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Verfasst: 26.09.2014, 14:30
von stacheldraht
zue dr ticketproblematik; läse & verstoh..
http://www.muttenzerkurve.ch/ticketpreise/

Verfasst: 26.09.2014, 15:03
von Zaunbesteiger
Marcomunetti hat geschrieben:Leider kann ich aus berufsgründen viel zu selten an auswärtsspiele.. Dementsprechend will ich auch von der kurve nicht bevormundet werden, ob ich gehen darf oder nicht wenn ich schon mal zeit habe. Sion kein raclette ist ja ok, aber kein match würde mich richtig anscheissen.

Es läge in der Pflicht der Vereine dafür zu sorgen, dass die Preise fair bleiben. Oder der SFV soll einen richtigen paragrafen einführen, der auswärtstickets regelt. aber naja was dürfen wir schon vom SFV erwarten.

Edith meint noch bevor die steinigung losgeht: Ja ok, man kann auch einfach normale plätze nehmen. Aber im Forum soll man zumindest die Meinung äussern und ich halte von boykott halt nichts.
Ja man soll seine Meinung äussern. Das machen aber "deine Gegner" (inkl. meiner Wenigkeit) genauso!
Es geht ja nicht nur um den nackten Preis. Fr. 28.- mag für dich lächerlich wenig sein, ich empfinde es als zu hoch. Fr. 20.- oder eben die geforderten Fr. 25.- sind okay. Vor allem gehts aber auch darum, dass es teilweise gar keine Abstufungen mehr gibt (Schüler, Lehrlinge, Erwachsene usw.), das aber laut Reglement der SFL so sein muss (Stichwort Gleichberechtigung).

Und um für diese sehr wichtigen Anliegen einzustehen, sind halt manchmal solche Aktionen nötig, richtig und wichtig.

Verfasst: 26.09.2014, 15:13
von Asmodeus
stacheldraht hat geschrieben:zue dr ticketproblematik; läse & verstoh..
http://www.muttenzerkurve.ch/ticketpreise/
Man könnte nun argumentieren, dass gerade die Auswärtsfans auch diejenigen sind die die höheren Kosten verursachen und daher werden die Ticketpreise auf diese abgewälzt. Zumindest wenn es der FCZ ist trifft dies ja seit rund einem Jahr durchaus zu :rolleyes: :D

Verfasst: 26.09.2014, 16:49
von tanner
Marcomunetti hat geschrieben:Leider kann ich aus berufsgründen viel zu selten an auswärtsspiele.. Dementsprechend will ich auch von der kurve nicht bevormundet werden, ob ich gehen darf oder nicht wenn ich schon mal zeit habe. Sion kein raclette ist ja ok, aber kein match würde mich richtig anscheissen.

Es läge in der Pflicht der Vereine dafür zu sorgen, dass die Preise fair bleiben. Oder der SFV soll einen richtigen paragrafen einführen, der auswärtstickets regelt. aber naja was dürfen wir schon vom SFV erwarten.

Edith meint noch bevor die steinigung losgeht: Ja ok, man kann auch einfach normale plätze nehmen. Aber im Forum soll man zumindest die Meinung äussern und ich halte von boykott halt nichts.
schau
die MK bevormundet niemanden, es ist NUR eine bitte
es ist einfach peinlich wie man(n) dann immer mit weis ich nicht was seine übertriebe 1. reaktion erklären will
du hast überreagiert, hast was kurzfristig auf die nuss bekommen und gut ist, kannst eh machen was du wills
als wir in Lausanne waren (zu 10) sagten auch 3 nö jetzt bin ich schon mal hier, jetzt geh ich auch rein
und ja sie haben es unverletzt überstanden :rolleyes:

Verfasst: 26.09.2014, 16:51
von tanner
Marcomunetti hat geschrieben:Und denn?
wärst du froh das ticket kostet nur 20.00 statt 28 oder gar 35.00 stutz :rolleyes:

Verfasst: 16.10.2014, 15:53
von auslandbasler
so, wieder mal ein post zum thema, wer nichts getan hat, hat auch nichts zu befürchten:

http://www.nzz.ch/schweiz/berner-hoolig ... 1.18405216

ihr könnt ja jetzt sagen, der eine ist ja in zweiter instanz freigesprochen worden, es funktioniert ja alles.

AAABER, erstens ist er mal verurteilt worden, musste sich also einen anwalt leisten und ging trotz allem das risiko ein, noch einmal falsch verurteilt werden.

zweitens, er musste vor gericht erscheinen, nehme ich an, was dazu führte, dass er sich bei der arbeit entschuldigen musste. kann auch ins auge gehen, findet der arbeitgeber heraus wohin er tatsächlich geht.

drittens, offenbar wurde er durch die fahndungsbilder so eindeutig identifiziert, dass der ermittlungsrichter jegliche gefahr einer verwechslung ausschloss. er war total überzeugt. wie muss es da erst der öffentlichkeit gegangen sein. es ist also sonnenklar, dass diese öffentliche suche hier versagt hat und einen unschuldigen der gefahr ausgesetzt hat oder sogar tatsächlich in der öffentlichkeit schaden zugefügt hat. das beweisst genau die these, die wir gegner solcher suchen immer wieder anbringen. es ist sau gefährlich und die ganze hexenjagd geht auf kosten von unschuldigen.

Verfasst: 16.10.2014, 17:16
von Petric_10
Nach dem Boykott in Luzern wird es am Samstag wohl gleich einen weiteren der St. Galler geben:

Für das Spiel vom Samstag in Aarau präsentiert sich die Ausgangslage leider ähnliche wie in Luzern. Der Eintrittspreis ist mit Fr. 27.- (ohne Abstufungen!) ebenfalls zu hoch. Die Verantwortlichen des FC Aarau haben sich zwar auf unsere Einwände gemeldet, zeigen aber keinerlei Anstalten, sich zu bewegen. Der DV1879 wird deshalb auf den Ticketverkauf verzichten. Nach Aarau geht‘s natürlich trotzdem. Wir schauen dann vor Ort an den Tageskassen ob sich was geändert hat.

dv1879.ch

Verfasst: 16.10.2014, 17:20
von König Fussball
Petric_10 hat geschrieben:Nach dem Boykott in Luzern wird es am Samstag wohl gleich einen weiteren der St. Galler geben: ...
Ach, das kommt den meisten wahrscheinlich ganz gelegen und dient als guter Grund, mit ruhigem Gewissen in der Ostschweiz bleiben zu können: Ist ja schliesslich Olma...

Verfasst: 16.10.2014, 17:40
von andreas
Gone to Mac hat geschrieben:wiedermol e anfrog bezg Fangwalt im Grossrot: http://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/1 ... 378563.pdf
Y kenn mi jo nid mit Stadtpolitik uss, aber ka do wirklig jede Gloon go Frögeli stelle?

Verfasst: 16.10.2014, 17:46
von stacheldraht
andreas hat geschrieben:Y kenn mi jo nid mit Stadtpolitik uss, aber ka do wirklig jede Gloon go Frögeli stelle?
jap, kann jedes Grossratsmitglied
(isch denn eher die Frage, was wir für Clown's wählen)

Verfasst: 16.10.2014, 18:00
von Käppelijoch
Von dem her sollte man die Vorstösse von Eric Weber lesen...göttlich.

Verfasst: 17.10.2014, 14:25
von Bafana Bafana
http://www.blick.ch/news/schweiz/ostschweiz/schlappe-fuer-st-galler-behoerden-yb-randalierer-war-gar-nicht-am-match-id3204431.html
Angeklagter war gar nicht am Match

Im krassesten Fall wurde der Angeklagte gleich ganz freigesprochen, wie die «NZZ» berichtet. Peinlich für die Staatsanwaltschaft: Er konnte beweisen, dass er überhaupt nicht am Match war.
dr Hansjakob blitzt scho wieder bi sämtliche Instanze ab... piinlig, e Rücktritt isch überfällig!

Verfasst: 19.11.2014, 10:31
von Fulehung
In Thun wird das Konkordat mit sehr viel Augenmass umgesetzt: Der Sicherheitsvorsteher der Stadt Thun verbietet beim Derby Fahnen und Transparente. "Siegenthaler stützt die Zusatzauflagen auf das sogenannte Hooligan-Konkordat. Die Massnahmen gelten vorerst nur für das Spiel vom kommenden Sonntag. Danach zieht die Stadt Bilanz. Bleiben Zwischenfälle aus, will Siegenthaler die Auflagen wieder lockern. Andernfalls stellt er weitere Verschärfungen in Aussicht."

http://www.bernerzeitung.ch/region/thun ... y/12491243

Verfasst: 19.11.2014, 12:24
von tommasino
Fulehung hat geschrieben:In Thun wird das Konkordat mit sehr viel Augenmass umgesetzt: Der Sicherheitsvorsteher der Stadt Thun verbietet beim Derby Fahnen und Transparente. "Siegenthaler stützt die Zusatzauflagen auf das sogenannte Hooligan-Konkordat. Die Massnahmen gelten vorerst nur für das Spiel vom kommenden Sonntag. Danach zieht die Stadt Bilanz. Bleiben Zwischenfälle aus, will Siegenthaler die Auflagen wieder lockern. Andernfalls stellt er weitere Verschärfungen in Aussicht."

http://www.bernerzeitung.ch/region/thun ... y/12491243
gilt nur für den thuner-"fan"-sektor, nicht für die auswärtsfans.... wenn ihr euch halt nicht benehmen könnt... :p

Verfasst: 19.11.2014, 12:45
von stacheldraht
jede Stadt bekommt was sie verdient, Bern hat Nause und Thun nun den Siegenthaler.

Verfasst: 25.11.2014, 17:05
von Bafana Bafana
http://www.bzbasel.ch/schweiz/daten-eines-fussballfans-muessen-geloescht-werden-128597838

Daten eines Fussballfans müssen gelöscht werden

Das Bundesamt für Polizei muss den Eintrag über einen Mann im Informationssystem Hoogan löschen, weil eine Strafuntersuchung gegen ihn eingestellt worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes gutgeheissen.

Das Sicherheitspersonal hatte die Petarden im Jahr 2012 anlässlich eines Spiels im Zürcher Station Letzigrund entdeckt. Dem Fussballfan wurde durch die Sicherheitsverantwortlichen des betroffenen Clubs ein zweijähriges nationales Stadionverbot auferlegt.

Verfahren eingestellt

Darüber hinaus sprach die Stadtpolizei Zürich ein zehnmonatiges Rayonverbot aus. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eröffnete eine Strafuntersuchung wegen versuchter Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz. Und das fedpol registrierte den Mann im elektronischen Informationssystem Hoogan.

Mangels Beweisen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Juni 2013 ein. Der Fussballfan hatte ausgesagt, dass der besagte Rucksack einer Gruppierung gehöre. Darin würden die Fahnen aufbewahrt, die jeweils von einem Mitglied an die Spiele mitgebracht würden.

Er habe den Inhalt des Rucksacks nicht überprüft und sei deshalb davon ausgegangen, dass sich darin nur Fanmaterial befinde. Weil der fahrlässige Besitz von pyrotechnischen Gegenständen nicht strafbar ist, wurde das Verfahren eingestellt.

Aus diesem Grund forderte der Mann unter anderem die Löschung seiner Daten im Infosystem Hoogan. Das fedpol wies sein Begehren ab. Es begründete den Entscheid damit, dass der Fussballfan nicht freigesprochen, sondern das Verfahren eingestellt worden sei. Der strafrechtliche Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" komme in Bezug auf Hoogan nicht zum Tragen.

Eintrag nach Polizeimeldung möglich

Tatsächlich dürfen Einträge in das Infosystem Hoogan allein aufgrund von Meldungen durch die Polizei gemacht werden. Lässt sich ein Verdacht eines strafbaren Verhaltens im Strafverfahren aber nicht erhärten, muss ein entsprechender Eintrag wieder gelöscht werden.

Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil festhält, dürfen Verwaltungsbehörden nicht ohne ernsten Grund von den Tatsachenfeststellungen von Strafbehörden abweichen.

Kann ein Tatverdacht nicht soweit erhärtet werden, dass eine Anklage erhoben werden kann, ist ein Verfahren gemäss Strafprozessordnung einzustellen. Dabei gilt jedoch der Grundsatz "im Zweifel für die Anklageerhebung".

Danach ist zumindest dann Anklage zu erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Und es ist auch dann Anklage zu erheben, wenn sich die beiden Wahrscheinlichkeiten die Waage halten.

"Entsprechend wird eine rechtskräftige Einstellungsverfügung einem freisprechenden Endentscheid gleichgestellt", schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Deshalb muss das Rayonverbot definitiv aus Hoogan gelöscht werden.

Verfasst: 25.11.2014, 17:18
von badandugly
Bafana Bafana hat geschrieben:http://www.bzbasel.ch/schweiz/daten-eines-fussballfans-muessen-geloescht-werden-128597838

Daten eines Fussballfans müssen gelöscht werden

Das Bundesamt für Polizei muss den Eintrag über einen Mann im Informationssystem Hoogan löschen, weil eine Strafuntersuchung gegen ihn eingestellt worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes gutgeheissen.

Das Sicherheitspersonal hatte die Petarden im Jahr 2012 anlässlich eines Spiels im Zürcher Station Letzigrund entdeckt. Dem Fussballfan wurde durch die Sicherheitsverantwortlichen des betroffenen Clubs ein zweijähriges nationales Stadionverbot auferlegt.

Verfahren eingestellt

Darüber hinaus sprach die Stadtpolizei Zürich ein zehnmonatiges Rayonverbot aus. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eröffnete eine Strafuntersuchung wegen versuchter Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz. Und das fedpol registrierte den Mann im elektronischen Informationssystem Hoogan.

Mangels Beweisen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Juni 2013 ein. Der Fussballfan hatte ausgesagt, dass der besagte Rucksack einer Gruppierung gehöre. Darin würden die Fahnen aufbewahrt, die jeweils von einem Mitglied an die Spiele mitgebracht würden.

Er habe den Inhalt des Rucksacks nicht überprüft und sei deshalb davon ausgegangen, dass sich darin nur Fanmaterial befinde. Weil der fahrlässige Besitz von pyrotechnischen Gegenständen nicht strafbar ist, wurde das Verfahren eingestellt.

Aus diesem Grund forderte der Mann unter anderem die Löschung seiner Daten im Infosystem Hoogan. Das fedpol wies sein Begehren ab. Es begründete den Entscheid damit, dass der Fussballfan nicht freigesprochen, sondern das Verfahren eingestellt worden sei. Der strafrechtliche Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" komme in Bezug auf Hoogan nicht zum Tragen.

Eintrag nach Polizeimeldung möglich

Tatsächlich dürfen Einträge in das Infosystem Hoogan allein aufgrund von Meldungen durch die Polizei gemacht werden. Lässt sich ein Verdacht eines strafbaren Verhaltens im Strafverfahren aber nicht erhärten, muss ein entsprechender Eintrag wieder gelöscht werden.

Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil festhält, dürfen Verwaltungsbehörden nicht ohne ernsten Grund von den Tatsachenfeststellungen von Strafbehörden abweichen.

Kann ein Tatverdacht nicht soweit erhärtet werden, dass eine Anklage erhoben werden kann, ist ein Verfahren gemäss Strafprozessordnung einzustellen. Dabei gilt jedoch der Grundsatz "im Zweifel für die Anklageerhebung".

Danach ist zumindest dann Anklage zu erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Und es ist auch dann Anklage zu erheben, wenn sich die beiden Wahrscheinlichkeiten die Waage halten.

"Entsprechend wird eine rechtskräftige Einstellungsverfügung einem freisprechenden Endentscheid gleichgestellt", schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Deshalb muss das Rayonverbot definitiv aus Hoogan gelöscht werden.
Interessante Rechtslage. umso mehr als in anderen Gebieten anders gewichtet wird. Ein Lastwagenfahrer haftet für seine Fracht, egal ob er als Angestellter fährt oder in eigener Regie. Ein Drogenschmuggler kann sich auch nicht darauf berufen, dass es nicht sein persönliches Gepäckstück ist. Es wäre interessant zu wissen, wie diese Andersbehandlung entstanden ist und ob dieses Urteil nicht eine Korrektur in die oben erwähnte Richtung bewirken wird.
bin gespannt.

Verfasst: 25.11.2014, 17:53
von joggggeli
badandugly hat geschrieben:Interessante Rechtslage. umso mehr als in anderen Gebieten anders gewichtet wird. Ein Lastwagenfahrer haftet für seine Fracht, egal ob er als Angestellter fährt oder in eigener Regie. Ein Drogenschmuggler kann sich auch nicht darauf berufen, dass es nicht sein persönliches Gepäckstück ist. Es wäre interessant zu wissen, wie diese Andersbehandlung entstanden ist und ob dieses Urteil nicht eine Korrektur in die oben erwähnte Richtung bewirken wird.
bin gespannt.
Steht doch da: "der fahrlässige Besitz von pyrotechnischem Material ist nicht strafbar".

Hätte er Drogen in der Tasche gehabt, sähe der Fall anders aus. Hier hätten sie ihn schon beim Zünden erwischen müssen. So versteh ich das zumindest.

Verfasst: 25.11.2014, 18:34
von andreas
Wie kann man nachweisen, ob ein Besitz fahrlässig ist?

Also wenn gegen mich ein Verfahren läuft, wie kann ich beweisen, dass ich die
Pyros nur aus Versehen dabei hatte? Das könnte man ja dann immer so machen? :p

Verfasst: 25.11.2014, 23:24
von macau
andreas hat geschrieben:Wie kann man nachweisen, ob ein Besitz fahrlässig ist?
Das muss nicht nachgewiesen werden. Die Strafbehörde muss nachweisen, dass der Besitz vorsätzlich war.

Verfasst: 25.11.2014, 23:29
von macau
andreas hat geschrieben:Wie kann man nachweisen, ob ein Besitz fahrlässig ist?
Das muss nicht nachgewiesen werden. Die Strafbehörde muss nachweisen, dass der Besitz vorsätzlich war.

Verfasst: 25.11.2014, 23:34
von macau
andreas hat geschrieben:Wie kann man nachweisen, ob ein Besitz fahrlässig ist?
Das muss nicht nachgewiesen werden. Die Strafbehörde muss nachweisen, dass der Besitz vorsätzlich war.

Verfasst: 25.11.2014, 23:39
von macau
andreas hat geschrieben:Wie kann man nachweisen, ob ein Besitz fahrlässig ist?
Das muss nicht nachgewiesen werden. Die Strafbehörde muss nachweisen, dass der Besitz vorsätzlich war.

Verfasst: 25.11.2014, 23:45
von macau
andreas hat geschrieben:Wie kann man nachweisen, ob ein Besitz fahrlässig ist?
Das muss nicht nachgewiesen werden. Die Strafbehörde muss nachweisen, dass der Besitz vorsätzlich war.

Verfasst: 25.11.2014, 23:50
von macau
andreas hat geschrieben:Wie kann man nachweisen, ob ein Besitz fahrlässig ist?
Das muss nicht nachgewiesen werden. Die Strafbehörde muss nachweisen, dass der Besitz vorsätzlich war.

Verfasst: 25.11.2014, 23:55
von macau
andreas hat geschrieben:Wie kann man nachweisen, ob ein Besitz fahrlässig ist?
Das muss nicht nachgewiesen werden. Die Strafbehörde muss nachweisen, dass der Besitz vorsätzlich war.

Verfasst: 26.11.2014, 00:06
von team17
Bafana Bafana hat geschrieben:[url=http://www.bzbasel.ch/schweiz/daten-ein ... -128597838]Der strafrechtliche Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" komme in Bezug auf Hoogan nicht zum Tragen.
Und das in der Schweiz...

Verfasst: 26.11.2014, 08:46
von Master
Wichtiges Urteil. Eigentlich schon unglaublich, dass sowas in der Schweiz ausgehebelt wird.
Und natürlich stellt die Staatsanwaltschaft spätestens im Juni 2013 das Verfahren ein - dann ist nämlich auch das Rayonverbot abgelaufen. Mir wäre nicht bekannt, dass man dafür in irgendeiner Art und Weise entschädigt wird, auch wenn man freigesprochen (=Verfahren eingestellt) wird.

Verfasst: 28.11.2014, 20:57
von Sean Lionn

Verfasst: 29.11.2014, 13:14
von Sharky
kann man ja nicht ernst nehmen....ganze 32 Gefällt mir auf der Seite.