Aus der Süddeutschen Zeitung
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Fanrechte
"Ich fühlte mich erniedrigt und beschmutzt"
Demütigungen durch die Polizei, ungerechtfertigte Stadionverbote, zahlreiche Klagen: Parallel zur DFB-Task Force geht ein Bündnis für Fanrechte an die Öffentlichkeit.
Von Markus Schäflein
Corinna F., 16, wollte ein Fussballspiel ansehen. Dann kam die Polizei. Routinekontrolle. Das Mädchen stand mit blossen Füssen auf einer eiskalten Strasse, dann musste sie sich in einer Kabine nackt ausziehen, die von aussen einzusehen war. Keiner klärte sie auf, dass sie die Demütigung ganz einfach hätte beenden können, wenn sie auf den Besuch des Zweitligaspiels zwischen dem 1. FC Saarbrücken und Dynamo Dresden verzichtet hätte. ,,Ich fühlte mich erniedrigt und beschmutztu2018u2018, sagt Corinna F., ,,die Männer sind alle nur abgetastet worden. Im Stadion trafen wir eine andere Frau, die auch im Zelt war. Die hat die erste Halbzeit lang nur geheult.u2018u2018
Dem Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis zufolge hatte Corinna F. am 11. März 2005 nur einen Fehler gemacht: Sie sah zu unverdächtig aus. Sie trug einen Fanschal, ansonsten wies sie keinerlei besondere Merkmale auf. Nach Auffassung der Polizei Saarbrücken entsprach sie damit dem ,,Profil der Transportklientelu2018u2018: ,,unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen, die aufgrund ihres äusseren Erscheinungsbildes nicht den gewalttätigen Fans zugeordnet werden können.u2018u2018 Die Polizei begründete ihr Vorgehen damit, dass in anderen Fällen ,,unverdächtige Fansu2018u2018 Waffen, Rauchpulver und Signalmunition, versteckt in der Unterwäsche, ins Stadion transportiert hätten. Das Gericht wertete die Durchsuchung als ,,sowohl von der Anordnung als auch vom Umfang her rechtmässigu2018u2018.
Corinna F. hat angekündigt, nach dem Urteil von Saarlouis nicht aufzugeben - viele Juristen räumen ihr gute Chancen ein. Sie will im äussersten Fall bis zum Bundesverfassungsgericht, aber das kostet viel Geld. Seit Donnerstag gibt es eine Institution, an die sich Corinna F. wenden kann - den ,,Fanrechtefondsu2018u2018, gegründet vom ,,Bündnis aktiver Fussballfansu2018u2018 (BAFF), der Organisation ,,Pro Fansu2018u2018 und verschiedenen Fanklubs von mehr als der Hälfte der Vereine aus den ersten drei Ligen. Sig Zelt, Mitglied des Kassenrates, beklagt die ,,zunehmende kollektive Kriminalisierung der Fans durch Polizei und DFBu2018u2018 - es ist als Zeichen zu verstehen, dass das Bündnis just zu dem Zeitpunkt an die Öffentlichkeit ging, zu dem der Deutsche Fussball-Bund eine Pressekonferenz zu seiner Task Force gegen Gewalt veranstaltete.
,,Das bot sich als Gegenpol an, aber man darf sich das nicht so vorstellen, dass wir aggressiv gegen den DFB vorgehenu2018u2018, sagt Zelt, ,,es kann sein, dass bei der Task Force etwas Gutes herauskommt. Wir stellen uns ganz klar gegen Randale - aber auch dagegen, dass alle Fans unter diesen Randalen leiden sollen.u2018u2018 Zum Beispiel würden Gästefans bei Auswärtsspielen häufig von Polizisten eingekesselt - ,,unter dem Vorwand, sie sollten beschützt werden, werden alle in Sippenhaft genommenu2018u2018.
Alltägliche Sippenhaft
Der Fanrechtefonds will sich über Spenden finanzieren und über freiwillige Zuschläge auf Fanartikel der beteiligten Fanklubs. Mit dem Geld sollen ,,Musterprozesseu2018u2018 geführt werden, erklärt Zelt. ,,Es geht nicht in erster Linie um die Betroffenen, sondern um beispielhafte Prozesse, die Auswirkungen auf das Verhalten der Ordnungskräfte haben.u2018u2018 Das Bündnis will anhand von Einzelfällen auch gegen die Methode vorgehen, mit der die Vereine im Moment Stadionverbote aussprechen: Jeder, gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, hat keinen Zutritt mehr.
Erst wenn in einem langwierigen Verfahren die Unschuld festgestellt worden ist, darf der Fan wieder ins Stadion - bis dahin ist er auf Verdacht von seinem Freundeskreis und seiner wichtigsten Freizeitbeschäftigung ausgesperrt. ,,Erst die Strafe und dann die Verurteilungu2018u2018, nennt das der Sozialarbeiter Thomas Emmes vom Fanprojekt München.
Viele Rechtsanwälte, zum Beispiel der Münchner Marco Noli im Namen des Fanrechtefonds, halten Klagen für erfolgversprechend. ,,Im Gegensatz zu privaten Räumen, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, darf ein Stadionverbot nicht willkürlich ausgesprochen werdenu2018u2018, sagt Noli. ,,Das liegt an der Monopolstellung des DFB im Bereich des Profifussballs. Fussballspiele im Stadion müssen grundsätzlich für jeden zugänglich sein.u2018u2018 Für ein Stadionverbot bedarf es seiner Auffassung nach einer detaillierten ,,Gefahrenprognoseu2018u2018. Ein Ermittlungsverfahren genüge nicht.
Für die Aufnahme in die Datei ,,Gewalttäter Sportu2018u2018 ist nicht einmal das notwendig - es reicht die Feststellung der Personalien bei einem Fussballspiel. Die Datei ist vor allem deshalb umstritten, weil viele Fans über ihre Aufnahme nicht informiert werden - und deshalb nicht juristisch dagegen vorgehen können. Dabei sind die Konsequenzen schwerwiegend. Jedem ,,Gewalttäter Sportu2018u2018 könne an der Grenze die Ausreise verweigert werden, ohne dass ein rechtsstaatliches Verfahren gegen ihn eingeleitet worden wäre, sagt Zelts Kollege Wilko Zicht. Er spricht von einem ,,Ersatzstrafrechtu2018u2018, das sich Vereine und Polizei geschaffen hätten. Emmes berichtet von ,,Fällen, da fährt ein ganz normaler Junge mit seiner Freundin in Urlaub, und die erfährt an der Grenze, dass ihr Freund ein Gewalttäter sei. Und das geht an den Polizisten in seinem Dorf, da ist er abgestempeltu2018u2018.
Im vergangenen Jahr waren Fanvertreter und DFB auf dem Weg, sich gemeinsam um eine Lösung all dieser Probleme ohne Richter und Anwälte zu bemühen - mit einer Ombudsstelle. Die Idee wurde immer wieder vertagt, bis der DFB im September schriftlich mitteilte, er habe sich gegen eine solche Beschwerdestelle entschieden. ,,Ich muss gestehen, dass wir mit dieser Ankündigung zu leichtfertig umgegangen sindu2018u2018, sagt DFB-Präsident Theo Zwanziger. In Gesprächen mit der DFL sei ,,die Sinnhaftigkeit in Frage gestelltu2018u2018 worden. Den Fanrechtefonds sah Zwanziger aber nicht negativ. ,,Ich habe nichts gegen Dachverbände und Zusammenschlüsse der Fans und werde Diskussionen nicht ausweichen.u2018u2018
In dem Brief des DFB vom September werden die betroffenen Fussballanhänger als ,,Verbraucheru2018u2018 bezeichnet. Corinna F. ist immer noch eine Verbraucherin der DFB-Produkte. Obwohl es allzu verständlich wäre, wenn sie es bleiben liesse. ,,Beim nächsten Auswärtsspiel war wieder so ein Zelt aufgebautu2018u2018, sagt sie. ,,Ich habe schon beim Anblick Angst bekommen.u2018u2018