

Das Spassangebot hat Ricardo.ch mittlerweile beendet. Grund: «Es verstösst gegen viele Regeln von Ricardo.ch. Zudem war es falsch platziert.»
dumm,dümmer zürcher...15 Millionen Franken Gebühr?
Tatsächlich: User «Dani19zh» brachte sein Unverständnis über die Aktion mehrmals zum Ausdruck. Und er ging noch einen Schritt weiter: Er bot für das Basler «Gesamtpaket» die astronomische Summe von einer Milliarde Franken. Der Grund ist klar: «peezee» soll für seine Aktion «bluten».
Gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird bei einem Gebot eine Gebühr fällig, die an Ricardo.ch entrichtet werden muss. Diese richtet sich nach dem Verkaufspreis. Bei einer Milliarde Franken beläuft sich diese auf astronomische 15 Millionen Franken - egal, ob die Milliarde an den Verkäufer bezahlt wird. Hat sich «peezee» mit seinem Gebot in den Ruin «gespasst»?
hehe, und das vommene halb profi wo praktisch in jedem zweite match vom platz fliegt, hehe, zem glück isch dä *+¦£¢ nimmi bi uns!unbekannt hat geschrieben:http://de.youtube.com/watch?v=I2AMgqDJbjU
Das ist absolut irrelevant.Chancellor hat geschrieben:rein rechtlich dürfte ricardo keine handhabe haben.
man kann einen kanton nicht verkaufen, da er einem nicht gehören kann. ergo hätte das angebot gar nie aufgeschaltet werden dürfen.
schon richtig, aber lesen wir doch mal was im Gebührenreglement steht:Edberg hat geschrieben:Das ist absolut irrelevant.
Hier geht es nicht um das Verkaufsobjekt, sondern um die Benutzugsgebühr für eine Verkaufsplattform. Hierfür braucht es alleine ein Angebot (Verkäufer) und ein Gebot (Käufer). Ob der Verkäufer die Ware liefern kann muss Ricardo nicht interessieren (das müssen Käufer und Verkäufer unter sich ausmachen). Die Benutzungsgebühr wird trozdem fällig, egal wie bescheuert der verkaufte Artikel ist (ein Inserat in der Zeitung müsstest Du schliesslich auch bezahlen, selbst wenn Du den ganzen Planeten anbieten würdest).
sprich: sollte kein problem sein2.2.2 Prozess für den Rückerstattungsantrag für Abschlussgebühren
Ausgangslage
Der Käufer verweigert grundlos den Kauf des gekauften Produktes (d.h. der Käufer möchte grundlos vom Kaufvertrag zurücktreten).
In diesem Falle kann der Anbieter nach der mündlichen oder schriftlichen Benachrichtigung durch den Käufer, das letzterer den Kauf verweigert, den entsprechenden Rückerstattungsantrag im My Ricardo stellen.
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.
Es ist vom Entgegenkommen Ricardos abhängig - ein automatischer Anspruch besteht nicht.Master hat geschrieben:schon richtig, aber lesen wir doch mal was im Gebührenreglement steht:
sprich: sollte kein problem sein
http://contents.ricardo.ch/pages/gebuehren/de.asp
und: für eine rückerstattung muss erst mal was bezaht werdenRacket hat geschrieben:Doch, denn der Käufer kann in diesem Fall angeben, der Verkäufer habe nicht liefern können, und er habe deshalb nicht bezahlt. Also: er tritt nicht grundlos vom Vertrag zurück.
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Das ganze wäre natürlich nur, wenn das Angebot nicht gelöscht worden wäre.Goofy hat geschrieben:Nur das hiesse ja, dass Riccardo das Steuern und selber Geld auf irgendeinen Artikel bieten könnte um dann einfach zu behaupten, das Angebot wurde wegen was auch immer gelöscht, aber die Gebühren würden sie dann schon gerne sehen
spielt de no bi de Türke?ScoUtd hat geschrieben:http://www.uefa.com/competitions/ucl/fi ... rt=rp.html
ist aber schon leicht peindlich, ein bild von stereo hinzutun und darunter ergic zu schreiben...ScoUtd hat geschrieben:http://www.uefa.com/competitions/ucl/fi ... rt=rp.html
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen