Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Das glaube ich erst, wenn ich es sehe!
et voila ]Für Stadien, welche den Anforderungen gemäss Lizenzhandbuch der SFL nicht
entsprechen, können auf eine Saison befristete Ausnahmebewilligungen erteilt
werden. Eine Ausnahmebewilligung darf nur erteilt werden, wenn der
Lizenzbewerber gleichzeitig mit seinem Lizenzgesuch für die Saison 2008/09 den
schriftlichen Nachweis der Einreichung eines Baugesuches bei der zuständigen
Behörde für den Umbau des bisher genutzten Stadions oder einen Stadionneubau an
einem anderen Ort erbringt, welcher die Anforderungen entsprechend der
beantragten Lizenz erfüllt. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, wird das bisher
genutzte Stadion ab dem 1. Juli 2008 für die Austragung von Spielen sämtlicher
Spielklassen, deren Anforderungen es nicht genügt, gesperrt.[/I]