Verfasst: 20.02.2006, 13:46
Cottbus (AP) Das Landgericht Cottbus hat die Eltern des zu Tode
vernachlässigten sechsjährigen Dennis am Montag wegen Mordes zu
lebenslanger Haft verurteilt. Damit entsprachen die Richter dem
Antrag der Staatsanwaltschaft. Die elffache Mutter Angelika Bittner
und der Vater des Jungen, Falk Bittner, waren wegen Totschlags und
Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt. Der Sechsjährige starb
laut Gutachten nach jahrelanger Vernachlässigung im Sommer 2001 an
Auszehrung.
Erst drei Jahre später suchte die vom Jugendamt alarmierte Polizei
nach dem Kind. In der Wohnung, wo das Ehepaar mit sieben weiteren
Kindern lebte, fand man die in Laken und Müllsack verpackte Leiche
des Jungen in der Kühltruhe.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen grausamen
Mordes aus niedrigen Beweggründen verlangt. Dagegen hatte der
Verteidiger der 44-jährigen Mutter ein mildes Urteil wegen
minderschwerer Körperverletzung mit Todesfolge verlangt, weil sie
nicht mit Vorsatz gehandelt habe. Der Anwalt des 38-jährigen Vaters
erklärte, dieser habe nichts vom Tod des Sohnes gewusst. Auch er
hatte deshalb eine «milde, aber angemessene Strafe» gefordert.
In dem Ende Oktober eröffneten Prozess ging es auch um die
Mitverantwortung der Behörden. Unter anderem hatte das Schulamt nie
nach dem Jungen gefragt, obwohl er schon vor seinem Tod hätte
eingeschult werden müssen.
vernachlässigten sechsjährigen Dennis am Montag wegen Mordes zu
lebenslanger Haft verurteilt. Damit entsprachen die Richter dem
Antrag der Staatsanwaltschaft. Die elffache Mutter Angelika Bittner
und der Vater des Jungen, Falk Bittner, waren wegen Totschlags und
Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt. Der Sechsjährige starb
laut Gutachten nach jahrelanger Vernachlässigung im Sommer 2001 an
Auszehrung.
Erst drei Jahre später suchte die vom Jugendamt alarmierte Polizei
nach dem Kind. In der Wohnung, wo das Ehepaar mit sieben weiteren
Kindern lebte, fand man die in Laken und Müllsack verpackte Leiche
des Jungen in der Kühltruhe.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen grausamen
Mordes aus niedrigen Beweggründen verlangt. Dagegen hatte der
Verteidiger der 44-jährigen Mutter ein mildes Urteil wegen
minderschwerer Körperverletzung mit Todesfolge verlangt, weil sie
nicht mit Vorsatz gehandelt habe. Der Anwalt des 38-jährigen Vaters
erklärte, dieser habe nichts vom Tod des Sohnes gewusst. Auch er
hatte deshalb eine «milde, aber angemessene Strafe» gefordert.
In dem Ende Oktober eröffneten Prozess ging es auch um die
Mitverantwortung der Behörden. Unter anderem hatte das Schulamt nie
nach dem Jungen gefragt, obwohl er schon vor seinem Tod hätte
eingeschult werden müssen.