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Verfasst: 31.01.2008, 07:26
von Taratonga
9:11 | 30.01.2008
MARTIGNY VS u2013 Viel Zivilcourage bewies gestern Abend ein junger Türke: Er rettete einen betrunkenen Mann, der sich auf die Schienen gelegt hatte, vor dem sicheren Tod.
Dramatische Szenen gestern Abend im Bahnhof von Martigny: Ein 40-Jähriger Walliser, der viel zu tief ins Glas geschaut hatte, wollte nicht mehr leben. Er stieg vom Perron runter und legte sich auf die Schienen.
Bereits fuhr der Zug ein, doch der Betrunkene hatte einen Schutzengel u2013 in der Person eines jungen Türken. Der 19-Jährige schaffte es im letzten Moment, den Einheimischen von den Geleisen wegzuziehen.
Für seine mutige Tat soll der Teenager belohnt werden: Die Polizei kündigte an, ihn bei der Carnegie-Stiftung anzumelden, die jedes Jahr selbstlose Lebensretter auszeichnet. (SDA/hhs)
keine gute Tat

Täter war doch vorbestraft!
Verfasst: 31.01.2008, 11:21
von repplyfire
BASELu2013 Verwundern tut das niemand: Der Brutalo-Türke schlug nicht das erste Mal zu, als er im Basler Bahnhof einen Rentner halb tot prügelte.
Bekannte des Rentners am Tatort: Die Polizisten kamen erst nach der Attacke des Schlägers. (Andreas Frossard)
«Er wurde bereits im März 2007 wegen Körperverletzung verurteilt», sagt Markus Melzl von der Basler Staatsanwaltschaft. Der Schläger kassierte damals eine bedingte Freiheitsstrafe.
Melzl widerspricht damit der Polizei, die kommuniziert hatte, der Mann sei nicht aktenkundig. Samstagnacht schlägt der Brutalo am Basler Bahnhof SBB wie von Sinnen auf den Rentner Heinz P.* (76) ein. Weil der ihn ermahnt, im Zug nicht zu rauchen!
Der Türke schlägt und tritt auf den Rentner ein u2013 sogar als der schon am Boden liegt. Heinz P. kommt mit Schädelbruch ins Spital (im BLICK). Doch auch nach diesem Gewaltexzess wird der Brutalo bald wieder frei herumlaufen: «Wir können ihn erst mal für 4 Wochen in Untersuchungshaft halten», erklärt Melzl.
Da unklar ist, wann der Mann vor Gericht kommt, sei es «recht wahrscheinlich», dass er bis zum Prozess das Gefängnis verlassen kann. Der Staatsanwalt kann ihn sogar schon während der U-Haft laufen lassen. Laut Melzl muss der Schläger auch nicht automatisch seine erste Strafe absitzen, wenn er nun erneut verurteilt wird. «Das entscheidet der Richter.»
Das Kriminalkommissariat hat mittlerweile die Aufnahmen von SBB-Überwachungskameras. Dort ist zu sehen, wie es im Zug zum ersten Gerangel zwischen dem Türken und Rentner Heinz P. kommt. Von der brutalen Attacke auf dem Perron gibt es dagegen keine Bilder. Dort hängen keine Kameras.
Heinz P. liegt immer noch auf der Intensivstation, wie seine Frau Rosmarie zu BLICK sagt. Die Ärzte befürchten, dass sich in seinem Kopf ein gefährliches Blutgerinnsel gebildet hat. «Das wird gerade untersucht.»
Der 76-Jährige hat auch einen schweren Schock. «Er hat nachts plötzlich um Hilfe gerufen», berichtet seine besorgte Frau. Nun müssen sich auch noch Psychologen um Heinz P. kümmern.
BERN u2013 Falsch reagiert: Die SBB kritisieren die Polizei. «Der Notruf aus dem Zug ging nicht bei uns ein, sondern bei der Kantonspolizei. Diese hat unsere Bahnpolizei nicht verständigt», sagt SBB-Sprecherin Rahel Koerfgen. An sich hätte dies geschehen müssen.
Dann hätte die Bahnpolizei am Perron gewartet und die Schlägerei unterbunden. Koerfgen: «Es sind immer Patrouillen in den Bahnhöfen und Zügen unterwegs.» Samstagabends seien es besonders viele. «Aber die können natürlich nicht überall gleichzeitig sein.»
Koerfgen beteuert: «Unsere Bahnhöfe sind sicher u2013 Vorfälle wie in Basel geschehen wirklich selten.» Wer im Zug Angst hat oder sich gar bedroht fühlt, findet sofort Hilfe unter: «0800 117 117». Es ist die Nummer der Bahnpolizei.
Verfasst: 31.01.2008, 11:23
von Idefix
e totale Witz!
Bahnhofs polizei gits gar nüm am bhf sbb!!!!
au dr Poschte bim Bhf isch sit längerem zue, ha mol öbbis ähnlichs cha, und bim notruf schalter hets gheisse, in 15 minute würd e patrouille cho.. .

hani gfunde vergässets i kümmre mi sälber drum.
zum kotze!
Verfasst: 31.01.2008, 12:03
von Kawa
Verfasst: 31.01.2008, 14:26
von Apollo11
repplyfire hat geschrieben:.... Laut Melzl muss der Schläger auch nicht automatisch seine erste Strafe absitzen, wenn er nun erneut verurteilt wird. «Das entscheidet der Richter.»
....
Kann mir jemand mal erklären was denn nun eine bedingte Strafe ist?
Ich dachte immer im Wiederholungsfall während der Bewährungszeit muss die
ausgesprochene Strafe umgesetzt werden.
Ich stellte mir "Bedingt" immer so vor:
Fall 1
Erste Straftat z.B. Körperverletzung --> bedingte Strafe
Zweite Straftat z.B. Diebstahl --> zweite bedingte Strafe (möglich)
Fall 2
Erste Straftat z.B. Körperverletzung --> bedingte Strafe
Zweite Straftat auch Körperverletzung --> keine bedingte Strafe mehr (möglich)
Verfasst: 31.01.2008, 15:18
von Kawa
Bei bedingten Strafen entscheidet im Fall eines neuen Vergehens alleine der Richter über den Vollzug. Im allg. wird's es bei leichten Vergehen (was der obige Fall sicher nicht ist) bei einem weiteren bedingten und/oder verlängerter Probezeit bleiben, sonst heisst's ab ins Loch.
PS : Hat aber rein nichts mit deiner Schilderung (gleiches Vergehen) zu tun, es kann irgendein Vergehen sein ...
Verfasst: 31.01.2008, 15:37
von ScoUtd
Idefix hat geschrieben:eau dr Poschte bim Bhf isch sit längerem zue, ha mol öbbis ähnlichs cha, und bim notruf schalter hets gheisse, in 15 minute würd e patrouille cho.. .

hani gfunde vergässets i kümmre mi sälber drum.
zum kotze!
???
http://www.polizei.bs.ch/ueberuns/index.html

Verfasst: 31.01.2008, 15:56
von Apollo11
Kawa hat geschrieben:Bei bedingten Strafen entscheidet im Fall eines neuen Vergehens alleine der Richter über den Vollzug. Im allg. wird's es bei leichten Vergehen (was der obige Fall sicher nicht ist) bei einem weiteren bedingten und/oder verlängerter Probezeit bleiben, sonst heisst's ab ins Loch.
PS : Hat aber rein nichts mit deiner Schilderung (gleiches Vergehen) zu tun, es kann irgendein Vergehen sein ...
Danke für die Antwort.
Das heisst bei leichten Vergehen können sich Bewährungsstrafen theoretisch bis
ins Endlose reihen, bis einem Richter der Kragen platzt. Dem einen Richter platzt
der Kragen schneller als bei einem Anderen. Ist das nicht Willkür.
Verfasst: 31.01.2008, 16:04
von ScoUtd
Apollo11 hat geschrieben:Ist das nicht Willkür.
justiz ist willkür
Verfasst: 31.01.2008, 16:15
von Apollo11
ScoUtd hat geschrieben:justiz ist willkür
Das ist mir eigentlich schon klar.
Nur dachte ich es gibt auch eine Grenze (bis hierher und nicht weiter),
z.B. mehr als fünf Bewärungsstrafen ist ausgeschlossen.
Beim Einen sind es dann drei und beim Anderen vier, das wäre dann die Willkur im System.
Wie Ihr sicher schon herausgefunden habt, bin ich in Justizfragen nicht sehr bewandert und ich hoffe ich gehe Euch mit meinen naiven Fragen nicht auf den Senkel.
Danke für Eure Mühe.
Verfasst: 31.01.2008, 16:26
von Kawa
Apollo11 hat geschrieben:Das heisst bei leichten Vergehen können sich Bewährungsstrafen theoretisch bis
ins Endlose reihen, bis einem Richter der Kragen platzt. Dem einen Richter platzt
der Kragen schneller als bei einem Anderen. Ist das nicht Willkür.
Naja, Grenzen gibt' schon (soviel ich weiss ist's ab 18 Monaten Haft zwingend unbedingt) und komische Urteile können auch von beiden Seiten (also auch vom Staatsanwalt) angefochten werden.
Das System korrigiert sich meist selber ...
Verfasst: 31.01.2008, 16:34
von Apollo11
Kawa hat geschrieben:Naja, Grenzen gibt' schon (soviel ich weiss ist's ab 18 Monaten Haft zwingend unbedingt) und komische Urteile können auch von beiden Seiten (also auch vom Staatsanwalt) angefochten werden.
Das System korrigiert sich meist selber ...
Da hast Du auch wieder recht.
Gruss
Verfasst: 01.02.2008, 20:41
von Bananas
Da kommt was in 10vor10 heute abend.
Verfasst: 01.02.2008, 22:56
von MMM
Kawa hat geschrieben:Naja, Grenzen gibt' schon (soviel ich weiss ist's ab 18 Monaten Haft zwingend unbedingt) und komische Urteile können auch von beiden Seiten (also auch vom Staatsanwalt) angefochten werden.
Das System korrigiert sich meist selber ...
Fast. Neu können Strafen von bis zu zwei Jahren bedingt und solche bis drei Jahren teilbedingt verhängt werden.
Gleichzeitig ist eine Vorstrafe kein zwingender Grund, für die zweite Tat eine unbedingte Strafe zu verhängen, die Voraussetzungen verschärfen sich aber.
Die Gewährung des bedingten Vollzuges der ersten Strafe kann, muss aber nicht im Nichtbewährungsfalle widerrufen werden, darüber entscheidet tatsächlich der Richter.
Die Art der zweiten Tat ist indessen nicht ganz irrelevant. Denn wenn jemand
gleichartig erneut delinquent wird, kann daraus eher abgeleitet werden, dass er sich auch in Zukunft nicht bewähren wird, als wenn er irgend eine völlig andere Tat begeht (wenn jemand zweimal zuschlägt, nimmt man eher an, dass der Gute offenbar ein Problem mit der Selbstkontrolle hat als wenn er zunächst schlägt und dann ein Moped klaut). Entsprechend wird dann die Gewährung des bedingten Vollzuges eher widerrufen.
Lest das Strafgesetzbuch (Art. 42- 46), ist relativ einfach formuliert.
Verfasst: 02.02.2008, 07:11
von sergipe
Fer Täter verliert die Bewilligung C und wird des Landes verwiesen:
http://tagi.ch/dyn/news/schweiz/837979.html
Verfasst: 02.02.2008, 09:19
von Spirit of St. Jakob
Idefix hat geschrieben:e totale Witz!
Bahnhofs polizei gits gar nüm am bhf sbb!!!!
au dr Poschte bim Bhf isch sit längerem zue, ha mol öbbis ähnlichs cha, und bim notruf schalter hets gheisse, in 15 minute würd e patrouille cho.. .

hani gfunde vergässets i kümmre mi sälber drum.
zum kotze!
Dr Poschte am Bahnhof ghört dr Kantonspolizei, nid dr Bahnpolizei (die het keini "öffentliche" Pöschte). Dört sind d'Öffnigszyte ungefähr dä Ladeöffnigszyte apasst. Aber hauptsach zerscht gmotzt, bevor me sich informiert.
Verfasst: 02.02.2008, 14:43
von Pro Sportchef bim FCB
Toll sowas zu hören!
Auch wenns dem Opfer nichts bringt...
Verfasst: 02.02.2008, 17:52
von Lake
Und wiedermal ein Beweis, dass die heutigen Gesetze genug Möglichkeiten bieten Straftäter auszuweisen - sogar mit einer C-Bewilligung. Und die SVP wird wieder einmal lügen gestraft
Verfasst: 02.02.2008, 21:18
von Kawa
Lake hat geschrieben:Und wiedermal ein Beweis, dass die heutigen Gesetze genug Möglichkeiten bieten Straftäter auszuweisen - sogar mit einer C-Bewilligung. Und die SVP wird wieder einmal lügen gestraft
Nix neues ...
Verfasst: 02.02.2008, 21:53
von Rotblau
Lake hat geschrieben:Und wiedermal ein Beweis, dass die heutigen Gesetze genug Möglichkeiten bieten Straftäter auszuweisen - sogar mit einer C-Bewilligung. Und die SVP wird wieder einmal lügen gestraft
Grundsätzlich hast du Recht, die SVP-Ausschaffungsinitiative rennt offene Türen ein. Aber dennoch ist es ein Fakt, dass eine gewisse Anzahl krimineller, teilweise aus Staatkosten bei uns schmarotzend, immer noch in unserem Land frei herumlaufen.
Die Annahme der Initiative ist nicht Anderes als eine Aufforderung des Volkes an unser Behörden, solches Pack aus dem Lande zu weisen.
Aber eben, vielleicht gelingt es den Linken, einen Teil der Wähler derart zu beeindrucken, dass die Initiative verworfen wird.
Verfasst: 03.02.2008, 02:16
von Pro Sportchef bim FCB
Auch wenn ich nicht weiss, wie glaubwürdig diese (rechte) Seite ist....
http://www.winkelried.info/2008/02/02/s ... ft-werden/
Aber eigentlich ist mir die Seite egal, es geht um den Fall, um die Sache...
Verfasst: 03.02.2008, 13:59
von hansy
Lake hat geschrieben:Und wiedermal ein Beweis, dass die heutigen Gesetze genug Möglichkeiten bieten Straftäter auszuweisen - sogar mit einer C-Bewilligung. Und die SVP wird wieder einmal lügen gestraft
nein wird sie nicht. ihre ausschaffungsinitiative sagt doch klar, man muss es gesetzlich festhalten, von KANN zu MUSS, ergo wird sie in keinster weise lügen gestraft. du hingegen stehst jetzt da, der jede linke propaganda glaubt und selbst nicht in der lage is, das zu verifizieren. *autsch*
Kawa hat geschrieben:Nix neues ...
siehe oben.
Verfasst: 03.02.2008, 14:59
von bumbui
erlebnisorientierter hat geschrieben:Soweit ich mich erinnern mag (bin schon lange nicht mehr mit dem Zug gefahren), steht nirgendswo auf türkisch oder anderen Landesprachen dass man nicht rauchen soll. Kein wunder reagierten sie greizt. Es wäre wohl eine kleine Sache dies in Zukunft zu tun. Empfinde dies nähmlich als sehr fremdenfeindlich von der SBB
Spass bei Seite, obwohl man bei diesem Thema eigentlich kein Spass macht bzw. einem dass lachen vergeht.
..........
Auch wenn du das nur als Spass verstehst, was du da geschrieben hast, meine Frage an dich, was versteht man nicht an diesen Piktogrammen?

Verfasst: 03.02.2008, 18:36
von macau
bumbui hat geschrieben:Auch wenn du das nur als Spass verstehst, was du da geschrieben hast, meine Frage an dich, was versteht man nicht an diesen Piktogrammen?

Ein anderer Gedanke:
Wenn es ein Raucherabteil gegeben hätte wie noch vor nicht all zu langer Zeit, hätte es diesen Zwischenfall nicht gegeben.
Es ist töricht anzunehmen, dass wegen ein paar Rauchverbotsschildern nicht mehr geraucht wird.
Wenn das geplante Anti-Rauchergesetz wirklich in Kraft tritt, werden solche Zwischenfälle nicht nur bei den SBB, sondern praktisch überall zur "Normalität" werden. Hardcore Raucher und Hardcore Nichtraucher gibt es genug.
Weshalb wohl werden in den Stadien die Fangruppen getrennt?
Verfasst: 03.02.2008, 18:48
von Mendez
Ich ha folgendes ghört:
Dä "türk" isch eigentlich e kurd und het dr militärdienst verweigeret.
(Vielliecht het ihn d'türkei sogar scho usbürgeret.)
Es git in prattele so ne fall, do isch eine joorelang durch gwaltätigkeit ufgfalle, het sicher scho über 30 iiträg. Dr gipfel isch glaub gsi, dass er em gmeindpräsident eini druckt het oder so, ha d'story nüm genau im kopf.
Vor 2-3 joor hets emol gheisse, er wird usgschafft.
Aber dä typ isch immer no do.
Ich glaub, in dr schwiiz muess me scho 1-2 lüt abschlachte, vorher wird me nid usgschafft.
Verfasst: 03.02.2008, 19:04
von Oka-Niwasuko
macau hat geschrieben:Ein anderer Gedanke:
Wenn es ein Raucherabteil gegeben hätte wie noch vor nicht all zu langer Zeit, hätte es diesen Zwischenfall nicht gegeben.
Es ist töricht anzunehmen, dass wegen ein paar Rauchverbotsschildern nicht mehr geraucht wird.
Wenn das geplante Anti-Rauchergesetz wirklich in Kraft tritt, werden solche Zwischenfälle nicht nur bei den SBB, sondern praktisch überall zur "Normalität" werden. Hardcore Raucher und Hardcore Nichtraucher gibt es genug.
Weshalb wohl werden in den Stadien die Fangruppen getrennt?
Sorry, aber das ist bescheuert. Ich hoffe, du meinst das nicht ernst... Oder legitimierst Du damit Gewalt?
Wir leben in einer Zivilisation, da hat man sich an Gesetze und Vorschriften zu halten, egal ob sie einem passen oder nicht! Das hat mit gesundem Menschenverstand und Respekt vor Mitmenschen zu tun. Ich bringe ja auch nicht einfach Leute um, weil es mir nicht passt, dass es verboten ist...
Verfasst: 03.02.2008, 19:14
von macau
Oka-Niwasuko hat geschrieben:Sorry, aber das ist bescheuert. Ich hoffe, du meinst das nicht ernst... Oder legitimierst Du damit Gewalt?
Ich legitimiere keineswegs Gewalt (habe ich auch nicht geschrieben). Aber das war bei weitem nicht der erste Zwischenfall wegen einer Zigarette im Zug.
Was überigens auch mit gesundem Menschenverstand zu tun hat, ist dass man nicht unbedingt immer selbst den Sheriff spielen soll.
Verfasst: 03.02.2008, 19:23
von SubComandante
hansy hat geschrieben:nein wird sie nicht. ihre ausschaffungsinitiative sagt doch klar, man muss es gesetzlich festhalten, von KANN zu MUSS, ergo wird sie in keinster weise lügen gestraft. du hingegen stehst jetzt da, der jede linke propaganda glaubt und selbst nicht in der lage is, das zu verifizieren. *autsch*
Tages-Anzeiger und linke Propaganda? Okay, lassen wir Dir die Freude...
Verfasst: 03.02.2008, 19:32
von swony
macau hat geschrieben:
Was überigens auch mit gesundem Menschenverstand zu tun hat, ist dass man nicht unbedingt immer selbst den Sheriff spielen soll.
Wenn mich nicht alles täuscht, hab' ich von dir schon Worte wie Zivilcourage gelesen, oder nicht?
Verfasst: 03.02.2008, 19:37
von swony
Weil's grad so toll reinpasst und noch nirgends steht, oder?
news.ch hat geschrieben:Schlägerei in Locarno - 22-Jähriger verstorben
Locarno - Am Karneval von Locarno ist ein 22-jähriger Student am Freitagabend zusammengeschlagen und so schwer verletzt worden, dass er am Samstag starb. Drei Tatverdächtige sind in Haft. Alle offiziellen Fasnachtsveranstaltungen wurden abgesagt. (ht/sda)
Beim Todesopfer handelt es sich um einen 22-jährigen Tessiner aus Gordola, der an der Universität Zürich studierte. Er war am Freitag in einer dunklen Gasse der Altstadt von Locarno kurz vor Mitternacht von drei Jugendlichen zusammengeschlagen worden. Die Hintergründe der Schlägerei sind noch nicht bekannt.
Der Verletzte war zunächst ins Spital von Locarno gebracht worden, wo sein Hirntod festgestellt wurde. Dann wurde er nach Lugano verlegt. Er lag im Koma und erlag schliesslich noch am Samstag seinen Verletzungen. Das Luganeser Spital gab heute seinen Tod bekannt.
Die mutmasslichen Täter wurden wenige Stunden nach der Schlägerei festgenommen. Sie sind zwischen 19 und 24 Jahre alt. Zwei von ihnen stammen aus Kroatien und einer aus Bosnien, wobei einer einen Schweizer Pass hat, wie der Tessiner Staatsrat Luigi Pedrazzini am Samstagabend gegenüber dem Sender TeleTicino sagte