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Verfasst: 17.02.2006, 15:04
von Goofy
Kawa hat geschrieben:Vielleicht weils nur ein Vogelhäuschen war :p
Und was ist mit den obdachlosen Vögel gewesen? hä?

Heute bekäme man wohl eine Belohnung weil man ein potentielles Vogelgrippen-Nest ausgeräuchert hätte... ;)

PS. Was wenn ich mein eigenes Vogelhäuschen abgefackelt hätte, wäre es dann auch Brandstiftung, bezw. ab wann gilt ein gelegter Brand als Brandstiftung?

Verfasst: 17.02.2006, 15:07
von alter sack
SIBIRIEN EINFACH...

....hätte es früher (c) geheissen!!!!

Verfasst: 17.02.2006, 15:09
von Kawa
[quote="Goofy"]Heute bekäme man wohl eine Belohnung weil man ein potentielles Vogelgrippen-Nest ausgeräuchert hätte... ]
Wäre doch eine gute Verteidigungsstrategie gewesen, es hatte doch sicher auch Vogelnester unter dieser baufälligen Tribünenkonstruktion ........

Verfasst: 17.02.2006, 15:11
von DonCorleone
Zeit für Optimisten hat geschrieben:hahaha, sehr logisch :confused: ! was wän die nur 30 Dääg Stadionverbot wenn si 2 joor im Knast sitze!
No nie öpis vo Sarkasmus ghört..... :D

Verfasst: 17.02.2006, 15:11
von Kawa
alter sack hat geschrieben:SIBIRIEN EINFACH...
Genau, bei - 70° C brennts nicht mehr so schnell ....

Verfasst: 17.02.2006, 15:12
von Goofy
Kawa hat geschrieben:Wäre doch eine gute Verteidigungsstrategie gewesen, es hatte doch sicher auch Vogelnester unter dieser baufälligen Tribünenkonstruktion ........
S ganzi Stadion isch dert e Vogelnäscht ;) vo komische Vögel, sältsame Vögel :D

Verfasst: 17.02.2006, 15:14
von Kawa
Goofy hat geschrieben:Was wenn ich mein eigenes Vogelhäuschen abgefackelt hätte, wäre es dann auch Brandstiftung, bezw. ab wann gilt ein gelegter Brand als Brandstiftung?
Bin kein Anwalt aber gehe mal davon aus es ist strafbar durch abfackeln seines Hauses die Abbruchkosten zu sparen :D

Verfasst: 17.02.2006, 15:17
von Kawa
Zitat von Zeit für Optimisten
hahaha, sehr logisch :confused: ! was wän die nur 30 Dääg Stadionverbot wenn si 2 joor im Knast sitze!

OK, denn halt 30 Johr Knast und nochhär no 2 Daag Stadionverbot :rolleyes:

Verfasst: 17.02.2006, 15:45
von Rankhof
Goofy hat geschrieben: PS. Was wenn ich mein eigenes Vogelhäuschen abgefackelt hätte, wäre es dann auch Brandstiftung, bezw. ab wann gilt ein gelegter Brand als Brandstiftung?
Dir gehört ein Vogelhäuschen, du zündest es an:

- du hast das Feuer jederzeit unter Kontrolle, kannst es sofort mit einigen Eimern Wasser löschen: kein Straftatbestand erfüllt

- du hast das Feuer nicht unter Kontrolle bzw. es besteht die Gefahr, dass das Feuer ausser Kontrolle gerät, d.h. dass du es nicht mehr mit ein bisschen Wasser löschen kannst: Brandstiftung

- du zeigst den Vorfall an und sagst es war irgendjemand: Vorspiegeln einer Straftat, Irreführung der Rechtspflege

- du meldest den Fall deiner Versicherung: Betrug

- der Vogel war noch drin: Verstoss gegen das Tierschutzgesetz

- beim Versuch, den Vogel zu retten, verletzt sich dein Nachbar: fahrlässige Körperverletzung

- das Vogelhäuschen war nicht zu 100% aus unbehandeltem Holz: Verstoss gegen die Luftreinhaltevordnung

- du kippst die Asche zudem in den nächsten Bach: Verstoss gegen das Gewässerschutzgesetz

- das Vogelhäuschen gehörte dem Nachbarn: Sachbeschädigung

- aber du meintest, es wäre deins: straffrei

Verfasst: 17.02.2006, 15:49
von Gastsektor
Laca hat geschrieben:Genau wegen solchen Aktionen werden die sonstigen Fans teilweise arg schikaniert! Deshalb: Korrekte Strafe!
Ungerechte Strafe! Ich fand es super als es brannte. Leider fackelte nicht gleich der ganze Hardturm ab. Zum Glück gibt es ja genügend neue Fans wie ich die für diese 2 einspringen können und es wieder tun. Weiter so!!! Man sollte die hässliche Zivilpolizisten die gefilmt haben mal eins runterhauen.

Verfasst: 17.02.2006, 16:52
von sergipe
Strafen für zwei Basler Hooligans

Zürich. Si/baz. Zwei Basler Hooligans wurden von der Zürcher Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung im Hardturm per Strafbefehl zu 30 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.

Der 23-jährige und der 25-jährige Schweizer aus dem Kanton Baselland wurden laut Tages-Anzeiger am Arbeitsplatz resp. zuhause verhaftet und sind geständig. Basler Fans hatten am 21. Mai 2005 während dem Spiel GC - Basel in der Stehrampe Teile der Stadionkonstruktion aus der Verankerung gerissen und auch ein Feuer entfacht. Brandstiftung konnte den beiden allerdings nicht rechtsgenügend nachgewiesen werden. Den beiden Verurteilten wurde überdies ein zweijähriges Stadionverbot auferlegt.


Wegen Sachbeschädigung und nicht wegen Brandstiftung!

Verfasst: 17.02.2006, 17:24
von iTom73
Gastsektor hat geschrieben:Ungerechte Strafe! Ich fand es super als es brannte. Leider fackelte nicht gleich der ganze Hardturm ab. Zum Glück gibt es ja genügend neue Fans wie ich die für diese 2 einspringen können und es wieder tun. Weiter so!!! Man sollte die hässliche Zivilpolizisten die gefilmt haben mal eins runterhauen.
Hast das Sarkasmus-Smiley vergessen. Falls nicht: Arme Sau!

Verfasst: 17.02.2006, 17:47
von sniper
bravo stapo zh,händer super gmacht lüt vom arbetsplatz zhole und den uf züri zbringe!ihne grad emol als erschts e menuplan für e wuche und es zahnbürstli id dhand zrugge und den ab id zälle!! :mad:
würd mi wunder ne wieviel do inne das immerno so toll würde finde wen ihne das würd passiere nur will si vilicht sfüür gfötelet händ unds so usgseht als würde sis azünde!!??würd mi nid wundere wen gli emol ein do ihne umenaderhült dasen jetzt au verhaftet händ nur will er e brätt aglängt het und debi gfilmt worde isch und zufäligerwis no irgent e dottel de name gwüsst het!!
dänket emol drüber noch das nid alles stimmt was ide medie stoht...!!

und nei ich bi kein vo dene 2 und ha au nüd mit dere sach zdue!

Verfasst: 17.02.2006, 17:51
von cinyna
sergipe hat geschrieben:Strafen für zwei Basler Hooligans

Zürich. Si/baz. Zwei Basler Hooligans wurden von der Zürcher Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung im Hardturm per Strafbefehl zu 30 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.

Der 23-jährige und der 25-jährige Schweizer aus dem Kanton Baselland wurden laut Tages-Anzeiger am Arbeitsplatz resp. zuhause verhaftet und sind geständig. Basler Fans hatten am 21. Mai 2005 während dem Spiel GC - Basel in der Stehrampe Teile der Stadionkonstruktion aus der Verankerung gerissen und auch ein Feuer entfacht. Brandstiftung konnte den beiden allerdings nicht rechtsgenügend nachgewiesen werden. Den beiden Verurteilten wurde überdies ein zweijähriges Stadionverbot auferlegt.


Wegen Sachbeschädigung und nicht wegen Brandstiftung!
hän si bi däm nid könne warte biser diheime isch? findi voll scheisse dasi dä hän müesse am Arbeitsplatz go verhafte.. isch jo voll scheisse.. wenn si jo eh gwüsst hän wär är isch..

Verfasst: 17.02.2006, 18:01
von Heavy
Es isch wiedermol unglaublich, wie do inne über Lüt gurteilt wird, ohni dass me der Tatbestand und der Sachverhalt kennt... :mad:

Das bringts voll nid...

(Klar chame brandstiftig nid nochwise, der Schitzo-Landholt und d ZH-Gestapo wüsse ganz genau dass d Tribühni nie brennt het, nur wird das us EM-Taktische Gründ der öffentlichkeit gegenüber nid zuegeh. Zudem nimmi nid a dass öper im Match vorsätzlich die andere het welle gfährte.)

Verfasst: 17.02.2006, 18:08
von Goofy
sergipe hat geschrieben: Der 23-jährige und der 25-jährige Schweizer aus dem Kanton Baselland wurden laut Tages-Anzeiger am Arbeitsplatz resp. zuhause verhaftet und sind geständig.

Wegen Sachbeschädigung und nicht wegen Brandstiftung!
Und deswegen wird man vom Arbeitsplatz wegverhaftet?

Verfasst: 17.02.2006, 18:14
von Kawa
Heavy hat geschrieben:Zudem nimmi nid a dass öper im Match vorsätzlich die andere het welle gfährte.
Isch jo au keinerlei Gfohr für anderi wenn me e tribüni usenandernimmt und kei Ahnig vo de Statik vo dem Ding het :confused:

Verfasst: 17.02.2006, 18:17
von Goofy
Kawa hat geschrieben:Isch jo au keinerlei Gfohr für anderi wenn me e tribüni usenandernimmt und kei Ahnig vo de Statik vo dem Ding het :confused:
Und isch garantiert no weniger e Gfoor, wenn me sone Tribüni baut und weiss, wie d Statik isch vo däm Teil und trotzdäm ohni rot z wärde ka die ganzi Sach freigäh für d Zueschauer? :confused:

Verfasst: 17.02.2006, 21:22
von Faktion Basel
hart aber leider grächt :o

Verfasst: 17.02.2006, 21:43
von subseven
wegen Sachbeschädigung im Hardturm per Strafbefehl zu 30 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.

Wegen Sachbeschädigung und nicht wegen Brandstiftung!
Ich glaube dieses Urteil ist wackliger als die Tribune und Landolts Stelle als Sicherheitschef.

Hoffentlich ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und die beiden werden mit Hilfe eines Juristen dagegen vorgehen.

Und..........äm, hoffentlich bekommen alle rechtschaffenen Bünzlis und Laienrichter in diesem Forum zur Strafe Hämorrhoiden, Filzläuse und Ähnliches.

Verfasst: 18.02.2006, 00:14
von São Paulino
zul alpha 3 hat geschrieben:aus meiner sicht noch die schilderung jenes besagten nachmittages
  • (...)
  • mit dem abfall der 'séba' choreo haben zwischen tribüne und gitter während des ganzen spiels ca. 3- 5 personen feuerchen entfacht. durch die gitter haben feuerwehrmänner versucht, mit einem vorkriegs-löschgerät (ich schätze das teil etwa auf die zeit der napoleonischen kriege) das feuer zu löschen.
  • dies wurde im verlauf des spiels immer mehr zu einen running-gag für die oben erwähnten 'pyromanen', welche diese szenen jeweils zum anlass nahmen, neue feuerchen zu legen oder die jungs von der 'freiwilligen feuerwehr sektion höngger-berg-west' an deren koordinierter löscharbeit zu behindern und deren oberguru zur weissglut zu bringen.
    (...)
Ein bisschen Spass muss überall sein.
Deine Worte (bzw. die markierten Passagen) haben mir jedenfalls ein Schmunzeln entlockt.

Verfasst: 18.02.2006, 10:57
von Nino Brown
ich frog mi immerno wie fiechti brätter brenne könne...


dasch doch eifach papier(choreomaterial) gsi wo brennt het...

:rolleyes:

Verfasst: 18.02.2006, 11:36
von Spirit of St. Jakob
Ich habe jetzt die verschiedenen Beiträge gelesen. Sicher kann man noch lange behaupten, dass die Tribüne nicht sicher gebaut war und die Bretter gar nie gebrannt haben. Aber um das geht es bei diesem Urteil gar nicht, das ist eine andere Geschichte. Fakt ist, dass es an diesem Tag viele Hohlköpfe gab, die aus purer Lust am Zerstören vorsätzlich die Tribüne auseinandergenommen und mehrmals ein Feuer gelegt hatten! Eine baufällige Tribüne gibt einem nicht das recht, sie auseinanderzunehmen. Und nur weil die Bretter nicht gebrannt haben sondern angeblich "nur" das Papier von der Choreo, heisst das noch lange nicht, dass die Situation vollkommen ungefährlich war. Ich habe das Gefühl, wir haben hier ein paar User, die sich selber jeweils als die grössten Unschuldigen hinstellen und immer nur dem Staat oder sonst jemandem die Schuld geben. Immer wieder Zerstören und Randalieren, aber gibt es mal Haue von den Bullen, eine Anzeige oder gar ei Stadionverbot, wird geheult wie ein Baby. Fakt ist meiner Meinung nach, dass jeder, der sich an der Demotage und am Feuer beteiligte, zumindest in Kauf genommen hatte, dass evetuell Menschen zu Schaden kommen könnten. Fakt ist, dass niemand der ach so tollen Unschuldslämmer auch nur die geringste Ahnung hatte, wie viele Bretter man demontieren konnte, bis evtl. die Tribüne zusammenstürzen würde! Fakt ist, dass niemand der Hobby-Pyromanen das "Feuerchen" auch nur noch im geringsten unter Kontrolle hatte! Nur weil nichts passiert ist, heisst das noch lange nicht, dass nichts hätte passieren können. Aber wir haben in der Kurve leider zuviel ach so tolle Fans, denen es schlicht und einfach an der Urteilsfähigkeit mangelt! Dem nicht genug, sind sie auch noch stolz darauf. "Es ist ja gar nichts passiert"... das ist ja wohl die dämlichste Aussage bei diesem Thema!


Und ja... ich heule nicht!

BaZ vom 18. Februar 2006

Verfasst: 18.02.2006, 14:59
von macau
Zwei Jahre kein Fussball

STADIONVERBOT FÜR ZWEI FCB-HOOLIGANS

Zwei Baselbieter wurden als erste mit dem neu zweijährigen Stadionverbot belegt.

Die Staatsanwaltschaft Zürich hat zwei Baselbieter, 23- und 25-jährig, wegen Sachbeschädigung im Stadion Hardturm per Strafbefehl zu 30 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Dies meldete gestern der «Tagesanzeiger». Sie hatten am 21. Mai 2005 (FCB-GC 1:4) Teile der Stadionkonstruktion aus der Verankerung gerissen und die Tribüne angezündet. Dazu bekamen sie ein zweijähriges Stadionverbot für sämtliche Stadien der Swiss Football League (SFL).

Erst letzte Woche hatte die SFL neue Richtlinien für die Handhabung der Stadionverbote erlassen: Neu ist die Dauer des Stadionverbots auf zwei Jahre festgelegt und gilt für alle Stadien der SFL. Bis jetzt lag die Dauer des Verbots im Ermessen des Vereins. Die beiden Baselbieter seien nun die ersten, denen der Zutritt zu den Fussballstadien nach der neuen Regelung verwehrt werde, sagt Thomas Helbling, Präsident der Sicherheits- und Fankommission der SFL.

Alterslimite. Zurzeit sind 350 Personen mit einem Stadionverbot belegt, davon laufen 40 Verbote auf Antrag des FCB. Laut Helbling sind 40 Prozent von den rund 350 ausgesperrten Personen unter 20 Jahre alt. «Wer gegen die Stadionordnung verstösst, verstösst gegen die Hausordnung, bei der es keine Alterslimite gegen unten gibt.»

Marcus Meier vom Fanprojekt Basel wünscht sich jedoch eine differenziertere Handhabung nach Alter und Delikt. Das Vergehen sollte situativ betrachtet werden. Ausserdem werde das Problem durch ein Stadionverbot nicht gelöst, sondern verschiebe sich nur auf einen anderen Schauplatz. Ein Stadionverbot sollte, aus seiner Sicht als Sozialarbeiter, das letzte aller Mittel sein.

*****

Kommentar von mir: Gemäss Art. 14 sollte ein Stadionverbot sofort ausgesprochen werden. Da bereits ein Strafbefehl ausgestellt wurde, waren die Namen der zwei Betroffenen den Verantwortlichen seit langem bekannt. Ein Stadionverbot hätte längst von GC ausgesprochen werden müssen; gestützt auf eine Verordnung, welche zum Zeitpunkt des Vorfalls gar nicht in Kraft war (und auch sonst sehr fragwürdig ist, siehe http://www.fcbforum.ch/showpost.php?p=4 ... stcount=30 ), ein SV zu erlassen, ist nicht dazu geeignet, die Willkürvorwürfe zu zerstreuen.

Verfasst: 18.02.2006, 15:01
von Kawa
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Fakt ist, dass niemand der ach so tollen Unschuldslämmer auch nur die geringste Ahnung hatte, wie viele Bretter man demontieren konnte, bis evtl. die Tribüne zusammenstürzen würde! Fakt ist, dass niemand der Hobby-Pyromanen das "Feuerchen" auch nur noch im geringsten unter Kontrolle hatte! Nur weil nichts passiert ist, heisst das noch lange nicht, dass nichts hätte passieren können.
Bravo, trifft genau den Kern der Sache !

Verfasst: 19.02.2006, 22:39
von Éder de Assis
Das Urteil ist rechtskräftig. Gibts nichts daran anzufechten.

Verfasst: 07.03.2006, 07:22
von housestyle
Laut Energy Züri von heute morgen (Nachrichten 08:00 h) bekam ein FCZ-Fan ein halbes Jahr Gefängniss bedingt, wegen Bedrohung und Gewalt an der Zürcher Polizei bei letzter FCZ - Cup-Feier.

Verfasst: 07.03.2006, 07:27
von cpm
Zürich Fünf Monate Gefängnis für FCZ-Fan

Das Bezirksgericht Zürich hat gestern einen 20-jährigen Fan des FC Zürich wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Beamte, Körperverletzung, Sachbeschädigung und weiterer Delikte zu einer bedingten Gefängnisstrafe von fünf Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte Mitte Mai 2005 in Zürich an Ausschreitungen teilgenommen. Er versetzte einem zivilen Hooligan-Experten einen Tritt gegen das linke Schienbein. Als ihn mehrere Polizisten festnehmen wollten, setzte er sich zur Wehr. Dabei wurde einer der Ordnungshüter erheblich verletzt. (SDA)

quelle: aargauer zeitung

Verfasst: 07.03.2006, 07:47
von Karli
cpm hat geschrieben:Zürich Fünf Monate Gefängnis für FCZ-Fan

Das Bezirksgericht Zürich hat gestern einen 20-jährigen Fan des FC Zürich wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Beamte, Körperverletzung, Sachbeschädigung und weiterer Delikte zu einer bedingten Gefängnisstrafe von fünf Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte Mitte Mai 2005 in Zürich an Ausschreitungen teilgenommen. Er versetzte einem zivilen Hooligan-Experten einen Tritt gegen das linke Schienbein. Als ihn mehrere Polizisten festnehmen wollten, setzte er sich zur Wehr. Dabei wurde einer der Ordnungshüter erheblich verletzt. (SDA)

quelle: aargauer zeitung
guet soo

Verfasst: 07.03.2006, 07:50
von ScoUtd
cpm hat geschrieben:Er versetzte einem zivilen Hooligan-Experten einen Tritt gegen das linke Schienbein.
Hoffe der Hooligan-Experte hat sich von seinen Verletzungen erholt und kann wieder seiner wichtigen Tätigkeit nachgehen.