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Verfasst: 12.08.2008, 08:45
von Kojak
shit happens.... :D :eek:

Verfasst: 12.08.2008, 16:08
von VorwärtsFCB

Verfasst: 12.08.2008, 17:36
von FCB'77

Verfasst: 12.08.2008, 21:02
von FEDERER
Sorgen im Sturm
Denn im Sturm leidet Eren Derdiyok an Ladehemmungen, Marco Streller und Eduardo sind nach wie vor verletzt und dass der Neuzuzug Frederico Almerares die Spielberechtigung noch erhält, ist eher unwahrscheinlich. Orhan Mehmeti, für den angeschlagenen Derdiyok gegen Vaduz in der Stammformation, verzeichnete mit zwei Toren zwar ein Traumdebüt in der Super League, dürfte für höhere Aufgaben aber noch zu unerfahren sein. Bis zum Spiel gegen Göteborg fielen alle Tore nach Standardsituationen. Kein Wunder also, dass die erwähnten Routiniers in die Bresche springen mussten.
Quelle: sf.tv

immerhin können sie uns auch noch ein wenig zum lachen bringen. Jetzt haben wir doch tatsächlich Mehmeti und Mustafi geholt, und aus ihnen den perfekten, offensiven Fussballer-Klon produziert... :rolleyes:

Verfasst: 12.08.2008, 23:46
von Latteknaller
Das Spassangebot hat Ricardo.ch mittlerweile beendet. Grund: «Es verstösst gegen viele Regeln von Ricardo.ch. Zudem war es falsch platziert:D

Verfasst: 14.08.2008, 16:12
von The Bacras
JöNnNi hat geschrieben:http://gallery.fcb.ch/main.php?g2_itemId=170424

Mit was dealen die da ?
Das sind doch Kondome!

Verfasst: 15.08.2008, 12:14
von z basel a mym ryy
15 Millionen Franken Gebühr?

Tatsächlich: User «Dani19zh» brachte sein Unverständnis über die Aktion mehrmals zum Ausdruck. Und er ging noch einen Schritt weiter: Er bot für das Basler «Gesamtpaket» die astronomische Summe von einer Milliarde Franken. Der Grund ist klar: «peezee» soll für seine Aktion «bluten».

Gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird bei einem Gebot eine Gebühr fällig, die an Ricardo.ch entrichtet werden muss. Diese richtet sich nach dem Verkaufspreis. Bei einer Milliarde Franken beläuft sich diese auf astronomische 15 Millionen Franken - egal, ob die Milliarde an den Verkäufer bezahlt wird. Hat sich «peezee» mit seinem Gebot in den Ruin «gespasst»?
dumm,dümmer zürcher... :D

Verfasst: 15.08.2008, 16:28
von Blutengel
The Bacras hat geschrieben:Das sind doch Kondome!
Ne Katzenminze

Verfasst: 15.08.2008, 16:38
von radiobemba
Unterem Artikel e Kommentar:

«Ist ein export nach afrika möglich? ich währe auch noch am aargau interessiert zwecks export.»

:)

Verfasst: 15.08.2008, 17:03
von Chancellor
rein rechtlich dürfte ricardo keine handhabe haben.

man kann einen kanton nicht verkaufen, da er einem nicht gehören kann. ergo hätte das angebot gar nie aufgeschaltet werden dürfen.

Verfasst: 16.08.2008, 08:53
von unbekannt

Verfasst: 16.08.2008, 11:37
von Yazid
Chancellor hat geschrieben:rein rechtlich dürfte ricardo keine handhabe haben.

man kann einen kanton nicht verkaufen, da er einem nicht gehören kann. ergo hätte das angebot gar nie aufgeschaltet werden dürfen.
Isch aber nid wohr... :rolleyes: :D

Verfasst: 16.08.2008, 12:10
von uiggi99
hehe, und das vommene halb profi wo praktisch in jedem zweite match vom platz fliegt, hehe, zem glück isch dä *+¦£¢ nimmi bi uns!

Verfasst: 16.08.2008, 12:46
von heimweh basler

Verfasst: 16.08.2008, 12:50
von heimweh basler

Verfasst: 16.08.2008, 16:16
von Doomez
uiggi99 hat geschrieben:hehe, und das vommene halb profi wo praktisch in jedem zweite match vom platz fliegt, hehe, zem glück isch dä *+¦£¢ nimmi bi uns!
er macht sich das leben selber schwer... :)

Verfasst: 16.08.2008, 19:39
von Edberg
Chancellor hat geschrieben:rein rechtlich dürfte ricardo keine handhabe haben.

man kann einen kanton nicht verkaufen, da er einem nicht gehören kann. ergo hätte das angebot gar nie aufgeschaltet werden dürfen.
Das ist absolut irrelevant.

Hier geht es nicht um das Verkaufsobjekt, sondern um die Benutzugsgebühr für eine Verkaufsplattform. Hierfür braucht es alleine ein Angebot (Verkäufer) und ein Gebot (Käufer). Ob der Verkäufer die Ware liefern kann muss Ricardo nicht interessieren (das müssen Käufer und Verkäufer unter sich ausmachen). Die Benutzungsgebühr wird trozdem fällig, egal wie bescheuert der verkaufte Artikel ist (ein Inserat in der Zeitung müsstest Du schliesslich auch bezahlen, selbst wenn Du den ganzen Planeten anbieten würdest).

Verfasst: 16.08.2008, 20:07
von Master
Edberg hat geschrieben:Das ist absolut irrelevant.

Hier geht es nicht um das Verkaufsobjekt, sondern um die Benutzugsgebühr für eine Verkaufsplattform. Hierfür braucht es alleine ein Angebot (Verkäufer) und ein Gebot (Käufer). Ob der Verkäufer die Ware liefern kann muss Ricardo nicht interessieren (das müssen Käufer und Verkäufer unter sich ausmachen). Die Benutzungsgebühr wird trozdem fällig, egal wie bescheuert der verkaufte Artikel ist (ein Inserat in der Zeitung müsstest Du schliesslich auch bezahlen, selbst wenn Du den ganzen Planeten anbieten würdest).
schon richtig, aber lesen wir doch mal was im Gebührenreglement steht:
2.2.2 Prozess für den Rückerstattungsantrag für Abschlussgebühren

Ausgangslage
Der Käufer verweigert grundlos den Kauf des gekauften Produktes (d.h. der Käufer möchte grundlos vom Kaufvertrag zurücktreten).
In diesem Falle kann der Anbieter nach der mündlichen oder schriftlichen Benachrichtigung durch den Käufer, das letzterer den Kauf verweigert, den entsprechenden Rückerstattungsantrag im My Ricardo stellen.
sprich: sollte kein problem sein


http://contents.ricardo.ch/pages/gebuehren/de.asp

Verfasst: 16.08.2008, 20:52
von Edberg
Master hat geschrieben:schon richtig, aber lesen wir doch mal was im Gebührenreglement steht:



sprich: sollte kein problem sein


http://contents.ricardo.ch/pages/gebuehren/de.asp
Es ist vom Entgegenkommen Ricardos abhängig - ein automatischer Anspruch besteht nicht.

Verfasst: 16.08.2008, 20:56
von Racket
Master hat geschrieben: sprich: sollte kein problem sein
Doch, denn der Käufer kann in diesem Fall angeben, der Verkäufer habe nicht liefern können, und er habe deshalb nicht bezahlt. Also: er tritt nicht grundlos vom Vertrag zurück.

Verfasst: 17.08.2008, 12:16
von Latteknaller
Racket hat geschrieben:Doch, denn der Käufer kann in diesem Fall angeben, der Verkäufer habe nicht liefern können, und er habe deshalb nicht bezahlt. Also: er tritt nicht grundlos vom Vertrag zurück.
und: für eine rückerstattung muss erst mal was bezaht werden :cool:

Verfasst: 17.08.2008, 12:44
von Goofy
Nur das hiesse ja, dass Riccardo das Steuern und selber Geld auf irgendeinen Artikel bieten könnte um dann einfach zu behaupten, das Angebot wurde wegen was auch immer gelöscht, aber die Gebühren würden sie dann schon gerne sehen

Verfasst: 17.08.2008, 15:49
von Racket
Goofy hat geschrieben:Nur das hiesse ja, dass Riccardo das Steuern und selber Geld auf irgendeinen Artikel bieten könnte um dann einfach zu behaupten, das Angebot wurde wegen was auch immer gelöscht, aber die Gebühren würden sie dann schon gerne sehen
Das ganze wäre natürlich nur, wenn das Angebot nicht gelöscht worden wäre.

Verfasst: 19.08.2008, 08:33
von ScoUtd

Verfasst: 19.08.2008, 08:35
von Pro Bier
spielt de no bi de Türke?

Verfasst: 19.08.2008, 08:41
von ScoUtd
Pro Bier hat geschrieben:spielt de no bi de Türke?
england

Verfasst: 19.08.2008, 09:57
von whizzkid
ScoUtd hat geschrieben:england
Derby County

Verfasst: 19.08.2008, 11:05
von DimuckY y.
whizzkid hat geschrieben:Derby County
ivan ergic spielt in england?! :eek:

;)

Verfasst: 19.08.2008, 16:42
von z basel a mym ryy
ist aber schon leicht peindlich, ein bild von stereo hinzutun und darunter ergic zu schreiben...

Verfasst: 20.08.2008, 09:06
von Goofy