Missbrauch einer Fernmeldeanlage
Zusatzinfo
Autor: Thomas Hansjakob
Titel: BUEPF/VUEPF
Reihe: Schriftenreihe des Institutes für Rechtswissenschaften und Rechtspraxis
Band: 7
Jahrgang: 2002
Erscheinungsort: St. Gallen
Seitenzahl: 389
ISBN/ISSN: 3-908185-28-9
Preis CHF (exkl MWST): 88.00
--------------------------------------------------------------------------
Kommentar zum Bundesgesetz und zur Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.
Das Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ist samt Verordnung am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Der Bereich der Überwachungen im Strafverfahren wird damit für die ganze Schweiz einheitlich und detailliert geregelt; es stellen sich dabei zahlreiche neue Vollzugsfragen, z.B. im Bereich der Zulässigkeit von Überwachungen oder der Verwertung von Zufallsfunden. Der Kommentar stellt einleitend die historische Entwicklung dar und schildert die technischen Bedingungen für Überwachungen. BÜPF und VÜPF werden sodann artikelweise ausführlich kommentiert. Dabei legte der Verfasser, Untersuchungsrichter in St. Gallen, besonderen Wert auf eine praxisnahe Behandlung der sich stellenden Rechtsfragen. Der Zugang zu den Informationen wird erleichtert durch ein ausführliches Stichwortverzeichnis.
*****
Die Musikindustrie, welche für diesen Sommer eine grosse Jagd auf Peer2Peer-Nutzer, welche Musik zum Download anbieten (file sharing) in Europa angekündigt hat, wird in der Schweiz eine Überraschung erleben und sich in der gleichen Situation wie Rupp befinden : Es werden zwar tausende IP-Adressen auftauchen, aber die Provider dürfen die Namen der Betreffenden nicht herausgeben. Die Strafbestimmungen für unerlaubte Weiterverbreitung sind im Art. 67 ff URB geregelt und dummerweise nicht im Sündenregister von BÜPF aufgeführt.
Titel: BUEPF/VUEPF
Reihe: Schriftenreihe des Institutes für Rechtswissenschaften und Rechtspraxis
Band: 7
Jahrgang: 2002
Erscheinungsort: St. Gallen
Seitenzahl: 389
ISBN/ISSN: 3-908185-28-9
Preis CHF (exkl MWST): 88.00
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Kommentar zum Bundesgesetz und zur Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.
Das Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ist samt Verordnung am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Der Bereich der Überwachungen im Strafverfahren wird damit für die ganze Schweiz einheitlich und detailliert geregelt; es stellen sich dabei zahlreiche neue Vollzugsfragen, z.B. im Bereich der Zulässigkeit von Überwachungen oder der Verwertung von Zufallsfunden. Der Kommentar stellt einleitend die historische Entwicklung dar und schildert die technischen Bedingungen für Überwachungen. BÜPF und VÜPF werden sodann artikelweise ausführlich kommentiert. Dabei legte der Verfasser, Untersuchungsrichter in St. Gallen, besonderen Wert auf eine praxisnahe Behandlung der sich stellenden Rechtsfragen. Der Zugang zu den Informationen wird erleichtert durch ein ausführliches Stichwortverzeichnis.
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Die Musikindustrie, welche für diesen Sommer eine grosse Jagd auf Peer2Peer-Nutzer, welche Musik zum Download anbieten (file sharing) in Europa angekündigt hat, wird in der Schweiz eine Überraschung erleben und sich in der gleichen Situation wie Rupp befinden : Es werden zwar tausende IP-Adressen auftauchen, aber die Provider dürfen die Namen der Betreffenden nicht herausgeben. Die Strafbestimmungen für unerlaubte Weiterverbreitung sind im Art. 67 ff URB geregelt und dummerweise nicht im Sündenregister von BÜPF aufgeführt.
@macau:
Gratuliere. Du hast offenbar Recht, dass die IP-Herausgabe etc. eine (rückwärtige) Überwachung darstellt, steht so in der VÜPF. Das ist sogar viel besser als ein Urteil. Da hast du mich gnadenlos von meinem hohen Ross runter geholt. Und wegen der VÜPF braucht man im Endeffekt 179septies dazu. Ich lag de lege lata (also gemäss geltendem Recht) falsch.
Trotzdem:
Das führt zur sehr merkwürdigen Konsequenz, dass eine Ehrverletzung via Zeitung ganz normal verfolgt werden kann, eine im Internet aber nicht, höchstens via 179septies, der hier aber wie wir beide gleicher Ansicht sind nicht anwendbar ist. (sind wir uns hier auch einig?)
Diese Konsequenz ist sehr stossend. Ich wage deshalb eine weitere Behauptung, bei der ich mich aber auf dünnes Eis begebe: Mit dem Einbezug dieser "rückwärtigen" Überwachung hat der Bundesrat als Verordnungsgeber seine Kompetenz, den Vollzug des BÜPF zu regeln (Art. 17 BÜPF) überschritten. Er ist mittels Vollzugskompetenz nicht befugt, eine neue Überwachungsform zu kreieren, die das BÜPF gar nicht vorsieht. Denn diese "rückwärtige" Überwachung ist sicher nicht die Überwachung im klassischen Sinn. Da sowas meines Erachtens im BÜPF geregelt sein müsste, was es aber nicht ist, sind die entsprechenden Bestimmungen des Bundesrats nicht gültig, und die kantonalen Prozessgesetze gelten. Ich beziehe mich dabei auf den Leitentscheid BGE 103 IV 192 (Das ist ein frz. Entscheid, es geht darum, dass ein Automobilist gebüsst wurde, weil er die Sicherheitsgurten nicht trug. Das BGer anerkannte, dass der Bundesrat nach SVG nicht befugt war, das Obligatorium in einer Verordnung zu regeln, da er nur Vollzugskompetenz hatte. Somit war das Obligatorium nicht gültig. (Heute ist es gültig, da im Gesetz und nicht in der Verordnung.))
Dennoch, Hut ab macau vor deiner Leistung!
Gratuliere. Du hast offenbar Recht, dass die IP-Herausgabe etc. eine (rückwärtige) Überwachung darstellt, steht so in der VÜPF. Das ist sogar viel besser als ein Urteil. Da hast du mich gnadenlos von meinem hohen Ross runter geholt. Und wegen der VÜPF braucht man im Endeffekt 179septies dazu. Ich lag de lege lata (also gemäss geltendem Recht) falsch.
Trotzdem:
Das führt zur sehr merkwürdigen Konsequenz, dass eine Ehrverletzung via Zeitung ganz normal verfolgt werden kann, eine im Internet aber nicht, höchstens via 179septies, der hier aber wie wir beide gleicher Ansicht sind nicht anwendbar ist. (sind wir uns hier auch einig?)
Diese Konsequenz ist sehr stossend. Ich wage deshalb eine weitere Behauptung, bei der ich mich aber auf dünnes Eis begebe: Mit dem Einbezug dieser "rückwärtigen" Überwachung hat der Bundesrat als Verordnungsgeber seine Kompetenz, den Vollzug des BÜPF zu regeln (Art. 17 BÜPF) überschritten. Er ist mittels Vollzugskompetenz nicht befugt, eine neue Überwachungsform zu kreieren, die das BÜPF gar nicht vorsieht. Denn diese "rückwärtige" Überwachung ist sicher nicht die Überwachung im klassischen Sinn. Da sowas meines Erachtens im BÜPF geregelt sein müsste, was es aber nicht ist, sind die entsprechenden Bestimmungen des Bundesrats nicht gültig, und die kantonalen Prozessgesetze gelten. Ich beziehe mich dabei auf den Leitentscheid BGE 103 IV 192 (Das ist ein frz. Entscheid, es geht darum, dass ein Automobilist gebüsst wurde, weil er die Sicherheitsgurten nicht trug. Das BGer anerkannte, dass der Bundesrat nach SVG nicht befugt war, das Obligatorium in einer Verordnung zu regeln, da er nur Vollzugskompetenz hatte. Somit war das Obligatorium nicht gültig. (Heute ist es gültig, da im Gesetz und nicht in der Verordnung.))
Dennoch, Hut ab macau vor deiner Leistung!
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
E-Mail der Polizei...
Bin von den Ferien zurück und hab ne Mail:
'Ihr Name ist in den Ermittlungen aufgetaucht, bitte sich zu melden...'
Da ich ansonsten keine Kontakte zur Polizei habe....muss es ja wohl mit dem FCB/diesem Forum zusammenhängen....was soll ich da tun?!
Jemand mir nen Tip?
Merci
'Ihr Name ist in den Ermittlungen aufgetaucht, bitte sich zu melden...'
Da ich ansonsten keine Kontakte zur Polizei habe....muss es ja wohl mit dem FCB/diesem Forum zusammenhängen....was soll ich da tun?!
Jemand mir nen Tip?
Merci

- Millenstein
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frag mal schranz oder housestyle an, die sollten dir auskunft geben können..mimpfeli hat geschrieben:Bin von den Ferien zurück und hab ne Mail:
'Ihr Name ist in den Ermittlungen aufgetaucht, bitte sich zu melden...'
Da ich ansonsten keine Kontakte zur Polizei habe....muss es ja wohl mit dem FCB/diesem Forum zusammenhängen....was soll ich da tun?!
Jemand mir nen Tip?
Merci![]()
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
[quote="Millenstein"]Scheiss drauf! Weg mit! Mail nie erhalten, etc! Ist ja nicht Deine Schuld das Dein Spamschutz diese Mails löscht....! ]
Hab ich mir auch gedacht! Vorallem schreib ich über's Geschäfts E-Mail, sonst hätten Die ja meine Privat E-mail.....nein sowas peinliches!!!!
Danke danke....war grad n'kleiner Schock am Morgen...*ächz*
Hab ich mir auch gedacht! Vorallem schreib ich über's Geschäfts E-Mail, sonst hätten Die ja meine Privat E-mail.....nein sowas peinliches!!!!
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Ich muss zugeben, dass ich mich irgendwann aus dieser Fachdiskussion ausgeklinkt habe. Jetzt scheint man sich einig zu sein. Könnte kurz jemand (möglichst verständlichRankhof hat geschrieben:@macau:
Gratuliere. Du hast offenbar Recht, dass die IP-Herausgabe etc. eine (rückwärtige) Überwachung darstellt, steht so in der VÜPF. Das ist sogar viel besser als ein Urteil. Da hast du mich gnadenlos von meinem hohen Ross runter geholt. Und wegen der VÜPF braucht man im Endeffekt 179septies dazu. Ich lag de lege lata (also gemäss geltendem Recht) falsch.
Trotzdem:
Das führt zur sehr merkwürdigen Konsequenz, dass eine Ehrverletzung via Zeitung ganz normal verfolgt werden kann, eine im Internet aber nicht, höchstens via 179septies, der hier aber wie wir beide gleicher Ansicht sind nicht anwendbar ist. (sind wir uns hier auch einig?)
Diese Konsequenz ist sehr stossend. Ich wage deshalb eine weitere Behauptung, bei der ich mich aber auf dünnes Eis begebe: Mit dem Einbezug dieser "rückwärtigen" Überwachung hat der Bundesrat als Verordnungsgeber seine Kompetenz, den Vollzug des BÜPF zu regeln (Art. 17 BÜPF) überschritten. Er ist mittels Vollzugskompetenz nicht befugt, eine neue Überwachungsform zu kreieren, die das BÜPF gar nicht vorsieht. Denn diese "rückwärtige" Überwachung ist sicher nicht die Überwachung im klassischen Sinn. Da sowas meines Erachtens im BÜPF geregelt sein müsste, was es aber nicht ist, sind die entsprechenden Bestimmungen des Bundesrats nicht gültig, und die kantonalen Prozessgesetze gelten. Ich beziehe mich dabei auf den Leitentscheid BGE 103 IV 192 (Das ist ein frz. Entscheid, es geht darum, dass ein Automobilist gebüsst wurde, weil er die Sicherheitsgurten nicht trug. Das BGer anerkannte, dass der Bundesrat nach SVG nicht befugt war, das Obligatorium in einer Verordnung zu regeln, da er nur Vollzugskompetenz hatte. Somit war das Obligatorium nicht gültig. (Heute ist es gültig, da im Gesetz und nicht in der Verordnung.))
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Wieso solls tüür wärde, wenn du saisch haigsch nie e Email überkoo? Die könne di doch nid für dii Spamschutz go bestroffe!beginner hat geschrieben:Meldet euch uf jede Fall dört. Suscht wirds nur no türer. (köschte für Adresse usefinde usw.)
PS. Und es isch definitiv lächerlig wie do Stüürgälder verschleuderet wärde, wo me für wiitusswichtigers könnti iisetze als s Ego z befridige vo irgendwelche Herre, will sie kai Sälbschtvertraue hän.
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
- Schranz
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jo scho! also bitte, wie scho gseit,wenns was wichtigs isch finde si dini adresse(hänsi au so gmacht). schinbar ischsne de ufwand wert....Goofy hat geschrieben:Wieso solls tüür wärde, wenn du saisch haigsch nie e Email überkoo? Die könne di doch nid für dii Spamschutz go bestroffe!
erlebnisorientierter Netzwerkkriminalist 

hehe, missbruch einer fernmeldeanlage... das kenni doch vo neume
ich ha au scho stress ka wege dem, also jo bi denne au "schuldig" gsi 
es muess nit umbedingt e telefon si, es cha au e e-mail si wo du eim drin drohsch oder sunscht irgendwie unerwünscht verschicksch. oder eine zu derbscht beleidigsch, e sms schribsch oder eifach irgendwas wo im witeschte sinn mit informationsustusch ztue het
bzw. ich ha nit alles glese, evt. hets scho öbber gschribe


es muess nit umbedingt e telefon si, es cha au e e-mail si wo du eim drin drohsch oder sunscht irgendwie unerwünscht verschicksch. oder eine zu derbscht beleidigsch, e sms schribsch oder eifach irgendwas wo im witeschte sinn mit informationsustusch ztue het

bzw. ich ha nit alles glese, evt. hets scho öbber gschribe

Ich war schon vor einigen Wochen auf der Stawa...Goofy hat geschrieben:Wieso solls tüür wärde, wenn du saisch haigsch nie e Email überkoo? Die könne di doch nid für dii Spamschutz go bestroffe!
PS. Und es isch definitiv lächerlig wie do Stüürgälder verschleuderet wärde, wo me für wiitusswichtigers könnti iisetze als s Ego z befridige vo irgendwelche Herre, will sie kai Sälbschtvertraue hän.
Und wie am Samschtig scho drüber ka, isches die reinschti Verschleuderig vo Stüürgälder, numme will eine so wenig Sälbschtvertraue hett, wenn me ihm uff d Fiess trampt...Schranz hat geschrieben:jo scho! also bitte, wie scho gseit,wenns was wichtigs isch finde si dini adresse(hänsi au so gmacht). schinbar ischsne de ufwand wert....
Merke: Die einte nennt me Cyberhools, die andere Cyberpolice

Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
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den lis mol alles! fernmeldealag + forum passt ebe nid so zämme. aber si wärde sicherlich e andere grund finde zum e buess abdruggt! irgendöbber muess jo d spese zahle wo dr chef nid will berappe....sweep3r hat geschrieben:hehe, missbruch einer fernmeldeanlage... das kenni doch vo neumeich ha au scho stress ka wege dem, also jo bi denne au "schuldig" gsi
es muess nit umbedingt e telefon si, es cha au e e-mail si wo du eim drin drohsch oder sunscht irgendwie unerwünscht verschicksch. oder eine zu derbscht beleidigsch, e sms schribsch oder eifach irgendwas wo im witeschte sinn mit informationsustusch ztue het:
bzw. ich ha nit alles glese, evt. hets scho öbber gschribe![]()

@ beginner
und mit fuessfessle unterwägs oder täglichi 5 min forums-usgang

erlebnisorientierter Netzwerkkriminalist 

- Oralapostel
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[quote="Captain Sky"]Ich muss zugeben, dass ich mich irgendwann aus dieser Fachdiskussion ausgeklinkt habe. Jetzt scheint man sich einig zu sein. Könnte kurz jemand (möglichst verständlich ]
1. Wegen reiner Ehrverletzung dürfen - offenbar, gemäss VÜPF - IP-Angaben und Userdaten nicht zwangsweise verlangt werden.
2. Wegen 179septies (Missbrauch Fernmeldeanlage) schon
3. Dieser Tatbestand ist aber gar nicht erfüllt, da 179septies jemanden schützt, belästigt zu werden (also durch direkten Kontakt, wie eben Telefonanruf, E-Mail, MSN). Zumindest nach allgemeiner Auffassung hier drin.
4. Behauptung: der Tatbestand wurde also "erfunden", um an die IPs zu gelangen.
5. Polizei/Stawa kann aber weitgehend selber entscheiden, ob sie zuerst den möglichen Täter eruieren will und dann abklärt, ob der Tatbestand überhaupt erfüllt ist oder umgekehrt.
6. Einen konkreten Nutzen haben die Beschuldigten nicht, denn das Einzige, was sie vorbringen könnten, steht auf ÄUSSERST wackligen Beinen.
7. Aber etwas stinkt hier...
1. Wegen reiner Ehrverletzung dürfen - offenbar, gemäss VÜPF - IP-Angaben und Userdaten nicht zwangsweise verlangt werden.
2. Wegen 179septies (Missbrauch Fernmeldeanlage) schon
3. Dieser Tatbestand ist aber gar nicht erfüllt, da 179septies jemanden schützt, belästigt zu werden (also durch direkten Kontakt, wie eben Telefonanruf, E-Mail, MSN). Zumindest nach allgemeiner Auffassung hier drin.
4. Behauptung: der Tatbestand wurde also "erfunden", um an die IPs zu gelangen.
5. Polizei/Stawa kann aber weitgehend selber entscheiden, ob sie zuerst den möglichen Täter eruieren will und dann abklärt, ob der Tatbestand überhaupt erfüllt ist oder umgekehrt.
6. Einen konkreten Nutzen haben die Beschuldigten nicht, denn das Einzige, was sie vorbringen könnten, steht auf ÄUSSERST wackligen Beinen.
7. Aber etwas stinkt hier...
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
ist es möglich, das die stawa oder rupp oder wer auch immer die email adressen dadurch hat, das sie vom profil her "für alle zugänglich" ist? also wenn man nen profil anklickt und dann auf mail schreiben geht gibts halt user, bei denen gehts und bei anderen ists gesperrt...
dann müssten die ja einfach diese user anschreiben und wenn die sich dann melden hat der provider ja gar nix mehr damit am hut?
oder wurden konkret ip's und adressen von den jeweiligen providern ausgehändigt? kann das jemand bestätigen?
ich bin ja z.B. auch nicht über meine eigene ip online...
dann müssten die ja einfach diese user anschreiben und wenn die sich dann melden hat der provider ja gar nix mehr damit am hut?
oder wurden konkret ip's und adressen von den jeweiligen providern ausgehändigt? kann das jemand bestätigen?
ich bin ja z.B. auch nicht über meine eigene ip online...
aus zuverlässiger Quelle kann ich bestätigen, dass IPs herausgegeben wurden. Von wem und wie möchte ich hier nicht sagen.blubb hat geschrieben:ist es möglich, das die stawa oder rupp oder wer auch immer die email adressen dadurch hat, das sie vom profil her "für alle zugänglich" ist? also wenn man nen profil anklickt und dann auf mail schreiben geht gibts halt user, bei denen gehts und bei anderen ists gesperrt...
dann müssten die ja einfach diese user anschreiben und wenn die sich dann melden hat der provider ja gar nix mehr damit am hut?
oder wurden konkret ip's und adressen von den jeweiligen providern ausgehändigt? kann das jemand bestätigen?
ich bin ja z.B. auch nicht über meine eigene ip online...
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Ehrlich gesagt ist's mir ziemlich wurscht ob IP's oder was auch immer rausgegeben wurden.
Ich hab meine Meinung in nem Post vertreten (glaube wir leben in nem freien land mit freier Meinungsäusserung), wenn jemand damit'n Problem hat und die Polizei mich vorlädt, dann bitte, ich kann damit leben.
Ich hab mir noch nie was zuschulden kommen lassen, aber wenn's jemandem ne Freude bereitet....ich seh dem ganzen auch ziemlich gelassen entgegen und werd mir sicher nicht den Mund verbieten lassen und schon gar nicht meinen Nick ändern, so weit kommt's noch.....
Ich hab meine Meinung in nem Post vertreten (glaube wir leben in nem freien land mit freier Meinungsäusserung), wenn jemand damit'n Problem hat und die Polizei mich vorlädt, dann bitte, ich kann damit leben.
Ich hab mir noch nie was zuschulden kommen lassen, aber wenn's jemandem ne Freude bereitet....ich seh dem ganzen auch ziemlich gelassen entgegen und werd mir sicher nicht den Mund verbieten lassen und schon gar nicht meinen Nick ändern, so weit kommt's noch.....

oki! wollte auch keine näheren infos, hat mich halt nur interessiert...Rankhof hat geschrieben:aus zuverlässiger Quelle kann ich bestätigen, dass IPs herausgegeben wurden. Von wem und wie möchte ich hier nicht sagen.
ich persönlich hätte (falls ich so ein mail bekommen hätte) es einfach ignoriert und abgewartet... und dann die aussage verweigert, hat bisher noch meistens geholfen
thx 4 infos
das ist auch meine meinung!mimpfeli hat geschrieben:Ehrlich gesagt ist's mir ziemlich wurscht ob IP's oder was auch immer rausgegeben wurden.
Ich hab meine Meinung in nem Post vertreten (glaube wir leben in nem freien land mit freier Meinungsäusserung), wenn jemand damit'n Problem hat und die Polizei mich vorlädt, dann bitte, ich kann damit leben.
Ich hab mir noch nie was zuschulden kommen lassen, aber wenn's jemandem ne Freude bereitet....ich seh dem ganzen auch ziemlich gelassen entgegen und werd mir sicher nicht den Mund verbieten lassen und schon gar nicht meinen Nick ändern, so weit kommt's noch.....![]()
stell dir mal vor jeder der im internet dumm angemacht wird (wieso auch immer) würde ne anzeige starten...
das wäre ja echt nicht durchführbar?!
Eben, darum kann ich das Ganze auch nicht so ernst nehmen! Aber wie gesagt, wenn's jemandem ne Freude macht und so richtig viel Steuergelder dafür drauf gehen, bitte....blubb hat geschrieben:das ist auch meine meinung!
stell dir mal vor jeder der im internet dumm angemacht wird (wieso auch immer) würde ne anzeige starten...
das wäre ja echt nicht durchführbar?!