss Art. 37 ff Sprengstoffgesetz werden Zuwiderhandlungen mit Gefängnis oder mit Busse bestraft. Das bedeutet: Für kleine Übertretungen Busse, für schwere Verstösse Gefängnis. 100 Tagessätze für eine (versuchte) Bagatelle sind völlig unverhältnismässig, da wäre eine Busse angebracht. Oder was könnte man anstellen, das nur 50, 10 oder gar 5 Tagessätze gibt? Oder was, um nur eine Busse zu erhalten?
stacheldraht hat geschrieben:Es sollte wohl auch jedem klar sein, dass es jedes andere Urteil nicht im Sinne der Staatsanwälte, Politiker, Polizei und auch einem Großteil der Bevölkerung gewesen wäre. Ich hoff es zwar nicht, aber denke, dass auch dieser Fakt durchaus eine Rolle gespielt hätte, hätte das BG für die beiden Fans entschieden - wäre dies aus Sicht der obengenannten Organe - eine falsche Signalwirkung, denn es würde dann jedem erlauben, Pyro mitzunehmen.
Ich bin der Meinung, auch als Fan, Gegner des Systemes sollte man seine Augen für solche Ansichten öffnen.
Klar, dann haben wir Gesinnungsbestrafung. Das ist nicht der Sinn der Strafe. Auch aus dieser Sicht ein schlechter Entscheid des Bundesgerichts.