FC Sitten
Nur noch personalisierte Abonnemente für Stehplätze
Ab sofort können über die Webseite des FC Sitten Abonnemente für die kommende Saison gelöst werden. Für die Stehplätze der Sektoren B und D4 werden nur noch personalisierte Saison-Abonnemente verkauft.
Für die Stehplätze der Sektoren B und D4 werden diesjährig nur noch personalisierte und nicht-übertragbare Saison-Abonnemente verkauft. Diese Sektoren bleiben ausschliesslich Saisonkarteninhabern vorbehalten, während der gesamten Saison werden keine Einzeltickets für diese Sektoren verkauft.
Aus Sicherheitsgründen können Saisonkarten zudem nur noch vor Ort und auf Vorweisen einer Identitätskarte hin gelöst werden. Diese Massnahmen würden im Ausland teilweise bereits seit längerer Zeit umgesetzt und seien auch in der Schweiz im Rahmen des Hooligan-Konkordats vorgesehen, so der FC Sitten in einem Communiqué.
Sie würden die Warteschlangen vor den Eintrittsbereichen reduzieren und die Identifikation von Personen, die sich nicht an die Sicherheitsvorschriften halten, vereinfachen.
Die Bussen aufgrund des wiederholten Abbrennens von Pyrotechnik auf der Nordtribüne, deren Schliessung durch die Super League im Spiel gegen Thun sowie die Verfahrenskosten aufgrund von Sachbeschädigungen hätten während der letzten Saison finanzielle Einbussen verursacht, welche die Umsetzung dieser Massnahmen erfordern würden.
http://www.1815.ch/wallis/sport/nur-noc ... 06094.html
Repression im Schweizer Fussball
Neue Sitten im Wallis: Saisonaboverkauf nur noch vor dem Stadion - gegen Vorweisen der ID. Natürlich nur eine Regel für die Stehplätze.
«Sogar meine Grossmutter rief mich besorgt an»
WOZ Nr. 24/2013 vom 13.06.2013
Internetfahndung
«Sogar meine Grossmutter rief mich besorgt an»
http://www.woz.ch/1324/internetfahndung ... besorgt-an
Nach Ausschreitungen zwischen Fussballfans und der Polizei fahnden Luzerner Behörden im Internet nach mutmasslichen Tätern. Dabei verstossen sie wohl gegen das Datenschutzgesetz. Fans fühlen sich zu Unrecht an den Pranger gestellt.
Von Corsin Zander
Als Mario Ziegler* sein Bild auf der Website der Luzerner Polizei sah, fiel er aus allen Wolken. Unter dem Begriff «Randalierer» wurde nach ihm gefahndet. Er habe sich an Ausschreitungen im Anschluss an ein Cupspiel zwischen dem FC Luzern und dem Grasshopper Club Zürich (GC) beteiligt.
Jemand erkannte Ziegler und meldete ihn der Polizei. Ziegler verweigerte jede Aussage, er fühlte sich von der Polizei vorgeführt. Der 27-Jährige ist schon fast sein ganzes Leben lang GC-Fan. In der Szene ist er gut bekannt, er gilt nicht als Gewalttäter: «Ich möchte meinen Verein überall unterstützen. Egal wo er spielt», beschreibt er seine Leidenschaft. So fuhr Ziegler auch an jenem 20. März 2012 nach Luzern und erlebte eine weitere Niederlage von GC. «Wahrscheinlich hat die Frustration über diese Niederlage in der ohnehin miserablen Saison dazu geführt, dass einige durchdrehten.» Am Bahnhof eskalierte die Situation. Minutenlang bewarf eine Handvoll GC-Fans die Polizei mit Flaschen und Steinen, die Polizei antwortete mit Gummischrot. Er habe sich die Szenen vom Zug aus angesehen, sagt Ziegler.
Die Polizei filmte die ganzen Ausschreitungen und wertete das Videomaterial aus. Sie erstellte ein internes Papier, das der WOZ vorliegt: Darin aufgeführt sind 66 Beschuldigte, bei fast allen werden die Tatbestände Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Sachbeschädigung festgestellt. Weiter ist akribisch vermerkt, wie viele Steine sie jeweils geworfen haben sollen: Die Zahlen bewegen sich bei den meisten zwischen null und drei, einige wenige sollen über zehn Steine geworfen haben. Alle Personen sind mit einem Bild vermerkt, darunter auch Mario Ziegler. Es zeigt ihn, wie er vor dem Spiel das Stadion betritt. Die Polizei Luzern beteuert, dass hinter jedem Bild weitere stünden, die die gleichen Personen bei der Ausübung eines Delikts zeigten. Ziegler wird verdächtigt, einen Stein gegen eine Leuchtwerbung der SBB geworfen zu haben.
Die Fahndung sei routinemässig verlaufen, sagt Simon Kopp, der im Kanton Luzern Mediensprecher der Staatsanwaltschaft und der Polizei zugleich ist: «Wir glichen das Bildmaterial mit bisher bekannten Personen aus dieser Szene ab und stellten es den Szenekennern der Zürcher Stadtpolizei zur Verfügung.» Der Abgleich mit bekannten Gewalttätern führte zu keinem Ergebnis, und die Zürcher Szenekenner erkannten lediglich fünf Personen. Also entschied sich die Polizei, im Internet nach den mutmasslichen Gewalttätern zu fahnden. Sie stellte jeweils drei Bilder von Mario Ziegler und 33 weiteren mutmasslichen Gewalttätern ins Internet.
Diese Fahndungsmethode wurde in der Schweiz erstmals 2003 anlässlich der Proteste gegen den G8-Gipfel in Evian von den Genfer Behörden angewendet. In der Folge wurde kritisiert, dass diese Methode die Unschuldsvermutung missachte und die Persönlichkeitsrechte beeinträchtige. Sie sei angesichts der Delikte – meist Landfriedensbruch oder Sachbeschädigung – unverhältnismässig. Gemäss Franz Riklin, Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Fribourg, sind solche Fahndungsaufrufe innerhalb gewisser Rahmenbedingungen zulässig, insbesondere dann, wenn die Ausschreitungen einen hohen Sachschaden verursacht haben. Er hält aber fest: «Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um Fehler im Sinn der Bekanntgabe von Bildern Unschuldiger zu minimalisieren.» Das jüngste Beispiel ist die Fahndung nach «mutmasslichen Randalierern» der «Tanz dich frei»-Demo (siehe «Pranger nach ‹Tanz dich frei›»).
Der Luzerner Polizeisprecher Simon Kopp betont: «Die Öffentlichkeitsfahndung ist sensibel und wird erst dann zum Thema, wenn alle anderen Ermittlungsansätze ergebnislos waren.» Man habe das Vorgehen mit dem Datenschützer abgestimmt.
Nicht alle Mittel ausgeschöpft
Recherchen der WOZ zeigen, dass die Polizei im Fall der GC-Fans nicht alle anderen Mittel ausgeschöpft hat. Entgegen den Behauptungen der Luzerner Polizei hätten die Zürcher Szenekenner ungenügendes Bildmaterial erhalten, heisst es aus Polizeikreisen. Offiziell darf sich dazu niemand äussern: «Wir können und wollen keine Auskunft geben, die Kommunikationshoheit liegt allein bei der Polizei Luzern», sagt Marco Cortesi, Sprecher der Zürcher Stadtpolizei. Mehrere voneinander unabhängige Quellen bestätigen: Zahlreiche Fans auf den veröffentlichten Bildern sind den Szenekennern bekannt. Auch ein Abgleich mit der Hooligandatenbank, in der seit 2007 gewalttätige Fans registriert werden, ist nicht oder nur ungenügend erfolgt: Mindestens eine der gesuchten Personen ist sowohl in der Datenbank vermerkt als auch auf dem Fahndungsfoto der Luzerner Polizei gut zu erkennen.
Trotz der ungenügenden Abklärungen stellte die Polizei Luzern die Bilder ins Internet. In der Folge publizierte die Boulevardzeitung «Blick am Abend» einzelne Fahndungsfotos. Die Öffentlichkeit wird darauf aufmerksam – und Mario Ziegler sieht sich schon bald mit unangenehmen Fragen konfrontiert: «Sogar meine Grossmutter rief mich besorgt an. Glücklicherweise bin ich selbstständig erwerbend, sonst hätte ich möglicherweise an der Arbeitsstelle Probleme bekommen.»
Strafe trotz Einstellungsverfügung
Zieglers Fall kam vor die Staatsanwaltschaft. Diese stellte fest, dass die Bilder, die Ziegler beim Steinwurf zeigen sollen, nicht ausreichen: Es sei «auch nach mehrmaliger Sichtung des Videomaterials nicht eindeutig klar ersichtlich, ob es sich dabei wirklich um Mario Ziegler handelt», schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsverfügung. Und hält weiter fest: «Ein Freispruch vor Gericht wäre unter diesen Umständen mit Sicherheit zu erwarten.»
Als Ziegler diese Nachricht erhielt, machte er Luftsprünge. Sämtliche Auslagen von über tausend Franken übernahm die Staatskasse. Was ihm aber viel wichtiger war: Er hoffte, dass damit sein Rayonverbot aufgehoben würde. Solche Rayonverbote kann die Polizei ohne rechtmässige Verurteilung bei Sportfans aussprechen. So wird ihnen verboten, sich bei gewissen Spielen in genau definierten Räumen aufzuhalten. In Luzern ist das die Gegend um den Bahnhof und diejenige um das Stadion des FC Luzern. Die Grundlage dazu bildet das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, das seit 2010 in Kraft ist. Im vergangenen Jahr beschloss die Konferenz der kantonalen Justiz- und PolizeidirektorInnen, das Konkordat zu verschärfen. Die maximale Dauer von Massnahmen wie dem Rayonverbot wurde von einem auf drei Jahre erhöht, und neu können Verbote für Rayons in der ganzen Schweiz verhängt werden. Zuletzt ist Zürich als achter Kanton dem Konkordat beigetreten.
Zieglers Anwältin verlangte bei der Polizei Luzern, das Rayonverbot aufzuheben, nachdem das Verfahren eingestellt worden war. Doch diese ignorierte den Entscheid der Staatsanwaltschaft. Beat Hensler, Kommandant der Luzerner Polizei, schrieb Zieglers Anwältin: «Nach erneuter Sichtung des (…) Bild- und Videomaterials (…) bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass es sich bei dieser Person auf den Aufnahmen um Ihren Mandanten handelt.»
Noch mehr als über das Rayonverbot ärgert sich Mario Ziegler über ein schweizweites Stadionverbot, das der FC Luzern für drei Jahre über ihn verhängte. Der FC Luzern hält sich an die Empfehlung der Polizei und ist nicht bereit, das Stadionverbot aufzuheben, wenn das Rayonverbot bestehen bleibt.
«Riesige Drohkulisse»
Neben Ziegler sind noch 31 weitere Fans von einem Rayonverbot betroffen. Gemäss Mediensprecher Simon Kopp hat die Staatsanwaltschaft insgesamt 22 Täter eindeutig identifiziert und rechtskräftig zu Geldstrafen zwischen 90 und 180 Tagessätzen und Bussen zwischen 700 und 4600 Franken verurteilt, vier Verfahren sind noch offen. Fast alle haben den Betrag bezahlt. Die meisten wohl, weil sie sich ihrer Schuld bewusst waren. Einzelne davon beteuern gegenüber der WOZ jedoch ihre Unschuld: «Ich wollte einfach, dass das so schnell wie möglich vorbeigeht», sagt einer. Auch Mario Ziegler spricht von einer «riesigen Drohkulisse», die die Polizei aufgebaut habe: Bei einzelnen mutmasslichen Tätern habe die Polizei am Arbeitsplatz angerufen, um sie vorzuladen, bei anderen habe sie die Vorladung an die Eltern geschickt, obwohl ihr die Adresse der Wohnung der Betroffenen bekannt gewesen sei. Ziegler vermutet: «Der Polizei ging es vor allem darum, uns zu bestrafen.»
Dafür spricht, dass 14 der 34 im Internet gesuchten Personen noch bis im April auf der Website der Luzerner Polizei aufgeschaltet blieben. Die meisten wurden längst identifiziert, hatten den Strafbefehl erhalten und teilweise auch schon bezahlt. Die Polizei entfernte die Bilder erst, als sich der Vater eines Täters bei der Polizei beschwerte. Mediensprecher Kopp wehrt sich gegen den Vorwurf, dass das Bild zu lange aufgeschaltet blieb: «Der Schuldige selber hat nie zugegeben, dass er die Person auf dem Foto sei – obwohl er die Busse bezahlte. In der Befragung hat er alle Aussagen verweigert. Deshalb wurde das Foto nicht sogleich vom Internet genommen.» Der kantonale Datenschützer, Reto Fanger, möchte sich zu diesem konkreten Fall nicht äussern, sagt aber: «Grundsätzlich gilt, dass das Bildmaterial zu einer Person sofort entfernt werden muss, sobald sie als identifiziert gilt.» – In diesem Sinn hat die Polizei Luzern gegen das Datenschutzgesetz verstossen.
Internetfahndung
«Sogar meine Grossmutter rief mich besorgt an»
http://www.woz.ch/1324/internetfahndung ... besorgt-an
Nach Ausschreitungen zwischen Fussballfans und der Polizei fahnden Luzerner Behörden im Internet nach mutmasslichen Tätern. Dabei verstossen sie wohl gegen das Datenschutzgesetz. Fans fühlen sich zu Unrecht an den Pranger gestellt.
Von Corsin Zander
Als Mario Ziegler* sein Bild auf der Website der Luzerner Polizei sah, fiel er aus allen Wolken. Unter dem Begriff «Randalierer» wurde nach ihm gefahndet. Er habe sich an Ausschreitungen im Anschluss an ein Cupspiel zwischen dem FC Luzern und dem Grasshopper Club Zürich (GC) beteiligt.
Jemand erkannte Ziegler und meldete ihn der Polizei. Ziegler verweigerte jede Aussage, er fühlte sich von der Polizei vorgeführt. Der 27-Jährige ist schon fast sein ganzes Leben lang GC-Fan. In der Szene ist er gut bekannt, er gilt nicht als Gewalttäter: «Ich möchte meinen Verein überall unterstützen. Egal wo er spielt», beschreibt er seine Leidenschaft. So fuhr Ziegler auch an jenem 20. März 2012 nach Luzern und erlebte eine weitere Niederlage von GC. «Wahrscheinlich hat die Frustration über diese Niederlage in der ohnehin miserablen Saison dazu geführt, dass einige durchdrehten.» Am Bahnhof eskalierte die Situation. Minutenlang bewarf eine Handvoll GC-Fans die Polizei mit Flaschen und Steinen, die Polizei antwortete mit Gummischrot. Er habe sich die Szenen vom Zug aus angesehen, sagt Ziegler.
Die Polizei filmte die ganzen Ausschreitungen und wertete das Videomaterial aus. Sie erstellte ein internes Papier, das der WOZ vorliegt: Darin aufgeführt sind 66 Beschuldigte, bei fast allen werden die Tatbestände Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Sachbeschädigung festgestellt. Weiter ist akribisch vermerkt, wie viele Steine sie jeweils geworfen haben sollen: Die Zahlen bewegen sich bei den meisten zwischen null und drei, einige wenige sollen über zehn Steine geworfen haben. Alle Personen sind mit einem Bild vermerkt, darunter auch Mario Ziegler. Es zeigt ihn, wie er vor dem Spiel das Stadion betritt. Die Polizei Luzern beteuert, dass hinter jedem Bild weitere stünden, die die gleichen Personen bei der Ausübung eines Delikts zeigten. Ziegler wird verdächtigt, einen Stein gegen eine Leuchtwerbung der SBB geworfen zu haben.
Die Fahndung sei routinemässig verlaufen, sagt Simon Kopp, der im Kanton Luzern Mediensprecher der Staatsanwaltschaft und der Polizei zugleich ist: «Wir glichen das Bildmaterial mit bisher bekannten Personen aus dieser Szene ab und stellten es den Szenekennern der Zürcher Stadtpolizei zur Verfügung.» Der Abgleich mit bekannten Gewalttätern führte zu keinem Ergebnis, und die Zürcher Szenekenner erkannten lediglich fünf Personen. Also entschied sich die Polizei, im Internet nach den mutmasslichen Gewalttätern zu fahnden. Sie stellte jeweils drei Bilder von Mario Ziegler und 33 weiteren mutmasslichen Gewalttätern ins Internet.
Diese Fahndungsmethode wurde in der Schweiz erstmals 2003 anlässlich der Proteste gegen den G8-Gipfel in Evian von den Genfer Behörden angewendet. In der Folge wurde kritisiert, dass diese Methode die Unschuldsvermutung missachte und die Persönlichkeitsrechte beeinträchtige. Sie sei angesichts der Delikte – meist Landfriedensbruch oder Sachbeschädigung – unverhältnismässig. Gemäss Franz Riklin, Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Fribourg, sind solche Fahndungsaufrufe innerhalb gewisser Rahmenbedingungen zulässig, insbesondere dann, wenn die Ausschreitungen einen hohen Sachschaden verursacht haben. Er hält aber fest: «Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um Fehler im Sinn der Bekanntgabe von Bildern Unschuldiger zu minimalisieren.» Das jüngste Beispiel ist die Fahndung nach «mutmasslichen Randalierern» der «Tanz dich frei»-Demo (siehe «Pranger nach ‹Tanz dich frei›»).
Der Luzerner Polizeisprecher Simon Kopp betont: «Die Öffentlichkeitsfahndung ist sensibel und wird erst dann zum Thema, wenn alle anderen Ermittlungsansätze ergebnislos waren.» Man habe das Vorgehen mit dem Datenschützer abgestimmt.
Nicht alle Mittel ausgeschöpft
Recherchen der WOZ zeigen, dass die Polizei im Fall der GC-Fans nicht alle anderen Mittel ausgeschöpft hat. Entgegen den Behauptungen der Luzerner Polizei hätten die Zürcher Szenekenner ungenügendes Bildmaterial erhalten, heisst es aus Polizeikreisen. Offiziell darf sich dazu niemand äussern: «Wir können und wollen keine Auskunft geben, die Kommunikationshoheit liegt allein bei der Polizei Luzern», sagt Marco Cortesi, Sprecher der Zürcher Stadtpolizei. Mehrere voneinander unabhängige Quellen bestätigen: Zahlreiche Fans auf den veröffentlichten Bildern sind den Szenekennern bekannt. Auch ein Abgleich mit der Hooligandatenbank, in der seit 2007 gewalttätige Fans registriert werden, ist nicht oder nur ungenügend erfolgt: Mindestens eine der gesuchten Personen ist sowohl in der Datenbank vermerkt als auch auf dem Fahndungsfoto der Luzerner Polizei gut zu erkennen.
Trotz der ungenügenden Abklärungen stellte die Polizei Luzern die Bilder ins Internet. In der Folge publizierte die Boulevardzeitung «Blick am Abend» einzelne Fahndungsfotos. Die Öffentlichkeit wird darauf aufmerksam – und Mario Ziegler sieht sich schon bald mit unangenehmen Fragen konfrontiert: «Sogar meine Grossmutter rief mich besorgt an. Glücklicherweise bin ich selbstständig erwerbend, sonst hätte ich möglicherweise an der Arbeitsstelle Probleme bekommen.»
Strafe trotz Einstellungsverfügung
Zieglers Fall kam vor die Staatsanwaltschaft. Diese stellte fest, dass die Bilder, die Ziegler beim Steinwurf zeigen sollen, nicht ausreichen: Es sei «auch nach mehrmaliger Sichtung des Videomaterials nicht eindeutig klar ersichtlich, ob es sich dabei wirklich um Mario Ziegler handelt», schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsverfügung. Und hält weiter fest: «Ein Freispruch vor Gericht wäre unter diesen Umständen mit Sicherheit zu erwarten.»
Als Ziegler diese Nachricht erhielt, machte er Luftsprünge. Sämtliche Auslagen von über tausend Franken übernahm die Staatskasse. Was ihm aber viel wichtiger war: Er hoffte, dass damit sein Rayonverbot aufgehoben würde. Solche Rayonverbote kann die Polizei ohne rechtmässige Verurteilung bei Sportfans aussprechen. So wird ihnen verboten, sich bei gewissen Spielen in genau definierten Räumen aufzuhalten. In Luzern ist das die Gegend um den Bahnhof und diejenige um das Stadion des FC Luzern. Die Grundlage dazu bildet das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, das seit 2010 in Kraft ist. Im vergangenen Jahr beschloss die Konferenz der kantonalen Justiz- und PolizeidirektorInnen, das Konkordat zu verschärfen. Die maximale Dauer von Massnahmen wie dem Rayonverbot wurde von einem auf drei Jahre erhöht, und neu können Verbote für Rayons in der ganzen Schweiz verhängt werden. Zuletzt ist Zürich als achter Kanton dem Konkordat beigetreten.
Zieglers Anwältin verlangte bei der Polizei Luzern, das Rayonverbot aufzuheben, nachdem das Verfahren eingestellt worden war. Doch diese ignorierte den Entscheid der Staatsanwaltschaft. Beat Hensler, Kommandant der Luzerner Polizei, schrieb Zieglers Anwältin: «Nach erneuter Sichtung des (…) Bild- und Videomaterials (…) bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass es sich bei dieser Person auf den Aufnahmen um Ihren Mandanten handelt.»
Noch mehr als über das Rayonverbot ärgert sich Mario Ziegler über ein schweizweites Stadionverbot, das der FC Luzern für drei Jahre über ihn verhängte. Der FC Luzern hält sich an die Empfehlung der Polizei und ist nicht bereit, das Stadionverbot aufzuheben, wenn das Rayonverbot bestehen bleibt.
«Riesige Drohkulisse»
Neben Ziegler sind noch 31 weitere Fans von einem Rayonverbot betroffen. Gemäss Mediensprecher Simon Kopp hat die Staatsanwaltschaft insgesamt 22 Täter eindeutig identifiziert und rechtskräftig zu Geldstrafen zwischen 90 und 180 Tagessätzen und Bussen zwischen 700 und 4600 Franken verurteilt, vier Verfahren sind noch offen. Fast alle haben den Betrag bezahlt. Die meisten wohl, weil sie sich ihrer Schuld bewusst waren. Einzelne davon beteuern gegenüber der WOZ jedoch ihre Unschuld: «Ich wollte einfach, dass das so schnell wie möglich vorbeigeht», sagt einer. Auch Mario Ziegler spricht von einer «riesigen Drohkulisse», die die Polizei aufgebaut habe: Bei einzelnen mutmasslichen Tätern habe die Polizei am Arbeitsplatz angerufen, um sie vorzuladen, bei anderen habe sie die Vorladung an die Eltern geschickt, obwohl ihr die Adresse der Wohnung der Betroffenen bekannt gewesen sei. Ziegler vermutet: «Der Polizei ging es vor allem darum, uns zu bestrafen.»
Dafür spricht, dass 14 der 34 im Internet gesuchten Personen noch bis im April auf der Website der Luzerner Polizei aufgeschaltet blieben. Die meisten wurden längst identifiziert, hatten den Strafbefehl erhalten und teilweise auch schon bezahlt. Die Polizei entfernte die Bilder erst, als sich der Vater eines Täters bei der Polizei beschwerte. Mediensprecher Kopp wehrt sich gegen den Vorwurf, dass das Bild zu lange aufgeschaltet blieb: «Der Schuldige selber hat nie zugegeben, dass er die Person auf dem Foto sei – obwohl er die Busse bezahlte. In der Befragung hat er alle Aussagen verweigert. Deshalb wurde das Foto nicht sogleich vom Internet genommen.» Der kantonale Datenschützer, Reto Fanger, möchte sich zu diesem konkreten Fall nicht äussern, sagt aber: «Grundsätzlich gilt, dass das Bildmaterial zu einer Person sofort entfernt werden muss, sobald sie als identifiziert gilt.» – In diesem Sinn hat die Polizei Luzern gegen das Datenschutzgesetz verstossen.
Genügend Unterschriften in Bern:
http://www.bernerzeitung.ch/region/kant ... y/17658463
Hier ein entsprechender Artikel dazu aus der "Berner Zeitung". Auffällig: in der Bildergallerie mit 15 Bildern gibt es kein einziges Pyro- oder Vermummt-Motiv. Entsprechend "still" sind die Leserkommentatoren.11‘500 Unterschriften werden zur Beglaubigung eingereicht
Juni 13, 2013 / KonkordatNein.ch / Comment / Referendum
Das Komitee „Nein zur Konkordats-Verschärfung“ hat während der ersten zwei Monate der Referendumsfrist rund 11‘500 Unterschriften gesammelt. Diese werden in den nächsten Tagen zur Beglaubigung an die Gemeinden geschickt.
Am 20. März 2013 hat der Grosse Rat des Kantons Bern die Verschärfungen des Konkordats „Massnahmen anlässlich Gewalt an Sportveranstaltungen“ beschlossen. Gegen diesen Beschluss hat ein überparteiliches Komitee zusammen mit den Fanorganisationen das Referendum ergriffen.
Das Komitee ist sehr erfreut, dass die Unterschriftensammlung äusserst erfolgreich verläuft. Nach knapp 60 Tagen der dreimonatigen Referendumsfrist sind bereits 11‘500 Unterschriften zusammen gekommen. Diese werden in den nächsten Tagen bei den jeweiligen Gemeinden zur Beglaubigung eingereicht. Die Referendumsfrist läuft noch bis zum 18. Juli 2013. Obwohl die nötigen 10‘000 Unterschriften bereits vorhanden sind, wird während dieses Monats noch weiter gesammelt. Unterschriftsbogen können weiterhin unter http://www.konkordatnein.ch heruntergeladen werden.
Viele junge Fans sind mit grossem Engagement – teilweise zum ersten Mal in ihrem Leben – auf die Strasse gegangen, um Unterschriften zu sammeln und ihre politischen Rechte wahrzunehmen. Dabei kamen sehr gute Gespräche mit der Bevölkerung zustande. Auf der Strasse hat sich vor allem gezeigt, dass ein Grossteil der Leute die Inhalte der geplanten Verschärfungen nicht wirklich kennt und diese bei näherer Betrachtung ablehnt. Für das Komitee ist es entsprechend wichtig, im kommenden Abstimmungskampf deutlich aufzuzeigen, was die Verschärfungen genau beinhalten und dass diese Punkte weder verhältnismässig noch zielführend sind. Es stellt sich hier, anders als von gewissen politischen Exponenten gebetsmühlenartig wiederholt, nicht die Frage „Gewalt ja oder Gewalt nein“. Vielmehr geht es darum, Grundrechte zu wahren und Kollektivbestrafungen für sämtliche Fussball- und Eishockeyfans zu verhindern.
Das Komitee „Nein zur Konkordats-Verschärfung“ dankt allen Personen, welche das Referendum bisher tatkräftig unterstützt haben und ermuntert die Leute, während des letzten Monates der Referendumsfrist bis zum 18. Juli 2013 nochmals mit vollem Elan Unterschriften zu sammeln und diese jeweils schnellstmöglich an die Komitee-Adresse einzuschicken.
http://www.bernerzeitung.ch/region/kant ... y/17658463
Bei sowas kommt einem doch wirklich das Kotzen. Ist das auch eine sogenannte "Kann"-Formulierung?macau hat geschrieben:...
Zieglers Anwältin verlangte bei der Polizei Luzern, das Rayonverbot aufzuheben, nachdem das Verfahren eingestellt worden war. Doch diese ignorierte den Entscheid der Staatsanwaltschaft. Beat Hensler, Kommandant der Luzerner Polizei, schrieb Zieglers Anwältin: «Nach erneuter Sichtung des (̷) Bild- und Videomaterials (̷) bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass es sich bei dieser Person auf den Aufnahmen um Ihren Mandanten handelt.»
Noch mehr als über das Rayonverbot ärgert sich Mario Ziegler über ein schweizweites Stadionverbot, das der FC Luzern für drei Jahre über ihn verhängte. Der FC Luzern hält sich an die Empfehlung der Polizei und ist nicht bereit, das Stadionverbot aufzuheben, wenn das Rayonverbot bestehen bleibt.
...
Was kann man gegen solch eine offensichtlich verlogene Aktion machen?
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.
auf police.lu.ch sind keine Bilder (mehr?) online gestellt. Sind die mittlerweile zurückgekrebst?macau hat geschrieben:WOZ Nr. 24/2013 vom 13.06.2013
Internetfahndung
«Sogar meine Grossmutter rief mich besorgt an»
http://www.woz.ch/1324/internetfahndung ... besorgt-an
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http://www.polizei.lu.ch/index/fahndung ... tungen.htm
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Bundesgericht: Polizeieinsatz bei Hardturm-Besetzung: Fotograf erhält Recht
Lausanne (sda) Die Zürcher Staatsanwaltschaft muss Anklage gegen zwei Polizisten erheben, die im Juli 2008 beim Einsatz gegen die Besetzung des Hardturmstadions einen Pressefotografen festgenommen und verletzt haben. Das Bundesgericht hat dem Journalisten Recht gegeben.
Am 4. Juli 2008 hatten Personen aus der linken Szene das stillgelegte Hardturmstadion besetzt, um ein Gegenaktion zur Fussball-Europameisterschaft zu veranstalten. Die Polizei griff zwar ein, zog sich dann aber wieder zurück. Ein Fotojournalist, der vom Einsatz Aufnahmen machte, wurde vorübergehend festgenommen.
Anzeige wegen Freiheitsberaubung
Er erstattete später Anzeige gegen die zwei betroffenen Polizisten wegen Freiheitsberaubung, Nötigung, Amtsmissbrauch und einfacher Körperverletzung. Er warf ihnen vor, ohne Anlass und mit unnötiger Härte gegen ihn vorgegangen zu sein. Als er seinen Presseausweis habe zeigen wollen, sei er verhöhnt worden.
Sie hätten ihn zu ihrem Wagen geschleift. Zudem sei ihm die Weste über den Kopf gezogen worden, was besonders schmerzhaft gewesen sei, da er an einem Bandscheibenvorfall leide. Weiter habe man ihn am Unterarm mit einer «Brennnessel» traktiert, ihm den Kopf zurück gerissen und die Luft abgeschnürt.
Hinderung einer Amtshandlung
Auf dem Polizeiposten habe man ihn schliesslich rund eineinhalb Stunden festgehalten, ohne dass er überhaupt befragt worden wäre. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren 2012 ein, was vom Obergericht bestätigt wurde. Es war zum Schluss gekommen, dass eine Verurteilung höchst unwahrscheinlich sei.
Die Polizisten hätten gesetz- und verhältnismässig gehandelt und die Festnahme sei gerechtfertigt gewesen. Der Fotojournalist habe eine Amtshandlung gestört und sich gegen seine Anhaltung gesperrt. Die erlittenen Verletzungen habe er damit selber zu verantworten.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun gutgeheissen und die Staatsanwaltschaft verpflichtet, das Strafverfahren fortzuführen und Anklage zu erheben, falls die Sache nicht per Strafbefehl erledigt wird. Laut Gericht bestehen Zweifel, ob die Festnahme und die damit verbundene Gewaltanwendung rechtmässig gewesen sind.
«Im Zweifel Anklage erheben»
Unklar ist gemäss Urteil zunächst, ob der Betroffene die Polizisten überhaupt bei einer Amtshandlung behindert hat. Zeugen hätten ausgesagt, dass er sich nicht direkt vor dem Eingang des Hardturmstadions aufgehalten habe. Dass sich die Polizisten durch ihn «gestört gefühlt» hätten, reiche auf jeden Fall nicht aus.
Zu klären sei weiter die Bedeutung der Dienstanweisung des Polizeikommandos betreffend Bildaufnahmen bei Einsätzen gegen Ausschreitungen. Das öffentliche Informationsinteresse sei demnach zu beachten und Fotografen nur dann die Hinderung einer Amtshandlung anzulasten, wenn sie die Polizei schwer behindern würden.
Zweifelhaft sei weiter, ob der Fotograf zwecks Identitätskontrolle hätte auf den Posten gebracht werden dürfen, zumal ein Zeuge zu Protokoll gegeben habe, dass er der Polizei vor Ort seinen Presseausweis habe zeigen wollen. Insgesamt sei mit der Einstellung der Grundsatz «im Zweifel Anklage erheben» verletzt worden. (Urteil 1B_534/2012 vom 7. Juni 2013)
Lausanne (sda) Die Zürcher Staatsanwaltschaft muss Anklage gegen zwei Polizisten erheben, die im Juli 2008 beim Einsatz gegen die Besetzung des Hardturmstadions einen Pressefotografen festgenommen und verletzt haben. Das Bundesgericht hat dem Journalisten Recht gegeben.
Am 4. Juli 2008 hatten Personen aus der linken Szene das stillgelegte Hardturmstadion besetzt, um ein Gegenaktion zur Fussball-Europameisterschaft zu veranstalten. Die Polizei griff zwar ein, zog sich dann aber wieder zurück. Ein Fotojournalist, der vom Einsatz Aufnahmen machte, wurde vorübergehend festgenommen.
Anzeige wegen Freiheitsberaubung
Er erstattete später Anzeige gegen die zwei betroffenen Polizisten wegen Freiheitsberaubung, Nötigung, Amtsmissbrauch und einfacher Körperverletzung. Er warf ihnen vor, ohne Anlass und mit unnötiger Härte gegen ihn vorgegangen zu sein. Als er seinen Presseausweis habe zeigen wollen, sei er verhöhnt worden.
Sie hätten ihn zu ihrem Wagen geschleift. Zudem sei ihm die Weste über den Kopf gezogen worden, was besonders schmerzhaft gewesen sei, da er an einem Bandscheibenvorfall leide. Weiter habe man ihn am Unterarm mit einer «Brennnessel» traktiert, ihm den Kopf zurück gerissen und die Luft abgeschnürt.
Hinderung einer Amtshandlung
Auf dem Polizeiposten habe man ihn schliesslich rund eineinhalb Stunden festgehalten, ohne dass er überhaupt befragt worden wäre. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren 2012 ein, was vom Obergericht bestätigt wurde. Es war zum Schluss gekommen, dass eine Verurteilung höchst unwahrscheinlich sei.
Die Polizisten hätten gesetz- und verhältnismässig gehandelt und die Festnahme sei gerechtfertigt gewesen. Der Fotojournalist habe eine Amtshandlung gestört und sich gegen seine Anhaltung gesperrt. Die erlittenen Verletzungen habe er damit selber zu verantworten.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun gutgeheissen und die Staatsanwaltschaft verpflichtet, das Strafverfahren fortzuführen und Anklage zu erheben, falls die Sache nicht per Strafbefehl erledigt wird. Laut Gericht bestehen Zweifel, ob die Festnahme und die damit verbundene Gewaltanwendung rechtmässig gewesen sind.
«Im Zweifel Anklage erheben»
Unklar ist gemäss Urteil zunächst, ob der Betroffene die Polizisten überhaupt bei einer Amtshandlung behindert hat. Zeugen hätten ausgesagt, dass er sich nicht direkt vor dem Eingang des Hardturmstadions aufgehalten habe. Dass sich die Polizisten durch ihn «gestört gefühlt» hätten, reiche auf jeden Fall nicht aus.
Zu klären sei weiter die Bedeutung der Dienstanweisung des Polizeikommandos betreffend Bildaufnahmen bei Einsätzen gegen Ausschreitungen. Das öffentliche Informationsinteresse sei demnach zu beachten und Fotografen nur dann die Hinderung einer Amtshandlung anzulasten, wenn sie die Polizei schwer behindern würden.
Zweifelhaft sei weiter, ob der Fotograf zwecks Identitätskontrolle hätte auf den Posten gebracht werden dürfen, zumal ein Zeuge zu Protokoll gegeben habe, dass er der Polizei vor Ort seinen Presseausweis habe zeigen wollen. Insgesamt sei mit der Einstellung der Grundsatz «im Zweifel Anklage erheben» verletzt worden. (Urteil 1B_534/2012 vom 7. Juni 2013)
Sommmerloch...
FCL-Fans brechen ins Stadion des FC Aarau ein
http://www.20min.ch/schweiz/zentralschw ... n-16803625
von Zéline Odermatt - FC Luzern Fans haben vor dem Spiel gegen den FC Aarau versucht Pyros im Brügglifeld-Stadion zu vergraben.
In der Nacht auf Freitag ist eine Gruppe Männer aus dem Kanton Luzern ins Stadion Brügglifeld des FC Aarau eingebrochen. Vor dem Spiel zwischen dem FCL und dem FC Aarau haben sie versucht, Pyromaterial im Stadion zu verbuddeln. «Die Leute haben dabei viel Lärm gemacht», sagt Aarau-Sprecher Remo Conoci.
Um etwa 1 Uhr Nachts ging bei der Polizei eine Meldung des Sicherheitsdienstes des FC Aarau ein. «Wir haben sieben Luzerner Fans vorgefunden, die mit drei Autos angereist waren», so der Sprecher der Kapo Aargau Bernhard Graser. Ihre Autos seien vollgestopft gewesen mit Pyromaterial und Spraydosen. Ihnen droht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz. Ein Fan wurde wegen Marihuana-Besitzes verzeigt. Wie Remo Conoci bestätigt, müssen die FCL-Fans mit Stadionverbot und weiteren Sanktionen rechnen.
Keine solchen Vorfälle in Luzern
FCL-Sprecher René Baumann wollte den Fall nicht kommentieren. Werde ein schweizerisches Stadionverbot gegen die Fans ausgesprochen, gelte dies auch für die Swissporarena. In Luzern hätten dies Fans noch nie probiert: «Meines Wissens ist so etwas noch nie vorgekommen.» Die Swissporarena sei über Nacht abgeschlossen und werde vor jedem Spiel kontrolliert.
http://www.20min.ch/schweiz/zentralschw ... n-16803625
von Zéline Odermatt - FC Luzern Fans haben vor dem Spiel gegen den FC Aarau versucht Pyros im Brügglifeld-Stadion zu vergraben.
In der Nacht auf Freitag ist eine Gruppe Männer aus dem Kanton Luzern ins Stadion Brügglifeld des FC Aarau eingebrochen. Vor dem Spiel zwischen dem FCL und dem FC Aarau haben sie versucht, Pyromaterial im Stadion zu verbuddeln. «Die Leute haben dabei viel Lärm gemacht», sagt Aarau-Sprecher Remo Conoci.
Um etwa 1 Uhr Nachts ging bei der Polizei eine Meldung des Sicherheitsdienstes des FC Aarau ein. «Wir haben sieben Luzerner Fans vorgefunden, die mit drei Autos angereist waren», so der Sprecher der Kapo Aargau Bernhard Graser. Ihre Autos seien vollgestopft gewesen mit Pyromaterial und Spraydosen. Ihnen droht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz. Ein Fan wurde wegen Marihuana-Besitzes verzeigt. Wie Remo Conoci bestätigt, müssen die FCL-Fans mit Stadionverbot und weiteren Sanktionen rechnen.
Keine solchen Vorfälle in Luzern
FCL-Sprecher René Baumann wollte den Fall nicht kommentieren. Werde ein schweizerisches Stadionverbot gegen die Fans ausgesprochen, gelte dies auch für die Swissporarena. In Luzern hätten dies Fans noch nie probiert: «Meines Wissens ist so etwas noch nie vorgekommen.» Die Swissporarena sei über Nacht abgeschlossen und werde vor jedem Spiel kontrolliert.
Es gab mal eine Zeit, da hiess das Stadion in Luzern noch Allmend
- Dateianhänge
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Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Vollgestopf, die wollten doch tatsächlich Hundert-tausende von Pyros zünten.macau hat geschrieben:FCL-Fans brechen ins Stadion des FC Aarau ein
....Ihre Autos seien vollgestopft gewesen mit Pyromaterial und Spraydosen. ....

Aber "in Ihren Autos wurde Pyrotechnisches Material sowie Spreydosen sichergestellt (oder ...gefunden) tönt halt nicht so Boulevard-Like...

Heute veröffentlicht:
Der Sektion Hooliganismus beim Bundesamt für Polizei (fedpol) liegen Zahlen für die Fussball- und Eishockeysaison 2012/2013 vor. Seit Anfang 2013 wurden im Informationssystem HOOGAN neu 163 Personen erfasst. Gleichzeitig wurden 89 Personen ordentlich gelöscht. Das Total der in HOOGAN registrierten Personen beläuft sich per Ende Juli 2013 auf 1‘368 Personen.
http://www.news.admin.ch/message/index. ... g-id=49777
Vollmongis von der NZZ...
Fussball-Hooligans sorgen für Aufregung in Schweizer Badeanstalten
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/fussb ... 1.18130387
Nach manchen Fussballspielen ist Abkühlung notwendig: Am Genfersee und im Kanton Luzern nahmen FCZ-Fans Badeanstalten ins Visier und provozierten Polizeieinsätze. Nun gastiert der FCZ in Basel – wo sich die «Badi» just neben dem Stadion befindet.
ase./dgy. ⋅ Die Gäste in der gut gefüllten Badeanstalt Nottwil (Luzern) am Sempachersee wähnten sich im falschen Film. Unvermittelt marschierten an diesem heissen Sonntagnachmittag des 28. Juli einige Polizisten in voller Kampfmontur auf. Weitere Einsatzkräfte brachten sich mit einem Wasserwerfer bei der unmittelbar neben der Badi durchführenden SBB-Strecke in Stellung, wie die «Surseer Woche» berichtete.
Vorfall am Genfersee
Den Grund für die Aufregung erfuhren die Badegäste nicht. Urs Wigger, Mediensprecher der Luzerner Polizei, erklärt auf Anfrage: «Wir hatten ernstzunehmende Hinweise darauf, dass die Fans des FC Zürich den Extrazug in Nottwil stoppen wollten, um im Sempachersee ein Bad zu nehmen.» Aus welchen Quellen diese Meldungen stammten, will Wigger nicht sagen. Zur befürchteten Konfrontation kam es indessen glücklicherweise nicht: Angesichts der deutlich sichtbaren Polizeipräsenz fuhren die Hooligans johlend und grölend an den Polizisten und der Badeanstalt vorbei.
Die Luzerner Polizei hatte allerdings durchaus Grund, diese Drohungen ernst zu nehmen. Eine Woche zuvor hatten Anhänger des FC Zürich nach dem Auswärtsspiel gegen den FC Sion in Saint-Saphorin (Waadt) die Notbremse gezogen. Sie stürmten die dortige Badeanstalt und belästigten mehrere Gäste, wie «20 minutes» berichtete. FCZ-Sprecher Patrick Lienhart hat Kenntnis vom Vorfall am Genfersee. Wenn man so etwas höre, müsse man im ersten Moment vielleicht etwas schmunzeln, sagt Lienhart. Doch das sei nur der Fall, wenn niemand zu Schaden komme, und dies sei gemäss dem Wissensstand des FCZ in Saint-Saphorin der Fall gewesen. Von den Vorfällen in Nottwil hatte Lienhart bisher keine Kenntnis.
Dass Hooligans die Konfrontation mit Unbeteiligten im öffentlichen Raum suchen, scheint ein neues Phänomen zu sein. Bis anhin finden solche Auseinandersetzungen meist im Umfeld von Stadien und Bahnhöfen statt, wenn Fans der gegnerischen Mannschaft in der Nähe sind. Wie SBB-Sprecher Reto Schärli erklärt, kommt es aber immer wieder vor, dass Fans in Extrazügen die Notbremse ziehen. Eine Statistik, wie häufig und wo genau dies geschieht, haben die SBB nicht.
Basel beobachtet Entwicklung
Auch die Basler Polizei hat Kenntnis von der Entwicklung, wie Andreas Knuchel, Sprecher des zuständigen Departementes, auf Anfrage erklärt. Im Stadion St.-Jakob-Park trifft der FC Zürich am Sonntag auf den gegenwärtigen Schweizer Meister – ein Klassiker im Rahmen der Fussballmeisterschaft, dem die Polizei stets besondere Aufmerksamkeit zumisst. Ob die Basler Polizei ihre Planung anpasst, will Knuchel nicht sagen, jedoch: «Die Polizei zieht neue Entwicklungen stets in ihre Lagebeurteilung und ihr Dispositiv ein.» Nach Auskunft von Peter Gill von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt liegen ähnliche Erfahrungen mit Zürcher Fans drei bis vier Jahre zurück: Damals behinderten die Anhänger mehrfach die Abfahrt von SBB-Extrazügen, indem sie die Notbremse zogen.
Für einen Sprung ins kühle Nass nach dem Spiel fährt man vom Basler St.-Jakob-Stadion allerdings besser nicht mit dem Zug: Die «Badi» befindet sich direkt vis-à-vis dem «St.-Jakob-Park» – in Gehdistanz.
Fussball-Hooligans sorgen für Aufregung in Schweizer Badeanstalten
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/fussb ... 1.18130387
Nach manchen Fussballspielen ist Abkühlung notwendig: Am Genfersee und im Kanton Luzern nahmen FCZ-Fans Badeanstalten ins Visier und provozierten Polizeieinsätze. Nun gastiert der FCZ in Basel – wo sich die «Badi» just neben dem Stadion befindet.
ase./dgy. ⋅ Die Gäste in der gut gefüllten Badeanstalt Nottwil (Luzern) am Sempachersee wähnten sich im falschen Film. Unvermittelt marschierten an diesem heissen Sonntagnachmittag des 28. Juli einige Polizisten in voller Kampfmontur auf. Weitere Einsatzkräfte brachten sich mit einem Wasserwerfer bei der unmittelbar neben der Badi durchführenden SBB-Strecke in Stellung, wie die «Surseer Woche» berichtete.
Vorfall am Genfersee
Den Grund für die Aufregung erfuhren die Badegäste nicht. Urs Wigger, Mediensprecher der Luzerner Polizei, erklärt auf Anfrage: «Wir hatten ernstzunehmende Hinweise darauf, dass die Fans des FC Zürich den Extrazug in Nottwil stoppen wollten, um im Sempachersee ein Bad zu nehmen.» Aus welchen Quellen diese Meldungen stammten, will Wigger nicht sagen. Zur befürchteten Konfrontation kam es indessen glücklicherweise nicht: Angesichts der deutlich sichtbaren Polizeipräsenz fuhren die Hooligans johlend und grölend an den Polizisten und der Badeanstalt vorbei.
Die Luzerner Polizei hatte allerdings durchaus Grund, diese Drohungen ernst zu nehmen. Eine Woche zuvor hatten Anhänger des FC Zürich nach dem Auswärtsspiel gegen den FC Sion in Saint-Saphorin (Waadt) die Notbremse gezogen. Sie stürmten die dortige Badeanstalt und belästigten mehrere Gäste, wie «20 minutes» berichtete. FCZ-Sprecher Patrick Lienhart hat Kenntnis vom Vorfall am Genfersee. Wenn man so etwas höre, müsse man im ersten Moment vielleicht etwas schmunzeln, sagt Lienhart. Doch das sei nur der Fall, wenn niemand zu Schaden komme, und dies sei gemäss dem Wissensstand des FCZ in Saint-Saphorin der Fall gewesen. Von den Vorfällen in Nottwil hatte Lienhart bisher keine Kenntnis.
Dass Hooligans die Konfrontation mit Unbeteiligten im öffentlichen Raum suchen, scheint ein neues Phänomen zu sein. Bis anhin finden solche Auseinandersetzungen meist im Umfeld von Stadien und Bahnhöfen statt, wenn Fans der gegnerischen Mannschaft in der Nähe sind. Wie SBB-Sprecher Reto Schärli erklärt, kommt es aber immer wieder vor, dass Fans in Extrazügen die Notbremse ziehen. Eine Statistik, wie häufig und wo genau dies geschieht, haben die SBB nicht.
Basel beobachtet Entwicklung
Auch die Basler Polizei hat Kenntnis von der Entwicklung, wie Andreas Knuchel, Sprecher des zuständigen Departementes, auf Anfrage erklärt. Im Stadion St.-Jakob-Park trifft der FC Zürich am Sonntag auf den gegenwärtigen Schweizer Meister – ein Klassiker im Rahmen der Fussballmeisterschaft, dem die Polizei stets besondere Aufmerksamkeit zumisst. Ob die Basler Polizei ihre Planung anpasst, will Knuchel nicht sagen, jedoch: «Die Polizei zieht neue Entwicklungen stets in ihre Lagebeurteilung und ihr Dispositiv ein.» Nach Auskunft von Peter Gill von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt liegen ähnliche Erfahrungen mit Zürcher Fans drei bis vier Jahre zurück: Damals behinderten die Anhänger mehrfach die Abfahrt von SBB-Extrazügen, indem sie die Notbremse zogen.
Für einen Sprung ins kühle Nass nach dem Spiel fährt man vom Basler St.-Jakob-Stadion allerdings besser nicht mit dem Zug: Die «Badi» befindet sich direkt vis-à-vis dem «St.-Jakob-Park» – in Gehdistanz.
11'626 Unterschriften, zwei Polizisten und ein Missverständnis
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern ... y/19041157
Bei der Übergabe der Unterschriften zum Referendum gegen das Hooligan-Konkordat war auch die Kantonspolizei zugegen.
Nicht nur das Referendumskomitee war am Donnerstagmorgen bei der Übergabe der 11'626 beglaubigten Unterschriften dabei: Polizisten waren auf dem Rathausplatz vor Ort und nahmen Personalien der Verantwortlichen des Komitees auf.
Auftrag oder Missverständnis?
Nebst Vania Kohler, der Co-Präsidentin des Komitees und BDP-Grossrätin, musste sich auch Clemens Friedli vom YB-Dachverband Gäubschwarzsüchtig ausweisen. «Sie sagten, dass sie einen Auftrag haben. Von wem, ist jedoch nicht klar», erklärt Friedli auf Anfrage. Dieses Vorgehen passe zur Thematik: «Sie haben Angst, dass bei einer Unterschriftsübergabe etwas passiert. Dabei üben wir doch nur unsere politischen Rechte aus», erklärt Friedli weiter.
Ein solches Vorgehen ist Standard bei Veranstaltungen: Man sucht die Verantwortlichen und nimmt die Perso nalien auf, falls etwas vorfalle. «In diesem Fall handelte es sich offenbar um ein Missverständnis», erklärt Corinne Müller, Sprecherin der Kantonspolizei, auf Anfrage. Dass eine Patrouille präsent sei, sei nicht ungewöhnlich, doch die Aufnahme der Personalien wäre in diesem Fall nicht nötig gewesen, sagt Müller weiter. (cls)
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern ... y/19041157
Bei der Übergabe der Unterschriften zum Referendum gegen das Hooligan-Konkordat war auch die Kantonspolizei zugegen.
Nicht nur das Referendumskomitee war am Donnerstagmorgen bei der Übergabe der 11'626 beglaubigten Unterschriften dabei: Polizisten waren auf dem Rathausplatz vor Ort und nahmen Personalien der Verantwortlichen des Komitees auf.
Auftrag oder Missverständnis?
Nebst Vania Kohler, der Co-Präsidentin des Komitees und BDP-Grossrätin, musste sich auch Clemens Friedli vom YB-Dachverband Gäubschwarzsüchtig ausweisen. «Sie sagten, dass sie einen Auftrag haben. Von wem, ist jedoch nicht klar», erklärt Friedli auf Anfrage. Dieses Vorgehen passe zur Thematik: «Sie haben Angst, dass bei einer Unterschriftsübergabe etwas passiert. Dabei üben wir doch nur unsere politischen Rechte aus», erklärt Friedli weiter.
Ein solches Vorgehen ist Standard bei Veranstaltungen: Man sucht die Verantwortlichen und nimmt die Perso nalien auf, falls etwas vorfalle. «In diesem Fall handelte es sich offenbar um ein Missverständnis», erklärt Corinne Müller, Sprecherin der Kantonspolizei, auf Anfrage. Dass eine Patrouille präsent sei, sei nicht ungewöhnlich, doch die Aufnahme der Personalien wäre in diesem Fall nicht nötig gewesen, sagt Müller weiter. (cls)
11'626 Unterschriften, zwei Polizisten und ein Missverständnis
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern ... y/19041157
Bei der Übergabe der Unterschriften zum Referendum gegen das Hooligan-Konkordat war auch die Kantonspolizei zugegen.
Nicht nur das Referendumskomitee war am Donnerstagmorgen bei der Übergabe der 11'626 beglaubigten Unterschriften dabei: Polizisten waren auf dem Rathausplatz vor Ort und nahmen Personalien der Verantwortlichen des Komitees auf.
Auftrag oder Missverständnis?
Nebst Vania Kohler, der Co-Präsidentin des Komitees und BDP-Grossrätin, musste sich auch Clemens Friedli vom YB-Dachverband Gäubschwarzsüchtig ausweisen. «Sie sagten, dass sie einen Auftrag haben. Von wem, ist jedoch nicht klar», erklärt Friedli auf Anfrage. Dieses Vorgehen passe zur Thematik: «Sie haben Angst, dass bei einer Unterschriftsübergabe etwas passiert. Dabei üben wir doch nur unsere politischen Rechte aus», erklärt Friedli weiter.
Ein solches Vorgehen ist Standard bei Veranstaltungen: Man sucht die Verantwortlichen und nimmt die Perso nalien auf, falls etwas vorfalle. «In diesem Fall handelte es sich offenbar um ein Missverständnis», erklärt Corinne Müller, Sprecherin der Kantonspolizei, auf Anfrage. Dass eine Patrouille präsent sei, sei nicht ungewöhnlich, doch die Aufnahme der Personalien wäre in diesem Fall nicht nötig gewesen, sagt Müller weiter. (cls)
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern ... y/19041157
Bei der Übergabe der Unterschriften zum Referendum gegen das Hooligan-Konkordat war auch die Kantonspolizei zugegen.
Nicht nur das Referendumskomitee war am Donnerstagmorgen bei der Übergabe der 11'626 beglaubigten Unterschriften dabei: Polizisten waren auf dem Rathausplatz vor Ort und nahmen Personalien der Verantwortlichen des Komitees auf.
Auftrag oder Missverständnis?
Nebst Vania Kohler, der Co-Präsidentin des Komitees und BDP-Grossrätin, musste sich auch Clemens Friedli vom YB-Dachverband Gäubschwarzsüchtig ausweisen. «Sie sagten, dass sie einen Auftrag haben. Von wem, ist jedoch nicht klar», erklärt Friedli auf Anfrage. Dieses Vorgehen passe zur Thematik: «Sie haben Angst, dass bei einer Unterschriftsübergabe etwas passiert. Dabei üben wir doch nur unsere politischen Rechte aus», erklärt Friedli weiter.
Ein solches Vorgehen ist Standard bei Veranstaltungen: Man sucht die Verantwortlichen und nimmt die Perso nalien auf, falls etwas vorfalle. «In diesem Fall handelte es sich offenbar um ein Missverständnis», erklärt Corinne Müller, Sprecherin der Kantonspolizei, auf Anfrage. Dass eine Patrouille präsent sei, sei nicht ungewöhnlich, doch die Aufnahme der Personalien wäre in diesem Fall nicht nötig gewesen, sagt Müller weiter. (cls)
Xamax - Aarau ist ein typisches Hochrisikospiel, bei dem man vernünftigerweise die Gästefans gleich wieder auslädt.
15.08.2013
Informationen zum Cupspiel gegen Xamax
Die Kantonspolizei Neuenburg hat vor der ersten Runde im Würth Schweizer Cup entschieden beim Spiel zwischen dem Neuchâtel Xamax FCS und dem FC Aarau (Sonntag, 16 Uhr, Maladière) vom sogenannten Polizeikonkordat Gebrauch zu machen. Demnach darf die Behörde bestimmen, auf welche Weise eine geschlossene Fan-Gruppe aus dem Aargau bis in den Fan-Sektor zu gelangen hat.
Die sehr strengen Auflagen haben dazu geführt, dass die üblicherweise mit der Durchführung betrauten Gruppen und auch der FC Aarau auf die Organisation einer offiziellen Fan-Reise verzichten. Deshalb gibt es beim Cupspiel vom kommenden Sonntag weder einen Extrazug noch eine Busfahrt nach Neuenburg. Auch der Gästesektor wird voraussichtlich geschlossen bleiben.
Wir empfehlen Matchbesuchern, die Anreise individuell zu planen und das Ticket für einen der übrigen Sektoren über den gewöhnlichen Vorverkauf zu beziehen.
http://www.fcaarau.ch/news/2013/08/15/1485.php
so würde ich auch nicht anreisen:Fulehung hat geschrieben:Xamax - Aarau ist ein typisches Hochrisikospiel, bei dem man vernünftigerweise die Gästefans gleich wieder auslädt.
http://goggiblog.ch/2013/08/die-deporta ... sballfans/
und wem jetzt noch nicht dämmert was das für eine heuchlerische scheisse ist, dem kann ich auch nicht mehr helfen.Fulehung hat geschrieben:Xamax - Aarau ist ein typisches Hochrisikospiel, bei dem man vernünftigerweise die Gästefans gleich wieder auslädt.
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.
http://www.fcaarau.ch/news/2013/08/16/1487.php
Und schon haben sie weiche Knie bekommen, da sie ja möglicherweise in einen anderen Sektor gehen.
Schön fallt ihnen das erst in der Praxis und nicht in der Theorie auf.
Dumme Leute.
Und schon haben sie weiche Knie bekommen, da sie ja möglicherweise in einen anderen Sektor gehen.
Schön fallt ihnen das erst in der Praxis und nicht in der Theorie auf.
Dumme Leute.
- LaFamigliaCrew
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Ich sehe das Problem nicht ganz. Die 2-300 Aarau sollen sich selbst organisieren, Anreisen wie sie wollen, sich dort in der Stadt treffen wie sie wollen, zum Stadion laufen wie sie wollen und sich dort ein Ticket kaufen wo sie wollen. Wo liegt das Problem?
Die Polizei kann ja eingreifen wenn sie will.. ...aber niemand kann verurteilt werden, weil er irgendwo in Neuenburg sein Bier trinkt wo er will und danach ans Spiel geht.
Die Polizei kann ja eingreifen wenn sie will.. ...aber niemand kann verurteilt werden, weil er irgendwo in Neuenburg sein Bier trinkt wo er will und danach ans Spiel geht.
"Die Fans, vor allem die fanatischsten, sind keineswegs - man kann es nicht deutlich genug sagen - die Perversen, allenfalls die Sektierer des Fussballs: Sie sind seine Orthodoxen und Traditionalisten, seine Fundamentalisten."
Leseempfehlung: "Ein Tor, in Gottes Namen!"
Ueber Fussball, Politik und Religion
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Weiche knie? Ke ahnig hesch, oder? Xamax pisst damit der polizei ziemlich ans bein.Garfield hat geschrieben:http://www.fcaarau.ch/news/2013/08/16/1487.php
Und schon haben sie weiche Knie bekommen, da sie ja möglicherweise in einen anderen Sektor gehen.
Schön fallt ihnen das erst in der Praxis und nicht in der Theorie auf.
Dumme Leute.
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
Richtig! Finde es eine gute Aktion von Gsamags.dasto hat geschrieben:Weiche knie? Ke ahnig hesch, oder? Xamax pisst damit der polizei ziemlich ans bein.
Wenn ich daran denke, dass diese Anreiseform noch für ein Spiel gilt mit mittlerem Risiko, möchte ich in der nächsten Runde gegen sie spielen. Muss ja extrem sein wenn wir kommen würden. Unvorstellbar. Wo soll es noch schärfer werden?
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http://www.20min.ch/schweiz/zentralschw ... y/22318252
Soviel zum Hensler....die gröschte Schläger schützt är in sinere eigene Truppe....
Soviel zum Hensler....die gröschte Schläger schützt är in sinere eigene Truppe....
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http://www.20min.ch/schweiz/zentralschw ... n-15586537
Hensler abschaffe!!!! Kriminalisoert Fuessballfans und schütz Schläger in Uniform...
Hensler abschaffe!!!! Kriminalisoert Fuessballfans und schütz Schläger in Uniform...
AW: Repression im Schweizer Fussball
Ganz ein trauriges Arschloch allso beide 
Vorallem der letzte Absatz gibt mir zu denken....

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1893 

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Blocksturm der Gelsenkirchner Polizei im Spiel Schalke vs. PAOK
http://www.faz.net/aktuell/sport/fussball/champions-league-mazedonier-irritiert-ueber-schalker-polizeieinsatz-12542128.html
[...] Am Mittwochabend war die Polizei mit einem massiven Aufgebot und unter Einsatz von Pfefferspray in den Schalker Fanblock in der Nordkurve der Arena eingedrungen, um ein Banner zu entfernen, das von mit Schalker Ultras befreundeten Anhängern des mazedonischen Klubs Vardar Skopje präsentiert worden war. Dieses Banner ist nach Informationen der F.A.Z. häufig im Schalker Block zu sehen, seitdem die Schalker sich mit den Mazedoniern nach einem UI-Cup-Spiel im Jahr 2004 angefreundet hatten.
[...] Die Gelsenkirchener Polizei begründete den Einsatz bei einer Pressekonferenz am Donnerstag damit, dass sie eine noch größere Gewalteskalation verhindern haben wollen. Ein Paok-Vorstandsmitglied habe die Polizei gewarnt, dass es Tote und Schwerverletzte geben könne, wenn die Polizei nicht einschreite.
http://www.faz.net/aktuell/sport/fussball/champions-league-mazedonier-irritiert-ueber-schalker-polizeieinsatz-12542128.html
[...] Am Mittwochabend war die Polizei mit einem massiven Aufgebot und unter Einsatz von Pfefferspray in den Schalker Fanblock in der Nordkurve der Arena eingedrungen, um ein Banner zu entfernen, das von mit Schalker Ultras befreundeten Anhängern des mazedonischen Klubs Vardar Skopje präsentiert worden war. Dieses Banner ist nach Informationen der F.A.Z. häufig im Schalker Block zu sehen, seitdem die Schalker sich mit den Mazedoniern nach einem UI-Cup-Spiel im Jahr 2004 angefreundet hatten.
[...] Die Gelsenkirchener Polizei begründete den Einsatz bei einer Pressekonferenz am Donnerstag damit, dass sie eine noch größere Gewalteskalation verhindern haben wollen. Ein Paok-Vorstandsmitglied habe die Polizei gewarnt, dass es Tote und Schwerverletzte geben könne, wenn die Polizei nicht einschreite.
- Aficionado
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Ach, bei den Luzerner Bullen wird man ja auch befördert, wenn man seine Freundin windelweich verprügelteulenspiegel hat geschrieben:http://www.20min.ch/schweiz/zentralschw ... y/22318252
Soviel zum Hensler....die gröschte Schläger schützt är in sinere eigene Truppe....
und anschl. auch noch besoffen mit der Karre den Tatort verlässt.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/12333558
Dreckspack diese Bullen dort.
Lehrbeispiel aus Siegen:
Kinder und Ultras als Gründe für Einschreiten der Polizei
Die Polizei, das erfuhr das Gericht während der Verhandlung, habe sich dazu entschlossen, die Fans zu begleiten und im vordersten Teil des "Zugs" eine Kette zu bilden. Warum überhaupt neun Beamte die Siegener Fans "abgeblockt" hätten, wurde nicht ganz deutlich. "Oben haben ein paar Kinder gestanden", schilderte zunächst ein Polizeibeamter. Die hätten "Verlierer" gerufen. Diese Aussage wollte einer der Angeklagten nicht stehen lassen. Die Erndtebrücker hätten gar keine Fans gehabt und auf Kinder habe man gar nicht reagieren wollen. "Die Provokation ging von der Polizei aus." Der Beamte sagte auch aus, dass man Kenntnis von einer auswärtigen Gruppe Kölner Ultras aus Olpe gehabt habe. Die hätten sich im Eingangsbereich des Stadions bewegt. Um ein Aufeinandertreffen oder eine Gefahr zu vermeiden, habe man sich dazu entschlossen, die Siegener Ultras zu begleiten....
Irgendwann verschärfte sich die Lage - bis einer der Ultras das Kommando zum "Durchbruch" der Polizeikette gegeben haben soll. Neun Beamte standen einer Menge von fast 30 Fans gegenüber. Die Sportfreunde-Menge rannte an den Polizisten vorbei und die Beamten setzten "massiv" Pfefferspray ein...
http://www.siegener-zeitung.de/a/713435 ... -anhaenger
Thema Fanzug:
http://www.blick.ch/news/politik/bundes ... 21701.html
http://www.blick.ch/news/politik/bundes ... 21701.html
Hier noch die offizielle Medienmitteilung dazu vom Bundesamt für Verkehr:
Transport von Sportfans im öffentlichen Verkehr soll sicherer werden
Bern, 28.08.2013 - Sport-Fangruppen sollen künftig verpflichtet werden können, anstelle des fahrplanmässigen öffentlichen Verkehrs Extrazüge oder -busse zu benutzen. Für allfällige Schäden, welche die Fans bei diesen Transporten verursachen, sollen unter gewissen Voraussetzungen die Sportklubs haften. Der Bundesrat will mit diesen Änderungen den Transport der Fans im öffentlichen Verkehr sicherer machen. Er hat die Vorlage heute ans Parlament überwiesen.
Das Verhalten von Fangruppen beim Transport zu Sportveranstaltungen stellt den öffentlichen Verkehr vor grosse Herausforderungen. Gewaltbereite Fans verursachen immer wieder Sachschäden an Zügen und Bussen, stören den Betrieb des öffentlichen Verkehrs und gefährden die Sicherheit anderer Reisender. Die Transportunternehmen bemühen sich heute, die Fans von den anderen Passagieren zu trennen und in Extrazügen zu befördern. Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Transportpflicht konnten sie solche Fangruppen bisher aber nicht aus Zügen oder Bussen des fahrplanmässigen Verkehrs aussperren. Zudem fehlen Mittel, um Beschädigungen von Rollmaterial zu verhindern. Die negativen Begleiterscheinungen von Fantransporten können so nicht vollständig eingedämmt werden.
Die geplanten Neuerungen sollen die Grundlagen schaffen, um die Sicherheit bei Fantransporten zu verbessern. Der Bundesrat will dazu einen neuen Artikel in das Personenbeförderungsgesetz einfügen. Bahn- und Busbetriebe sollen demnach künftig für Passagiere, die als Fans zu Sportveranstaltungen reisen wollen, die Beförderung auf fahrplanmässigen Kursen einschränken oder verweigern können. Als Ersatz können sie den Fans den Transport in Charter- oder Extrazügen oder Extrabussen anbieten. Nach dem Willen des Bundesrates sollen überdies unter gewissen Voraussetzungen die Sportklubs für Schäden an Personen und Sachen haften, welche ihre Fans bei Transporten im öffentlichen Verkehr verursachen.
Die Lockerung der Transportpflicht für Transportunternehmen wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich gutgeheissen, die Umsetzbarkeit allerdings teilweise kritisch beurteilt. Der Bundesrat ist indes überzeugt, dass die Vorlage zusammen mit dem interkantonalen Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen für den öffentlichen Verkehr die gewünschte Wirkung entfalten wird. Das Konkordat enthält weitergehende Regelungen, wie etwa eine Bewilligungspflicht für Risikospiele.
Adresse für Rückfragen:
Bundesamt für Verkehr, Informationen, 031 322 36 43, presse@bav.admin.ch
Transport von Sportfans im öffentlichen Verkehr soll sicherer werden
Bern, 28.08.2013 - Sport-Fangruppen sollen künftig verpflichtet werden können, anstelle des fahrplanmässigen öffentlichen Verkehrs Extrazüge oder -busse zu benutzen. Für allfällige Schäden, welche die Fans bei diesen Transporten verursachen, sollen unter gewissen Voraussetzungen die Sportklubs haften. Der Bundesrat will mit diesen Änderungen den Transport der Fans im öffentlichen Verkehr sicherer machen. Er hat die Vorlage heute ans Parlament überwiesen.
Das Verhalten von Fangruppen beim Transport zu Sportveranstaltungen stellt den öffentlichen Verkehr vor grosse Herausforderungen. Gewaltbereite Fans verursachen immer wieder Sachschäden an Zügen und Bussen, stören den Betrieb des öffentlichen Verkehrs und gefährden die Sicherheit anderer Reisender. Die Transportunternehmen bemühen sich heute, die Fans von den anderen Passagieren zu trennen und in Extrazügen zu befördern. Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Transportpflicht konnten sie solche Fangruppen bisher aber nicht aus Zügen oder Bussen des fahrplanmässigen Verkehrs aussperren. Zudem fehlen Mittel, um Beschädigungen von Rollmaterial zu verhindern. Die negativen Begleiterscheinungen von Fantransporten können so nicht vollständig eingedämmt werden.
Die geplanten Neuerungen sollen die Grundlagen schaffen, um die Sicherheit bei Fantransporten zu verbessern. Der Bundesrat will dazu einen neuen Artikel in das Personenbeförderungsgesetz einfügen. Bahn- und Busbetriebe sollen demnach künftig für Passagiere, die als Fans zu Sportveranstaltungen reisen wollen, die Beförderung auf fahrplanmässigen Kursen einschränken oder verweigern können. Als Ersatz können sie den Fans den Transport in Charter- oder Extrazügen oder Extrabussen anbieten. Nach dem Willen des Bundesrates sollen überdies unter gewissen Voraussetzungen die Sportklubs für Schäden an Personen und Sachen haften, welche ihre Fans bei Transporten im öffentlichen Verkehr verursachen.
Die Lockerung der Transportpflicht für Transportunternehmen wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich gutgeheissen, die Umsetzbarkeit allerdings teilweise kritisch beurteilt. Der Bundesrat ist indes überzeugt, dass die Vorlage zusammen mit dem interkantonalen Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen für den öffentlichen Verkehr die gewünschte Wirkung entfalten wird. Das Konkordat enthält weitergehende Regelungen, wie etwa eine Bewilligungspflicht für Risikospiele.
Adresse für Rückfragen:
Bundesamt für Verkehr, Informationen, 031 322 36 43, presse@bav.admin.ch