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Verfasst: 08.10.2018, 16:05
von unwichtig
Yazid hat geschrieben:Für mi immer wieder unerklärlich, wie mr in sonere situation dr kumpel no hochkriegt, obwohl mr gwalt muess aawände... Wie gstört muess mr syy?
Das frage ich mich, seit dem ich weiss was eine Vergewaltigung ist. Hochkriegen ist das Eine, aber dann weiterf*** während die Frau weint, schreit oder angsterfüllt blickt? Absrtige Schweine, allesamt!
Verfasst: 08.10.2018, 16:32
von Lusti
unwichtig hat geschrieben:Das frage ich mich, seit dem ich weiss was eine Vergewaltigung ist. Hochkriegen ist das Eine, aber dann weiterf*** während die Frau weint, schreit oder angsterfüllt blickt? Absrtige Schweine, allesamt!
Guter Punkt. Gerade deswegen sind in meinen Augen solche Typen soziopathische Dreckschweine und das Strafmass für Vergewaltigung dafür lächerlich tief bemessen. Wer eine solch eklatante Lücke an Empathie und Rücksichtslosigkeit aufweist kann nicht normal sein. Daher sehe ich bei solchen Vebrechen eigentlich die psychische Störung als vorausgesetzt und ein Verwahrungsgrund als gegeben an. Zumal eine Vergewaltigung keine Affekthandlung von 1-5 Sekunden ist, sondern ein andauernder Vorgang welcher jeder irgendwie normale Mensch aus Nächstenliebe sofort beenden würde.
Aber auch das Gesetz ist da meiner Meinung mach etwas "komisch" formuliert:
Strafmass 1-10 Jahre
Aber Achtung:
Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren
Dieser Definition nach gibt es auch eine Vergewaltigung, die nicht "grausam" ist. Naja.
Verfasst: 08.10.2018, 17:19
von Fulehung
Lusti hat geschrieben:Guter Punkt. Gerade deswegen sind in meinen Augen solche Typen soziopathische Dreckschweine und das Strafmass für Vergewaltigung dafür lächerlich tief bemessen. Wer eine solch eklatante Lücke an Empathie und Rücksichtslosigkeit aufweist kann nicht normal sein. Daher sehe ich bei solchen Vebrechen eigentlich die psychische Störung als vorausgesetzt und ein Verwahrungsgrund als gegeben an. Zumal eine Vergewaltigung keine Affekthandlung von 1-5 Sekunden ist, sondern ein andauernder Vorgang welcher jeder irgendwie normale Mensch aus Nächstenliebe sofort beenden würde.
Aber auch das Gesetz ist da meiner Meinung mach etwas "komisch" formuliert:
Strafmass 1-10 Jahre
Aber Achtung: Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren
Dieser Definition nach gibt es auch eine Vergewaltigung, die nicht "grausam" ist. Naja.
Vor allem ist die Schweiz eines der wenigen Ländern, in der ein Mann laut Gesetz gar nie vergewaltigt werden kann. Wo ist hier der #MeToo-Aufschrei?
Verfasst: 08.10.2018, 18:04
von Lusti
Fulehung hat geschrieben:Vor allem ist die Schweiz eines der wenigen Ländern, in der ein Mann laut Gesetz gar nie vergewaltigt werden kann. Wo ist hier der #MeToo-Aufschrei?
Das ist so nicht ganz korrekt. Eine Vergewaltigung ist nach Definition des Schweizer Strafrechts eine vaginale Vergewaltigung. Für alle anderen "Taten" gilt der Straftatbestand der sexuelle Nötigung welcher aber die gleichen Strafmasse und auch den Zusatz der Grausamkeit enthält. So gesehen ist eine anale Vergewaltigung einer Frau eine sexuelle Nötigung. Tust du beides, so erfüllst du 2 Straftatbestände wobei nach dem Aspirationsprinzip eine sog. Tateinheit zum Tragen kommt und somit nur ein Straftatbestand angeklagt werden kann.
Somit kann man argumentieren, die Vergewaltigung sei nach Strafrecht der Frau "vorbehalten", wobei in der gerichtlichen Auslegung dasselbe Prinzip zum Tragen kommt. Tatsächlich ist die Trennung dieser 2 "gleichartigen" Vergehen in der Historie begründet, dass es mal eine Zeit gab in der ein Mann gemäss Gesetz nicht vergewaltigt werden konnte.
Verfasst: 08.10.2018, 18:16
von Lusti
Yazid hat geschrieben:Interessant, danke.
Und ja, tatsächlich:
Ist zwar jetzt eher was für den MSNK-Thread aber passt irgendwie auch hierhin:
Genau dieser neurologische Zusammenhang zwischen Gewalt und Sex ist es auch, warum viele Weibchen und Männchen der menschlichen Spezies bei Sexualakt durchaus ein gewisses Mass an einvernehmlicher Gewalt "geniessen". Das beginnt beim "harmlosen" Klapps auf den Hintern bis hin zu den bekannten BDSM-Spielchen. Es sind eben dieselben Hirnregionen und das Hirn unterscheidet diese Stimulationen nicht, solange sie einvernehmlich sind natürlich. Auch eine Manifestation dieses Zusammenhanges ist die Tatsache, dass die Geräusche welcher der Homo Sapiens beim Sex von sich gibt sehr ähnlich den Geräuschen beim Empfinden von Schmerz sind. Auch Schmerz von im Hypothalamus verarbeitet und löst dementsprechend diese "Laute" aus. Auch hier unterscheidet das Gehirn nicht.
Verfasst: 13.10.2018, 17:21
von Taratonga
Verfasst: 17.10.2018, 09:24
von Bierathlet
Hass auf Webseiten, die Videos automatisch und mit Ton abspielen!
Verfasst: 17.10.2018, 10:05
von PadrePio
Bierathlet hat geschrieben:Hass auf Webseiten, die Videos automatisch und mit Ton abspielen!
das hab ich schon seit Jahren deaktiviert. Einfach media.autoplay.enabled auf false setzen.

Verfasst: 17.10.2018, 12:16
von Konter
Bierathlet hat geschrieben:Hass auf Webseiten, die Videos automatisch und mit Ton abspielen!
Pornos in der Kirche?
Verfasst: 22.10.2018, 15:44
von unwichtig
Verfasst: 24.10.2018, 15:30
von Pro Sportchef bim FCB
Fast täglich liest man dass wieder jemand unter ein Tram gekommen ist. Hat das in den letzten Jahren eigentlich zugenommen oder sind es nur die Medien die mehr über sowas berichten?
Und ich möchte nicht im Einzelfall urteilen.
Als Velofahrer fällt mir in der Stadt immer mehr auf, dass Fussgänger einfach auf die Strasse laufen, mit dem Rücken zur Verkehrsrichtung und ohne erst einen Blick zurück auf die Strasse zu werfen. Natürlich nicht wenn es sich um eine viel befahrene Strasse handelt, aber trotzdem hat es überall Verkehr.
Es passierte auch in der Innenstadt auf einer Strasse wo auch Trams fahren. Da lief mir einer voll vor das Velo und zwang mich zu einer Vollbremsung. Der Typ entschuldige sich und grinste dabei nur blöd. Ich sagte ihm darauf hin noch, dass er Glück hatte ich sei kein Tram, sonst würde ihm wohl nun ein Bein fehlen oder er würde unter der Erde liegen.
Was denken sich diese Leute eigentlich? Verlassen sie sich wenigstens auf das Gehör? Und somit hören sie einfach nur ob ein Auto oder Tram kommt? Oder noch nicht einmal das (=meine Vermutung)
Viel Spass dann mit Elektroautos und immer leiseren Zügen und Trams. Aber ja, schön wenns die Dummen und Selbstschuldigen nimmt, die Welt ist sowieso überbevölkert.
Verfasst: 24.10.2018, 16:33
von whizzkid
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Fast täglich liest man dass wieder jemand unter ein Tram gekommen ist. Hat das in den letzten Jahren eigentlich zugenommen oder sind es nur die Medien die mehr über sowas berichten?
Und ich möchte nicht im Einzelfall urteilen.
Als Velofahrer fällt mir in der Stadt immer mehr auf, dass Fussgänger einfach auf die Strasse laufen, mit dem Rücken zur Verkehrsrichtung und ohne erst einen Blick zurück auf die Strasse zu werfen. Natürlich nicht wenn es sich um eine viel befahrene Strasse handelt, aber trotzdem hat es überall Verkehr.
Es passierte auch in der Innenstadt auf einer Strasse wo auch Trams fahren. Da lief mir einer voll vor das Velo und zwang mich zu einer Vollbremsung. Der Typ entschuldige sich und grinste dabei nur blöd. Ich sagte ihm darauf hin noch, dass er Glück hatte ich sei kein Tram, sonst würde ihm wohl nun ein Bein fehlen oder er würde unter der Erde liegen.
Was denken sich diese Leute eigentlich? Verlassen sie sich wenigstens auf das Gehör? Und somit hören sie einfach nur ob ein Auto oder Tram kommt? Oder noch nicht einmal das (=meine Vermutung)
Viel Spass dann mit Elektroautos und immer leiseren Zügen und Trams. Aber ja, schön wenns die Dummen und Selbstschuldigen nimmt, die Welt ist sowieso überbevölkert.
Mit Kopfhörer in den Ohren ein schwieriges Unterfangen. "Deiner" entschuldigte sich immerhin bei dir, sonst schnauzen sie dich noch an.
Verfasst: 24.10.2018, 16:37
von Fulehung
Ist nicht dein Ernst, dieser Beitrag? Jeden Tag, wenn ich aus dem Tram aussteige, blochen auf dem Trottoir Velofahrer an mir vorbei - aktuell natürlich trotz Dämmerung bevorzugt ohne Licht. Zu einer Streifenkollision kommt es ungefähr einmal pro Monat. Und ja, das einzige Mal, dass ich als Fussgänger fast unters Tram gekommen bin, war, als ich beim Helvetiaplatz in Bern über einen Fussgängerstreifen ging und mich ein Velofahrer knapp links und gleichzeitig ein anderer Velofahrer knapp rechts überholt hat. Ich bleibe erschrocken stehen - und dann kommt das Tram auf mich zu... Scheiss Kampfradler!
Verfasst: 25.10.2018, 06:09
von kogokg
Naja ich glaube nicht, dass bei so vielen Idioten auf dieser Erde das Fortbewegungsmittel in irgend einer Form massgebend ist. Ich kann mich problemlos ab Fussgänger, Velofahrer und Autofahrer aufregen. In der Piloten- und U-Boot-Szene gibt's sicher auch Arschlöcher, aber die tangieren mich wenigstens nicht.
Verfasst: 25.10.2018, 08:35
von Bierathlet
Fulehung hat geschrieben:Ist nicht dein Ernst, dieser Beitrag? Jeden Tag, wenn ich aus dem Tram aussteige, blochen auf dem Trottoir Velofahrer an mir vorbei - aktuell natürlich trotz Dämmerung bevorzugt ohne Licht. Zu einer Streifenkollision kommt es ungefähr einmal pro Monat. Und ja, das einzige Mal, dass ich als Fussgänger fast unters Tram gekommen bin, war, als ich beim Helvetiaplatz in Bern über einen Fussgängerstreifen ging und mich ein Velofahrer knapp links und gleichzeitig ein anderer Velofahrer knapp rechts überholt hat. Ich bleibe erschrocken stehen - und dann kommt das Tram auf mich zu... Scheiss Kampfradler!
Wo zum Teufel steigst Du aus, dass JEDEN Tag Velofahrer an dir auf dem Trottoir vorbeiblochen? Wohnen in Zürich wirklich so viele Trottel? Das passiert mir in Basel so gut wie nie. Einzige Ausnahme bildete das rechte Trottoir der Rosentalstrasse Richtung Messeplatz, weil die Deutschen vom bad. Bhf. kommen und meinen, dass man auch in der Schweiz auf dem Trottoir fährt, aber selbst da kam das nicht jeden Tag vor.
Wer ein bisschen Action will, darf sich gerne mal die Achse Messeplatz-Barfi antun. Höhepunkt ist die Greifengasse, wo telefonierende Mütter ihre Kinderwagen ohne zu schauen auf die Strasse schieben.
Verfasst: 25.10.2018, 10:45
von Taratonga
Verdammte Drecksbullen!!

heute um 6h klingelts an der Türe, Frau, Kind und ich stehen im Bett! Draussen 6 Bullen! mit einem Hausdurchsuchungsbefehl. Unsere Nachbarn im 3. Stock wurden vor 3 Tagen Nachts beraubt, während sie schliefen!! Weil ich einen Eintrag wegen Betäubungsmittel und einfachem Diebstahl (aus dem Jahr 2004!!!) habe, genügt das dem Staatsanwalt meine Whg auf den Kopf zu stellen und in den Unterhosen meiner Tochter rumzuwühlen!!! Nach 2 Std war der Spuk dann vorbei, natürlich fand man nix und ich durfte anschl. noch auf die Wache um erneut 1,5 Std eine Einvernahme über mich ergehen zu lassen!! Was für Arschlöcher!! Natürlich breche ich bei unseren Nachbarn ein, mitten in der Nacht, wenn sie schlafen!!
Zum Glück fand meine Tochter das aufregend und hatte Spass an der Action, morgens um 6, mit 6 Bullen mit Handschuhen, Kamera und Taschenlampen!!! Da hat sie heute ein Superthema auf dem Pausenhof...
P.S ich dachte das Strafregister wird nach 10 Jahren gelöscht? Wegen bisschen Hasch?
Verfasst: 25.10.2018, 10:47
von Fulehung
Bierathlet hat geschrieben:Wo zum Teufel steigst Du aus, dass JEDEN Tag Velofahrer an dir auf dem Trottoir vorbeiblochen? Wohnen in Zürich wirklich so viele Trottel? Das passiert mir in Basel so gut wie nie. Einzige Ausnahme bildete das rechte Trottoir der Rosentalstrasse Richtung Messeplatz, weil die Deutschen vom bad. Bhf. kommen und meinen, dass man auch in der Schweiz auf dem Trottoir fährt, aber selbst da kam das nicht jeden Tag vor.
Wer ein bisschen Action will, darf sich gerne mal die Achse Messeplatz-Barfi antun. Höhepunkt ist die Greifengasse, wo telefonierende Mütter ihre Kinderwagen ohne zu schauen auf die Strasse schieben.
Central Zürich bzw. 1 Station weiter oben Richtung ETH/Uni. Die Polizei führt mehrmals pro Jahr Velokontrollen durch ohne irgendwelchen Erziehungseffekt. Hier hat es übrigens vor ein paar Jahren einen tödlichen Unfall gegeben, als ein Velofahrer ohne Licht (aber ausnahmsweise auf der Strasse statt auf dem Troittoir) in zwei Fussgänger hineingefahren ist. Gestorben ist der Velofahrer, die beiden Fussgänger wurden vom Gericht deswegen verurteilt!
https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/st ... t-13689855
Rund um den Bahnhof Bern habe ich an öV-Stationen wie Schanzenstrasse und Hirschengraben aber auch jahrelang ähnliches erlebt.
Verfasst: 25.10.2018, 11:00
von darken
Taratonga hat geschrieben:Verdammte Drecksbullen!!

heute um 6h klingelts an der Türe, Frau, Kind und ich stehen im Bett! Draussen 6 Bullen! mit einem Hausdurchsuchungsbefehl. Unsere Nachbarn im 3. Stock wurden vor 3 Tagen Nachts beraubt, während sie schliefen!! Weil ich einen Eintrag wegen Betäubungsmittel und einfachem Diebstahl (aus dem Jahr 2004!!!) habe, genügt das dem Staatsanwalt meine Whg auf den Kopf zu stellen und in den Unterhosen meiner Tochter rumzuwühlen!!! Nach 2 Std war der Spuk dann vorbei, natürlich fand man nix und ich durfte anschl. noch auf die Wache um erneut 1,5 Std eine Einvernahme über mich ergehen zu lassen!! Was für Arschlöcher!! Natürlich breche ich bei unseren Nachbarn ein, mitten in der Nacht, wenn sie schlafen!!
Zum Glück fand meine Tochter das aufregend und hatte Spass an der Action, morgens um 6, mit 6 Bullen mit Handschuhen, Kamera und Taschenlampen!!! Da hat sie heute ein Superthema auf dem Pausenhof...
P.S ich dachte das Strafregister wird nach 10 Jahren gelöscht? Wegen bisschen Hasch?
Zusätzlich vom Nachbarn angeschwärzt? Sonst würde die Stawa hoffentlich nicht "aus Prinzip" mal vorbei kommen...
Verfasst: 25.10.2018, 11:05
von Taratonga
darken hat geschrieben:Zusätzlich vom Nachbarn angeschwärzt? Sonst würde die Stawa hoffentlich nicht "aus Prinzip" mal vorbei kommen...
Nein, nein! Diese Nachbarn sind unsere Freunde und kamen nach dem Diebstahl sofort zu uns und haben uns benachrichtigt
Verfasst: 25.10.2018, 12:03
von Nervenbündel
Taratonga hat geschrieben:Verdammte Drecksbullen!!

heute um 6h klingelts an der Türe, Frau, Kind und ich stehen im Bett! Draussen 6 Bullen! mit einem Hausdurchsuchungsbefehl. Unsere Nachbarn im 3. Stock wurden vor 3 Tagen Nachts beraubt, während sie schliefen!! Weil ich einen Eintrag wegen Betäubungsmittel und einfachem Diebstahl (aus dem Jahr 2004!!!) habe, genügt das dem Staatsanwalt meine Whg auf den Kopf zu stellen und in den Unterhosen meiner Tochter rumzuwühlen!!! Nach 2 Std war der Spuk dann vorbei, natürlich fand man nix und ich durfte anschl. noch auf die Wache um erneut 1,5 Std eine Einvernahme über mich ergehen zu lassen!! Was für Arschlöcher!! Natürlich breche ich bei unseren Nachbarn ein, mitten in der Nacht, wenn sie schlafen!!
Zum Glück fand meine Tochter das aufregend und hatte Spass an der Action, morgens um 6, mit 6 Bullen mit Handschuhen, Kamera und Taschenlampen!!! Da hat sie heute ein Superthema auf dem Pausenhof...
P.S ich dachte das Strafregister wird nach 10 Jahren gelöscht? Wegen bisschen Hasch?
Ganz ehrlich, damit würde ich sofort zu den Medien gehen. Beobachter, 20min, blick. Das ganze Programm.
Wurdest du wegen einfachem Diebstahl und Betäubungsmittel verzeigt? inkl. Strafregistereintrag? Wie lange ist das Hasch Thema her (auch 2004?)
Ich habe gelernt, dass Strafregistereintrag nicht das gleiche ist, wie ein Eintrag im Polizeiinfosystem (welches kantonal anders ist).
2010 wurde ich wegen 5 gramm Hasch vorgeladen und durfte 400 Stutz Busse zahlen. Das wurde als leichte Übertretung gehandelt und gab dementsprechend keinen Strafregistereintrag. Im Bullensystem bin ich nun trotzdem registriert (kt. Zürich). Lt. Kapo Kollege (der heute nicht mehr bei der Polizei arbeitet), bleibt dieser Eintrag rund 10 Jahre im System bestehen.
Verfasst: 25.10.2018, 13:01
von Lusti
Taratonga hat geschrieben:Verdammte Drecksbullen!!

heute um 6h klingelts an der Türe, Frau, Kind und ich stehen im Bett! Draussen 6 Bullen! mit einem Hausdurchsuchungsbefehl. Unsere Nachbarn im 3. Stock wurden vor 3 Tagen Nachts beraubt, während sie schliefen!! Weil ich einen Eintrag wegen Betäubungsmittel und einfachem Diebstahl (aus dem Jahr 2004!!!) habe, genügt das dem Staatsanwalt meine Whg auf den Kopf zu stellen und in den Unterhosen meiner Tochter rumzuwühlen!!! Nach 2 Std war der Spuk dann vorbei, natürlich fand man nix und ich durfte anschl. noch auf die Wache um erneut 1,5 Std eine Einvernahme über mich ergehen zu lassen!! Was für Arschlöcher!! Natürlich breche ich bei unseren Nachbarn ein, mitten in der Nacht, wenn sie schlafen!!
Zum Glück fand meine Tochter das aufregend und hatte Spass an der Action, morgens um 6, mit 6 Bullen mit Handschuhen, Kamera und Taschenlampen!!! Da hat sie heute ein Superthema auf dem Pausenhof...
Ich würde mich an deiner Stelle jetzt auf wöchentliche Hausbesuche einstellen. Die Einbruchssaison geht wieder los und wenn der Stawa die Tatsachen, dass du einen Eintrag hast und zufällig in der Gegend / im Haus wohnst genügt, dann gute Nacht.
Bundesverfassungsgericht (BVerfG 2 BvR 15/11, Beschluss vom 26.10.2011) hat geschrieben:Eine Durchsuchungsanordnungen ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn der auf zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gegründete Verdacht besteht, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat. Angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffs müssen die Verdachtsgründe über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen.
- Musstest du eine DNA-Probe abgeben, oder hast du zu eine früheren Zeitpunkt eine abgegeben?
- Was steht als Straftatbestand auf dem Durchsuchungsbefehl?
- War es eine Hausdurchsuchung oder auch eine Personendurchsuchung?
- Welche Gegenstände sollten laut Durchsuchungsbefehl sichergestellt werden?
Das hier stinkt nämlich gewaltig zum Himmel. Sind zum Beispiel deine DNA-Spuren sichergestellt worden, die Nachbarn aber deine Freunde, so ist das vorhandensein deiner DNA erklärbar (kommt natürlich auch auf den Fundort an). Sind also allle "konkreten Tatsachen" ausgeräumt, wurde die Durchsuchung einzig auf generelle Vermutungen gestützt. Ich würde hier Beschwerde bei der Ombudtstelle einlegen. Weiter würde ich mir einen ganz zu den Medien gut überlegen, aber nicht ausschliessen. Der Kanton Bern hat sowieso ein völlig lasche Praxis wenn es darum geht Hausdruchsuchungen anzuordnen. Dein Fall hier zeigt eigentlich die Behördenfaulheit auf:
Stawa: "Oh, wir haben einen Einbruch, mal sehen wer so nebenan wohnt. Ah der Taratonga sieht gut aus, komm wir versuchens einfach mal, vielleicht haben wir Glück und der Fall löst sich von selbst."
gute Fee: "Ist da nicht eine generelle Vermutung und sollte für einen solch schweren Eingriff und die Privatsphäre und die Grundrechte von Taratonga nicht mehr substantielles vorhanden sein?"
Stawa: "Muahahahaha, lustig. Die Durchsuchung findet Morgen um 06:00 Uhr am Wohnort des Delinquenten statt!!"
Taratonga hat geschrieben:P.S ich dachte das Strafregister wird nach 10 Jahren gelöscht? Wegen bisschen Hasch?
Eine Urban-Legend. Das ist nach Straftat und Strafmass unterschiedlich und
hier geregelt.
Verfasst: 25.10.2018, 13:14
von Taratonga
Lusti hat geschrieben:hier geregelt.
Merci.
Danke für den Bundesbeschluss!! Keine vagen Vermutungen!

Meine betroffenen Nachbarn haben den Bullen ganz klar zu verstehen gegeben, dass ich mit 100% Sicherheit nichts mit diesem „Einschleichdiebstahl“ zu tun hätte, wir seien befreundet. Ist dem Stawa scheinbar egal. Bei uns in diesem Kaff läuft eh nie was, 1x pro Jahr ein geklautes Fahrrad, da muss man jetzt natürlich die Kavallerie losschicken...
Verfasst: 25.10.2018, 14:12
von Nervenbündel
Taratonga hat geschrieben:Merci.
Danke für den Bundesbeschluss!! Keine vagen Vermutungen!

Meine betroffenen Nachbarn haben den Bullen ganz klar zu verstehen gegeben, dass ich mit 100% Sicherheit nichts mit diesem „Einschleichdiebstahl“ zu tun hätte, wir seien befreundet. Ist dem Stawa scheinbar egal. Bei uns in diesem Kaff läuft eh nie was, 1x pro Jahr ein geklautes Fahrrad, da muss man jetzt natürlich die Kavallerie losschicken...
Aber auch in diesem Fall sollte der Eintrag doch weg sein?
Verfasst: 25.10.2018, 14:18
von Taratonga
Nervenbündel hat geschrieben:Aber auch in diesem Fall sollte der Eintrag doch weg sein?
Scheinbar nicht: man erklärte mir auf meine Frage „was befugt Sie mit 6 Mann einfach um 6h Morgens bei mir einzufahren“, dass ich Aufgrund meiner Vergangenheit (Delikt aus dem Jahr 2004!!) verdächtig sei. Aber da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen!
Verfasst: 25.10.2018, 14:30
von Nervenbündel
Taratonga hat geschrieben:Scheinbar nicht: man erklärte mir auf meine Frage „was befugt Sie mit 6 Mann einfach um 6h Morgens bei mir einzufahren“, dass ich Aufgrund meiner Vergangenheit (Delikt aus dem Jahr 2004!!) verdächtig sei. Aber da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen!
Was hast denn du gestohlen? Mona Lisa?
scheiss cops
Verfasst: 25.10.2018, 15:02
von canon
Taratonga hat geschrieben:Scheinbar nicht: man erklärte mir auf meine Frage „was befugt Sie mit 6 Mann einfach um 6h Morgens bei mir einzufahren“, dass ich Aufgrund meiner Vergangenheit (Delikt aus dem Jahr 2004!!) verdächtig sei. Aber da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen!
Naja... "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und auch wenn er auch die Wahrheit spricht"...
I hoff bi uns in dr Umgäbig wird nicht ibroche... Sunscht wird das nüd mehr mit usschlofe.
Verfasst: 25.10.2018, 15:23
von Fulehung
Um 6 Uhr alle noch im Bett? Bei uns müsste die Polizei froh sein, wenn um diese Zeit überhaupt noch jemand Zuhause ist. Übrigens schon mal auf die Idee gekommen, dass Fussballfans bei der Berner Polizei nicht gerade Bonuspunkte haben? Würde mich noch interessieren, ob die Polizei bei der Befragung irgendwelche Fussballaktivitäten erwähnt hat.
Verfasst: 25.10.2018, 15:24
von Drigger
Verdammte Drecksbullen!! heute um 6h klingelts an der Türe, Frau, Kind und ich stehen im Bett! Draussen 6 Bullen! mit einem Hausdurchsuchungsbefehl.
Somit ist deine Wortwahl im Posting 582 "Ist der Vorstand noch tragbar" Thread erklärt.
Du warst nicht ausgeschlafen

Verfasst: 25.10.2018, 15:58
von Taratonga
Drigger hat geschrieben:
Somit ist deine Wortwahl im Posting 582 "Ist der Vorstand noch tragbar" Thread erklärt.
Du warst nicht ausgeschlafen
Jetzt wo Du‘s erwähnst... wird wohl effektiv der Auslöser meines Motz/Schmäh-Postings sein

Verfasst: 25.10.2018, 16:49
von Lusti
Taratonga hat geschrieben:Merci.
Danke für den Bundesbeschluss!! Keine vagen Vermutungen!

Meine betroffenen Nachbarn haben den Bullen ganz klar zu verstehen gegeben, dass ich mit 100% Sicherheit nichts mit diesem „Einschleichdiebstahl“ zu tun hätte, wir seien befreundet. Ist dem Stawa scheinbar egal. Bei uns in diesem Kaff läuft eh nie was, 1x pro Jahr ein geklautes Fahrrad, da muss man jetzt natürlich die Kavallerie losschicken...
Selbst wenn deine Nachbarn den Beamten zu 100% versichert hätten, du hättest diese Einschleichdiebstahl begangen. Es gibt keine Beweise hierfür und das ist der entscheidende Fakt.
Taratonga hat geschrieben:Scheinbar nicht: man erklärte mir auf meine Frage „was befugt Sie mit 6 Mann einfach um 6h Morgens bei mir einzufahren“, dass ich Aufgrund meiner Vergangenheit (Delikt aus dem Jahr 2004!!) verdächtig sei. Aber da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen!
Hier begeht die Stawa 2 Rechtsbrüche.
- Der erste dass dieser Eingriff gut begründet sein MUSS. Deine Vergangenheit reicht bei weitem nicht. Schon deswegen nicht, weil ein einfacher Diebstahl und ein Einbruchsdelikt nicht dasselbe sind.
- Der zweite geht davon aus, dass deine Tat nach 10 Jahren verjährt ist. Dann gilt folgendes:
Art. 369 Entfernung des Eintrags, Abs 7, StGB hat geschrieben:Nach der Entfernung darf die Eintragung nicht mehr rekonstruierbar sein. Das entfernte Urteil darf dem Betroffenen nicht mehr entgegengehalten werden.
Somit Stützt sich die Stawa auf Daten, die sie eigentlich gar nicht mehr besitzen/einsehen DARF, und hält dir diese Daten auch noch als Grundlage für die Hausdurchsuchung unter die Nase. Das ist eine absolute Frechheit, bar jeglicher gesetzlicher Grundlage. Ich an deiner Stelle würde mich jetzt Rückversichern, dass oben angesprochene Verjährungen und ausgesprochene Strafen wirklich so stattgefunden haben und falls dem so ist, in die totale Offensive gehen. Dementsprechend war auch die anschliessende Befragung rechtswidrig. Der Grundverdacht hat sich durch die Hausdurchsuchung nicht bestätigt, die Mitnahme zur Befragung ist daher reinste Schickane.