Steuern - Weiterbildungsabzug
- Pro Sportchef bim FCB
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 8214
- Registriert: 28.01.2006, 20:37
- Wohnort: Im Exil (Bern)
Steuern - Weiterbildungsabzug
Bääääh, leidiges Thema...
Mir wurde der Weiterbildungsabzug gestrichen, weil es angeblich keine Weiterbildung sei (mit der "bekannten" Begründung es würde mich auf eine neue Stufe heben, sei nicht für den aktuellen Job, usw.)
Was habt ihr da so für Erfahrungen gemacht mit der Steuerverwaltung BS? Lohnt es sich da zu diskutieren? Und falls ja, wie am besten? Telefon, eingeschriebener Brief?
Es gibt ja auch andere Kantone die lassen überhaupt nicht mit sich diskutieren wenns z.B. ein Bachelor ist, egal was der aktuelle Beruf ist und welche Weiterbildung.
Danke schonmal für Tipps
Mir wurde der Weiterbildungsabzug gestrichen, weil es angeblich keine Weiterbildung sei (mit der "bekannten" Begründung es würde mich auf eine neue Stufe heben, sei nicht für den aktuellen Job, usw.)
Was habt ihr da so für Erfahrungen gemacht mit der Steuerverwaltung BS? Lohnt es sich da zu diskutieren? Und falls ja, wie am besten? Telefon, eingeschriebener Brief?
Es gibt ja auch andere Kantone die lassen überhaupt nicht mit sich diskutieren wenns z.B. ein Bachelor ist, egal was der aktuelle Beruf ist und welche Weiterbildung.
Danke schonmal für Tipps
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
kannst schriftlich einsprache machen, dann kriegste von nem juristen eine entsprechende schriftliche begründung wieso und weshalb nichtPro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Bääääh, leidiges Thema...
Mir wurde der Weiterbildungsabzug gestrichen, weil es angeblich keine Weiterbildung sei (mit der "bekannten" Begründung es würde mich auf eine neue Stufe heben, sei nicht für den aktuellen Job, usw.)
Was habt ihr da so für Erfahrungen gemacht mit der Steuerverwaltung BS? Lohnt es sich da zu diskutieren? Und falls ja, wie am besten? Telefon, eingeschriebener Brief?
Es gibt ja auch andere Kantone die lassen überhaupt nicht mit sich diskutieren wenns z.B. ein Bachelor ist, egal was der aktuelle Beruf ist und welche Weiterbildung.
Danke schonmal für Tipps
das ganze ist kostenfrei
Was hast du denn für eine Weiterbildung gemacht? Verschiedene Gerichtsentscheide haben mittlerweilen die Bestimmungen etwas gelockert. Wichtig ist immer was du gerade machst und ob die Weiterbildung etwas mit deinem jetzigen Job zu tun hat.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Bääääh, leidiges Thema...
Mir wurde der Weiterbildungsabzug gestrichen, weil es angeblich keine Weiterbildung sei (mit der "bekannten" Begründung es würde mich auf eine neue Stufe heben, sei nicht für den aktuellen Job, usw.)
Was habt ihr da so für Erfahrungen gemacht mit der Steuerverwaltung BS? Lohnt es sich da zu diskutieren? Und falls ja, wie am besten? Telefon, eingeschriebener Brief?
Es gibt ja auch andere Kantone die lassen überhaupt nicht mit sich diskutieren wenns z.B. ein Bachelor ist, egal was der aktuelle Beruf ist und welche Weiterbildung.
Danke schonmal für Tipps
- Pro Sportchef bim FCB
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 8214
- Registriert: 28.01.2006, 20:37
- Wohnort: Im Exil (Bern)
Mache einen Bachelor in Wirtschaftsinformatik berufsbegleitend an der Fernfachhochschule.Steini hat geschrieben:Was hast du denn für eine Weiterbildung gemacht? Verschiedene Gerichtsentscheide haben mittlerweilen die Bestimmungen etwas gelockert. Wichtig ist immer was du gerade machst und ob die Weiterbildung etwas mit deinem jetzigen Job zu tun hat.
Tätig bin ich noch als System Engineer, also noch voll im technischen Bereich und nicht wirklich in der Wirtschaftsinformatik.
Aber sehr viele Dinge der Weiterbildung brauche ich im täglichen Job. Projektmanagement, Anforderungen des Business aufnehmen, Programmieren, usw. Ausserdem ist noch nicht gesagt, wo mein Weg nach Abschluss der Weiterbildung hinführt. Vielleicht bleibe ich als System Engineer tätig.
Das Studium verlangt zudem einen Praxisbezug, eine Tätigkeit von mind. 80%, von daher gibt es ja hier auch einen Zusammenhang.
Aber dann muss ich das wohl schriftlich machen, am besten mit einem eingeschriebenen Brief?
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
Wichtig ist, dass du die Frist von 30 Tagen einhälst. Basel-Stadt ist da sehr streng. Eingeschrieben ist zu empfehlen, aber nicht zwingend. Sollte der Brief nicht ankommen,Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Mache einen Bachelor in Wirtschaftsinformatik berufsbegleitend an der Fernfachhochschule.
Tätig bin ich noch als System Engineer, also noch voll im technischen Bereich und nicht wirklich in der Wirtschaftsinformatik.
Aber sehr viele Dinge der Weiterbildung brauche ich im täglichen Job. Projektmanagement, Anforderungen des Business aufnehmen, Programmieren, usw. Ausserdem ist noch nicht gesagt, wo mein Weg nach Abschluss der Weiterbildung hinführt. Vielleicht bleibe ich als System Engineer tätig.
Das Studium verlangt zudem einen Praxisbezug, eine Tätigkeit von mind. 80%, von daher gibt es ja hier auch einen Zusammenhang.
Aber dann muss ich das wohl schriftlich machen, am besten mit einem eingeschriebenen Brief?
bist du in der Beweispflicht.
Der Bachelor ist kantonal verschieden. In einigen Kantonen wird er berufsbegleitend zum Abzug zugelassen. Jedoch immer ein Grenzfall. Auch hier ist BS ziemlich streng.
Ich würde es mittels Einsprache versuchen. Hilfreich wäre, wenn dein Arbeitgeber bestätigen würde, dass du die gelernten Sachen im jetzigen Job brauchst.
Es kann evtl. auch beurteilt werden was du vorher machst und welchen Job du nachher ausführen wirst. Auch dies ist evtl. entscheidend.
Dumm und grobfahrlässig ist etwas übertrieben. Aber es ist wie bei allen Schreiben, wenn es nicht ankommt hat man keinen Nachweis, dass man es geschickt hat.No_IP hat geschrieben:Einsprachen sind zwingend eingeschrieben einzureichen. Alles andere ist dumm und grobfahrlässig.
Die Chancen stehen sicher bei 90% Recht zu bekommen.
Mit 90 % bist du etwas hoch. Der Bachelor-Abschluss wird in den meisten Fällen als Ausbildung gewertet und somit nicht zum Abzug zugelassen. Massgebend ist, was man aktuell und nach dem Abschluss arbeitet.
Bei mir wurde es akzeptiert als ich nachträglich den Wirtschaftsingenieur gemacht habe. Funktion hat sich auch geändert vom PL zum PM, wurde dies bezüglich aber auch nie gefragt.Steini hat geschrieben:Dumm und grobfahrlässig ist etwas übertrieben. Aber es ist wie bei allen Schreiben, wenn es nicht ankommt hat man keinen Nachweis, dass man es geschickt hat.
Mit 90 % bist du etwas hoch. Der Bachelor-Abschluss wird in den meisten Fällen als Ausbildung gewertet und somit nicht zum Abzug zugelassen. Massgebend ist, was man aktuell und nach dem Abschluss arbeitet.
War aber nicht in BS. Kommt vielleicht auch auf die Laune des Steuera... drauf an.
Nothing in life is to be feared, it is only to be understood
- Pro Sportchef bim FCB
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 8214
- Registriert: 28.01.2006, 20:37
- Wohnort: Im Exil (Bern)
Was meint ihr, kann man das so schreiben:
Zusammenhang mit Beruf
Meine Weiterbildung (Bachelor Wirtschaftsinformatik) die ich absolviere, hat in vielen Bereichen direkten Zusammenhang mit dem Beruf (System Engineer) den ich aktuell ausführe. Viele Module aus dem Studium vermitteln mir Kenntnisse, die ich für den aktuellen Beruf brauche. Ich habe diese Module in der Beilage Nummer 1 markiert und in der Beilage Nummer 2 ist ersichtlich, was für Aufgaben mein aktueller Beruf hat und welche Kenntnisse ich somit brauche.
Die Weiterbildung absolviere ich ausserdem berufsbegleitend (100% Stelle), da von der Weiterbildung her ein Praxisbezug empfohlen wird, auch dies spricht für einen Zusammenhang.
Wechsel oder Aufstieg in andere Berufsstellung
Aus dem Abschluss der Weiterbildung resultiert nicht zwingend ein Wechsel oder Aufstieg in eine eindeutig unterschiedliche Berufsstellung. Es ist sehr wahrscheinlich dass ich nach Abschluss der Weiterbildung weiterhin als System Engineer arbeite. Wie bereits erläutert vermittelt mir die Weiterbildung Kenntnisse um mich im aktuellen Beruf und der aktuellen Berufsstellung zu verbessern und somit nicht für einen Wechsel sprechen.
Vielen Dank nochmals für eure Hilfe.
Zusammenhang mit Beruf
Meine Weiterbildung (Bachelor Wirtschaftsinformatik) die ich absolviere, hat in vielen Bereichen direkten Zusammenhang mit dem Beruf (System Engineer) den ich aktuell ausführe. Viele Module aus dem Studium vermitteln mir Kenntnisse, die ich für den aktuellen Beruf brauche. Ich habe diese Module in der Beilage Nummer 1 markiert und in der Beilage Nummer 2 ist ersichtlich, was für Aufgaben mein aktueller Beruf hat und welche Kenntnisse ich somit brauche.
Die Weiterbildung absolviere ich ausserdem berufsbegleitend (100% Stelle), da von der Weiterbildung her ein Praxisbezug empfohlen wird, auch dies spricht für einen Zusammenhang.
Wechsel oder Aufstieg in andere Berufsstellung
Aus dem Abschluss der Weiterbildung resultiert nicht zwingend ein Wechsel oder Aufstieg in eine eindeutig unterschiedliche Berufsstellung. Es ist sehr wahrscheinlich dass ich nach Abschluss der Weiterbildung weiterhin als System Engineer arbeite. Wie bereits erläutert vermittelt mir die Weiterbildung Kenntnisse um mich im aktuellen Beruf und der aktuellen Berufsstellung zu verbessern und somit nicht für einen Wechsel sprechen.
Vielen Dank nochmals für eure Hilfe.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
Ich bin ja jetzt kein Grammatikexperte, aber ich glaube beim letzten Satz wäre "für Ihre Hilfe" doch eher angebracht? Jedenfalls grossgeschrieben, da es eine Höflichkeitsform ist? Ich bin kein Experte für solche Schreiben, jedoch sollte es in Ordnung seinPro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Was meint ihr, kann man das so schreiben:
Zusammenhang mit Beruf
Meine Weiterbildung (Bachelor Wirtschaftsinformatik) die ich absolviere, hat in vielen Bereichen direkten Zusammenhang mit dem Beruf (System Engineer) den ich aktuell ausführe. Viele Module aus dem Studium vermitteln mir Kenntnisse, die ich für den aktuellen Beruf brauche. Ich habe diese Module in der Beilage Nummer 1 markiert und in der Beilage Nummer 2 ist ersichtlich, was für Aufgaben mein aktueller Beruf hat und welche Kenntnisse ich somit brauche.
Die Weiterbildung absolviere ich ausserdem berufsbegleitend (100% Stelle), da von der Weiterbildung her ein Praxisbezug empfohlen wird, auch dies spricht für einen Zusammenhang.
Wechsel oder Aufstieg in andere Berufsstellung
Aus dem Abschluss der Weiterbildung resultiert nicht zwingend ein Wechsel oder Aufstieg in eine eindeutig unterschiedliche Berufsstellung. Es ist sehr wahrscheinlich dass ich nach Abschluss der Weiterbildung weiterhin als System Engineer arbeite. Wie bereits erläutert vermittelt mir die Weiterbildung Kenntnisse um mich im aktuellen Beruf und der aktuellen Berufsstellung zu verbessern und somit nicht für einen Wechsel sprechen.
Vielen Dank nochmals für eure Hilfe.
I glaub mit dr letschte Ziile spricht er d Lüt im Forum aacrogoran hat geschrieben:Ich bin ja jetzt kein Grammatikexperte, aber ich glaube beim letzten Satz wäre "für Ihre Hilfe" doch eher angebracht? Jedenfalls grossgeschrieben, da es eine Höflichkeitsform ist? Ich bin kein Experte für solche Schreiben, jedoch sollte es in Ordnung sein![]()
Zum Text: ka me scho so schriibe, nur das "...und somit nicht für einen Wechsel sprechen." dunkt mi irgendwie falsch, i würds wenn scho "...und sprechen somit nicht für einen Wechsel." formuliere. Allerdings ischs scho relativ spot, respektiv frieh am Morge... lueg mi also nid als sicher aa!
Anstatt " es ist sehr wahrscheinlich, dass...... Würde ich schreiben: Zudem beabsichtige ich nach dem Abschluss der Weiterbildung weiterhin als System Engineer zu arbeiten.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Was meint ihr, kann man das so schreiben:
Zusammenhang mit Beruf
Meine Weiterbildung (Bachelor Wirtschaftsinformatik) die ich absolviere, hat in vielen Bereichen direkten Zusammenhang mit dem Beruf (System Engineer) den ich aktuell ausführe. Viele Module aus dem Studium vermitteln mir Kenntnisse, die ich für den aktuellen Beruf brauche. Ich habe diese Module in der Beilage Nummer 1 markiert und in der Beilage Nummer 2 ist ersichtlich, was für Aufgaben mein aktueller Beruf hat und welche Kenntnisse ich somit brauche.
Die Weiterbildung absolviere ich ausserdem berufsbegleitend (100% Stelle), da von der Weiterbildung her ein Praxisbezug empfohlen wird, auch dies spricht für einen Zusammenhang.
Wechsel oder Aufstieg in andere Berufsstellung
Aus dem Abschluss der Weiterbildung resultiert nicht zwingend ein Wechsel oder Aufstieg in eine eindeutig unterschiedliche Berufsstellung. Es ist sehr wahrscheinlich dass ich nach Abschluss der Weiterbildung weiterhin als System Engineer arbeite. Wie bereits erläutert vermittelt mir die Weiterbildung Kenntnisse um mich im aktuellen Beruf und der aktuellen Berufsstellung zu verbessern und somit nicht für einen Wechsel sprechen.
Vielen Dank nochmals für eure Hilfe.
Beim letzten Satz würde ich schreiben: Wie bereits erläutert, dient die Weiterbildung zur Vertiefung der Kentnisse in der aktuellen Berufsstellung und ein Berufswechsel ist nicht vorgesehen.
Wenn du schreibst: Berufsstellung zu verbessern, werden sie mit dem Argument kommen, dass es ein Berufsaufstieg ist und somit nicht abzugsfähig.
- Pro Sportchef bim FCB
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 8214
- Registriert: 28.01.2006, 20:37
- Wohnort: Im Exil (Bern)
Bei mir wurde der Abzug für meine Weiterbildung in erster Instanz mit folgender Begründung abgelehnt:
...Abzüge für Weiterbildungen können nur zur Geltung gebracht werden, wenn Sie die Notwendigkeit aufweisen den bestehenden Arbeitsplatz zu sichern....
Das hat mich so in Rage gebracht, dass ich alle Hebel in bewegung setzte. Mein Arbeitgeber war eh knausriger als ein knausriger Schotte... jedenfalls habe ich jemanden vom Verwaltungsrat (der sehr viel verständnis hatte für mein Anliegen) dazu gebracht, mir ein Schreiben aufzusetzen, dass die Firma durch künftige Projekte auf die Erweiterung meines Wissens angewiesen ist und es der Fa durch die Wirtschaftliche Krise (vor 4/5 Jahren) generell keine Weiterbildungen unterstützten... blablabla...
Jedenfalls durfte ich mit diesem Schreiben die 15'000.- über 2 Jahre abziehen. Also mit einem Begleitschreiben deines Arbeitgebers steigen die Chancen.
...Abzüge für Weiterbildungen können nur zur Geltung gebracht werden, wenn Sie die Notwendigkeit aufweisen den bestehenden Arbeitsplatz zu sichern....
Das hat mich so in Rage gebracht, dass ich alle Hebel in bewegung setzte. Mein Arbeitgeber war eh knausriger als ein knausriger Schotte... jedenfalls habe ich jemanden vom Verwaltungsrat (der sehr viel verständnis hatte für mein Anliegen) dazu gebracht, mir ein Schreiben aufzusetzen, dass die Firma durch künftige Projekte auf die Erweiterung meines Wissens angewiesen ist und es der Fa durch die Wirtschaftliche Krise (vor 4/5 Jahren) generell keine Weiterbildungen unterstützten... blablabla...
Jedenfalls durfte ich mit diesem Schreiben die 15'000.- über 2 Jahre abziehen. Also mit einem Begleitschreiben deines Arbeitgebers steigen die Chancen.
Wie Sigi und Ceccaroni, wie Hauser und Knup träum’ auch ich manchmal ganz leise davon, dass es dem FCB einst wieder besser gehen möge. Es muss nicht gerade ein Titel sein oder gar eine Teilnahme im Europacup, behüte nein, nur so, dass der FCB zu Hause gegen Bulle gewinnt, einfach gewinnt. JOZ 1988
- Pro Sportchef bim FCB
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 8214
- Registriert: 28.01.2006, 20:37
- Wohnort: Im Exil (Bern)
Massgebend ist das Zustellungsdatum. Dies gibt immer wieder Diskussionen, da die Verfügungen in der Regel nicht eingeschrieben verschickt werden. Solltest du bei einer Einsprache geltend machen,Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:30 Tage ab Datum auf der Veranlagung nehme ich an? Ich habe den Brief nämlich erst zwei Wochen spöter erhalten, was ich dann ziemlich assi finde da diese Zeit von der Frist weggeht!
dass du die Verfügung erst zwei Wochen nach dem Datum auf der Veranlagung erhalten hast, müssten sie dies akzeptieren. Die Steuerverwaltung muss die Zustellung nachweisen. Wie du das Datum
der Einsprache nachweisen musst.
du kannst auch vorgängig schriftlich einsprache machen und einfach schreiben, dass die begründung und allfällige notwendige dokumente zu einem späteren zeitpunkt gesendet werden. dann spielen die 30 tage keine rolle mehr.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:30 Tage ab Datum auf der Veranlagung nehme ich an? Ich habe den Brief nämlich erst zwei Wochen spöter erhalten, was ich dann ziemlich assi finde da diese Zeit von der Frist weggeht!
- Pro Sportchef bim FCB
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 8214
- Registriert: 28.01.2006, 20:37
- Wohnort: Im Exil (Bern)
Ah, interessant. Dann müsste ich zwar den Brief zerstören und neu machen da das Couvert bereits bereit liegt. Aber als Datum auf der Veranlagung war der 26. drauf, das heisst es müsste morgen eintreffen. Wenn ich es heute eingeschrieben absende, ist bei der Post nicht klar ersichtlich, ob das morgen noch zugestellt wird.Steini hat geschrieben:Massgebend ist das Zustellungsdatum. Dies gibt immer wieder Diskussionen, da die Verfügungen in der Regel nicht eingeschrieben verschickt werden. Solltest du bei einer Einsprache geltend machen,
dass du die Verfügung erst zwei Wochen nach dem Datum auf der Veranlagung erhalten hast, müssten sie dies akzeptieren. Die Steuerverwaltung muss die Zustellung nachweisen. Wie du das Datum
der Einsprache nachweisen musst.
Eine andere Variante wäre noch persönlich einzuwerfen am Fischmarkt (sind die glaube ich) Wobei ich mich frage, wie ich die Zustellung beweisen kann?! Mache ich ein Foto wenn der Brief halb im Briefkasten ist?!
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
- LiveForever
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 197
- Registriert: 08.12.2004, 21:22
- Wohnort: Sydney, NSW
Ich denke du betonst noch zu wenig die NOTWENDIGKEIT dieser Ausbildung für die Sicherung deines jetzigen Jobs (ob es denn wirklich so ist, sei mal dahingestellt). Ich denke es ist hier ein Grenzfall, da du diese Ausbildung scheinbar nicht dringend brauchst, sondern dir evt. erhoffst, durch die Ausbildung aufzusteigen (?). Ist diese Art von Weiterbildung der Standard in deiner Branche? Falls ja, könntest du argumentieren, dass du einen Nachteil hättest, wenn du diese Ausbildung nicht gemacht hättest.
Ist wohl etwas ähnlich wie z.B. bei den Juristen oder Consultants: Wer in den Topkanzleien, resp. Consultingbüros arbeitet, wird nach einigen Jahren in einen Leave geschickt, in welchem erwartet wird, dass man sich weiterbildet (LLM, MBA, Promotion). Mir ist ein Fall bekannt, wo einer den Weiterbildungsabzug für seinen LLM nicht bekommen hat, da er für die Ausübung des Berufs als Anwalt nicht dringend benötigt wird. Der Betroffene hat darauf Einsprache erhoben und argumentiert, dass das Erlangen eines solchen Titels in der "Liga" der Topkanzleien ein Standard ist, welcher erwartet wird und ohne welchen man gegenüber den anderen im Hintertreffen wäre. Wie es ausgegangen ist, weiss ich auch gerade nicht mehr.
Ist wohl etwas ähnlich wie z.B. bei den Juristen oder Consultants: Wer in den Topkanzleien, resp. Consultingbüros arbeitet, wird nach einigen Jahren in einen Leave geschickt, in welchem erwartet wird, dass man sich weiterbildet (LLM, MBA, Promotion). Mir ist ein Fall bekannt, wo einer den Weiterbildungsabzug für seinen LLM nicht bekommen hat, da er für die Ausübung des Berufs als Anwalt nicht dringend benötigt wird. Der Betroffene hat darauf Einsprache erhoben und argumentiert, dass das Erlangen eines solchen Titels in der "Liga" der Topkanzleien ein Standard ist, welcher erwartet wird und ohne welchen man gegenüber den anderen im Hintertreffen wäre. Wie es ausgegangen ist, weiss ich auch gerade nicht mehr.
And you wanna break our walls down
And you wanna destroy
Well you go to hell!!!
And you wanna destroy
Well you go to hell!!!
Das Zustellungsdatum ist massgebend bei der Verfügung der Steuerverwaltung. (nicht bei dir). Wenn du behauptest der Brief sei erst zwei Wochen nach dem Verfügungsdatum zugestellt worden muss die Steuerverwaltung nachweisen, dass du das Schreiben evtl. früher bekommen hast. Ansonsten gilt das Datum der Zustellung welches du "behauptest". Bei der Einsprache von dir ist der Poststempel massgebend und nicht die Zustellung.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Ah, interessant. Dann müsste ich zwar den Brief zerstören und neu machen da das Couvert bereits bereit liegt. Aber als Datum auf der Veranlagung war der 26. drauf, das heisst es müsste morgen eintreffen. Wenn ich es heute eingeschrieben absende, ist bei der Post nicht klar ersichtlich, ob das morgen noch zugestellt wird.
Eine andere Variante wäre noch persönlich einzuwerfen am Fischmarkt (sind die glaube ich) Wobei ich mich frage, wie ich die Zustellung beweisen kann?! Mache ich ein Foto wenn der Brief halb im Briefkasten ist?!
Ansonsten kannst du es auch machen wie dasdioyk geschrieben hat.
- Pro Sportchef bim FCB
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 8214
- Registriert: 28.01.2006, 20:37
- Wohnort: Im Exil (Bern)
Danke noch allen für die Infos.Steini hat geschrieben:Das Zustellungsdatum ist massgebend bei der Verfügung der Steuerverwaltung. (nicht bei dir). Wenn du behauptest der Brief sei erst zwei Wochen nach dem Verfügungsdatum zugestellt worden muss die Steuerverwaltung nachweisen, dass du das Schreiben evtl. früher bekommen hast. Ansonsten gilt das Datum der Zustellung welches du "behauptest". Bei der Einsprache von dir ist der Poststempel massgebend und nicht die Zustellung.
Ansonsten kannst du es auch machen wie dasdioyk geschrieben hat.
Wollte eigentlich heute noch persönlich vorbei, aber grad als ich meine Sachen packen wollte kam natürlich auf der Arbeit noch was dazwischen
Das mit dem Empfang stimmt aber nicht ganz, die Zustellung ist entscheidend und nicht der Poststempel.
Deswegen ist es nun eh zu spät, ausser ich werfe es morgen am Fischmarkt in den Briefkasten und filme dabei den Brief und meine Hand
Oder ich ergänze den Brief noch wie du geschrieben hast mit der Info, dass ich die Veranlagung zu spät erhalten habe.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
Massgebend ist wirklich der PoststempelPro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Danke noch allen für die Infos.
Wollte eigentlich heute noch persönlich vorbei, aber grad als ich meine Sachen packen wollte kam natürlich auf der Arbeit noch was dazwischen
Das mit dem Empfang stimmt aber nicht ganz, die Zustellung ist entscheidend und nicht der Poststempel.
Deswegen ist es nun eh zu spät, ausser ich werfe es morgen am Fischmarkt in den Briefkasten und filme dabei den Brief und meine HandOder lasse es halt darauf ankommen dass sie meinen Brief auch öffnen und verarbeiten.
Oder ich ergänze den Brief noch wie du geschrieben hast mit der Info, dass ich die Veranlagung zu spät erhalten habe.
http://www.steuerverwaltung.bs.ch/bstpra_1999_8_595.pdf