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Verfasst: 27.07.2007, 22:56
von Snowy
:eek:

Nur no abartig.

Bei Kinderschändern gilt der Datenschutz... und bei Fussballfans darf die Polizei(!!) Fotos veröffentlichen ?!

Haben wir eigentlich keine (grösseren) Probleme in unserem (Rechts)staat??!

Wir Fussballfans haben einfach keine Lobby - "mit uns kann mans ja machen"

Verfasst: 28.07.2007, 03:56
von Soriak
Wenn man klar erkennen kann, dass sich jemand an einer Straftat beteiligt, soll man das Foto auch ins Internet stellen und fahnden koennen. Es ist auf alle Faelle weniger brentzlig, jemanden "entkommen" zu lassen und ihn spaeter aufzusammeln, als vor Ort eine Verhaftung durchfuehren zu wollen.

Sehe hier euer Problem nicht ganz... natuerlich sollte das auch fuer mutmassliche Kinderschaender gelten. Den Persoenlichkeitsschutz kann man aufrecht erhalten, wenn man die mutmassliche Straftat ganz einfach nicht nennt.