Gli bini 21 http://de.m.wikipedia.org/wiki/Xherdan_ShaqiriVoyager hat geschrieben:"Sit mehrere Johr"... Junge, du bist 20ig
Und die Story mit dem Baselballschläger kauft dir wohl niemand ab, ich glaube eher du guckst zu viel Hollywood-TV![]()
Autobumsen - krimineller Volkssport neu auch bei uns!
VoilàIdefix hat geschrieben:mr nenne es jo an dr mäss , botschauteli.... vielleicht heisst das in der deutschen Sprache Bums Autochchen Anlage...
http://www.mitmachwoerterbuch.lvr.de/detailansicht.php?Artikel=Bumsauto&Eintrag1=2326
[CENTER]PRO Zoua
CONTRA Steinhöfer[/CENTER]
CONTRA Steinhöfer[/CENTER]
Dann kannst Du nur hoffen, dass sich nie ein "Opfer" bei der Polizei meldet oder die Polizei bei einer Verkehrskontrolle den Baseballschläger findet. Dieser gehört nämlich laut Waffengesetz zu den gefährlichen Gegenständen und das Tragen und Mitführen ist verboten. Ausnahmen findest Du im Art. 4 Abs 6 WG.Shaqiri hat geschrieben:Hani scho sit mehrere Johr im Auto für alle fälle. Hanen sogar eimol müesse in Hand ne wo mir eine emol die ganz zit im am heck klebt het und ich denn aghalte ha. De Typ isch denn regelrecht gflüchtet woni mitem Baseballschläger an sinere Türschibe klopft ha und im gseit ha er söll doch emol usstiege.
Jetzt isch au dr Blick gfickt worde. http://www.blick.ch/sport/fussball/euro ... 15331.html
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**#AF_13 ** #MED_10**
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Ausserdem könnte man das mitführen eines Baseballschlägers im Auto auch als hirngestört abtun.Blutengel hat geschrieben:Dann kannst Du nur hoffen, dass sich nie ein "Opfer" bei der Polizei meldet oder die Polizei bei einer Verkehrskontrolle den Baseballschläger findet. Dieser gehört nämlich laut Waffengesetz zu den gefährlichen Gegenständen und das Tragen und Mitführen ist verboten. Ausnahmen findest Du im Art. 4 Abs 6 WG.
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Die altbekannte Baseballschläger-Thematik... Gesetzlich ist es so geregelt, dass das Mitführen nur verboten ist, wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass dies zwecks bestimmungsgemässer Verwendung geschieht. Wer meint, unbedingt sowas im Kofferraum haben zu müssen, kauft sich noch einen Fanghandschuh und einen Ball dazu und hat 'nen Kumpel, der im Zweifelsfalle bestätigt, dass man sich an diesem Tag getroffen hat, um sich ein paar Bälle zuzuwerfen... Ende der Geschichte.Blutengel hat geschrieben:Dann kannst Du nur hoffen, dass sich nie ein "Opfer" bei der Polizei meldet oder die Polizei bei einer Verkehrskontrolle den Baseballschläger findet. Dieser gehört nämlich laut Waffengesetz zu den gefährlichen Gegenständen und das Tragen und Mitführen ist verboten. Ausnahmen findest Du im Art. 4 Abs 6 WG.
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