Re: Die Spinnen, die Amis!
Verfasst: 06.09.2024, 21:30
.Gurkensalat hat geschrieben: 06.09.2024, 16:36Tsunami hat geschrieben: 06.09.2024, 16:15"Die Ermittler hatten zuvor angekĂŒndigt, dass der 14-JĂ€hrige bei der Strafverfolgung wie ein Erwachsener behandelt werde."Appendix hat geschrieben: 06.09.2024, 13:22 Verdammt, ich habe mit 14 einen Lego-Bausatz zu Weihnachten erhalten! Wollte auch eine AR-15
https://www.derstandard.at/story/300000 ... stgenommen
Gut so! Kann man das bei uns fĂŒr solche Taten nicht auch einfĂŒhren?
Weiss nicht ob das schlau istâŠ.. siehe Fall Carlos/Brain. Der wurde ja auch als 12/13 jĂ€hriger in einem Erwachsenen GefĂ€ngniss (aus SicherheitsgrĂŒnden Einzelhaft fĂŒr 1-2-3 Jahre?) untergebracht. Und da hat ja auch das Genze Elend angefangen.Â
In den USA mag das gehen, da er ja fĂŒr 7865 Jahre in den Knast muss. In der Schweiz / Deutschland dĂŒrfte der nach 15-20 Jahren raus kommen und dann hast du einen nicht sozialisierten GewalttĂ€ter der frei rumlĂ€uft.
Tsunami hat geschrieben: 06.09.2024, 23:13Bei uns mĂŒsste er nach Jugendstrafgesetz nicht 15-20 Jahre hinter Gitter gehen. Da wĂ€re er spĂ€testens nach 5 (?) Jahren auf freiem Fuss.Gurkensalat hat geschrieben: 06.09.2024, 16:36Tsunami hat geschrieben: 06.09.2024, 16:15
"Die Ermittler hatten zuvor angekĂŒndigt, dass der 14-JĂ€hrige bei der Strafverfolgung wie ein Erwachsener behandelt werde."
Gut so! Kann man das bei uns fĂŒr solche Taten nicht auch einfĂŒhren?
Weiss nicht ob das schlau istâŠ.. siehe Fall Carlos/Brain. Der wurde ja auch als 12/13 jĂ€hriger in einem Erwachsenen GefĂ€ngniss (aus SicherheitsgrĂŒnden Einzelhaft fĂŒr 1-2-3 Jahre?) untergebracht. Und da hat ja auch das Genze Elend angefangen.Â
In den USA mag das gehen, da er ja fĂŒr 7865 Jahre in den Knast muss. In der Schweiz / Deutschland dĂŒrfte der nach 15-20 Jahren raus kommen und dann hast du einen nicht sozialisierten GewalttĂ€ter der frei rumlĂ€uft.
Nach Erwachsenenstrafrecht, ja. Das heisst nicht, dass das Ganze so raus kommen muss wie im Fall Carlos.
Das ist mir schon klar, dass er nach Jugendstrafrecht nach 5 Jahren rauskommt.Tsunami hat geschrieben: 06.09.2024, 23:18Tsunami hat geschrieben: 06.09.2024, 23:13Bei uns mĂŒsste er nach Jugendstrafgesetz nicht 15-20 Jahre hinter Gitter gehen. Da wĂ€re er spĂ€testens nach 5 (?) Jahren auf freiem Fuss.Gurkensalat hat geschrieben: 06.09.2024, 16:36
Weiss nicht ob das schlau istâŠ.. siehe Fall Carlos/Brain. Der wurde ja auch als 12/13 jĂ€hriger in einem Erwachsenen GefĂ€ngniss (aus SicherheitsgrĂŒnden Einzelhaft fĂŒr 1-2-3 Jahre?) untergebracht. Und da hat ja auch das Genze Elend angefangen.Â
In den USA mag das gehen, da er ja fĂŒr 7865 Jahre in den Knast muss. In der Schweiz / Deutschland dĂŒrfte der nach 15-20 Jahren raus kommen und dann hast du einen nicht sozialisierten GewalttĂ€ter der frei rumlĂ€uft.
Nach Erwachsenenstrafrecht, ja. Das heisst nicht, dass das Ganze so raus kommen muss wie im Fall Carlos.
Du kannst es nennen wie du möchtest. Ich nenne es "Strafe".Gurkensalat hat geschrieben: 07.09.2024, 11:13Das ist mir schon klar, dass er nach Jugendstrafrecht nach 5 Jahren rauskommt.Tsunami hat geschrieben: 06.09.2024, 23:18Tsunami hat geschrieben: 06.09.2024, 23:13
Bei uns mĂŒsste er nach Jugendstrafgesetz nicht 15-20 Jahre hinter Gitter gehen. Da wĂ€re er spĂ€testens nach 5 (?) Jahren auf freiem Fuss.
Nach Erwachsenenstrafrecht, ja. Das heisst nicht, dass das Ganze so raus kommen muss wie im Fall Carlos.
Dein Verlangen nach Verurteilung gem. Erwachsenenstrafrecht ist imho rein ârachemotiviertâ.Â
Ohne dass ich mich mit dem CH GefĂ€ngnissalltag auskenne stellt sich fĂŒr mich mehr die Frage was ist fĂŒr die Sicherheit der Gesellschaft besser?
Einen 14-jÀhrigen in einem ErwachsenengefÀngniss seine Persönlichkeit und Sozialisierung entwickeln zu lassen und den mit 35 Jahren frei zu lassen oder ihn als jugendlichen zu bestrafen und in einem JugendgefÀngniss, die Schulbildung und Sozialisierung mitzugeben und halt mit knapp 20 Jahren frei zulassen.
Tendenziell denke ich, dass die Variante mit dem JugendgefĂ€ngniss die deutlich bessere Chance darstellt, sowohl fĂŒr den TĂ€ter als auch fĂŒr die Sicherheit der Gesellschaft. In den USA dĂŒrfte sich diese Frage nicht stellen, da er wohl nach einem 4-fach Mord im GefĂ€ngniss sterben wird, sollte er nach Erwachsenenrecht verurteilt werden.
Die Richter werden die genauen UmstĂ€nde der Tat genauer betrachten. Ob jemand 14 oder 18 ist macht in der Entwicklung einen riesengrossen Unterschied. Schlussendlich schenkte der Vater seinem Kind eine AR-15, obwohl dieses ĂŒberhaupt nicht damit umgehen kann. Es hat nicht die Reife dafĂŒr.Tsunami hat geschrieben: 07.09.2024, 16:02 Du kannst es nennen wie du möchtest. Ich nenne es "Strafe".
Wenn er nach fĂŒnf Jahren wieder jemanden nieder schiesst darfst du dir auf die Schultern klopfen, ebenso wenn er ein normales Leben anfĂ€ngt.Â
Die Frage ist, ob man die TĂ€ter oder das Umfeld mehr schĂŒtzen will.
Es geht mir ja um nichts anderes und auch meine Antwort darauf war ja klar.Tsunami hat geschrieben: 07.09.2024, 16:02Du kannst es nennen wie du möchtest. Ich nenne es "Strafe".Gurkensalat hat geschrieben: 07.09.2024, 11:13Das ist mir schon klar, dass er nach Jugendstrafrecht nach 5 Jahren rauskommt.
Dein Verlangen nach Verurteilung gem. Erwachsenenstrafrecht ist imho rein ârachemotiviertâ.Â
Ohne dass ich mich mit dem CH GefĂ€ngnissalltag auskenne stellt sich fĂŒr mich mehr die Frage was ist fĂŒr die Sicherheit der Gesellschaft besser?
Einen 14-jÀhrigen in einem ErwachsenengefÀngniss seine Persönlichkeit und Sozialisierung entwickeln zu lassen und den mit 35 Jahren frei zu lassen oder ihn als jugendlichen zu bestrafen und in einem JugendgefÀngniss, die Schulbildung und Sozialisierung mitzugeben und halt mit knapp 20 Jahren frei zulassen.
Tendenziell denke ich, dass die Variante mit dem JugendgefĂ€ngniss die deutlich bessere Chance darstellt, sowohl fĂŒr den TĂ€ter als auch fĂŒr die Sicherheit der Gesellschaft. In den USA dĂŒrfte sich diese Frage nicht stellen, da er wohl nach einem 4-fach Mord im GefĂ€ngniss sterben wird, sollte er nach Erwachsenenrecht verurteilt werden.
Wenn er nach fĂŒnf Jahren wieder jemanden nieder schiesst darfst du dir auf die Schultern klopfen, ebenso wenn er ein normales Leben anfĂ€ngt.Â
Die Frage ist, ob man die TĂ€ter oder das Umfeld mehr schĂŒtzen will.
Wenn ich dies so lese dann musst du denken, dass jeder, der aus dem Knast kommt, ein noch grösserer Verbrecher ist als beim GefÀngniseintritt. Ich sage mal: gewagte Aussage.Gurkensalat hat geschrieben: 07.09.2024, 17:12Es geht mir ja um nichts anderes und auch meine Antwort darauf war ja klar.Tsunami hat geschrieben: 07.09.2024, 16:02Du kannst es nennen wie du möchtest. Ich nenne es "Strafe".Gurkensalat hat geschrieben: 07.09.2024, 11:13
Das ist mir schon klar, dass er nach Jugendstrafrecht nach 5 Jahren rauskommt.
Dein Verlangen nach Verurteilung gem. Erwachsenenstrafrecht ist imho rein ârachemotiviertâ.Â
Ohne dass ich mich mit dem CH GefĂ€ngnissalltag auskenne stellt sich fĂŒr mich mehr die Frage was ist fĂŒr die Sicherheit der Gesellschaft besser?
Einen 14-jÀhrigen in einem ErwachsenengefÀngniss seine Persönlichkeit und Sozialisierung entwickeln zu lassen und den mit 35 Jahren frei zu lassen oder ihn als jugendlichen zu bestrafen und in einem JugendgefÀngniss, die Schulbildung und Sozialisierung mitzugeben und halt mit knapp 20 Jahren frei zulassen.
Tendenziell denke ich, dass die Variante mit dem JugendgefĂ€ngniss die deutlich bessere Chance darstellt, sowohl fĂŒr den TĂ€ter als auch fĂŒr die Sicherheit der Gesellschaft. In den USA dĂŒrfte sich diese Frage nicht stellen, da er wohl nach einem 4-fach Mord im GefĂ€ngniss sterben wird, sollte er nach Erwachsenenrecht verurteilt werden.
Wenn er nach fĂŒnf Jahren wieder jemanden nieder schiesst darfst du dir auf die Schultern klopfen, ebenso wenn er ein normales Leben anfĂ€ngt.Â
Die Frage ist, ob man die TĂ€ter oder das Umfeld mehr schĂŒtzen will.
Variante Erwachsenenstrafrecht: Garantierte Sicherheit fĂŒr 20 Jahre. Danach einen 35 jĂ€hrigen auf freiem Fuss, der von Drogendealern, Vergewaltigern und anderen GewalttĂ€tern sozialisiert wurde und seine Persönlichkeit unter diesen Leuten ausgebildet hat.
Variante Jugendstrafrecht: Garantierte Sicherheit fĂŒr 5 Jahre. Danach einen 20 jĂ€hrigen auf freiem Fuss, der einen Schulabschluss hat und von entsprechend ausgebildeten Betreuern in der persönlichen und sozialen Entwicklung unterstĂŒtzt wurde.
Die Gefahr, dass dieser wieder kriminell wird, ist meines erachtens weitaus grösser bei Variante 1.
Da sind wir uns (fast) einig. Ich wĂŒrde prĂ€zisieren:SubComandante hat geschrieben: 07.09.2024, 16:44Am Ende des Tages sollte das gemacht werden, was fĂŒr die Sicherheit der Gesellschaft langfristig das bessere ist.Tsunami hat geschrieben: 07.09.2024, 16:02 Du kannst es nennen wie du möchtest. Ich nenne es "Strafe".
Wenn er nach fĂŒnf Jahren wieder jemanden nieder schiesst darfst du dir auf die Schultern klopfen, ebenso wenn er ein normales Leben anfĂ€ngt.Â
Die Frage ist, ob man die TĂ€ter oder das Umfeld mehr schĂŒtzen will.
SubComandante hat geschrieben: 07.09.2024, 16:44Die Richter werden die genauen UmstĂ€nde der Tat genauer betrachten. Ob jemand 14 oder 18 ist macht in der Entwicklung einen riesengrossen Unterschied. Schlussendlich schenkte der Vater seinem Kind eine AR-15, obwohl dieses ĂŒberhaupt nicht damit umgehen kann. Es hat nicht die Reife dafĂŒr.Tsunami hat geschrieben: 07.09.2024, 16:02 Du kannst es nennen wie du möchtest. Ich nenne es "Strafe".
Wenn er nach fĂŒnf Jahren wieder jemanden nieder schiesst darfst du dir auf die Schultern klopfen, ebenso wenn er ein normales Leben anfĂ€ngt.Â
Die Frage ist, ob man die TĂ€ter oder das Umfeld mehr schĂŒtzen will.
Am Ende des Tages sollte das gemacht werden, was fĂŒr die Sicherheit der Gesellschaft langfristig das bessere ist.
(âŠ)In den USA ist wegen des Wahlsystems die landesweite Gesamtzahl der Stimmen aber nicht in erster Linie entscheidend. Vielmehr kommt es auf die sogenannten Swing States an, also Bundesstaaten, in denen das Rennen zwischen Demokraten und Republikanern besonders eng ist.
Der Umfrage zufolge liegt Harris dabei derzeit ganz knapp in Wisconsin, Michigan und Pennsylvania vorn. In vier weiteren Swing States, Nevada, Georgia, North Carolina und Arizona, herrsche derzeit ein Unentschieden.(âŠ)
OutLander hat geschrieben: 09.09.2024, 13:03 Man darf gespannt sein, was aufgrund der aktuellen EnthĂŒllungen bezĂŒglich gezielter Desinformationskampagne aus dem Kreml und den SteigbĂŒgelhaltern auf TikTok etc. noch fĂŒr widerliche Scheisse an die OberflĂ€che gespĂŒlt wird.
Wetten, auch die Weltwoche wird frĂŒher oder spĂ€ter auftauchen?
Einmal mehr: Rechte Politik schadet immer und ĂŒberall. Ob jetzt die durchgeknallten Reps, die Scheissnazis von der AfD oder unsere Putin-Freunde in der SVP. Das sind allesamt dieselben Galgenvögel.
FĂŒr Trump AnhĂ€nger wird er die Sache entschieden haben. FĂŒr Harris AnhĂ€nger wird sie ihn geschlagen haben. Entscheidend sind wohl eher die paar wenigen Unentschlossenen.sternekoch*** hat geschrieben: 09.09.2024, 22:30 So, fertig Scheisse palavert. Morgen gilts ernst. 1 zu 1, face2face. Denke, Don Donald entscheidet die Sache fĂŒr sich. Die einzige Frage die sich stellt ist: Durch klassischen KO oder nach Punkten? We'll see. Adelante!
Das denken einige auch immer noch, wenn sie einen Chrupalla in eine Talkshow einladen. Am Ende des Tages werden fĂŒr Social Media irgendwelche Zusammenschnitte gemacht und gepostet, wo Trump als ĂŒberragend dargestellt wird.Somnium hat geschrieben: 09.09.2024, 23:50 Das wird fĂŒr Trump ein bitterer Abend werden. Der Mann ohne Argumente und Debattenkultur ist drauf und dran, den Biden zu machen. Harris wird ihn nach allen Regeln der Kunst vorfĂŒhren.
Faniella Diwani hat geschrieben: 09.09.2024, 13:12OutLander hat geschrieben: 09.09.2024, 13:03 Man darf gespannt sein, was aufgrund der aktuellen EnthĂŒllungen bezĂŒglich gezielter Desinformationskampagne aus dem Kreml und den SteigbĂŒgelhaltern auf TikTok etc. noch fĂŒr widerliche Scheisse an die OberflĂ€che gespĂŒlt wird.
Wetten, auch die Weltwoche wird frĂŒher oder spĂ€ter auftauchen?
Einmal mehr: Rechte Politik schadet immer und ĂŒberall. Ob jetzt die durchgeknallten Reps, die Scheissnazis von der AfD oder unsere Putin-Freunde in der SVP. Das sind allesamt dieselben Galgenvögel.
Klar wird die WeWo auftauchen. Oder meint jemand ernsthaft dieses Printerzeugnis lebe von seinen KĂ€ufern, Abonnenten oder Inserenten? So ganz ohne "Sponsoren"?Â
Appendix hat geschrieben: 10.09.2024, 03:42 Die wahrscheinlich einzige Direktbegegnung von Trump und Harris vor der US-Wahl live im TV findet heute in der Nacht zum Mittwoch statt. Ab ab 2.45 Uhr und wohl fast auf allen Sendern.
Waldfest hat geschrieben: 10.09.2024, 10:45 Wobei es komplett irrelevant ist, was der Irre rauslĂ€sst. Vor allem nicht fĂŒr seine AnhĂ€nger.
Fake News und Beleidigungen gehören zur Trump DNA.