24 St. Gallen-Fans in La Chaux-de-Fonds verhaftet
- örjan berg
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1529
- Registriert: 07.12.2004, 21:26
Bedingte Gefängnisstrafen für 17 Fans des FC St. Gallen
Neuenburg. SDA/baz. 17 Anhänger des FC St. Gallen sind von der Neuenburger Staatsanwaltschaft wegen den Ausschreitungen nach dem Fussballspiel St. Gallen gegen Xamax zu bedingten Gefängnisstrafen verurteilt worden. Fünf Beschuldigte ziehen das Urteil weiter.
Die Strafen bewegen sich zwischen 25 Tagen und 3 Monaten Haft. Die Vorfälle spielten sich am 11. September in La Chaux-de-Fonds ab, wo Xamax während des Umbaus des eigenen Stadions seine Heimspiele austrägt. Nach dem Spiel kam es vor dem Stadion und beim Bahnhof zu Scharmützeln.
Je nach Schwere des Vergehens wurde eine Bewährungsfrist von drei oder vier Jahren ausgesprochen. Die Angeklagten wurden zudem zu Geldstrafen zwischen 400 und 800 Franken verurteilt. Auch die Gerichtskosten müssen sie übernehmen.
Die Dossiers von sieben minderjährigen Fans, die nach dem Match in Polizeigewahrsam kamen, wurden der St. Galler Justiz übergeben, welche selber darüber befinden muss. Einer der Minderjährigen reichte im Gegenzug Anzeige wegen Misshandlung durch die Polizei ein. Der Vorfall wird untersucht.
Von den mehreren Dutzend Festgenommenen wurden 26 angezeigt. 17 von ihnen, darunter eine Frau, wurden verurteilt. Sie sind zwischen 18 und 25 Jahre alt. Zwei der Verurteilten waren schon früher wegen Anzettelung von Gewalt ins Visier der St. Galler Justiz geraten.
Neuenburg. SDA/baz. 17 Anhänger des FC St. Gallen sind von der Neuenburger Staatsanwaltschaft wegen den Ausschreitungen nach dem Fussballspiel St. Gallen gegen Xamax zu bedingten Gefängnisstrafen verurteilt worden. Fünf Beschuldigte ziehen das Urteil weiter.
Die Strafen bewegen sich zwischen 25 Tagen und 3 Monaten Haft. Die Vorfälle spielten sich am 11. September in La Chaux-de-Fonds ab, wo Xamax während des Umbaus des eigenen Stadions seine Heimspiele austrägt. Nach dem Spiel kam es vor dem Stadion und beim Bahnhof zu Scharmützeln.
Je nach Schwere des Vergehens wurde eine Bewährungsfrist von drei oder vier Jahren ausgesprochen. Die Angeklagten wurden zudem zu Geldstrafen zwischen 400 und 800 Franken verurteilt. Auch die Gerichtskosten müssen sie übernehmen.
Die Dossiers von sieben minderjährigen Fans, die nach dem Match in Polizeigewahrsam kamen, wurden der St. Galler Justiz übergeben, welche selber darüber befinden muss. Einer der Minderjährigen reichte im Gegenzug Anzeige wegen Misshandlung durch die Polizei ein. Der Vorfall wird untersucht.
Von den mehreren Dutzend Festgenommenen wurden 26 angezeigt. 17 von ihnen, darunter eine Frau, wurden verurteilt. Sie sind zwischen 18 und 25 Jahre alt. Zwei der Verurteilten waren schon früher wegen Anzettelung von Gewalt ins Visier der St. Galler Justiz geraten.
[CENTER](c) by örjan berg 2007 - alle Rechte vorbehalten[/CENTER]
Lüüter singe, immer lüüter singe, bis dr FCB s goal gschosse het!!:)
[CENTER]
FUSSBALLMAFIA SFV!!:mad:[/CENTER]
Lüüter singe, immer lüüter singe, bis dr FCB s goal gschosse het!!:)
[CENTER]
ka me mit dir mol öbis abmache??? würd dini scheiss frässi nur zu gärn mol gege e wand haue!!! du dumme hueresohnSisko hat geschrieben:du weisst genau in welchem umfeld du dich rumgetrieben hast. jaja alle im gleichen zug. nehme mal an, dass du auch dieses wochenende mit dem selben gesindel marschiert bist. aber im nachhinein berufen sich alle auf irgendwelche rechte, ohne jene der anderen zu respektieren.
so habe fertig
edit: ha dr au e pn drzue gschriebe und das posting vo mir hesch au gläse... aber du kasch wohl nur im netz gross dr max mache well de eifach keini eier hesch!
bisch scho e arme siech, krieg grad mitleid mit dr imfall...
- schnauz
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1452
- Registriert: 06.12.2004, 20:56
- Wohnort: westlich vom tempel
Sechs Festnahmen bei YB gegen FCZ: Gefechte mit Polizei
Bern. SDA/baz. Rund um das Super League-Spiel zwischen den Berner Young Boys und dem FC Zürich hat die Berner Stadtpolizei am Sonntag sechs Personen festgenommen. Nach dem Match lieferten sich Fangruppen mit der Polizei Gefechte.
Dabei wurden vier Personen festgenommen. Diese werden sich laut Polizeiangaben für Tätlichkeiten und Sachbeschädigungen verantworten müssen. Neben Autos einer Garage wurde auch ein Einsatzfahrzeug der Stadtpolizei Bern beschädigt.
Schon im Vorfeld des Spiels waren zwei Personen in Polizeigewahrsam genommen worden. Eine Person wurde wegen eines vorhandenen Stadionverbotes, eine weitere wegen Angriffs gegen ein Gruppe YB-Fans vorübergehend dingfest gemacht
Bern. SDA/baz. Rund um das Super League-Spiel zwischen den Berner Young Boys und dem FC Zürich hat die Berner Stadtpolizei am Sonntag sechs Personen festgenommen. Nach dem Match lieferten sich Fangruppen mit der Polizei Gefechte.
Dabei wurden vier Personen festgenommen. Diese werden sich laut Polizeiangaben für Tätlichkeiten und Sachbeschädigungen verantworten müssen. Neben Autos einer Garage wurde auch ein Einsatzfahrzeug der Stadtpolizei Bern beschädigt.
Schon im Vorfeld des Spiels waren zwei Personen in Polizeigewahrsam genommen worden. Eine Person wurde wegen eines vorhandenen Stadionverbotes, eine weitere wegen Angriffs gegen ein Gruppe YB-Fans vorübergehend dingfest gemacht
es git nit scheeners uf dr Welt ,
als dr FCB und schwizer Geld !
als dr FCB und schwizer Geld !
- Corpsegrinder
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 851
- Registriert: 18.02.2005, 02:17
-
K.Thnx.Np.Cu
- Benutzer
- Beiträge: 68
- Registriert: 06.08.2005, 23:01
- Spirit of St. Jakob
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1274
- Registriert: 07.12.2004, 16:03
Ach du scheisse!
8 stadionverbötler von Schodfo kriegen 15 Tagen bedingt, plus eine Busse von 600-800 Fr.! Dazu fallen die Anwaltskosten..
Und das OHNE JEGLICHE Beweise!!!!
Rechtsstaat allez!!
Null Beweise vor Gericht, trotzdem gewinnt der Freund und Helfer!
Tiefster Hass, ACAB!
kanns doch nicht sein, argh!
8 stadionverbötler von Schodfo kriegen 15 Tagen bedingt, plus eine Busse von 600-800 Fr.! Dazu fallen die Anwaltskosten..
Und das OHNE JEGLICHE Beweise!!!!
Rechtsstaat allez!!
Null Beweise vor Gericht, trotzdem gewinnt der Freund und Helfer!
Tiefster Hass, ACAB!
kanns doch nicht sein, argh!
- Nur So...
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1650
- Registriert: 07.12.2004, 10:41
- Wohnort: Basel
- Kontaktdaten:
Herzlich willkommen in der Wirklichkeit! Justizia ist eben doch nicht Blind.Nedim hat geschrieben:Ach du scheisse!![]()
8 stadionverbötler von Schodfo kriegen 15 Tagen bedingt, plus eine Busse von 600-800 Fr.! Dazu fallen die Anwaltskosten..
Und das OHNE JEGLICHE Beweise!!!!![]()
![]()
Rechtsstaat allez!!
Null Beweise vor Gericht, trotzdem gewinnt der Freund und Helfer!
Tiefster Hass, ACAB!
kanns doch nicht sein, argh!
Naja, solange es "nur" bedingte Strafen gesetzt hat ist ja noch alles im Lot...
Grüsse gehen an alle die es verdienen...
- das Orakel
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 623
- Registriert: 01.02.2005, 22:24
- das Orakel
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 623
- Registriert: 01.02.2005, 22:24
- auslandbasler
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 933
- Registriert: 10.12.2004, 10:16
ich habe zufällig diesem Spiel beigewohnt und wollte hinterher zur Arbeit fahren, wurde aber aufgehalten. Die Pöbeleien der St. Galler Fan waren evident und es gab dazu noch massive Sachbeschädigungen an Autos und Schaufensterscheiben. Insgesamt war es eine Gruppe von ca. 40 "Fans".
Das jetzt gefällte Urteil scheint mir in Anbetracht der tatsächlichen Unruhen, eher sehr milde.
Das jetzt gefällte Urteil scheint mir in Anbetracht der tatsächlichen Unruhen, eher sehr milde.
-
sternacker
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 125
- Registriert: 16.08.2005, 09:36
Quelle: SDA
Datum & Zeit: 30.11.06 16:38
Grösse: 2321
Ressort: vm
Dienstcode: bsd
Laufnummer: 259
Prioritaet: 4
Stichwort: NE/GERICHT/HOOLIGANS/ST. GALLEN/URTEIL
Titel: Fünf St. Galler Fussballfans wegen Hooliganismus verurteilt
Text: La Chaux-de-Fonds NE (sda) Das Polizeigericht La Chaux-de-Fonds hat am Donnerstag fünf St. Galler Fussballfans wegen Landfriedensbruch zu bedingten Gefängnisstrafen verurteilt. Das Gericht erhofft sich vom Urteil eine präventive Wirkung.
In einem der seltenen Schweizer Urteile gegen Hooligans wurden die fünf Angeklagten zu je 15 Tagen Gefängnis verurteilt. Die Strafe wird während drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Ausserdem muss ein Angeklagter eine Busse von 800 Franken bezahlen. Für die anderen beläuft sich die Busse auf 500 Franken.
Die fünf Männer waren am 11. September 2005 mit anderen Hooligans in La Chaux-de-Fonds NE unterwegs. Sie hatten das Spiel Neuchâtel Xamax - FC St. Gallen besucht. Auf dem Weg zwischen dem Stadion und dem Bahnhof kam es zu Ausschreitungen.
Keine Gewalttaten nachgewiesen
Obwohl bei den Männern in den Jackentaschen Steine entdeckt wurden, konnten ihnen keine Gewaltakte nachgewiesen werden. Deshalb blieb es bei einer Verurteilung wegen Landfriedensbruch. «Die Angeklagten haben aber das Risiko auf sich genommen, sich einer Gruppe gewaltbereiter Personen anzuschliessen», hielt das Gericht fest.
Wie der Richter weiter schreibt, entspricht das Urteil einem Präventions-Bedürfnis. Bislang gebe sei es in der Schweiz in solchen Fällen nur selten zu einem Prozess gekommen. Das könnte sich künftig ändern, mutmasst das Gericht: Im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft EURO 08 müsse der Hooliganismus in die Schranken gewiesen werden.
Schwierige Identifizierung
Das Hauptproblem sieht der Richter bei der Identifizierung der Täter. In der Schweiz seien die Untersuchungsbeamten und die Gerichte für die Verfolgung solcher Delikte nur schlecht gerüstet. Die Videoüberwachung sei eines der wenigen effizienten Instrumente.
Zum Prozess war es nur gekommen, weil die fünf Männer gegen ein Urteil der Staatsanwaltschaft rekurriert hatten. Sie waren zusammen mit zwölf anderen St. Galler-Hooligans zu Bussen und bedingten Gefängnisstrafen verurteilt worden.
sorry betreff. darstellung der umlaute...
Datum & Zeit: 30.11.06 16:38
Grösse: 2321
Ressort: vm
Dienstcode: bsd
Laufnummer: 259
Prioritaet: 4
Stichwort: NE/GERICHT/HOOLIGANS/ST. GALLEN/URTEIL
Titel: Fünf St. Galler Fussballfans wegen Hooliganismus verurteilt
Text: La Chaux-de-Fonds NE (sda) Das Polizeigericht La Chaux-de-Fonds hat am Donnerstag fünf St. Galler Fussballfans wegen Landfriedensbruch zu bedingten Gefängnisstrafen verurteilt. Das Gericht erhofft sich vom Urteil eine präventive Wirkung.
In einem der seltenen Schweizer Urteile gegen Hooligans wurden die fünf Angeklagten zu je 15 Tagen Gefängnis verurteilt. Die Strafe wird während drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Ausserdem muss ein Angeklagter eine Busse von 800 Franken bezahlen. Für die anderen beläuft sich die Busse auf 500 Franken.
Die fünf Männer waren am 11. September 2005 mit anderen Hooligans in La Chaux-de-Fonds NE unterwegs. Sie hatten das Spiel Neuchâtel Xamax - FC St. Gallen besucht. Auf dem Weg zwischen dem Stadion und dem Bahnhof kam es zu Ausschreitungen.
Keine Gewalttaten nachgewiesen
Obwohl bei den Männern in den Jackentaschen Steine entdeckt wurden, konnten ihnen keine Gewaltakte nachgewiesen werden. Deshalb blieb es bei einer Verurteilung wegen Landfriedensbruch. «Die Angeklagten haben aber das Risiko auf sich genommen, sich einer Gruppe gewaltbereiter Personen anzuschliessen», hielt das Gericht fest.
Wie der Richter weiter schreibt, entspricht das Urteil einem Präventions-Bedürfnis. Bislang gebe sei es in der Schweiz in solchen Fällen nur selten zu einem Prozess gekommen. Das könnte sich künftig ändern, mutmasst das Gericht: Im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft EURO 08 müsse der Hooliganismus in die Schranken gewiesen werden.
Schwierige Identifizierung
Das Hauptproblem sieht der Richter bei der Identifizierung der Täter. In der Schweiz seien die Untersuchungsbeamten und die Gerichte für die Verfolgung solcher Delikte nur schlecht gerüstet. Die Videoüberwachung sei eines der wenigen effizienten Instrumente.
Zum Prozess war es nur gekommen, weil die fünf Männer gegen ein Urteil der Staatsanwaltschaft rekurriert hatten. Sie waren zusammen mit zwölf anderen St. Galler-Hooligans zu Bussen und bedingten Gefängnisstrafen verurteilt worden.
sorry betreff. darstellung der umlaute...
-
Chris Climax
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 498
- Registriert: 15.12.2004, 14:27
Damit hast du leider absolut Recht.auslandbasler hat geschrieben:das system funktioniert nur für die die geld haben. leider....
Wen man nicht gerade Sozialhilfeempfänger ist kann man kostenlose Rechtshilfe vergessen. Der Instanzenweg wird schon auf Kantonsebene von Stufe zu Stufe teuerer. Der Hammer kommt dann aber normalerweise in Lausanne. Das die einen Kostenvorschuss von CHF 3000.- oder mehr für die Behandlung eines Weiterzugs verlangen ist leider keine Seltenheit. Nur die allerletzte Instanz, der Menschenrechtsgerichtshof in Srassburg ist dann endlich kostenlos.
Scheisssystem ! Keine Kohle = Keine Chance recht zu bekommen.
Ja, aber wer sagt, dass DIE das waren?!Phebus hat geschrieben:ich habe zufällig diesem Spiel beigewohnt und wollte hinterher zur Arbeit fahren, wurde aber aufgehalten. Die Pöbeleien der St. Galler Fan waren evident und es gab dazu noch massive Sachbeschädigungen an Autos und Schaufensterscheiben. Insgesamt war es eine Gruppe von ca. 40 "Fans".
Das jetzt gefällte Urteil scheint mir in Anbetracht der tatsächlichen Unruhen, eher sehr milde.
können auch X-Beliebig andere sein....
Sie liefen grölend vom Stadion Richtung Bahnhof. Sie haben nicht versteckt agiert, sondern jeder konnte zusehen. Im übrigen machten sie schon Radau bei der Ankunft in La Chaux-de-Fonds. Ich weiss nicht, ob es richtige St. Galler Fans waren. Tatsache ist aber, dass es keine Romands waren, welche diesen Unfug veranstaltet haben.Nedim hat geschrieben:Ja, aber wer sagt, dass DIE das waren?!
können auch X-Beliebig andere sein....