Hooligans droht Stadionverbot
Hooligans droht Stadionverbot
Fussballfans, die gegen die Stadionordnung verstossen, können ab kommendem Sonntag mit einem zweijährigen Stadionverbot belegt werden. Dieses gilt für alle Spiele von Klubs der Swiss Football League.
Wie die SFL heute mitteilte, erhalten die Klubs damit eine einheitliche Handhabe gegen Fans, die die seit Februar 2005 gültigen Bestimmungen zur Stadionordnung verletzen.
Damals einigten sich die Klubs mit den Verantwortlichen der SFL auf eine einheitliche Regelung zur Durchführung der Eintrittskontrollen sowie dem Mitführen von Fahnen und Megaphonen. Zudem fanden im vergangenen Jahr zentrale Ausbildungskurse für Fanverantwortliche, Sicherheitsverantwortliche und Stadionsprecher der Klubs statt.
Zur Zeit sind in der Schweiz rund 350 Personen mit einem Stadionverbot belegt. 40 Prozent von ihnen sind weniger als 20 Jahre alt, mehrere sind nach Angaben der SFL noch schulpflichtig. (pa/sda)
Wie die SFL heute mitteilte, erhalten die Klubs damit eine einheitliche Handhabe gegen Fans, die die seit Februar 2005 gültigen Bestimmungen zur Stadionordnung verletzen.
Damals einigten sich die Klubs mit den Verantwortlichen der SFL auf eine einheitliche Regelung zur Durchführung der Eintrittskontrollen sowie dem Mitführen von Fahnen und Megaphonen. Zudem fanden im vergangenen Jahr zentrale Ausbildungskurse für Fanverantwortliche, Sicherheitsverantwortliche und Stadionsprecher der Klubs statt.
Zur Zeit sind in der Schweiz rund 350 Personen mit einem Stadionverbot belegt. 40 Prozent von ihnen sind weniger als 20 Jahre alt, mehrere sind nach Angaben der SFL noch schulpflichtig. (pa/sda)
- Starmaster
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Dark Coyote
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"Hooligans droht Stadionverbot"

Was?? Oooooooooooooooooooooooooooooooh!
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- Domingo
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du bisch mit dim Post aber im falsche Thread, Hooligans hän nämlig nüd mit em FC Basel z'tue und sogar in däm Thread ischs no heikel, denn Hooligans sind ä fuessballfremdi KulturDonCorleone hat geschrieben:http://85.10.209.88/showthread.php?t=12796
So jetzt hani au mol dörfe....![]()
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre
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manchmal möchten sie einem wirklich das Gefühl geben, dass sie's erfunden habenDonCorleone hat geschrieben:Wer hats erfunden.....die Basler! (Ricola-Style)![]()
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- Snowy
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DAs einzig neue ist, dass nun überall die Vereine direkt (gestützt auf die Stadionordnung) ein bis zu 2 jähriges SV erlassen können...
Wobei kein einziger Hooligan unter diesem neuen Paragraphen abeurteilt werden wird....vielmehr die Pyromanen....
Wobei kein einziger Hooligan unter diesem neuen Paragraphen abeurteilt werden wird....vielmehr die Pyromanen....
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."
- Domingo
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ich hab's sogar so verstanden, dass du auf alle Fälle ein 2jähriges bekommst, nichts drunterSnowy hat geschrieben:DAs einzig neue ist, dass nun überall die Vereine direkt (gestützt auf die Stadionordnung) ein bis zu 2 jähriges SV erlassen können...
Wobei kein einziger Hooligan unter diesem neuen Paragraphen abeurteilt werden wird....vielmehr die Pyromanen....![]()
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dasto
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obs jetzt saged sgiltet ab hüt oder sgiltet ab em suntig, spielt ja wohl kei rolle.. me cha au hinder allem e verschwörig gse..tanner hat geschrieben:jo scho, aber wäreli wär macht es reisli über "grenze"
(wemme es gsetz ifüert chame das au wenn no winterpause isch)![]()
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
- crazychillbär
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Das do gell.Dark Coyote hat geschrieben:Hesch hoffentlich au no s Bild zu dem Text wo meh gseht was für Hooligangs gmeint sind!
Nämlich die gföhrliche Fackleschmuggler vo Bern!![]()
![]()
![]()
Ist ja das Stammfoto, welches bei jeder Hooligandisskusssion genommen wird.
Wenn der Rubel rollt, ist die Ethik am Arsch!!
Freeride isch me wie numme e Sport, es isch e Lydeschaft!!!
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usschnitt vo nzz.ch

jojo, mösiö helbling - stellt sich nur d'froog wär em fuessballsport me schade zuefiegtThomas Helbling, der Präsident der Sicherheits- und Fankommssion, präzisierte: «99 Prozent aller Zuschauer verhalten sich friedlich und fair. Für sie hat die Neuerung keine Bedeutung. Mit den neuen Richtlinien setzen wir aber ein Zeichen gegen das gewaltbereite und sicherheitsgefährdende Verhalten einiger weniger Personen, die Fussballstadien gezielt als Aktionsfelder für ihre destruktiven und teils kriminellen Handlungen aufsuchen und damit dem Fussballsport enormen Schaden zufügen.»
Phallokratisches Chauvinischtenschwein mit patriarchischer Grundeinstellung
- Fire of Basle
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Angschtmacherei das ganze...s änderet sich jo absolut gar nütt. Ob de jetzt weisch dass de diräkt 2 Joor SV bekunnsch oder all halbs Joor nochefrogsch... Sie mien jetzt jo langsam öbbis unternäh und Gsetz erloh...kommt die EM geht die Fankultur! S wird wäge däm jetzt wohl keine in d Hose mache?!tanner hat geschrieben:nei das sicher nit, will me hets jo gwüsst
aber es isch halt scho e wink mit zunpfahl
so nachem motto he dänketdra![]()
FC BASEL === SCONVOLTS BASILEA 1998 === FC BASEL
-
fausto klaus
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Einheitliche Regeln zur Verbannung gewaltbereiter Zuschauer aus den Stadien der Swiss Football League
Der Erlass der neuen Richtlinien ist ein weiterer Schritt der SFL, die Fankultur zu fördern und die Sicherheit aller Zuschauerinnen und Zuschauer beim Besuch von Fussballspielen in den Stadien ihrer Klubs zu verbessern. Bereits anfangs 2005 hat die SFL im präventiven Bereich mit vier konkreten Massnahmen umfangreiche Neuerungen im Sicherheits- und Fanbereich in Gang gesetzt. Damals wurde unter anderem das Anliegen vieler Fans aufgenommen und einheitliche Bestimmungen («Stadionordnung») für den Zutritt zu den Stadien und das Mitführen von Gegenständen erlassen. Mit den neuen Richtlinien für den Erlass von Stadionverboten wird den Klubs jetzt eine Anleitung gegeben, wie vorzugehen ist, wenn eine Person diese einheitliche Stadionordnung der SFL-Klubs verletzt. Künftig führen solche Verstösse zu einem zweijährigen Stadionverbot, das für alle Spiele von SFL-Klubs in Stadien dieser Vereine gültig ist. Damit wird die bis anhin von Verein zu Verein unterschiedliche Praxis zur Ahndung von Verstössen gegen das Hausrecht zum Schutz aller betroffenen Personen vereinheitlicht. Thomas Helbling, Präsident der Sicherheits- und Fankommission SFL: «99 Prozent der Zuschauerinnen und Zuschauer verhalten sich in den SFL-Stadien friedlich und fair; für sie hat die Neuerung keine direkte Bedeutung. Mit den neuen Richtlinien setzen wir vielmehr ein weiteres Zeichen gegen das gewaltbereite und sicherheitsgefährdende Verhalten einiger weniger Personen, die das Fussballstadion gezielt als Aktionsfeld für ihre destruktiven, teils kriminellen Handlungen aufsuchen und damit dem Fussballsport enormen materiellen und immateriellen Schaden zufügen.» Zurzeit sind ca. 350 Personen mit einem Stadionverbot belegt. 40 Prozent der ausgesperrten Personen sind jünger als 20 Jahre alt; mehrere davon unterliegen noch der obligatorischen Schulpflicht.
Seit anfangs 2005 hat die SFL im Sicherheits- und Fanbereich vielfältige Massnahmen im präventiven Bereich umgesetzt. Es wurden diverse zentrale Ausbildungskurse für die Fanverantwortlichen, die Sicherheitsverantwortlichen und die Stadionsprecher in den einzelnen Klubs durchgeführt. Dadurch soll die Fanarbeit gefördert und die Sicherheitsorganisation professionalisiert werden. Ein weiterer obligatorischer Kurs für Sicherheitsverantwortliche findet am 17. Februar 2006 in Bern statt. Der nächste Kurs für die Fanverantwortlichen folgt im Frühjahr.
Avis an die Medien:
Der Originaltext der neuen Richtlinien betreffend den Erlass von Stadionverboten finden Sie unter http://www.football.ch (Rubrik Swiss Football League, Rubrik Reglemente). Dort können auch die in der vorliegenden Pressemitteilung erwähnten, bereits seit einem Jahr gültigen Richtlinien im Sicherheits- und Fanbereich eingesehen werden. Weiter wird auf unsere Pressemitteilung vom 3. Februar 2005 verwiesen.
Für weitere Auskünfte:
Thomas Helbling
Präsident der Sicherheits- und Fankommission SFL
Tel: 079 606 55 53
Der Erlass der neuen Richtlinien ist ein weiterer Schritt der SFL, die Fankultur zu fördern und die Sicherheit aller Zuschauerinnen und Zuschauer beim Besuch von Fussballspielen in den Stadien ihrer Klubs zu verbessern. Bereits anfangs 2005 hat die SFL im präventiven Bereich mit vier konkreten Massnahmen umfangreiche Neuerungen im Sicherheits- und Fanbereich in Gang gesetzt. Damals wurde unter anderem das Anliegen vieler Fans aufgenommen und einheitliche Bestimmungen («Stadionordnung») für den Zutritt zu den Stadien und das Mitführen von Gegenständen erlassen. Mit den neuen Richtlinien für den Erlass von Stadionverboten wird den Klubs jetzt eine Anleitung gegeben, wie vorzugehen ist, wenn eine Person diese einheitliche Stadionordnung der SFL-Klubs verletzt. Künftig führen solche Verstösse zu einem zweijährigen Stadionverbot, das für alle Spiele von SFL-Klubs in Stadien dieser Vereine gültig ist. Damit wird die bis anhin von Verein zu Verein unterschiedliche Praxis zur Ahndung von Verstössen gegen das Hausrecht zum Schutz aller betroffenen Personen vereinheitlicht. Thomas Helbling, Präsident der Sicherheits- und Fankommission SFL: «99 Prozent der Zuschauerinnen und Zuschauer verhalten sich in den SFL-Stadien friedlich und fair; für sie hat die Neuerung keine direkte Bedeutung. Mit den neuen Richtlinien setzen wir vielmehr ein weiteres Zeichen gegen das gewaltbereite und sicherheitsgefährdende Verhalten einiger weniger Personen, die das Fussballstadion gezielt als Aktionsfeld für ihre destruktiven, teils kriminellen Handlungen aufsuchen und damit dem Fussballsport enormen materiellen und immateriellen Schaden zufügen.» Zurzeit sind ca. 350 Personen mit einem Stadionverbot belegt. 40 Prozent der ausgesperrten Personen sind jünger als 20 Jahre alt; mehrere davon unterliegen noch der obligatorischen Schulpflicht.
Seit anfangs 2005 hat die SFL im Sicherheits- und Fanbereich vielfältige Massnahmen im präventiven Bereich umgesetzt. Es wurden diverse zentrale Ausbildungskurse für die Fanverantwortlichen, die Sicherheitsverantwortlichen und die Stadionsprecher in den einzelnen Klubs durchgeführt. Dadurch soll die Fanarbeit gefördert und die Sicherheitsorganisation professionalisiert werden. Ein weiterer obligatorischer Kurs für Sicherheitsverantwortliche findet am 17. Februar 2006 in Bern statt. Der nächste Kurs für die Fanverantwortlichen folgt im Frühjahr.
Avis an die Medien:
Der Originaltext der neuen Richtlinien betreffend den Erlass von Stadionverboten finden Sie unter http://www.football.ch (Rubrik Swiss Football League, Rubrik Reglemente). Dort können auch die in der vorliegenden Pressemitteilung erwähnten, bereits seit einem Jahr gültigen Richtlinien im Sicherheits- und Fanbereich eingesehen werden. Weiter wird auf unsere Pressemitteilung vom 3. Februar 2005 verwiesen.
Für weitere Auskünfte:
Thomas Helbling
Präsident der Sicherheits- und Fankommission SFL
Tel: 079 606 55 53
******************
Es hilft nicht immer Recht zu haben.
Johann Wolfgang von Goethe
Es ist schon alles gesagt worden, aber noch nicht von allen.
Karl Valentin
Es hilft nicht immer Recht zu haben.
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Es ist schon alles gesagt worden, aber noch nicht von allen.
Karl Valentin
[size=-1]Auszug pdf File football.ch (http://www.football.ch/nl/cm/reglemente/de/Richtlinien%20des%20SFL-Komitees%20vom%2003.02.05%20-Stadionverbot.pdf) :
Verbrechen/Vergehen gegen den öffentlichen Verkehr...
Was bedeutet das? Vergehen gegen den öffentl. Verkehr ist doch auch schwarzfahren oder rauchen im Zug oder nicht? Oder meinen sie auseinandernehmen von Zugmaterial... Ehrlich komme da nicht ganz mit...
Und man müsste mal noch definieren was unter beleidigend/pietätlos/sexistisch/provokativ fällt ob man damit schon in Gefahr läuft, wenn man GC als Scheisse bezeichnet....
[/size]
Verbrechen/Vergehen gegen den öffentlichen Verkehr...
Was bedeutet das? Vergehen gegen den öffentl. Verkehr ist doch auch schwarzfahren oder rauchen im Zug oder nicht? Oder meinen sie auseinandernehmen von Zugmaterial... Ehrlich komme da nicht ganz mit...
Und man müsste mal noch definieren was unter beleidigend/pietätlos/sexistisch/provokativ fällt ob man damit schon in Gefahr läuft, wenn man GC als Scheisse bezeichnet....
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Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
ych fordere sv für:
- s bejuble vo eigene goal (unfair gegenüber gastmannschaft)
- schiri raus rufe (menschevrachtend)
- s uffstoh während em spyyl (stadionsicherheit - gfördig vo menscheläbe)
- fangsäng wie "fcb basel schiess e goal" (ufforderig zu unfairem vrhalte uf em platz)
- fahnebuebe (trage vo potenzielle mordwaffe)
- s bejuble vo eigene goal (unfair gegenüber gastmannschaft)
- schiri raus rufe (menschevrachtend)
- s uffstoh während em spyyl (stadionsicherheit - gfördig vo menscheläbe)
- fangsäng wie "fcb basel schiess e goal" (ufforderig zu unfairem vrhalte uf em platz)
- fahnebuebe (trage vo potenzielle mordwaffe)
obiger text ist frei erfunden. jegliche ähnlichkeit mit lebenden personen haben die sich selbst zuzuschreiben.
fienstaubufwirblerTAFKAE hat geschrieben:ych fordere sv für:
- s bejuble vo eigene goal (unfair gegenüber gastmannschaft)
- schiri raus rufe (menschevrachtend)
- s uffstoh während em spyyl (stadionsicherheit - gfördig vo menscheläbe)
- fangsäng wie "fcb basel schiess e goal" (ufforderig zu unfairem vrhalte uf em platz)
- fahnebuebe (trage vo potenzielle mordwaffe)
hm...eigentlich no e wichtigi neuerig...
bis anhin sind stadionverbot uf unbefristeti ziit usgsproche worde...
meischtens aber scho nach knapp eim joor ufglöst worde....
dos jetzt aber grundlage git für allfällige gsetzesüberträtige e stadion-
verbot vo 2 joor uszspräche..wirds vermuetlich eifacher wärde sv z verteile...
und schwerer dass mr innerhalb vo eim joor wieder inekunnt...
vorallem in zämmehang mit ungrächtfertigte sv's e heikli sach..2 joor
usgschlosse wärde wäge nüt...
bis anhin sind stadionverbot uf unbefristeti ziit usgsproche worde...
meischtens aber scho nach knapp eim joor ufglöst worde....
dos jetzt aber grundlage git für allfällige gsetzesüberträtige e stadion-
verbot vo 2 joor uszspräche..wirds vermuetlich eifacher wärde sv z verteile...
und schwerer dass mr innerhalb vo eim joor wieder inekunnt...
vorallem in zämmehang mit ungrächtfertigte sv's e heikli sach..2 joor
usgschlosse wärde wäge nüt...
-- prime crime --
"L'important c'est pas la chute , mais l'atterissage"
"L'important c'est pas la chute , mais l'atterissage"