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Tickets für das Uefa-Cup-Auswärtsspiel in StrasbourgAb Donnerstag, 09.März.2006 sind am Ticketschalter im Fanshop beim St. Jakob-Park in Basel Eintrittskarten für das Rückspiel des FC Basel 1893 in den Uefa-Cup-Achtelfinals gegen den RC Strasbourg erhältlich. Die Partie findet am 16. März 2006 mit Spielbeginn um 18.00 Uhr im Stade de la Meinau in Strasbourg statt.
Die Tickets sind zu folgenden Preisen und zu folgenden Zeiten ausschliesslich am Ticketschalter im Fanshop im St. Jakob-Park Basel erhältlich.
Gastsektor: CHF 38.--
Haupttribüne: CHF 57.-- (Auf der Haupttribüne sind nur noch wenige Tickets erhältlich)
Die Vorverkaufszeiten sind wie folgt:
Donnerstag, 09.03.2006 von 09:30 – 20:00 Uhr
Freitag, 10.03.2006 von 09:30 – 18:30 Uhr
Samstag, 11.03.2006 geschlossen
Sonntag, 12.03.2006 geschlossen
Montag, 13.03.2006 von 09:30 – 18:30 Uhr
Dienstag, 14.03.2006 von 09:30 – 18:30 Uhr
Aufgrund des bestehenden Uefa-Reglementes können die Tickets nur gegen Angabe von Name und Adresse abgegeben werden. Der entsprechende Reglements-Passus der Uefa lautet wörtlich so:
4.3 Persönliche Angaben der Kartenkäufer
Im Falle von Spielen im Ausland sollten Verbände und Vereine nur Eintrittskarten an die Anhänger abgeben, die ihnen ihre Namen, Adressen, Passnummern und Einzelheiten über die Hin- und Rückreise sowie ihren Aufenthaltsort im Ausland mitteilen. Alle diese Informationen sollten im Bedarfsfall den öffentlichen Behörden im veranstaltenden Land oder in den Durchreiseländern sowie auf Anfrage der UEFA-Administration zur Verfügung gestellt werden.
Weiter sollten diesen Stellen alle zusätzlich eingeholten Informationen über Anhänger mitgeteilt werden, die ohne Eintrittskarten reisen könnten.
Die verbindlichen Sicherheitsvorkehrungen – Absatz 4.3 - seitens der Uefa können unter:
http://de.uefa.com/newsfiles/141046.pdf eingesehen werden.
Der Verkauf erfolgt ausschliesslich in Schweizer Franken.
Der RC Strasbourg macht zudem darauf aufmerksam, dass folgende Gegenstände nicht mit in das Stade de la Meinau mitgenommen werden dürfen:
Rucksäcke
Nebelhörner
Schirme
Fahnenstangen (ausgenommen Plastikstangen, die kleiner als 1,5 m sind)
Megaphone
Fahnen/Flaggen dürfen keine Werbeflächen überdecken