OK, ich mag jetzt nicht mehr den ganzen Thread durchstöbern. Geht es dir einzig darum, dass der FCB den Winkelried macht und die UEFA via Europäischem Gerichtshof dazu bringt ihre Statuten anzupassen? Oder denkst du, dass man sich nicht an die vom FCB akzeptierten Statuten zu halten braucht, da diese im Falle einer genaueren Betrachtung durch den europäischen Gerichtshof nicht standhalten würden?Shurrican hat geschrieben:wie im thread auch schon erwähnt, im rechtstaat wird der täter bestraft. fcb ist nicht der täter. die ausschluss uns bussenregeln kann bis zum europäischen gerichtshof eingeklagt werden. fcb geht halt den weg nicht. habe gerade keine lust zum xten mal ausführlicher zu werden.
Ich persönlich kann gut damit leben, dass wir Heusler und nicht Constantin als Präsidenten haben und wenn dieser sagt, dass er einen Einspruch zwar erwägt habe, aber davon absieht, weil er unter anderem auch die Spruchpraxis des CAS kennt, so bin ich geneigt ihm zu glauben. Wahrscheinlich geht er davon aus, dass die staatlichen Instanzen bei so einem Fall auf das CAS verweisen werden, da dies ebenfalls in den Statuten so verankert ist. Da das Recht auf Arbeit in den Menschenrechten verankert ist, gibt es auch ein spezielles Arbeitsrecht, dieses überwiegt des Verbandsrecht. Somit ist der Fall Bosmann nicht direkt übertragbar.
Dass der FCB unter anderem folgende Regel akzeptiert hat, ist jetzt halt so und mag einigen nicht passen.
Dass der FCB nicht den Märtyrer geben will, ist sein Entscheid und ich begrüsse diesen.Rechtspflegeordnung der UEFA hat geschrieben:Artikel 8 - Verantwortung
Mitgliedsverbände oder Vereine, die an Verhaltensregeln aus den Statuten oder Reglementen der UEFA gebunden sind, können mit Disziplinarmaßnahmen belegt und zur Befolgung von Weisungen verpflichtet werden, wenn diese Regel durch das Verhalten eines ihrer Mitglieder, eines ihrer Spieler, Offiziellen oder Anhänger oder einer anderen Person, die im Auftrag des betreffenden Mitgliedsverbands oder Vereins eine Funktion ausübt, verletzt wird, selbst wenn der betreffende Mitgliedsverband bzw. Verein nachweisen kann, dass weder Verschulden noch Fahrlässigkeit vorlag.
Gäbe es denn ein sinnvolleres Vorgehen gegen die UEFA Statuten? Denn trözeln und provozieren kann ja nicht wirklich zielführend sein und soweit ich dich verstanden habe, stimmst du zumindest in diesem Punkt zu.