BaslerBasilisk hat geschrieben: 05.11.2024, 13:08
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben: 04.11.2024, 21:01
Kogokg313 hat geschrieben: 02.11.2024, 10:49
Der Velostreifen ist nicht tabu. Ich habe in der Fahrschule gelernt, ihn vor einer Kreuzung zu blockieren, wenn ich rechts abbiege.
Danke für deinen Input. Aus meiner Sicht ist es relativ einfach:
1. Velostreifen mit gezogener Linie: Absolut tabu ohne Ausnahme. Weil generell alle gezogenen Linien in der Schweiz zu 100% tabu sind. Auch zum Überholen eines Traktors, etc.
2. Velostreifen mit gestrichelter Linie: Tabu wenn ein Velofahrer auf diesem Velostreifen kommt. Denn der Velofahrer hat auf dem Velostreifen immer Vortritt und darf nicht behindert werden
3. Kreuzung mit Velostreifen mit gestrichelter Linie: Hier gilt noch immer: Velo hat Vortritt und darf nicht behindert werden. Auch wenn das Velo geradeaus fährt und das Auto rechts abbiegt
4. Kreuzung ohne Velostreifen: Das Velo darf die Kolonne rechts überholen. Es darf auch ein rechts blinkendes, stehendes Auto rechts überholen. Ist ein Auto allerdings in Bewegung und blinkt rechts, darf es auf der Kreuzung nicht rechts überholt werden. Halte ich auch für lebensmüde dies zu tun ohne Vortritt, leider machen das trotzdem einige Velofahrer.
Woher also das "rechts zumachen" bei einer Strasse mit Velostreifen kommt, weiss ich auch nicht. Gesetzlich ist es nicht erlaubt. Zumindest nicht mit Velostreifen.
Wie erwähnt ist es ohne Velostreifen aber auch nicht erlaubt, rechts abbiegende, fahrende Autos rechts zu überholen.
Wenn ich die Diskussion richtig verstehe, geht es hier ja um
Punkt 4,wenn ich das vorderste Auto bin. Also es ist rot, keine Velospur und ich biege Rechts ab. Dann habe ich ebenfalls gelernt, ganz rechts einzuspuren, so dass das Fahrrad da nicht durchkommt ABER links an mir vorbei könnte.
Beim Camionbilett inkl. Anhängerbilette habe ich das gleiche gelernt, jedoch auch weil der Platz innerorts oft fehlt und der Weg von hinten bis zur Ampel relativ lang ist. Und ja es gibt genug Fahrraddeppen, welche sich zwischen Bordstein und LKWanhänger hindurch zwängen wollen.
Es gibt immer noch ganz viele welche jede Vorsicht und ganz viel Menschenverstand vermissen lassen.
Vordrängeln unmittelbar vor der Kreuzung ist, wenn kein "Velosack" vorhanden ist, ein Antrag auf den Darwinaward. In unklaren Situationen gilt immer noch "Blickkontakt und Handzeichen schaffen Klarheit". Mit Handzeichen meine ich selbstverständlich keine Stinkefinger sondern ein Anzeigen wo man hinwill.
Bei Lastwagen etc. gilt "er sieht dich erst wenn er dich anguckt". Das gilt insbesondere wenn ein Lastwagen manövriert. Dann hat der Chauffeur genug zu tun und kann sich nicht noch auf den Idioten achten der unbedingt noch hinten durch muss wenn er den Retourgang warnpiepen lässt.
Kreisel? Danke.... da hilft nur "Spur blockieren" sonst wist du vom Auto überholt und abgeschossen weil du "unerwartet nicht geradeaus gefahren bist".
Und dann gibts noch meine Lieblinge welche nie gelernt haben wir man nach dem Einparken in Holland eine Autotür auf der Fahrerseite öffnet. (Tipp: "Rechte Hand!" dann dreht sich der Kopf automatisch und man sieht das Velo das einem sonst in die Tür gefahren wäre.)
Und dann gibt es noch all die Idioten welche die Strasse mit einer Egokampfzone verwechseln. Die andere absichtlich behindern, die absichtlich den Weg abschneiden, die absichtlich knapp überholen, die absichtlich noch den Auspuff knallen lassen dabei.
Die dürfen sich alle gerne zur Sonderbehandlung melden, es wäre kein Verlust und es würde die Staustunden reduzieren.