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Verfasst: 16.03.2018, 14:35
von BloodMagic
Blutengel hat geschrieben:Sie machte geltend, dass er eigentlich niemanden töten wollte sondern eher alles darauf angelegt hat von der Polizei erwischt zu werden. Die Mitschuld gibt sie den Opfern in zwei Dingen:
- die Mutter hätte sich bei der Nachbarin die den Hund gebracht hat bemerkbar machen können. Spätestens beim Gang zur Bank hätte sie dem ein Ende bereiten können
- er hat die Personen nur getötet, weil der ältere Sohn fliehen wollte. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er keinen Willen die anwesenden zu töten
In diesem zwei Fällen gibt sie den Opfern die Schuld, dass das Ganze so endete. Dabei war dem Täter von Anfang an klar, dass er die Personen töten würde.
Ein Täter der ohne Maske den Jungen vergewaltigt läuft also am Ende einfach raus ohne die alle zu töten? Das glaubt doch nicht ernsthaft jemand. Und ich nehme an, dass er gesagt hat: Wenn du nicht alleine zurück kommst erschiesse ich deine Kinder.
Ich hätte auch etwas versucht wenn ich der ältere Sohn gewesen wäre. Es war ja klar dass er sie am Ende töten wird und da versucht man lieber noch was anstatt alles einfach hin zu nehmen. Jetzt kann man natürlich schon sagen: Es wäre besser gewesen hätte die Mutter die Polizei gerufen als sie zur Bank sollte, aber danach ist man immer intelligenter.
Ich muss hier mich aber wie die Staatsanwältin hinter die Pflichtverteidigerin stellen. Sie hat alles zu tun um ihren Mandanten zu verteidigen auch wenn es scheisse ist. Ich nehme an, dass sie primär wiederholt hat was ihr Mandant ihr gesagt hat - also dass er sie eigentlich nicht umbringen wollte und sie somit schuld sind. Sie muss das so vor Gericht wiederholen auch wenn sie selber nicht daran glaubt - ist ein schwieriges Thema aber Pflichtverteidiger von so einem Hurensohn will ja niemand freiwillig sein
Verfasst: 16.03.2018, 14:42
von Taratonga
Was anderes: für Mord gibt es doch 15 Jahre? Hier war es ein 4-facher Mord. Warum werden diese nicht ganz banal multipliziert? Macht 60 Jahre Knast und dad Thema Verwahrung ist Makulatur. Ich mache ein (zugegeben naives Beispiel aus der Strassenverkehrsordnung): wenn ich 4x hintereinander ein Rotlicht überfahre, erhalte ich automatisch und ohne wenn-und-aber, ein Bussgeld über 4x CHF 250.-. Basta
Verfasst: 16.03.2018, 14:47
von Taratonga
BloodMagic hat geschrieben:Ein Täter der ohne Maske den Jungen vergewaltigt läuft also am Ende einfach raus ohne die alle zu töten? Das glaubt doch nicht ernsthaft jemand. Und ich nehme an, dass er gesagt hat: Wenn du nicht alleine zurück kommst erschiesse ich deine Kinder.
Ich hätte auch etwas versucht wenn ich der ältere Sohn gewesen wäre. Es war ja klar dass er sie am Ende töten wird und da versucht man lieber noch was anstatt alles einfach hin zu nehmen. Jetzt kann man natürlich schon sagen: Es wäre besser gewesen hätte die Mutter die Polizei gerufen als sie zur Bank sollte, aber danach ist man immer intelligenter.
Ich muss hier mich aber wie die Staatsanwältin hinter die Pflichtverteidigerin stellen. Sie hat alles zu tun um ihren Mandanten zu verteidigen auch wenn es scheisse ist. Ich nehme an, dass sie primär wiederholt hat was ihr Mandant ihr gesagt hat - also dass er sie eigentlich nicht umbringen wollte und sie somit schuld sind. Sie muss das so vor Gericht wiederholen auch wenn sie selber nicht daran glaubt - ist ein schwieriges Thema aber Pflichtverteidiger von so einem Hurensohn will ja niemand freiwillig sein
Man kann das Mandat auch dankend ablehnen, aber man wittert schliesslich Karriere und steht im Blitzlichtgewitter... Wie kann man nur ein solches Dreckschwein verteidigen. Sich mit dem an einen Tisch setzen und diskutieren. Kann ich nicht nachvollziehen, aber ich bin auch kein Jurist
Verfasst: 16.03.2018, 14:53
von RL88
Taratonga hat geschrieben:Was anderes: für Mord gibt es doch 15 Jahre? Hier war es ein 4-facher Mord. Warum werden diese nicht ganz banal multipliziert? Macht 60 Jahre Knast und dad Thema Verwahrung ist Makulatur. Ich mache ein (zugegeben naives Beispiel aus der Strassenverkehrsordnung): wenn ich 4x hintereinander ein Rotlicht überfahre, erhalte ich automatisch und ohne wenn-und-aber, ein Bussgeld über 4x CHF 250.-. Basta
Deine Rechnung mach Sinn aber es wird ja nicht kumuliert. Und zum Verteidigen dieser Person, was mach man nicht alles für Geld und Aufmerksamkeit.
Verfasst: 16.03.2018, 14:56
von Taratonga
RL88 hat geschrieben:Stimmt diese Rechnung macht sinn, zum ablehnen ja kann man aber für Cash macht man alles oder?
Kannst Du das auch so schreiben, dass man versteht was Du sagen willst?
Verfasst: 16.03.2018, 15:00
von Blutengel
BloodMagic hat geschrieben:Ein Täter der ohne Maske den Jungen vergewaltigt läuft also am Ende einfach raus ohne die alle zu töten? Das glaubt doch nicht ernsthaft jemand. Und ich nehme an, dass er gesagt hat: Wenn du nicht alleine zurück kommst erschiesse ich deine Kinder.
Ich hätte auch etwas versucht wenn ich der ältere Sohn gewesen wäre. Es war ja klar dass er sie am Ende töten wird und da versucht man lieber noch was anstatt alles einfach hin zu nehmen. Jetzt kann man natürlich schon sagen: Es wäre besser gewesen hätte die Mutter die Polizei gerufen als sie zur Bank sollte, aber danach ist man immer intelligenter.
Ich muss hier mich aber wie die Staatsanwältin hinter die Pflichtverteidigerin stellen. Sie hat alles zu tun um ihren Mandanten zu verteidigen auch wenn es scheisse ist. Ich nehme an, dass sie primär wiederholt hat was ihr Mandant ihr gesagt hat - also dass er sie eigentlich nicht umbringen wollte und sie somit schuld sind. Sie muss das so vor Gericht wiederholen auch wenn sie selber nicht daran glaubt - ist ein schwieriges Thema aber Pflichtverteidiger von so einem Hurensohn will ja niemand freiwillig sein
Genau das sehe ich eben auch so. Zumal der Täter 200m vom Tatort entfernt wohnt. Die Chancen wären gross sich mal wieder zu begegnen. Und das Fackelöl um das Haus anzuzünden hatte er ja auch schon vorher gekauft und mitgenommen. Zudem gab er der Mutter ja an, dass er nicht mehr da sein würde, wenn sie mit dem Geld zurück kommt. In der Küche würde ein Zettel liegen, wo das Geld dann hin muss. Wie wir alle wissen war er aber noch da - das war Alles konkret geplant.
Eine Pflichtverteidigern muss darauf achten, dass ein Verfahren korrekt geführt wird und das die Rechte des Mandanten gewahrt sind. Es steht nirgends, dass sie völlig aus der Luft gegriffene und abstruse Versionen vortragen muss, die dann den Opfern auch noch eine Mitschuld geben sollen.
Taratonga hat geschrieben:Was anderes: für Mord gibt es doch 15 Jahre? Hier war es ein 4-facher Mord. Warum werden diese nicht ganz banal multipliziert? Macht 60 Jahre Knast und dad Thema Verwahrung ist Makulatur. Ich mache ein (zugegeben naives Beispiel aus der Strassenverkehrsordnung): wenn ich 4x hintereinander ein Rotlicht überfahre, erhalte ich automatisch und ohne wenn-und-aber, ein Bussgeld über 4x CHF 250.-. Basta
Das StGB sieht keine Kumulierungen von Strafen vor, wie sie zB in den USA immer wieder vorkommen. Und auch im Strassenverkehr ist das mit der Busse nur bist zu einem Betrag von max 600 Franken möglich. Darüber gibt es ein ordentliches Verfahren.
Taratonga hat geschrieben:Man kann das Mandat auch dankend ablehnen, aber man wittert schliesslich Karriere und steht im Blitzlichtgewitter... Wie kann man nur ein solches Dreckschwein verteidigen. Sich mit dem an einen Tisch setzen und diskutieren. Kann ich nicht nachvollziehen, aber ich bin auch kein Jurist
Wie gesagt hat auch ein Täter das Recht auf ein faires Verfahren - aber das muss auch seine Grenzen haben aus meiner Sicht.
Verfasst: 16.03.2018, 15:20
von Taratonga
Blutengel hat geschrieben:Das StGB sieht keine Kumulierungen von Strafen vor, wie sie zB in den USA immer wieder vorkommen. Und auch im Strassenverkehr ist das mit der Busse nur bist zu einem Betrag von max 600 Franken möglich. Darüber gibt es ein ordentliches Verfahren.
Merci
Verfasst: 16.03.2018, 15:30
von Blutengel
Taratonga hat geschrieben:Merci
Bitte - und Mord gibt nicht automatisch eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Das Strafmass reicht von nicht unter 10 Jahren bis lebenslänglich. Grundsätzlich ist ein Mord eine vorsätzliche Tötung, welche zusätzlich eine besonders skrupellose Ausführung der Tat beinhaltet, oder die Beweggründe verwerflich sind. Die vorsätzliche Tötung wird mit Strafen zwischen 5 und 20 Jahren bestraft.
Verfasst: 16.03.2018, 16:41
von Pro Sportchef bim FCB
Blutengel hat geschrieben:Wie gesagt hat auch ein Täter das Recht auf ein faires Verfahren - aber das muss auch seine Grenzen haben aus meiner Sicht.
Einverstanden bezüglich "Verfahren". Wenn aber die Schuld eindeutig (schwierig festzulegen) ist oder der Täter sogar geständig ist finde ich, nicht jeder Täter soll eine Chance auf Resozialisierung haben, nicht jeder Täter soll nochmals in Freiheit leben dürfen. Völlig egal was Gutachter sagen, gewisse Delikte sollten nach einem fairen Urteilsspruch eine harte Strafe nach sich ziehen, ohne Schranken, ohne Chancen, ohne Möglichkeiten. So ein Monster hat einfach kein Recht mehr auf ein Leben.
Verfasst: 16.03.2018, 17:28
von Lusti
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Einverstanden bezüglich "Verfahren". Wenn aber die Schuld eindeutig (schwierig festzulegen) ist oder der Täter sogar geständig ist finde ich, nicht jeder Täter soll eine Chance auf Resozialisierung haben, nicht jeder Täter soll nochmals in Freiheit leben dürfen. Völlig egal was Gutachter sagen, gewisse Delikte sollten nach einem fairen Urteilsspruch eine harte Strafe nach sich ziehen, ohne Schranken, ohne Chancen, ohne Möglichkeiten. So ein Monster hat einfach kein Recht mehr auf ein Leben.
Ich finde dieser NZZ-Kommentar fasst die Thematik sehr gut zusammen:
https://www.nzz.ch/meinung/rupperswil-prozess-es-bleibt-enttaeuschte-hoffnung-ld.1366648. Ich zitiere nur den Auszug der einen Bezug zu deiner Aussage hat. Der Kommentar ist insgesamt sehr lesenswert.
@Admin: Sollte es ein Problem mit dem Urheberrecht geben, den Quote aus der NZZ einfach kommentarlos entfernen. Link bitte stehen lassen.
NZZ hat geschrieben:Dabei billigt der freiheitliche Rechtsstaat selbst Schwerverbrechern Entwicklungsfähigkeit zu – den Willen und die Möglichkeit also, sich mit Verbüssung der Strafe für das Recht zu entscheiden und die Freiheit wiederzuerlangen. Deshalb spricht der Staat der Sicherheit dienende Massnahmen nur zurückhaltend aus. Zugegeben: Ob ein Mensch schuldfähig ist oder ob er sein Verhalten nicht steuern kann und deshalb weiter verwahrt werden muss, ist nicht immer einfach zu beurteilen. Fehler sind nie auszuschliessen, und in zurückliegenden Jahren ist die Sorgfalt immer wieder vernachlässigt worden. Doch weil es unserem Verständnis von Freiheit und Würde des Menschen entspricht, bleibt das Prinzip wichtig. Selbst wenn im Fall Rupperswil jetzt noch niemand daran denkt: Die Strafe dient hier ebenfalls der Resozialisierung. Denn auch wer wegen einer schweren Gewalttat gegen Leib und Leben verurteilt wird, verwirkt sein Recht, in Freiheit zu leben, nicht unwiderruflich bis ans Ende seiner Tage.
Ich muss zugeben das ich selbst auch Mühe habe, hinsichtlich dieser Tat die Sachlichkeit zu wahren. Aber gerade in diesen Fällen ist das festhalten an diesen Grundwerten unserer Gesellschaft wichtig. Diese mögen nicht immer erklärbar oder angemessen erscheinen, jedoch haben sie in der Vergangenheit mehr Unrecht verhindert als zugelassen. So bleibt am Ende nur als einzige positive Tatsache, dass dieser Täter wohl nie mehr seine Freiheit zurückerlangt. Es bleibt die tragische und bittere Erkentnis, dass kein Richterspruch der Welt das enstandene Unrecht wieder in Gerechtigkeit umwandelt. Es bleiben vier unvollendete Leben zurück, tragischerweise drei davon fast vollständig ungelebt.
Verfasst: 16.03.2018, 18:51
von Blutengel
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Einverstanden bezüglich "Verfahren". Wenn aber die Schuld eindeutig (schwierig festzulegen) ist oder der Täter sogar geständig ist finde ich, nicht jeder Täter soll eine Chance auf Resozialisierung haben, nicht jeder Täter soll nochmals in Freiheit leben dürfen. Völlig egal was Gutachter sagen, gewisse Delikte sollten nach einem fairen Urteilsspruch eine harte Strafe nach sich ziehen, ohne Schranken, ohne Chancen, ohne Möglichkeiten. So ein Monster hat einfach kein Recht mehr auf ein Leben.
Da bin ich vollkommen bei Dir - ich meinte mit dem fairen Verfahren, dass sie zB Vorgaben der StPO (Strafprozessordnung) eingehalten werden, dass er er beraten wird was eine Siegelung ist, das Teilnahmerecht an Einvernahmen usw. eingehalten wird. Das sind aus meiner Sicht die Aufgaben einer (Pflich-)Verteidigung. Aber zB einen sexuellen Missbrauch von 20 Minuten als "nicht gewaltätig" und "nicht besonders lang" zu beurteilen, ist sehr starker Tobak und geht aus meiner Sicht zu weit. Da hat sich die Dame sehr weit aus dem Fenster gelehnt und ist weit über das "müssen" hinaus gegangen.
Verfasst: 16.03.2018, 20:15
von Brummler-1952
Googelt mal diese Verteidigerin Frau Senn. Sie ist Partnerin in der Anwaltskanzlei "Küng-Metzler-Senn" in Baden. Eines der Fachgebiete dieser Kanzlei ist OPFERHILFE, ja richtig gelesen: Fachgebiet OPFERHILFE.
Daher hat Frau Senn im Täter wohl eher das Opfer gesehen. Als ich Frau Senns Interviews gesehen und die Aussagen gelesen habe ist mir schier schlecht geworden. Ich fass' es nicht.
Ich verzichte darauf, öffentlich widerzugeben, welche Gedanken mir dabei durch den Kopf gegangen sind. Bevor man mich hier verbal steinigt, denke man bitte daran, wie viele dieser Triebtäter von den Seelenklempnern als soweit geheilt angesehen wurden und diese dann bei der erstbesten Gelegenheit wieder jemanden vergewaltigt oder gekillt haben.
Unfassbar, das alles!
Verfasst: 16.03.2018, 20:22
von unwichtig
Er will endlich wieder raus. Sollte dies wirklich der Fall werden, ist er seines Lebens nicht mehr sicher. Jeder Belgier kennt diese Visage. Aber ich glaube nicht, dass der je wieder frische Luft schnuppern wird. Bastard
https://www.blick.ch/news/ausland/leben ... 24385.html
Verfasst: 16.03.2018, 20:23
von Brummler-1952
Lusti hat geschrieben:Ich finde dieser NZZ-Kommentar fasst die Thematik sehr gut zusammen:
https://www.nzz.ch/meinung/rupperswil-prozess-es-bleibt-enttaeuschte-hoffnung-ld.1366648. Ich zitiere nur den Auszug der einen Bezug zu deiner Aussage hat. Der Kommentar ist insgesamt sehr lesenswert.
@Admin: Sollte es ein Problem mit dem Urheberrecht geben, den Quote aus der NZZ einfach kommentarlos entfernen. Link bitte stehen lassen.
Ich muss zugeben das ich selbst auch Mühe habe, hinsichtlich dieser Tat die Sachlichkeit zu wahren. Aber gerade in diesen Fällen ist das festhalten an diesen Grundwerten unserer Gesellschaft wichtig. Diese mögen nicht immer erklärbar oder angemessen erscheinen, jedoch haben sie in der Vergangenheit mehr Unrecht verhindert als zugelassen. So bleibt am Ende nur als einzige positive Tatsache, dass dieser Täter wohl nie mehr seine Freiheit zurückerlangt. Es bleibt die tragische und bittere Erkentnis, dass kein Richterspruch der Welt das enstandene Unrecht wieder in Gerechtigkeit umwandelt. Es bleiben vier unvollendete Leben zurück, tragischerweise drei davon fast vollständig ungelebt.
Du magst ja im Buchstaben gesehen recht haben. Jedoch bete ich für Dich, dass Du NIE in eine solche Sauerei involviert wirst. Zufolge meines "leicht fortgeschrittenen Alters", wird die Chance immer kleiner, dass ich indirekt von solch einer Untat betroffen sein könnte. Ich bin dankbar dafür, denn ehrlich gesagt: Garantieren könnte ich für rein gar nichts.
Verfasst: 19.03.2018, 13:45
von Lusti
Brummler-1952 hat geschrieben:Du magst ja im Buchstaben gesehen recht haben. Jedoch bete ich für Dich, dass Du NIE in eine solche Sauerei involviert wirst. Zufolge meines "leicht fortgeschrittenen Alters", wird die Chance immer kleiner, dass ich indirekt von solch einer Untat betroffen sein könnte. Ich bin dankbar dafür, denn ehrlich gesagt: Garantieren könnte ich für rein gar nichts.
Ich weiss deine Geste zu schätzen und dass meine ich völlig ironiefrei. Natürlich philosophiert es sich leicht, wenn man nicht betroffen ist. Ich bin Vater von 2 Töchtern. Gerade solche Taten machen einem bewusst das man seine Kinder nicht immer beschützen kann und das macht mir eine Heidenangst. Es gibt diese 100%ige Sicherheit nicht. Ich glaube Bligg hat nach der Geburt seines ersten Kindes gesagt "ich werde nie mehr völlig sorgenfrei leben". Damals dachte ich, der macht hier einen auf Übervater und Philosoph, heute weiss ich exakt was er gemeint hat.
Trotz alledem halte ich an einem Vollzugssystem fest, dass die Resozialisierung als Ziel hat. Es ist gut und richtig für eine Gesellschaft, Kriminelle nach Verbüssung ihrer Strafen wieder teil der Gesellschaft werden können und dürfen. Es ist aber für eine Gesellschaft auch wichtig, die Balance zwischen den Bedürfnissen des Individuums und der Gesellschaft zu finden. So sind beide Extreme schädlich: Die lasche Freigangs und Urlaubspraxis der 80er und 90er Jahre hat z.B. eine Pascale mit dem Lebens bezahlt. Andererseits ist der Wunsch nach totaler Sicherheit, oder eben totalitärer Sicherheit, extrem schädlich. Und so kommt ein Täterstrafrecht zustande, welches für Verbrechen einen Strafrahmen vorgibt, der aber individuell pro Tat durch Gerichte ausgelegt werden muss.
Verstehe mich aber auch hier nicht falsch. Ich weiss das Rache am Täter strafbar ist. Ich weiss das unser Rechtssystem sich selbst so versteht, dass der Staat bestraft damit es das Individuum nicht tun muss. Und das eine Mord an eine ehemaligen Straftäter der seine Freiheit widererlangt rechtlich dasselbe ist, wie der Mord durch den Straftäter selbst. Trotzdem würde ich als Vater eines der Opfer diesen Schweinehund richten sobald er Sonnenlicht sieht. Ich nehme mir dieses Unrecht einfach heraus, die Rechtsnorm die das verbietet ist mir egal. Und das ist für mich kein Widerspruch und zwar aus folgendem Grund nicht: Hat der Staat nicht die rechtlichen Möglichkeiten, nicht die gesetzlichen Voraussetzungen um die Gesellschaft vor einem solchen Individuum zu schützen, so verstehe ich es als meine Aufgabe, diese Lücke zu schliessen. Das mit die ganze Sauerei auch noch Spass machen würde, versteht sich von selbst. Frei nach Bertold Brecht: "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Wiederstand zur Pflicht."
Verfasst: 19.03.2018, 14:48
von Blutengel
Lusti hat geschrieben:Ich weiss deine Geste zu schätzen und dass meine ich völlig ironiefrei. Natürlich philosophiert es sich leicht, wenn man nicht betroffen ist. Ich bin Vater von 2 Töchtern. Gerade solche Taten machen einem bewusst das man seine Kinder nicht immer beschützen kann und das macht mir eine Heidenangst. Es gibt diese 100%ige Sicherheit nicht. Ich glaube Bligg hat nach der Geburt seines ersten Kindes gesagt "ich werde nie mehr völlig sorgenfrei leben". Damals dachte ich, der macht hier einen auf Übervater und Philosoph, heute weiss ich exakt was er gemeint hat.
Das ist definitiv so - ich habe auch 3 Jungs und die Angst geht immer mit. Der Älteste mit 7 Jahren durfte vor nicht langer Zeit ein wenig mit einem Kollegen und dessen Vater auf dem Schulplatz Fussball spielen. 30 Minuten nach der abgemachten Zeit war er noch immer nicht zu Hause (3 Minuten weg). Meine Frau ging zum Schulplatz - niemand dort. Ich habe beim Kollegen angerufen und da sagte man mir, sie seien vor 20 Minuten alle gegangen ... es war extrem wie die Angst in einem dann hochsteigt ... schliesslich fand ihn meine Frau auf dem Heimweg aus einer anderen Richtung mit einem Papiersack voller Bücher. Er hat erfahren, dass es Bücher gratis gibt und ging sie holen.
Während bei mir die Wut hoch kam, war zB meine Frau einfach nur glücklich, dass er wieder hier war ... sie war eine Schulfreundin von Fabienne Imhof und daher zusätzlich durch solche Dinge geprägt und hat wohl deshalb emotional anders reagiert als ich.
Verfasst: 19.03.2018, 16:19
von Lusti
Blutengel hat geschrieben:Das ist definitiv so - ich habe auch 3 Jungs und die Angst geht immer mit. Der Älteste mit 7 Jahren durfte vor nicht langer Zeit ein wenig mit einem Kollegen und dessen Vater auf dem Schulplatz Fussball spielen. 30 Minuten nach der abgemachten Zeit war er noch immer nicht zu Hause (3 Minuten weg). Meine Frau ging zum Schulplatz - niemand dort. Ich habe beim Kollegen angerufen und da sagte man mir, sie seien vor 20 Minuten alle gegangen ... es war extrem wie die Angst in einem dann hochsteigt ... schliesslich fand ihn meine Frau auf dem Heimweg aus einer anderen Richtung mit einem Papiersack voller Bücher. Er hat erfahren, dass es Bücher gratis gibt und ging sie holen.
Während bei mir die Wut hoch kam, war zB meine Frau einfach nur glücklich, dass er wieder hier war ... sie war eine Schulfreundin von Fabienne Imhof und daher zusätzlich durch solche Dinge geprägt und hat wohl deshalb emotional anders reagiert als ich.
Das kann ich nachvollziehen. Auch die Wut oder eben die Freude. Das schöne und gleichzeitig tragische daran ist, dass das Kind dieses Risiko nicht sieht und daher diese Angst nicht teilt. Und jetzt kommt man als Erwachsener in die Zwickmühle zu entscheiden, wie viel Erklärung und Realität man seinen Kindern zumuten darf und muss. Man muss sie irgendwie warnen, will ihnen aber diese kindliche Unbeschwertheit nicht nehmen. Man will ihnen Freiheit geben sich selbst in der Welt zu bewegen, würde aber am allerliebsten immer mit Gewehr und Feldstecher in unmittelbarer Nähe bleiben. Und so nehmen diese widerlichen Kinderschänder irgendwie Teil an jeder Kindererziehung.
Ich habe für meinen Kinder 3 grundlegende Verhalten festgelegt (aufgrund des Alters aber noch nicht umgesetzt):
1. Mit niemandem mitgehen den man nicht kennt, auch nicht mit einem Polizisten usw. Jeder der in meinem Auftrag das Kind abholt weiss das Codewort, das wir abmachen.
2. Anstand! Jeder wird gesiezt. Es fällt auf wenn ein Erwachsener mit einem Kind unterwegs ist, und dieses Kind den Erwachsenen siezt. Ich achte extrem darauf! So kann Anstand auch leben retten.
3. Das Kind darf nein sagen und darauf bestehen. Auch wenn es eine alte Frau ist, der man die Tasche hochtragen soll. Die Antwort ist nein, diese muss man nicht begründen. Auch das Recht am eigenen Körper uns unberhandelbar. Will mir meine Tochter keinen Kuss geben, respektiere ich das. Will sie nicht angefasst werden, respektiere ich dass. Es ist ihr Körper und ich habe keinen Anspruch darauf, zu keinem Zeitpunkt. Und wenn der eigene Vater diese Grenze respektiert, so ist es doch logisch dass alle anderen es auch müssen.
Verfasst: 19.03.2018, 17:20
von Blutengel
Lusti hat geschrieben:Das kann ich nachvollziehen. Auch die Wut oder eben die Freude. Das schöne und gleichzeitig tragische daran ist, dass das Kind dieses Risiko nicht sieht und daher diese Angst nicht teilt. Und jetzt kommt man als Erwachsener in die Zwickmühle zu entscheiden, wie viel Erklärung und Realität man seinen Kindern zumuten darf und muss. Man muss sie irgendwie warnen, will ihnen aber diese kindliche Unbeschwertheit nicht nehmen. Man will ihnen Freiheit geben sich selbst in der Welt zu bewegen, würde aber am allerliebsten immer mit Gewehr und Feldstecher in unmittelbarer Nähe bleiben. Und so nehmen diese widerlichen Kinderschänder irgendwie Teil an jeder Kindererziehung.
Ich habe für meinen Kinder 3 grundlegende Verhalten festgelegt (aufgrund des Alters aber noch nicht umgesetzt):
1. Mit niemandem mitgehen den man nicht kennt, auch nicht mit einem Polizisten usw. Jeder der in meinem Auftrag das Kind abholt weiss das Codewort, das wir abmachen.
2. Anstand! Jeder wird gesiezt. Es fällt auf wenn ein Erwachsener mit einem Kind unterwegs ist, und dieses Kind den Erwachsenen siezt. Ich achte extrem darauf! So kann Anstand auch leben retten.
3. Das Kind darf nein sagen und darauf bestehen. Auch wenn es eine alte Frau ist, der man die Tasche hochtragen soll. Die Antwort ist nein, diese muss man nicht begründen. Auch das Recht am eigenen Körper uns unberhandelbar. Will mir meine Tochter keinen Kuss geben, respektiere ich das. Will sie nicht angefasst werden, respektiere ich dass. Es ist ihr Körper und ich habe keinen Anspruch darauf, zu keinem Zeitpunkt. Und wenn der eigene Vater diese Grenze respektiert, so ist es doch logisch dass alle anderen es auch müssen.
Das mit dem Codewort haben wir auch. Einzige Ausnahme sind die Grosseltern - selbst bei Nachbarn (die selber zT schon Urgrosseltern sind) wird ein Codewort verlangt. Wenn ein Kind zu fest überlegen muss, bei wem es jetzt ein Codewort braucht und bei wem nicht, bringt die Sache nichts. Wir haben auch schon in die Schule angerufen und via der Klassenlehrerin ausrichten lassen, dass er zu den Nachbarn gehen soll, weil es uns nicht reicht.
Zudem haben wir gesagt immer in einer Gruppe mit gehen vor und nach der Schule. Wenn Euch jemand packt um Hilfe schreien so laut es geht - man darf dann kratzen, beissen, schlagen, spucken und in die Eier treten (Frage ob i.O. kam vom 5-jährigen

).
Wenn einer verloren geht soll er sich an ein Mami wenden, welches selber Kinder dabei hat. Hat im Zoo schon einmal sehr gut funktioniert, den a) denke ich ist eine Mami mit Kindern am sichersten und b) wissen die oftmals was zu tun ist, weil sie sich selber schon Gedanken dazu gemacht haben. Von einem einzelnen Polizisten haben wir auch abgeraten - ist aber bei uns noch schwer zu erklären
Aber der Ältere geht in die Pfadi und ins Kunstturnen - da kann man ihn nicht die ganze Zeit überwachen ... aber wie Du sagst kann man einem Kind beibringen NEIN zu sagen, wenn es nicht einverstanden ist.
Verfasst: 19.03.2018, 18:15
von Brummler-1952
Schön, so diskutieren zu können.
Es ist gut, dass es die Resozialisierung gibt, ohne Frage. Nur sollte man im Willen zu resozialisieren, und damit meine ich die "Bysiater" und sonstige Experten, auch die Grenzen der Resozialisierungs-Möglichkeit erkennen. Es dünkt mich, dass in gewissen Fällen, diese Resozialisierung auf Teufel komm raus durchgestiert werden will. Und das kann es nicht sein. Dies passiert vermutlich auch um des schnöden Mammons Willen. Ich weiss es nicht.
Es sähe wohl anders aus, würden die Experten, welche einen Wiederholungstäter als "geheilt" beurteilt haben, zur Verantwortung gezogen.
Verfasst: 20.03.2018, 09:00
von Fulehung
Lusti hat geschrieben:Das kann ich nachvollziehen. Auch die Wut oder eben die Freude. Das schöne und gleichzeitig tragische daran ist, dass das Kind dieses Risiko nicht sieht und daher diese Angst nicht teilt. Und jetzt kommt man als Erwachsener in die Zwickmühle zu entscheiden, wie viel Erklärung und Realität man seinen Kindern zumuten darf und muss. Man muss sie irgendwie warnen, will ihnen aber diese kindliche Unbeschwertheit nicht nehmen. Man will ihnen Freiheit geben sich selbst in der Welt zu bewegen, würde aber am allerliebsten immer mit Gewehr und Feldstecher in unmittelbarer Nähe bleiben. Und so nehmen diese widerlichen Kinderschänder irgendwie Teil an jeder Kindererziehung.
Ich habe für meinen Kinder 3 grundlegende Verhalten festgelegt (aufgrund des Alters aber noch nicht umgesetzt):
1. Mit niemandem mitgehen den man nicht kennt, auch nicht mit einem Polizisten usw. Jeder der in meinem Auftrag das Kind abholt weiss das Codewort, das wir abmachen.
2. Anstand! Jeder wird gesiezt. Es fällt auf wenn ein Erwachsener mit einem Kind unterwegs ist, und dieses Kind den Erwachsenen siezt. Ich achte extrem darauf! So kann Anstand auch leben retten.
3. Das Kind darf nein sagen und darauf bestehen. Auch wenn es eine alte Frau ist, der man die Tasche hochtragen soll. Die Antwort ist nein, diese muss man nicht begründen. Auch das Recht am eigenen Körper uns unberhandelbar. Will mir meine Tochter keinen Kuss geben, respektiere ich das. Will sie nicht angefasst werden, respektiere ich dass. Es ist ihr Körper und ich habe keinen Anspruch darauf, zu keinem Zeitpunkt. Und wenn der eigene Vater diese Grenze respektiert, so ist es doch logisch dass alle anderen es auch müssen.
Ich kann diese Rund-um-die-Uhr-Angst um Kinder irgendwie nicht nachvollziehen. In der Grossstadt-Überbauung, in der ich während der Woche wohne, dürfen Kinder mittlerweile erst ab 10 Jahren ohne Elternbegleitung auf den Spielplatz. Ich sass vor 40 Jahren schon als Zweijähriger mit fremden Kindern im Quartier im Sandkasten und habs überlebt. Die Grossen haben mir damals zwar Sand in Mund gestopft, weil sie mich für arrogant hielten, weil ich nicht auf ihre Fragen geantwortet habe - dabei konnte ich ganz einfach noch nicht sprechen. Am nächsten Tag war ich bereits wieder draussen unterwegs.
Ja, es gab damals in den 70ern in Thun eine Tragödie um einen Jungen, der mit 14 auf dem Thuner Budenplatz verschwand und umgebracht wurde. Aber sind wir doch ehrlich: Damals wie heute lauert die grösste Gefahr für Kinder im privaten Umfeld (Familie, Verein, Kirche, Schule). Von daher finde ich deine 3. Regel die wichtigste: Das Kind darf nein sagen und darauf bestehen. Vor allem in der eigenen Familie und im eigenen Bekanntenkreis. Und wenn dann irgendein Grosspapi oder eine Gotte sich ungerecht behandelt fühlt, ist das deren Problem.
Verfasst: 20.03.2018, 09:22
von PadrePio
Fulehung hat geschrieben:Ich kann diese Rund-um-die-Uhr-Angst um Kinder irgendwie nicht nachvollziehen.
Ich auch nicht. Zuviel "fear mongering"
Verfasst: 21.03.2018, 15:40
von Lusti
Brummler-1952 hat geschrieben:Schön, so diskutieren zu können.
Es ist gut, dass es die Resozialisierung gibt, ohne Frage. Nur sollte man im Willen zu resozialisieren, und damit meine ich die "Bysiater" und sonstige Experten, auch die Grenzen der Resozialisierungs-Möglichkeit erkennen. Es dünkt mich, dass in gewissen Fällen, diese Resozialisierung auf Teufel komm raus durchgestiert werden will. Und das kann es nicht sein. Dies passiert vermutlich auch um des schnöden Mammons Willen. Ich weiss es nicht.
Es sähe wohl anders aus, würden die Experten, welche einen Wiederholungstäter als "geheilt" beurteilt haben, zur Verantwortung gezogen.
Ich glaube die Beweggründe der Experten sind unterschiedlich: Einige werden es wegene der kleinsten Violine der Welt tun, andere weil sie unheilbar von ihren eigenen Fähigkeiten überzeugt sind. Die "Menschen" die durch dieses Beurteilungssystem müssen haben aber bereits ihre Gefährlichkeit bewiesen. Ich habe manchmal das Gefühl das exakt dieser Umstand in den Analysen etwas gar wenig zur Betrachtung gezogen wird.
Fulehung hat geschrieben:Ich kann diese Rund-um-die-Uhr-Angst um Kinder irgendwie nicht nachvollziehen. In der Grossstadt-Überbauung, in der ich während der Woche wohne, dürfen Kinder mittlerweile erst ab 10 Jahren ohne Elternbegleitung auf den Spielplatz. Ich sass vor 40 Jahren schon als Zweijähriger mit fremden Kindern im Quartier im Sandkasten und habs überlebt. Die Grossen haben mir damals zwar Sand in Mund gestopft, weil sie mich für arrogant hielten, weil ich nicht auf ihre Fragen geantwortet habe - dabei konnte ich ganz einfach noch nicht sprechen. Am nächsten Tag war ich bereits wieder draussen unterwegs.
Ja, es gab damals in den 70ern in Thun eine Tragödie um einen Jungen, der mit 14 auf dem Thuner Budenplatz verschwand und umgebracht wurde. Aber sind wir doch ehrlich: Damals wie heute lauert die grösste Gefahr für Kinder im privaten Umfeld (Familie, Verein, Kirche, Schule). Von daher finde ich deine 3. Regel die wichtigste: Das Kind darf nein sagen und darauf bestehen. Vor allem in der eigenen Familie und im eigenen Bekanntenkreis. Und wenn dann irgendein Grosspapi oder eine Gotte sich ungerecht behandelt fühlt, ist das deren Problem.
PadrePio hat geschrieben:Ich auch nicht. Zuviel "fear mongering"
@Fulehung:
Es ist klar, dass die grössten Risiken dort entstehen, wo sich das Kind am meisten aufhält. Auch dort wo ein Täter den einfachsten Zugriff auf das Opfer hat. Der Fokus war in der Vergangenheit zu sehr auf dem bösen fremden Mann da gebe ich dir recht. Nur nützt es nichts, den Fokus jetzt komplett auf das private Umfeld zu richten, da auch das andere Risiko weiter besteht. Ich beobachte meine Kinder schon jetzt sehr genau, wie sie z.B. mit Verwandten und Bekannten umgehen. Das wird mein Referenzpunkt und wenn sich in diesem Verhalten merklich etwas ändert, dann wird dementsprechend verfahren. Nenn mich gerne sektierisch in diesem Punkt, aber wenn es um die geistige und körperliche Unversehrtheit meiner Kinder geht ist jeder verdächtig.
@Fulehung / PardePio
Ich glaube ihr verwechselt da 2 Dinge: Ich meine damit nicht die Panikmache und das Kind in Watte zu packen. Auch ich habe mal auf dem Schulhof und dem Schulweg auf die Fresse bekommen. So ist das Leben, diese Erfahrung sollen meine Kinder gerne auch machen. Das Lebens insgesamt ist nicht immer süss und nett, es bringt nichts das Kind 18 Jahre vor allem zu schützen, damit es nach 18 bei ersten Gegenwind umfällt. Eine gewisse Härte und Abhärtung gehört zum Erfahrungsschatz und ist eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Leben. Jede Tierart mit einem Herdenverhalten kennt Hierarchien welche Notfalls auch mal mit der Faust, Pfote oder Kralle ausgefochten und definiert werden. Es scheint ein in der Natur erfolgreiches Konzept zu sein sicherzustellen, dass soziale Gruppen von kompetenten und starken Alphatieren angeführt werden. Völlig in Ordnung so.
Was aber speziell Fulehung beschreibt ist genau ebendies:
"schon als Zweijähriger mit fremden Kindern im Quartier im Sandkasten und habs überlebt". Mir graut vor der Erfahrung die ein Kind nicht überlebt oder nur mit grösstmöglichem Schaden. Das sind für mich zwei völlig unterschiedliche Dinge. Und wenn es um die Frage geht, ob meine Kinder mich irgendwann begraben oder es eben umgekehrt ist, dann ist "Panikmache" und "Rund-um-die-Uhr-Angst" das absolute Minimum was ich zu leisten bereit bin.
Verfasst: 26.03.2018, 10:38
von slab
Kindermörder und Kinderschänder haben kein Recht auf Resozialisierung. Die sollen in einer Zelle gottsjämmerlich verrecken.
Und heute kannst du Kinder nicht mehr überall einfach spielen lassen. Es geht einfach nicht.
Verfasst: 26.03.2018, 12:03
von Taratonga
Lusti hat geschrieben:Ich glaube die Beweggründe der Experten sind unterschiedlich: Einige werden es wegene der kleinsten Violine der Welt tun, andere weil sie unheilbar von ihren eigenen Fähigkeiten überzeugt sind.
Genau DAS ist der Punkt!!
Verfasst: 26.03.2018, 21:13
von unwichtig
Ist zwar 3 Monate her, aber all jene, die diese Entscheidung mitgetragen haben, sollte man *#***##

ihr Wixer
https://mobil.stern.de/panorama/gesells ... 93376.html
Verfasst: 27.03.2018, 09:42
von Taratonga
Wenn wir schon beim Moslem-Bashing sind:
Die vermehrte Zunahme von antisemitischen Vorfällen an deutschen Schulen, sei eine Folge der muslimischen Flüchtlingskinder, die nun in deutschen Schulen ihre Abneigung gegen Juden offen zeigen, so wie sie dies zuhause auch getan haben. So erklärt das zumindest Kristina Schröder CDU.
Verfasst: 27.03.2018, 10:17
von Nervenbündel
Die Deutschen haben ja auch vermehrt Messerstechereien. Man erntet was man sät.
Verfasst: 27.03.2018, 10:29
von Taratonga
Nervenbündel hat geschrieben:Die Deutschen haben ja auch vermehrt Messerstechereien. Man erntet was man säht.
Du meinst das kommt in die Schublade mit der Aufschrift „wir schaffen das“?

Verfasst: 27.03.2018, 10:31
von händsche
Was haben denn die Deutschen gesäht?
Verfasst: 27.03.2018, 10:34
von händsche
Taratonga hat geschrieben:Du meinst das kommt in die Schublade mit der Aufschrift „wir schaffen das“?
Habe ich mir doch gedacht, dass damit nicht Bomben in Syrien gemeint sind.