Bei Kinderschändern gilt der Datenschutz... und bei Fussballfans darf die Polizei(!!) Fotos veröffentlichen ?!
Haben wir eigentlich keine (grösseren) Probleme in unserem (Rechts)staat??!
Wir Fussballfans haben einfach keine Lobby - "mit uns kann mans ja machen"
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."
Wenn man klar erkennen kann, dass sich jemand an einer Straftat beteiligt, soll man das Foto auch ins Internet stellen und fahnden koennen. Es ist auf alle Faelle weniger brentzlig, jemanden "entkommen" zu lassen und ihn spaeter aufzusammeln, als vor Ort eine Verhaftung durchfuehren zu wollen.
Sehe hier euer Problem nicht ganz... natuerlich sollte das auch fuer mutmassliche Kinderschaender gelten. Den Persoenlichkeitsschutz kann man aufrecht erhalten, wenn man die mutmassliche Straftat ganz einfach nicht nennt.