Seite 52 von 55

Verfasst: 14.08.2017, 16:18
von Blutengel
Asmodeus hat geschrieben:Relativ simpel. Ich zitiere mich selbst:



Theoretisch könnte er 21 Jahre + Geldstrafen kassieren. Stattdessen 4 Jahre Teilbedingt. Teilbedingt deswegen, weil man ab 2 Jahren keine bedingte Strafe mehr aussprechen kann.

Wir haben es hier mit vorsätzlicher Körperverletzung zu tun.
Klein aber entscheidend: Es war eine schwere Körperverletzung und diese kann schon mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden.


Das Gesetz nennt exemplarisch Tatbestände, welche als schwere Körperverletzung gelten:
  • Zufügen einer lebensgefährlichen Verletzung;
  • Verstümmelung des Körpers;
  • Zerstümmelung oder unbrauchbar machen wichtiger Organe (bspw. Augen oder Ohren) oder eines Glieds (bspw. Hände oder Füsse);
  • Zufügung bleibender Nachteile, wie Gebrechlichkeit, Arbeitsunfähigkeit, Drogensucht, dauernde Krankheit oder Geisteskrankheit;
  • Arge und bleibende Entstellung des Gesichts;
  • eine andere schwere Schädigung (bspw. lange Bewusstlosigkeit oder lange Heilungsdauer).
https://www.lexwiki.ch/schwere-koerperverletzung/


Ein Kieferbruch wie in Master nennt ist, sofern keine Beeinträchtigung zurück bleibt, gemäss Gesetz lediglich eine einfache Körperverletzung.

https://www.lexwiki.ch/einfache-koerperverletzung/

Verfasst: 14.08.2017, 16:20
von Spucknapf
Asmodeus hat geschrieben: Wir haben es hier mit vorsätzlicher Körperverletzung zu tun.
Do muesi denn doch mol wider ihänge. Nei hämer nid. Es stoht usser frog, dass so Type absoluti Pföschde sin, aber vorsätzlich duet keine vo dene öbber verletze mit me Böller. Si nämmes villichd in kauf ok, aber Vorsatz wende e Böller uf dr Rase wirfsch gsehni nid.

Verfasst: 14.08.2017, 16:25
von Blutengel
Spucknapf hat geschrieben:Do muesi denn doch mol wider ihänge. Nei hämer nid. Es stoht usser frog, dass so Type absoluti Pföschde sin, aber vorsätzlich duet keine vo dene öbber verletze mit me Böller. Si nämmes villichd in kauf ok, aber Vorsatz wende e Böller uf dr Rase wirfsch gsehni nid.
Wenn jemand "etwas in Kauf nimmt" ist es gemäss StGB eine Eventualvorsatz, welcher wie ein Vorsatz behandelt wird.


Edit:
In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2007 der Eventualvorsatz im Strafgesetzbuch definiert und seine Strafbarkeit ausdrücklich festgehalten:[SUP][1][/SUP] „Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.“ Bereits früher war dieser Grundsatz in Lehre und Praxis unbestritten, er ist aber erst seit 2007 im Gesetz festgeschrieben.

Verfasst: 14.08.2017, 16:26
von Spucknapf
Blutengel hat geschrieben:Wenn jemand "etwas in Kauf nimmt" ist es gemäss StGB eine Eventualvorsatz, welcher wie ein Vorsatz behandelt wird.
Merci, han i nid gwüssd.

Verfasst: 14.08.2017, 16:32
von Blutengel
Spucknapf hat geschrieben:Merci, han i nid gwüssd.
Bitte

Verfasst: 14.08.2017, 16:46
von slab
Spucknapf hat geschrieben:Do muesi denn doch mol wider ihänge. Nei hämer nid. Es stoht usser frog, dass so Type absoluti Pföschde sin, aber vorsätzlich duet keine vo dene öbber verletze mit me Böller. Si nämmes villichd in kauf ok, aber Vorsatz wende e Böller uf dr Rase wirfsch gsehni nid.
Sorry, aber wenn sone Böller ufe Raase wirfsch, muesch drmit rächne, dass eine verletze könntsch.
Aber d'Awältin vo dem Pfoschte isch glaub no dr grösseri Pfoschte, Ussaag: är het extra gluegt, dass är dä Böller neume ufs Fäld wirft, wo möggliggst wenig Lüüt sind :D :D :D

Verfasst: 14.08.2017, 16:49
von Blutengel
slab hat geschrieben:Sorry, aber wenn sone Böller ufe Raase wirfsch, muesch drmit rächne, dass eine verletze könntsch.
Aber d'Awältin vo dem Pfoschte isch glaub no dr grösseri Pfoschte, Ussaag: är het extra gluegt, dass är dä Böller neume ufs Fäld wirft, wo möggliggst wenig Lüüt sind :D :D :D
Würd ich do nit z lut sage - isch die wo Fuessballfans immer wieder vertritt - au d FCB Fans nach Altstetten ;)

Verfasst: 14.08.2017, 16:58
von zeni
Weil wir eh schon offtopic sind und es etwas zum Thema passt: Basler Randalierer zu 16 Monaten bedingt verurteilt
Unter anderem: "Er habe mindestens einen Stein in ein Polizeiauto geworfen."

HIERFÜR kann man meinetwegen protestieren (16 Mt für einen Steinwurf? Wtf?) und ein Plakat in der MK präsentieren. Aber doch bitte nicht für einen Vollmongo welcher es ganz einfach verdient hat. Und egal für wen: sicher nicht mit den scheiss dämlichen Böllern protestieren!

Verfasst: 14.08.2017, 17:06
von noomy
Master hat geschrieben:Aha, jetzt wird es zumindest ein bisschen besser.
Die Frage ist natürlich eher lächerlich, denn ich bin nicht derjenige, der das Strafmass festlegt, sondern nur jemand der die Vergleichbarkeit der Tat und die Interpretation der Forderungen hinterfragt.
Ich bin kein Jurist, aber die Urteilsinterpretation klang für mich sehr einseitig und politisch gefärbt.

Wenn ich vergleiche, was für Strafmasse für ähnliche Vergehen verteilt werden (und es für mich ziemlich ungewöhnlich klingt, dass sich das Bundesstrafgericht mit einem solchen "lappidaren" Fall auseinandersetzt) - dann würde ich meinen, dass eine Geldstrafe ausreichend ist. Polizisten die Randständige verprügeln, Leute die am Boden liegende gegen den Kopf treten und Kieferbrüche verursachen - sie alle haben weit deutlich geringere Strafen erhalten, als der verurteilte St. Galler.
Und auch wenn das Gericht dies anders gesehen hat, so halte ich es für ziemlich absurd, dass der Täter das Ziel hatte, mit diesen angeblichen "100kg Feuerwerkskörper" anderen bewusst und absichtlich Körperverletzungen zuzufügen.

Was den zivilrechtlichen Weg angeht wird die Strafe vermutlich viel heftiger und definitiv genug einfahren - und mein Eindruck ist, dass bis hierhin die wenigsten mitdenken. Dies wird den Täter definitiv heftiger und womöglich lebenslang prägen!
Das ist im Übrigen auch das, was ich mir persönlich rechtlich deutlich mehr wünsche, als irgendeine "erfundene" politische Show-Abstrafung.

Aber jetzt erzähl du doch mir: Was ist der Grund, dass du die Strafe für richtig hältst? Nach was für einem Massstab empfindest du dies als korrekt (wieso nicht mehr, wieso nicht weniger)?
Es ist eigentlich recht simpel.

Blende Deine Vergleiche zu anderen (Nicht-)Bestrafungen aus und versuche das Strafmass mit gesundem Menschenverstand zu beurteilen und nachvollziehen.
Wenn Asmodeus bei seiner Auflistung keine Fehler gemacht hat, ist der Verursacher (sofern auch bewiesen ist, dass es ein und dieselbe Person ist) mit dieser Anwendung sehr gut bedient.

Sinn- und grundlose Körperverletzung mit lebenslangen Folgeschäden gehört für mich nach Mord/Totschlag zu den schlimmstmöglichen Vergehen und sollten auch dementsprechend sanktioniert werden.

Wie kann man als voll zurechnungsfähige Person irgend jemand Unbeteiligtes durch fahrlässiges Verhalten lebenslang Abstrafen und soll das Ganze mit ein paar läppischen Hunnis begleichen können.



Nun zu Deinen Vergleichen:

Das die von Dir erwähnten fett markierten Fälle keinesfalls mit dem korrekten Strafmass geahndet werden steht ausser Frage! Ebenso die ganzen Hobbyrennfahrer, welche schon viele Unbeteiligte auf ihrem meist nicht vorhandenen Gewissen haben, und die meisten von Ihnen wohl bereits wieder im Strassenverkehr anzutreffen sind beruht auf Kuscheljustiz par excellence.

Ich kann mir am ehesten vorstellen, dass bei den Ultras eine 'einflussreiche' Lobby aufs Gericht im Hintergrund fehlt, so dass hier das Strafmass realitätsbezogen und nicht zu milde wie bei anderen Tätern (Raser, öffentliche Personen, Polizisten etc.) ausfällt.

Ein kleiner Input aus dem aktuellen Fussballgeschehen: (wenn zwei dasselbe tun ist es meist nicht dasselbe!)
Siehe Ronaldos in meinen Augen harmloser Schiri-Schubser gestern. Wetten, er kriegt nicht mehr als zwei, drei Spiele oben drauf.
Ein Amateur-Kicker würde wohl für dasselbe Vergehen nach Ausschluss über Monate vom Verband gesperrt werden. Das klingt dann im Vergleich auch alles andere als fair, ist aber leider Realität.

Aber verglichen mit anderen Staaten ist die Schweiz überdurchschnittlich human.. in der Straffestlegung wird's dann halt auch oft übertrieben mit der Humanität (Samthandschuhe).

Verfasst: 14.08.2017, 17:18
von zeni
noomy hat geschrieben: Ein kleiner Input aus dem aktuellen Fussballgeschehen: (wenn zwei dasselbe tun ist es meist nicht dasselbe!)
Siehe Ronaldos in meinen Augen harmloser Schiri-Schubser gestern. Wetten, er kriegt nicht mehr als zwei, drei Spiele oben drauf.
Ein Amateur-Kicker würde wohl für dasselbe Vergehen nach Ausschluss über Monate vom Verband gesperrt werden. Das klingt dann im Vergleich auch alles andere als fair, ist aber leider Realität.
Zu dem Vergleich: er hat 5 Spiele Sperre kassiert. Inwiefern dies in Spanien anfechtbar ist und ob Real davon gebrauch macht, weiss ich jedoch nicht.

Aber bezüglich Spieler vs Schiri gibt es eh sehr viel Interpretationsspielraum und in meinen Augen auch viel Willkür. Ich mein wie viele Spielsperren hat Streller damals für sein "Seid ihr nicht mehr ganz dicht?" kassiert? :rolleyes:

Verfasst: 14.08.2017, 17:35
von nobilissa
Natürlich hat auch das (u.a.) Beschädigen des Polizeiautos am 10.4.16 (FCB-FCZ) sein Nachspiel.
http://www.onlinereports.ch/News.109+M5 ... 08d.0.html

Verfasst: 14.08.2017, 18:27
von händsche
noomy hat geschrieben: Wie kann man als voll zurechnungsfähige Person irgend jemand Unbeteiligtes durch fahrlässiges Verhalten lebenslang Abstrafen und soll das Ganze mit ein paar läppischen Hunnis begleichen können.
Ohne eine Ahnung vom Strafgesetz zu haben, bin ich der Meinung, dass dort überhaupt nichts beglichen werden muss.
Aus Meiner Sicht ist das Strafmass und sonstige Massnahmen in einem solchen Prozess so festzulegen, dass der Täter die Straftat nicht wiederholt.
Im Zivilprozess, soll dann der entstandene Schaden monetär entschädigt werden, wobei der (Geld)"Wert" des Gehörs schwer festzulegen ist.

Verfasst: 14.08.2017, 21:38
von Asmodeus
Blutengel hat geschrieben:Würd ich do nit z lut sage - isch die wo Fuessballfans immer wieder vertritt - au d FCB Fans nach Altstetten ;)
Vielleicht sind die Bullen ja deswegen nie zur Rechenschaft gezogen worden :D

(ich gehöre ned zur potentiellen Klientel, meine Aussage also nicht als Benchmark verwenden liebe Frau Anwältin ;) )

Verfasst: 15.08.2017, 05:01
von Blutengel
Legände hat geschrieben:Ich habe nicht das Gefühl das ein Teil der Kurve die Aktion des St.Gallers verteidigen möchte. Sondern eher das die Strafe für dieses Fehlverhalten nicht richtig ist.

Ich schreibe dies nur da es mir so vorkommt als ob viele hier drin die Aktion falsch verstehen.(Falls ich es korrekt interpretiert habe)


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Auch für Dich nochmals - und diejenigen hier bzw. in der Kurve (obwohl es die ja bekanntlich nicht gibt), welche die Sache falsch verstehen. Der Betreffende wurde nicht zu einer teilbedingten Strafe verurteilt, weil er den Böller geworfen hat, sondern weil er damit eine schwere Körperverletzung mit Eventualvorsatz begangen hat. Hätte der Böller keinen Schaden angerichtet, wäre er auch nicht zu einer so hohen Strafe verurteilt worden. Das Fehlverhalten das hier bestraft wurde ist also nicht der Böllerwurf an sich und auch nicht dessen Besitz, sondern das Fehlverhalten das hier bestraft wurde ist, dass durch den Wurf jemand massiv am Gehör auf Dauer Geschädigte wurde.

Wenn ich mit einer geladenen Waffe in der Stadt herumspaziere bzw. ein wenig in der Luft herum ballere ohne jemanden zu schädigen und ich erwischt werde ist das Strafmass auch kleiner, als wenn ich damit ungezielt in der Gegend herum schiesse und jemanden verletze.

Verfasst: 15.08.2017, 08:36
von Legände
Blutengel hat geschrieben:Auch für Dich nochmals - und diejenigen hier bzw. in der Kurve (obwohl es die ja bekanntlich nicht gibt), welche die Sache falsch verstehen. Der Betreffende wurde nicht zu einer teilbedingten Strafe verurteilt, weil er den Böller geworfen hat, sondern weil er damit eine schwere Körperverletzung mit Eventualvorsatz begangen hat. Hätte der Böller keinen Schaden angerichtet, wäre er auch nicht zu einer so hohen Strafe verurteilt worden. Das Fehlverhalten das hier bestraft wurde ist also nicht der Böllerwurf an sich und auch nicht dessen Besitz, sondern das Fehlverhalten das hier bestraft wurde ist, dass durch den Wurf jemand massiv am Gehör auf Dauer Geschädigte wurde.

Wenn ich mit einer geladenen Waffe in der Stadt herumspaziere bzw. ein wenig in der Luft herum ballere ohne jemanden zu schädigen und ich erwischt werde ist das Strafmass auch kleiner, als wenn ich damit ungezielt in der Gegend herum schiesse und jemanden verletze.
Das die Strafe auf die Körperverletzung zurück greift ist mir schon klar.
Ich meinte mit meinem Post nur, dass ich glaube das die "Kurve" die Strafe nicht richtig findet für das Vergehen. In diesem ist das Vergehen nicht nur den Wurd des Böllers.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Verfasst: 15.08.2017, 11:37
von Gone to Mac
Asmodeus hat geschrieben:Dann will ich hier aber mal von den Verteidigern des Typen hören welche Strafe für eine schwere Körperverletzung mit bleibenden Schäden, Missbrauch gegen das Sprengstoffgesetz und Sachbeschädigung richtig wäre.
Ich will dä typ do nit verteidige er het definitiv e riese scheiss gmacht und mues drfür au bestroft wärde. Für mi stelle sich aber eifach e paar Froge zum Urteil:
- Wiso isch usser ihm niemerts verletzt worde? Finds kli komisch, dass nur er Hörschäde drvo treit
- Wiso ischs gricht nit druf igange, dass er scho VOR däm Vorfall Hörschade gha het
- Isch do nit eifach e Exempel statuiert worde?

Verfasst: 15.08.2017, 13:04
von canon
Genau richtig, so e A-Loch ghört hinter Gitter! Dä wird no s ganze läbe an däm bisse miese! richtig so!
us minere sicht isch aber wichtiger, dass das mit däne böller ufhört. i zuck jedesmol zämme wenn so eine abgoht. vertragi überhaupt nid.
und i wöt nid mi ghör verliere, wenni an e fuessballmatsch gang.
lönd dä scheiss vo mir us bi euch im garte ab oder wenn drs so geil findet wenns dätscht, gönd neume ane wo krieg herscht.

Verfasst: 15.08.2017, 13:10
von Simplex
canon hat geschrieben:i zuck jedesmol zämme wenn so eine abgoht. vertragi überhaupt nid.
:( :( :(

Verfasst: 15.08.2017, 14:27
von Asmodeus
Gone to Mac hat geschrieben:Ich will dä typ do nit verteidige er het definitiv e riese scheiss gmacht und mues drfür au bestroft wärde. Für mi stelle sich aber eifach e paar Froge zum Urteil:
- Wiso isch usser ihm niemerts verletzt worde? Finds kli komisch, dass nur er Hörschäde drvo treit
- Wiso ischs gricht nit druf igange, dass er scho VOR däm Vorfall Hörschade gha het
- Isch do nit eifach e Exempel statuiert worde?
1. Weil er Pech hatte (ändert nichts an der Tat)
2. Weil von 15% auf 85% ein extremer Unterschied ist und auch nichts an der Tat und den Folgen ändert.
3. Nein.

Verfasst: 15.08.2017, 18:12
von Nii
Gedankenspiel: Angenommen, diejenigen, welche das Plakat erstellt/organisiert/hochgehalten haben, wären die Opfer des Böllerwerfers gewesen und hätten durch ihn einen Gehörschaden für den Rest ihres Lebens davongetragen. Hätten sie dann auch gegen das Urteil protestiert?

Verfasst: 15.08.2017, 22:07
von Shakespeare
Nii hat geschrieben:Gedankenspiel: Angenommen, diejenigen, welche das Plakat erstellt/organisiert/hochgehalten haben, wären die Opfer des Böllerwerfers gewesen und hätten durch ihn einen Gehörschaden für den Rest ihres Lebens davongetragen. Hätten sie dann auch gegen das Urteil protestiert?
Vielen Dank!

Verfasst: 16.08.2017, 08:05
von Master
Nii hat geschrieben:Gedankenspiel: Angenommen, diejenigen, welche das Plakat erstellt/organisiert/hochgehalten haben, wären die Opfer des Böllerwerfers gewesen und hätten durch ihn einen Gehörschaden für den Rest ihres Lebens davongetragen. Hätten sie dann auch gegen das Urteil protestiert?
Was für eine absurde Frage? Als ob du je von einem Direktbeteiligten eine unparteiische Antwort erhalten würdest.

Verfasst: 16.08.2017, 08:24
von Asmodeus
Master hat geschrieben:Was für eine absurde Frage? Als ob du je von einem Direktbeteiligten eine unparteiische Antwort erhalten würdest.
Ach. Aber die Schildlihalter sind unparteiisch? :rolleyes:

Mach Dich nicht lächerlich :cool:

Verfasst: 16.08.2017, 11:24
von händsche
Nii hat geschrieben:Gedankenspiel: Angenommen, diejenigen, welche das Plakat erstellt/organisiert/hochgehalten haben, wären die Opfer des Böllerwerfers gewesen und hätten durch ihn einen Gehörschaden für den Rest ihres Lebens davongetragen. Hätten sie dann auch gegen das Urteil protestiert?
Gedankenspiel: Es hat wohl seine Gründe, weshalb die Opfer nicht das Strafmass der Täter bestimmen können.

Verfasst: 16.08.2017, 13:09
von Master
Asmodeus hat geschrieben:Ach. Aber die Schildlihalter sind unparteiisch? :rolleyes:
Mach Dich nicht lächerlich :cool:
Fragt sich, wer sich mit sowas da lächerlich macht?
Nirgendwo habe ich behauptet, dass die Kurve unparteiisch sei. Dieses Gedankenspiel ist trotzdem unsinnig und gehört gedankenspielmässig in die Kategorie "Blutrache".

Verfasst: 16.08.2017, 13:18
von Asmodeus
Master hat geschrieben:Fragt sich, wer sich mit sowas da lächerlich macht?
Nirgendwo habe ich behauptet, dass die Kurve unparteiisch sei. Dieses Gedankenspiel ist trotzdem unsinnig und gehört gedankenspielmässig in die Kategorie "Blutrache".
Es ist doch klar. Wenn der Kerl nicht "Fussballfan" wäre, hätte sich keine Sau in der Fankurve dafür interessiert und vermutlich wären sogar höhere Strafen gefordert worden.

Hier beschweren sich einfach ein paar Nasen auf hohem Niveau weil sie sich selber ertappt fühlen und sie sich in ihrer persönlichen Freiheit das Gesetz zu brechen eingeschränkt fühlen.

Das haben sie ja perfekt damit bewiesen, dass sie selber einen Böller zünden mussten.

Verfasst: 16.08.2017, 14:42
von Gone to Mac
Asmodeus hat geschrieben:Es ist doch klar. Wenn der Kerl nicht "Fussballfan" wäre, hätte sich keine Sau in der Fankurve dafür interessiert und vermutlich wären sogar höhere Strafen gefordert worden.

Hier beschweren sich einfach ein paar Nasen auf hohem Niveau weil sie sich selber ertappt fühlen und sie sich in ihrer persönlichen Freiheit das Gesetz zu brechen eingeschränkt fühlen.

Das haben sie ja perfekt damit bewiesen, dass sie selber einen Böller zünden mussten.
Logisch wär das denn nit in dr Kurve thematisiert worde aber do goz drum, dass es Exempel amene Fuessballfan oder für dich Hool, Gwalttäter oder was au immer mit em Hobby Fuessball, statuiert worde isch und dass in däm Grichtsfall Fähler passiert sin und er die Strof becho het will er das am ene Fuessballmatch gmacht het. Was meinsch wieviel lüt hän am diesjöhrige 1. August e Ohreschade becho und meinsch irgendein vo dene lüt wird belangt?

Verfasst: 17.08.2017, 08:03
von Asmodeus
Gone to Mac hat geschrieben:aber do goz drum, dass es Exempel amene Fuessballfan oder für dich Hool, Gwalttäter oder was au immer mit em Hobby Fuessball, statuiert worde isch
Was nicht stimmt.
und er die Strof becho het will er das am ene Fuessballmatch gmacht het.
Er hat die Strafe bekommen, weil er jemandem einen bleibenden Hörschaden verursacht hat.
Was meinsch wieviel lüt hän am diesjöhrige 1. August e Ohreschade becho und meinsch irgendein vo dene lüt wird belangt?
Ich vermute mal niemand, aber Du kannst mir gerne das Gegenteil beweisen. Aber generell vergleichst Du hier Äpfel mit Birnen.

1. August ist etwas was schweizweit anerkannt ist. Das Feuerwerk ist bei weitem nicht so laut wie ein Böller und die Leute halten (normalerweise) Sicherheitsabstand.
Wenn ein Arschloch am 1. August in der Nähe von anderen Menschen einen Böller gezündet und jemandem einen bleibenden Schaden verursacht hätte, dann kannst Du darauf wetten, dass die Person dafür bestraft wird.

Es gab auch schon Arschlöcher die jemandem Frauenfürze in die Telefonkabine geworfen und somit einen Hörschaden verursacht haben. Die kamen auch ordentlich zur Kasse.




Also nochmal für Dich zusammengefasst.


Dieser Fall:

Lagert 100! Kilo illegale Sprengkörper bei sich zuhause.
Schmuggelt illegale Sprengkörper an ein Fussballspiel
Schmeisst diese auf den Rasen direkt in die Nähe von Leuten die ihm den Rücken zugewendet haben.
Fügt einer Person bleibende körperliche Schäden zu

Resultat: Vorsätzliche schwere Körperverletzung

1. August:

Legales Feuerwerk wird (grösstenteils) in die Luft gefeuert
Personen rechnen mit Feuerwerk und halten Sicherheitsabstand.
Schäden entstehen vornehmlich durch schlechte Handhabung oder schadhaftes Feuerwerk

Resultat: Wenn überhaupt fahrlässige oder grobfahrlässige Körperverletzung.



Aber ist schön, wenn Ihr glaubt es ginge hier darum ein Exempel an den pösen Fussballfans zu statuieren. :rolleyes:

Verfasst: 17.08.2017, 08:32
von BloodMagic
Ich verstehe gar nicht wie es Leute gibt die hier diesen St Galler in den Schutz nimmt. Er hat einem Menschen einen bleibenden und für mich als Audio/Musikfan sehr schlimmen schaden zugeführt mit einem Knallkörper der in einem Stadion nichts zu suchen hat. Wie kann man so was nur legitimieren? Was sind das für Menschen die jemanden in den Schutz nehmen der anderen unbeteiligten bleibende Schäden zuführt?

Verfasst: 17.08.2017, 09:45
von Gone to Mac
Asmodeus hat geschrieben:Was nicht stimmt.



Er hat die Strafe bekommen, weil er jemandem einen bleibenden Hörschaden verursacht hat.



Ich vermute mal niemand, aber Du kannst mir gerne das Gegenteil beweisen. Aber generell vergleichst Du hier Äpfel mit Birnen.

1. August ist etwas was schweizweit anerkannt ist. Das Feuerwerk ist bei weitem nicht so laut wie ein Böller und die Leute halten (normalerweise) Sicherheitsabstand.
Wenn ein Arschloch am 1. August in der Nähe von anderen Menschen einen Böller gezündet und jemandem einen bleibenden Schaden verursacht hätte, dann kannst Du darauf wetten, dass die Person dafür bestraft wird.

Es gab auch schon Arschlöcher die jemandem Frauenfürze in die Telefonkabine geworfen und somit einen Hörschaden verursacht haben. Die kamen auch ordentlich zur Kasse.




Also nochmal für Dich zusammengefasst.


Dieser Fall:

Lagert 100! Kilo illegale Sprengkörper bei sich zuhause.
Schmuggelt illegale Sprengkörper an ein Fussballspiel
Schmeisst diese auf den Rasen direkt in die Nähe von Leuten die ihm den Rücken zugewendet haben.
Fügt einer Person bleibende körperliche Schäden zu

Resultat: Vorsätzliche schwere Körperverletzung

1. August:

Legales Feuerwerk wird (grösstenteils) in die Luft gefeuert
Personen rechnen mit Feuerwerk und halten Sicherheitsabstand.
Schäden entstehen vornehmlich durch schlechte Handhabung oder schadhaftes Feuerwerk

Resultat: Wenn überhaupt fahrlässige oder grobfahrlässige Körperverletzung.



Aber ist schön, wenn Ihr glaubt es ginge hier darum ein Exempel an den pösen Fussballfans zu statuieren. :rolleyes:
Ebe es got drum dass au im ene Stadion "normalerwiis" nüt gworfe wird unds au kai Böller meh (zumindest bi uns) git. Ha das joor unzähligi Böller ghört und gseh wo sicher nit legal sin...
Find einfach, dass me Fuessballfan genau glich söll behandle wie jede andere wo e Scheiss macht
BloodMagic hat geschrieben:Ich verstehe gar nicht wie es Leute gibt die hier diesen St Galler in den Schutz nimmt. Er hat einem Menschen einen bleibenden und für mich als Audio/Musikfan sehr schlimmen schaden zugeführt mit einem Knallkörper der in einem Stadion nichts zu suchen hat. Wie kann man so was nur legitimieren? Was sind das für Menschen die jemanden in den Schutz nehmen der anderen unbeteiligten bleibende Schäden zuführt?
Ich will dä nit in Schutz nä - und find au er ghört bestroft. Mir goz schlicht drum, dass ich eifach find dass sini Strof im Verhältnis nit stimmt. Dass sie das Strofmass gno hän will er Fuessballer isch und drum äxtra streng grichtet worde isch. Wiso isch sust au dr Atrag abglähnt worde unter uschluss vor Öffentlichkeit? Genau dass ebe die ganz Schwiiz mitbekunnt was eim ka passiere - ergo e Exempel