Und das nächste Mal ist es das Auge ...Asselerade hat geschrieben:also dann halt so:
Ursache der Tat: Wut, Rot vor den Augen
Schwere der Tat: kleine schramme am kopf (maximal), angst des opfers
und jetzt sag mir bitte, wie du als richter juristisch bei so einem tatvorgang entscheiden würdest. wieso würdest du höher gehen als die verzeigung und das stadionverbot?
Der Werfer wollte den Spieler bewusst verletzen. D.h. er nahm ein Feuerzeug, weil der damit eine höhere Trefferwahrscheinlichkeit hatte als mit einem Pack Nastücher.
Bezüglich der Strafe: Stadionverbot sicher (auch wenn ich 1 jahr Stadionputzen NACH jedem Heimspiel für sinnvoller erachte) + die vom SVF auferlegte Geldbusse. Das hat Präventivcharakter.