Stade de Suisse spricht mehrere Stadionverbote aus
- basler Hans
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Stade de Suisse spricht mehrere Stadionverbote aus
Weiss nit öb das scho neume publiziert worde isch do im Forum...
http://www.baz.ch/news/index.cfm?keyID=F9037EE5-414C-4CAA-888311D07A157EFF&startpage=1&ObjectID=2340BF39-1422-0CFC-20728F7C3FBB461C
http://www.baz.ch/news/index.cfm?keyID=F9037EE5-414C-4CAA-888311D07A157EFF&startpage=1&ObjectID=2340BF39-1422-0CFC-20728F7C3FBB461C
http://www.hattrick.org
- The Siffer Clan (246002)
- Martin Brot (116239191)
http://www.fcbforum.ch/showthread.php?t=21801
Eeeeeeeehm.....jo.
Weiss jetzt nitt öbb das au für Links zellt, aber mir wänn jo im Angelo kei Ärger mache...
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Weiss jetzt nitt öbb das au für Links zellt, aber mir wänn jo im Angelo kei Ärger mache...
(c) mimpfeli, 2007 - alle Rechte vorbehalten
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Vasil Levski
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Gut. Dann lösch ich meinen Eintrag.Smoki-1 hat geschrieben:für links zählt das nicht, eine seite zu verlinken darf dir niemand verbieten!
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- basler Hans
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die vo dr Baz chönne jo froh si, wenn mehr lüt uf ihrer Syyte sin... vo däm her dänk i isches kei stress.mimpfeli hat geschrieben:Gut. Dann lösch ich meinen Eintrag.
http://www.hattrick.org
- The Siffer Clan (246002)
- Martin Brot (116239191)
über die Textstelle musste ich auch den Kopf schütteln. Werden Fussball-Fans am 1. August oder anderen Feierlichkeiten nun auch mit Stadionverboten belegt wenn sie auf öffentlichem Areal Raketli zünden?Dome hat geschrieben:ist es rechtlich möglich, ein Stadionverbot auszusprechen, für etwas, dass auf dem Weg zum Bahnhof passiert ist?
also ich wage das sehr zu bezweiflen, ob das rechtens ist.
Mit dem neuen Gesetz ist aber wohl so ziemlich alles möglich - zumindest auf dem Weg vom/zum Stadion
- Vincent Vega
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Das hab ich mich auch gefragt, kann ich mir nicht vorstellen.Dome hat geschrieben:ist es rechtlich möglich, ein Stadionverbot auszusprechen, für etwas, dass auf dem Weg zum Bahnhof passiert ist?
also ich wage das sehr zu bezweiflen, ob das rechtens ist.
Muri - das Corleone der Schweiz
bs_eagle hat geschrieben:Zensor ist seit Jahren der absolute Oberidiot!
Ein Typ dem man stundenlang in die Fresse hauen könnte!
Es gibt m.W. kaum eine Rechtsgrundlage um ein SV anzufechten. Ein Stadion ist ja eine private Anlage und ein Fussballspiel wird durch einen privaten Veranstalter ausgerichtet. (Privat meint nicht staatlich).Dome hat geschrieben:ist es rechtlich möglich, ein Stadionverbot auszusprechen, für etwas, dass auf dem Weg zum Bahnhof passiert ist?
also ich wage das sehr zu bezweiflen, ob das rechtens ist.
Wen du als Veranstalter nicht dabei haben willst, den lässt du nicht rein. Das ist OK, solange du niemanden diskriminierst. (Verstoss gegen das ARG)
- Snowy
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Super, Bravo!
Füllt die Datenbank mit Pyromanen. Damit wir zur EM auch wissen, wer die bösen Hoooolignas sind....
Füllt die Datenbank mit Pyromanen. Damit wir zur EM auch wissen, wer die bösen Hoooolignas sind....
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."
Für ein SV brauchts rechtlich nicht mal einen Grund, das ist eine private Veranstaltung von einer privaten Firma organisiert und wen sie da reinlässt ist rein ihre Sache und muss auch nicht begründet werdenDome hat geschrieben:ist es rechtlich möglich, ein Stadionverbot auszusprechen, für etwas, dass auf dem Weg zum Bahnhof passiert ist?
Daher kannst du ein SV ja auch nicht anfechten ....
Ich mag mich noch an die Aussage von Frau Schiller, ich glaube anlässlich der Podiumdiskussion im Merian-Spitz erinnern.
Dort hat sie auf die aus ihrer Sicht grösste Änderung hingewiesen, was das BWIS anbelangt. Diese ist, dass man Fussballfans mit Stadionverboten auch wegen Vorfällen auf der Hin- bzw. Rückreise belegen könne.
Diese Massnahme ist aber nicht ganz neu seit dem BWIS in Kraft, wie die Praxis zeigt, wurden früher schon vereinzelt solche SV's ausgesprochen.
Dort hat sie auf die aus ihrer Sicht grösste Änderung hingewiesen, was das BWIS anbelangt. Diese ist, dass man Fussballfans mit Stadionverboten auch wegen Vorfällen auf der Hin- bzw. Rückreise belegen könne.
Diese Massnahme ist aber nicht ganz neu seit dem BWIS in Kraft, wie die Praxis zeigt, wurden früher schon vereinzelt solche SV's ausgesprochen.
Und täglich grüsst das Murmeltier 
- Faktion Basel
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