MwSt Rückerstattung

Der Rest...
Antworten
rhybrugg
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3675
Registriert: 19.04.2011, 16:24

MwSt Rückerstattung

Beitrag von rhybrugg »

Hallo

Habe grad "Probleme" (bin ich denn zu Blöde) mit der Mwst bzw. Rückerstattung.

Ich hab' einen Händler in NL bei dem ich was kaufen will. Der will oder kann das Produkt aber nicht ohne MwSt. (19%) verkaufen (zuviel Aufwand, unfähig, was weiss ich).
Da das ganze via Post kommen würde, müsste ich dann ja noch die CH MwSt. drauflegen...

Funktioniert die MwSt. Rückerstattung nur wenn man das Land verlässt indem man das Produkt gekauft hat (also wenn ich von NL nach DE reisen würde) oder würde es auch gehen, wenn es von DE nach CH importiere. Dann könnte ich nämlich einfach eine Packstation dazwischenschalten und das Produkt in Weil abholen und selbst exportieren. Am Zoll in DE die MwSt. zurückfordern und am Zoll in CH dann die 8% MwSt. abdrücken.

Wäre ja irgendwie komisch, wenn mir der DE Zoll MwSt. von NL zurückbezahlt aber vielleicht haben die ja einen Ausgleich zwischen den Ländern?

(Es handelt sich um ein Uralt-Occassion-Stück, das ich in CH nicht finde)

Merci.

Benutzeravatar
morris
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 553
Registriert: 18.04.2011, 07:02

Beitrag von morris »

Also meiner Meinung und Erfahrung nach ist das so:

Du bekommst du ja nicht vom Zoll die Deutsche MWsT zurück sondern vom Verkäufer. Wenn Dieser nun findet, dass es sich für Ihn nicht lohnt weil der Aufwand zu hoch ist, dann hast du einfach pech gehabt. Ich habe das auch schon öfters erlebt. Ich hab auch ein Paket-Depot auf der andern Seite. Aber eben..wenn der nicht will, will er nicht. Und die CH- MwSt bezahlst du nur wenn du als "privater" nicht mehr als 300 Franken Warenwert importierst.
>> Life is not fair. But the root password helps <<

rhybrugg
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3675
Registriert: 19.04.2011, 16:24

Beitrag von rhybrugg »

morris hat geschrieben:Also meiner Meinung und Erfahrung nach ist das so:

Du bekommst du ja nicht vom Zoll die Deutsche MWsT zurück sondern vom Verkäufer. Wenn Dieser nun findet, dass es sich für Ihn nicht lohnt weil der Aufwand zu hoch ist, dann hast du einfach pech gehabt. Ich habe das auch schon öfters erlebt. Ich hab auch ein Paket-Depot auf der andern Seite. Aber eben..wenn der nicht will, will er nicht. Und die CH- MwSt bezahlst du nur wenn du als "privater" nicht mehr als 300 Franken Warenwert importierst.

Warenwert wäre über 300CHF ...

Am Zoll sollte ich aber die Exportbestätigung kriegen, mit welcher mir dann der Händler die MwSt. zurückzahlen kann (sofern er denn will), oder?

Benutzeravatar
morris
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 553
Registriert: 18.04.2011, 07:02

Beitrag von morris »

okay wenns ü300 is...dann is die ch-mwst zur pflicht geworden, ja.

und ja...genau. du nimmst die rechnung, gehst zu den grünen männchen, lässt dir da den stempel aufdrücken.... rennst dann damit rüber zu den schweizerchen und verzollst da. wenn du das gemacht hast, kannst dem verkäufer ja mal die dokumente mailen und ihm am besten ne iban nummer mitgeben wo er dann wirklich sehr einfach dir das zeug geben kann. das alleine würde er wohl noch machen. was für ihn aber wohl ausschlaggebend ist, ist der ganze papierkram den er für frau merkel machen muss um zu bescheinigen, dass das zeug eben in der schweiz ist und nicht in D. und all der andere papierkram den die da drübern sonst noch so machen müssen. ich glaube es ist nicht weil er dir das geld nicht gönnt, sondern weil es ihm schlichtweg einfach zu aufwändig ist für einmal. aber ja...probier es einfach mal. vielleicht zahlst ihm n paar scheinchen mehr und hast dann immernoch was von der mwst übrig und er ne kleine entschädigung :-)
>> Life is not fair. But the root password helps <<

Antworten