Master hat geschrieben:Aha, jetzt wird es zumindest ein bisschen besser.
Die Frage ist natürlich eher lächerlich, denn ich bin nicht derjenige, der das Strafmass festlegt, sondern nur jemand der die Vergleichbarkeit der Tat und die Interpretation der Forderungen hinterfragt.
Ich bin kein Jurist, aber die Urteilsinterpretation klang für mich sehr einseitig und politisch gefärbt.
Wenn ich vergleiche, was für Strafmasse für ähnliche Vergehen verteilt werden (und es für mich ziemlich ungewöhnlich klingt, dass sich das Bundesstrafgericht mit einem solchen "lappidaren" Fall auseinandersetzt) - dann würde ich meinen, dass eine Geldstrafe ausreichend ist. Polizisten die Randständige verprügeln, Leute die am Boden liegende gegen den Kopf treten und Kieferbrüche verursachen - sie alle haben weit deutlich geringere Strafen erhalten, als der verurteilte St. Galler.
Und auch wenn das Gericht dies anders gesehen hat, so halte ich es für ziemlich absurd, dass der Täter das Ziel hatte, mit diesen angeblichen "100kg Feuerwerkskörper" anderen bewusst und absichtlich Körperverletzungen zuzufügen.
Was den zivilrechtlichen Weg angeht wird die Strafe vermutlich viel heftiger und definitiv genug einfahren - und mein Eindruck ist, dass bis hierhin die wenigsten mitdenken. Dies wird den Täter definitiv heftiger und womöglich lebenslang prägen!
Das ist im Übrigen auch das, was ich mir persönlich rechtlich deutlich mehr wünsche, als irgendeine "erfundene" politische Show-Abstrafung.
Aber jetzt erzähl du doch mir: Was ist der Grund, dass du die Strafe für richtig hältst? Nach was für einem Massstab empfindest du dies als korrekt (wieso nicht mehr, wieso nicht weniger)?
Es ist eigentlich recht simpel.
Blende Deine Vergleiche zu anderen (Nicht-)Bestrafungen aus und versuche das Strafmass mit gesundem Menschenverstand zu beurteilen und nachvollziehen.
Wenn Asmodeus bei seiner Auflistung keine Fehler gemacht hat, ist der Verursacher (sofern auch bewiesen ist, dass es ein und dieselbe Person ist) mit dieser Anwendung sehr gut bedient.
Sinn- und grundlose Körperverletzung mit lebenslangen Folgeschäden gehört für mich nach Mord/Totschlag zu den schlimmstmöglichen Vergehen und sollten auch dementsprechend sanktioniert werden.
Wie kann man als voll zurechnungsfähige Person irgend jemand Unbeteiligtes durch fahrlässiges Verhalten lebenslang Abstrafen und soll das Ganze mit ein paar läppischen Hunnis begleichen können.
Nun zu Deinen Vergleichen:
Das die von Dir erwähnten fett markierten Fälle keinesfalls mit dem korrekten Strafmass geahndet werden steht ausser Frage! Ebenso die ganzen Hobbyrennfahrer, welche schon viele Unbeteiligte auf ihrem meist nicht vorhandenen Gewissen haben, und die meisten von Ihnen wohl bereits wieder im Strassenverkehr anzutreffen sind beruht auf Kuscheljustiz par excellence.
Ich kann mir am ehesten vorstellen, dass bei den Ultras eine 'einflussreiche' Lobby aufs Gericht im Hintergrund fehlt, so dass hier das Strafmass realitätsbezogen und nicht zu milde wie bei anderen Tätern (Raser, öffentliche Personen, Polizisten etc.) ausfällt.
Ein kleiner Input aus dem aktuellen Fussballgeschehen: (wenn zwei dasselbe tun ist es meist nicht dasselbe!)
Siehe Ronaldos in meinen Augen harmloser Schiri-Schubser gestern. Wetten, er kriegt nicht mehr als zwei, drei Spiele oben drauf.
Ein Amateur-Kicker würde wohl für dasselbe Vergehen nach Ausschluss über Monate vom Verband gesperrt werden. Das klingt dann im Vergleich auch alles andere als fair, ist aber leider Realität.
Aber verglichen mit anderen Staaten ist die Schweiz überdurchschnittlich human.. in der Straffestlegung wird's dann halt auch oft übertrieben mit der Humanität (Samthandschuhe).